Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Als Altlast im Ausland enden?

Soziales Als Altlast im Ausland enden?

margit
margit
Administrator

Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von margit

Erschüttert hat mich ein Bericht im SpiegelOnline über die "Entsorgung" einer dementen 92-jährigen Frau in ein Heim in Tschechien:

Demente 92-Jährige in tschechisches Heim gesteckt – Paar wegen Freiheitsberaubung verurteilt

Die alte Dame muss in dem halben Jahr dort die Hölle auf Erden erlebt haben, bevor sie durch die Initiative einer Berufsbetreuerin gefunden und befreit wurde.

Sie befand sich in einem dunklen Zimmer in stark verschmutzten und ungepflegten Zustand mit massiven Wundliegegeschwüren und hatte drei "tennisballgroße" Hämatome am Rücken. Vor den beiden Mitbewohnerinnen ihres Zimmers habe sie große Angst gehabt.

Ihr Sohn und dessen Frau hatten sie unter dem Vorwand einer Unterbringung während ihres Urlaubs nach Tschechien in ein geschlossenes Heim gebracht, in dem niemand deutsch sprechen konnte, und sich dann nicht mehr um sie gekümmert. Auf Nachfragen wussten sie zu berichten, ihre Mutter befände sich in einem supertollen Heim und käme nicht mehr nach Deutschland zurück.

Wegen Freiheitsberaubung wurden die beiden zu je eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Meiner Ansicht nach ein skandalös niedriges Strafmaß.

Die alte Dame lebt inzwischen in einem offenen Pflegeheim in München und ist nach Aussage ihrer Betreuerin wieder eine glückliche und gepflegte Seniorin geworden.

Mich bewegen nun die Fragen:

Wie viele alte Menschen haben nicht das Glück, aus derart üblen Heimen befreit zu werden und müssen dort qualvoll ihre letzten Jahre fristen?

Gibt es automatische Kontrollen, wenn Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern ins Ausland entsorgen? Oder hört die Fürsorge des Staates an unseren Landesgrenzen auf?

Wie können derartige Übergriffe an wehrlosen alten Menschen verhindert werden? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

Margit

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf margit vom 20.08.2021, 14:32:41
Wie viele alte Menschen haben nicht das Glück, aus derart üblen Heimen befreit zu werden und müssen dort qualvoll ihre letzten Jahre fristen?

Gibt es automatische Kontrollen, wenn Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern ins Ausland entsorgen? Oder hört die Fürsorge des Staates an unseren Landesgrenzen auf?

Wie können derartige Übergriffe an wehrlosen alten Menschen verhindert werden? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

Margit

Ja, liebe @margit, das alles ist erschütternd. Und ganz offen: Mir sind "Fälle" bekannt, da wurden die Angehörigen noch nicht einmal bestraft...

Zur ersten Frage: Dazu gibt es, soviel ich weiß, keine Statistik.

Zur zweiten Frage: Diese regulären Kontrollen "von Amts wegen" gibt es nur, wenn die Kinder auch die offiziellen Betreuer sind. Wenn ich den Bericht richtig lese, hatte die alte Dame ja eine Berufsbetreuerin, über deren Kopf hinweg Sohn und Schwiegertochter wohl gehandelt hatten. Solche Fälle gibt es immer wieder, leider.

Das gesamte Betreuungsgesetz gehört m.M.n. von Grund auf reformiert. Wesentliche Änderungen gab es seit meiner Berufszeit nicht, und die ist seit 2004 zu Ende. Im Detail wurde manches korrigiert, aber jeder Berufsbetreuer (ich kenne viele; mein bester Freund hat ein Betreuungsbüro, in dem fast 20 Sozialpädagogen/-arbeiter sich um mehrere hundert Betreute kümmern) kann Dir "Stories" erzählen, da wird einem schlecht. Oft haben die Betreuer einen schlechten Ruf. Ich finde, Verwandte gehören mindestens genauso oft auf die Anklagebank...

Ich habe daraus für mich Schlüsse gezogen, die ich hier lieber nicht "zu Papier" bringe...

LG

DW

Nachtrag: Ich habe gerade den Artikel noch einmal gelesen, kann aber nicht genau einschätzen, ob Sohn/Schwiegertochtern die offizielle Betreuung inne hatten. Es ist zwar von einem "Betreuerwechsel" die Rede, aber von welchem urspr. Betreuer zur neuen Betreuerin das ging, ist mir nicht ersichtlich. Dir?
margit
margit
Administrator

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von margit
als Antwort auf Der-Waldler vom 20.08.2021, 14:48:25

Lieber Waldler,

die Einzelheiten dieser Art von  Betreuung habe ich auch nicht ganz verstanden. Was mich erschüttert hat, wie über den Kopf von hilfslosen Menschen hinweg und gegen deren Interessen entschieden werden kann. Und sind sie dann erst einmal ins Ausland entsorgt, scheint es nur ein Zufall zu sein, wenn den Worten der Angehörigen misstraut und kontrolliert wird.

Da die Betreuung und Pflege für viele Angehörige auch ein finanzielles Problem darstellt, fürchte ich, dass die Lösung "ab ins Ausland, möglichst billig und weit weg" kein Einzelfall ist. 

Ich fürchte auch, dass sich an dem Betreuungsgesetz nicht sobald etwas ändern wird, da hilfsbedürftige alte Menschen  keine Lobby haben und  auch nicht streiken können.

Margit


Anzeige

Klara39
Klara39
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von Klara39
als Antwort auf margit vom 20.08.2021, 21:42:11
Liebe Margit,
davor habe ich auch Angst, dass ich nicht mehr selbst entscheiden kann,
wie ich meine letzten Tage zubringen muss. Ich finde es auch inhuman,
wenn man Menschen nicht schmerzfrei gehen lässt, deren Leben keins
mehr ist. Ich habe das in meiner Patientenverfügung ausdrücklich
gewünscht, bin aber belehrt worden, dass die Ärzte im Notfall Leben
retten müssen. Da ich keine Angehörigen habe, die mal nach dem
Rechten sehen (im beschriebenen Fall wäre es besser gewesen, wenn
keine dagewesen wären...), hoffe ich, dass man mich erst findet,
wenn es nichts mehr zu reanimieren gibt.
Ist nicht gerade erfreulich, aber das muss man auch mal schreiben
dürfen!
Bleibt alle, so lange und so gut es geht, gesund und schlaft gut!
Klara
olga64
olga64
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von olga64
als Antwort auf margit vom 20.08.2021, 21:42:11

Bei der sehr hohen Quote der pflegenden Angehörigen kann man sicher davon ausgehen, dass es in vielen Familien nicht reibungslos abgeht. Da sind oft auch ungeklärte Zerwürfnisse aus der VErgangenheit und auch die Tatsache,dass meist die (Schwieger)töchter diese Pflege übernehmen oder übernehmen sollen,dürfte auch nicht generell zu Harmonie führen, da alle Personen auch Verzicht üben müssen. Dazu kommt auch noch, dass es sicherlich ältere und insbesondere demente Menschen gibt, die sehr schwierig geworden sind und meist gar nicht mehr merken, wenn sie z.B. aggressiv usw. werden.
In dem speziellen Fall hat das Amtsgericht München den Sohn und dessen Ehefrau wegen Freiheitsberaubung zu je einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Der 67-jährige Sohn hat seine 92-jährige Mutter ohne deren Einverständnis und auch gegen das Gesetz in das Billgiheim abgeschoben und lebte dann mit seiner Frau in der Münchner Wohnung der Seniorin und zwar von deren Rente.

Bereits Ende 2018 gaben der Sohn und seine arbeitslose Ehefrau die Seniorin in eine Klinik, da sie stark dement wurde. Die Schwiegertochter wurde als Betreuerin bestellt. Man hatte ihr Unterstützung im Pflegebereich angeboten, die sie aber abgelehnt hatte. Vermutlich hätte sie dann aus Einnahmen aus derPflegeversicherung verzichten müssen.
ABer die Justiz begleitete weiterhin diese Betreuung und monierte auch, dass die Seniorin nicht zu vereinbarten Terminen erschien.
Dann kam nach und nach heraus, dass die "Kinder" die Seniorin in ein Heim nach Tschechien verbrachten und zwar in eine geschlossene Einrichtung. Dies ist illegal, da dies nur ein Gericht verfügen darf.
Eine Begleitbetreuerin reiste zusammen mit einer Verfahrenspflegerin im August 2019 nch Tschechien und fanden dort eingesperrte Menschen, die Münchner Seniorin in einem 3-Bett-Zimer ohne persönliche Habe, ohne Zahnbürste, ohne Schuhe. Die Dame war völlig ungepflegt und wusste nicht, dass sie in Tschechien war.
In dem Heim waren mehrere deutsche Senioren eingesperrt. Vom Personal sprach niemand Deutsch.
Als man die 92-jährige mitnahm, geschah dies ohne Schuhe, weil sie keine mehr hatte. Diese Heime sind billig und kosten ca 900.- Euro monatlich, während sie in Deutschland zwischen 3 - 4.000. Euro kosten.
Heute geht es der 92-jährigen gut. Sie liebt in einem Pflegeheim in München, hat sich gut erholt, erhielt ein Hörgerät, Brille und natürlich SChuhe und Bekleidung.

Sie sehnt sich nach dem Besuch ihres Sohnes, der jedoch nicht kommt. Auch vor Gericht hat sie ihren Sohn immer wieder in Schutz genommen.
Es ist tragisch, aber - wie ich schon erwähnte - denke ich, dass es kein Einzelfall ist. Nur hier hatte die Seniorin das Glück, dass sich extern Menschen um sie kümmerten und diesen Fall auch weiterfolgten und eingeschritten sind. Olga

Karl
Karl
Administrator

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von Karl
als Antwort auf olga64 vom 23.08.2021, 19:18:17

@olga64,

genau diesen Fall hatte Margit im Eröffnungsbeitrag kommentiert.

Karl


Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 23.08.2021, 19:28:18

Ich weiss Karl und Margit. Die SZ berichtete jetzt am Wochenende ausführlich darüber - deshalb kam ich nochmals auf diese tragische Angelegenheit zurück. Olga

Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von Xalli
als Antwort auf margit vom 20.08.2021, 14:32:41
zu deinen Fragen liebe Margit,

Gibt es automatische Kontrollen, wenn Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern ins Ausland entsorgen? Oder hört die Fürsorge des Staates an unseren Landesgrenzen auf?

sind direkte Verwandte, also in diesem Fall der Sohn, in Vollmacht die Schwiegertochter
als Betreuer angeführt, gibt es jährlich "Kontrolle" in Form eines schriftlichen Berichtes
des Betreuers, eine Überprüfung vor Ort ist meiner Kenntnis nach nie erfolgt.

Ein Irrglaube das amtliche Betreuer häufiger kontrolliert werden, ebenso das die
amtlichen Betreuer pfleglicher mit alten Menschen umgehen.


Wie können derartige Übergriffe an wehrlosen alten Menschen verhindert werden? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

So hart es klingt, eigentlich nur durch Anzeige, die Begründung muß stichhaltig und
wasserdicht sein, denn Betreuer, egal welcher Coleur, lassen sich ungern die Butter
vom Brot nehmen. Oft genug, leider, steht dann Aussage gegen Aussage.
Eine ärztliche Untersuchung auf Mißhandlungen wird erst dann durchgeführt, wenn der
Verdacht sich erhärtet hat.
Der Aufenthaltsort einer betreuten Person wird nicht kontroliert wenn der Betreuer seine jährlichen Meldepflicht nachkommt.

Kurz das Betreuungsgesetz weist gewaltige Mängel auf und soll schon seit 1987 mW.
grundlegend überarbeitet werden, geringfügige Änderungen hat es gegeben, doch
ebensoviel "Schlupflöcher".

Xalli
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von Xalli
als Antwort auf Xalli vom 23.08.2021, 19:57:29
habe weiter recherchiert wegen der Betreuer.

Die Schwiegertochter war als `vorläufige Betreuerin´ eingesetzt, das bedeutet,
dass ein/e Verfahrenpfleger/in zur Seite gestellt wird.
Als vorläufige Betreuerin hätte die Schwiegertochter keinen Ortswechsel der alten
Dame vornehmen dürfen ohne Einbindung des Verfahrenspfleger/in


Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.25.03.2021

Erst durch den / die Verfahrenspflegerin kamen Ungereimtheiten raus die den Wechsel
zu einem/ einer  beruflichen Betreuer/in, einer Anwältin nötig machte

Xalli
margit
margit
Administrator

RE: Als Altlast im Ausland enden?
geschrieben von margit
als Antwort auf Xalli vom 23.08.2021, 19:57:29

@Xalli,

Danke für Deine ausführliche informative Antwort.

Das alles klingt sehr entmutigend. Wer keine verantwortungsvollen Verwandten oder Freunde hat, scheint mir im Alter bei einer Demenz- oder ähnlichen Erkrankung hilflos dem Wohlwollen anderer ausgeliefert zu sein. Da die Pflege aufgrund der zunehmenden Anzahl der Pflegebedürftigen, des Personalmangels, der Überforderung der Angehörigen und der Kostensteigerungen immer schwieriger zu organisieren sein wird, werden auch die Missbrauchsfälle zunehmen.

Gerade deshalb erscheint es mir sehr wichtig, dass der Gesetzgeber Gesetze zum Schutz der Betroffenen erlässt und deren Durchsetzung überprüft. 

Margit


Anzeige