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Soziales ALG II und Mindestlohn

hugo
hugo
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von hugo
als Antwort auf peter25 vom 16.07.2008, 21:06:22
ok peter: "Tja, und warum hat der Betrieb nicht die vollen Kosten übernommen,wenn er mich schon los werden wollte??"

na, ein normaler Betrieb hat einen normalen Personalchef und dieser einen normalen Justitiar und dieser schlägt vor was nach normal geltendem Recht und Gesetz machbar ist und welches die kostengünstigsten Varianten -die mit dem Arbeitsamt ausgehandelt werden können- sind, um diese sauteuren alten Arbeiter endlich loszuwerden ohne allzusehr in die betrieblichen Taschen greifen zu müssen.

da werden dann schon mal aus normalen Kündigungen; Altersübergangsregelungen, Vorruhestandsregelungen, Frühverrentungsregelungen, Kurzarbeitsregelungen, flexible Regelungen mittels passiver und aktiver Arbeitszeit, Stundensammelkonten, Auflösungsverträge mit Abfindunsregelungen,,,

und dies alles um mit freundlich lächelndem Anlegen von Daumenschrauben, den Betroffenen es leichter zu machen sich für die betrieblichen Vorschläge zu begeistern.

Zum Schluss ist man dann sogar froh nicht entlassen, sondern sozial verträglich abgewickelt worden zu sein auf Kosten der Allgemeinheit,,nimmt vielleicht noch 18% Rentenkürzung und 5 Jahre Mindereinzahlungen in Kauf, was nochmal 10 bis 20% Minderung ausmachen kann und fühlt sich wie Gott in Frankreich wenn man die dummen sich für 5€ die Stunde untertarifbezahlten oder mobilen Zeitarbeiter oder für einen Ein-Euro-Job abquälenden Mitmenschen sieht.

wenn ich dann noch bedenke welche Mittel ausgegeben werden dafür, das Die zukünftigen Arbeiter vom Staat mittels Umschulungen, Weiterqualifizierungen, Aufbautrainings usw, für die Firmen fit gemacht werden, welche Zuschüsse gezahlt werden, weil die Stundenlöhne nicht zum Leben ausreichen,
,welch Aufwand betrieben wird um Harz 4 Leuten auf die Pelle zu rücken, ob sie nicht doch noch ein paar Kröten zu viel auf dem Konto oder gar etwa eine zweite Zahnbürste im Bad haben

dann frag ich mich doch immer öfter, oh Deutschland was ist aus Dir nur geworden wo sind wir nur gelandet und wo soll das noch hinführen ?
--
hugo
arno
arno
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von arno
als Antwort auf peter25 vom 16.07.2008, 21:06:22
Hallo, peter 25,

Dein Betrieb bezahlt Dir auf Grund eines Sozialplanes eine monatliche
Abfindungssumme meistens aus Rückstellungen.
Du hast das große Glück gehabt, in einem Betrieb gearbeitet zu haben,
der sich so etwas leisten kann!

Ansonsten wärst Du jetzt oder demnächst auch ein Langzeitarbeitsloser!

Einen Teil Deines Geldes bekommst Du im ersten Jahr Deiner Arbeitslosigkeit
nicht vom Steuerzahler, sondern von der Bundesagentur für Arbeit unter der
Voraussetzung, daß Du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehst.


Sobald Du dem Personal der Bundesagentur für Arbeit mitteilst, daß Du
nicht mehr arbeiten willst, wird Dir -wie jedem anderen Arbeitslosen auch-
das Geld empfindlich gekürzt und letztlich auch ganz gestrichen.
Ebenso ist es, wenn Du Dich für Urlaub nicht abmeldest!
Dein Betrieb ist an der Sozialgesetzgebung gebunden. Das ist der Grund,
warum er für Dich nicht die vollen Kosten übernehmen muß und auch der Grund,
Dein Arbeitsverhältnis zu beenden!

Viele Grüße
--
arno
arno
arno
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von arno
als Antwort auf hugo vom 16.07.2008, 21:35:04
Hallo, hugo,

Deine Abschußfrage ist deshalb berechtigt, weil Du alles
durcheinander schmeißt:

Kosten der Bundesagentur für Arbeit
Kosten der Arbeitgeber
Kosten der Rentenversicherung,
usw., usw.
Die Fachleute blicken aber noch durch!!!

Viele Grüße
--
arno

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arno
arno
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von arno
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2008, 21:13:31
Hallo, astrid,

der technische Fortschritt treibt die Automation
voran und setzt dadurch Arbeitsplätze frei!
Die Rückkehr zur Vollbeschäftigung ist dadurch eine Farce.
Ob die Löhne runter und die Arbeitszeit hoch gesetzt wird,
ist uninteressant, denn die Erträge und Profite entstehen
durch Roboter, Automaten und Computerprogrammen.
Wenn man mit weniger Leistung mehr Produkte schafft,
ist das ein Segen (und auch ein Sieg des Kapitalismuses),
obwohl die Auswirkungen in unserem Sozialsystem nicht mehr ankommen!

Viele Grüße
--
arno
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von susannchen
als Antwort auf arno vom 16.07.2008, 21:35:09
Einen Teil Deines Geldes bekommst Du im ersten Jahr Deiner Arbeitslosigkeit
nicht vom Steuerzahler, sondern von der Bundesagentur für Arbeit unter der
Voraussetzung, daß Du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehst.
geschrieben von arno


Wo hast du denn das her? Wäre aber ein toller Sozialplan, gleichgestellt mit Arbeitslosigkeit!

Er muss selbsverständlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
(Vorruhestandsregelung)
--
susannchen
peter25
peter25
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von peter25
als Antwort auf hugo vom 16.07.2008, 21:35:04
....."wo sind wir nur gelandet und wo soll das noch hinführen"..

Den Weg haben doch die Politiker schon festgelegt-
1.Änderung des Arbeitslosengeldes (Zeitdauer)
2.Rente mit 67
ist doch auch kein Wunder??
Wenn die Allgemeinhat solche Vorruhestandsregelungen bezahlen muß und nicht der Arbeitgeber.Denn wenn man das nachrechnet müßten für meinen freigewordenen Arbeitsplatz, zwei Neue eingestellt werden um die Sozialabgaben auszugleichen,wurde das gemacht?? Deswegen kann es nur bergab gehen. Die nächsten ERhöhungen der Sozialabgaben kommen noch auf uns zu mit geringeren Leistungen?

peter25

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arno
arno
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von arno
als Antwort auf susannchen vom 16.07.2008, 21:54:10
Hallo, susannchen,

frag doch mal peter25, ob er sich den 14tägigen Jahresurlaub von der
Bundesagentur für Arbeit genehmigen lassen muß und was passiert,
wenn er das nicht macht?
Sicher gibt es Bundesagenturen für Arbeit, die alles locker handhaben.
Vorruheständler müssen in der Zeit, in der sie Geld von der Bundesagentur
für Arbeit erhalten und auch in der Zeit danach, wenn sie vom alten Arbeitgeber
bezahlt werden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
Allerdings sind alte Vorruheständler kaum vermittelbar!

Ab Eintritt der Berentung ist das nicht mehr der Fall.

Viele Grüße
--
arno
peter25
peter25
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Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von peter25
als Antwort auf susannchen vom 16.07.2008, 21:54:10
So ist es !!

peter25
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von susannchen
als Antwort auf arno vom 16.07.2008, 22:03:41
Nein arno, da liegst du falsch, du musst eine Erklärung unterschreiben (weiss jetzt nicht wie sie heisst).
Dann bist du aus dem Arbeitsmarkt raus!
Übrigens zahlt das Arbeitsamt dich nicht voll, einen Teil zahlt auch die Firma.
--
susannchen
peter25
peter25
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Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von peter25
als Antwort auf arno vom 16.07.2008, 22:03:41
Arno Klick doch einfach mal die Bundesagentur für Arbeit an. Da gibt es bestimmt was zu lesen.
"Gleitender Übergang in den Ruhestand"------Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nicht das wir hier über zwei paar schuhe reden??
peter25

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