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Soziales ALG II und Mindestlohn

ALG II und Mindestlohn
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Eine Familie,2 Erwachsene, 2 Kinder, leben von ALG II. Das Familieneinkommen beträgt einschließlich Kindergeld rund 1500 €. Davon wird Miete, Heizung, Strom, Kleidung, Lebensmittel usw. bezahlt.
Der Vater sucht sich selbst Arbeit. Er will nicht zu Hause herumsitzen und vom Staat abhängig sein. Als Ungelernter bleibt ihm nur die Leiharbeit. Sein Vertrag läuft ein halbes Jahr, er erhält einen (geringen)Stundenlohn, verpflichtet sich nur Nachtschicht zu arbeiten, ohne Zuschläge für die Nachtarbeit, Wochenende, Feiertage. Hat Anspruch auf 25 Urlaubstage/Jahr. Überstunden müssen gemacht werden. Diese werden in Freizeit abgeglichen. So steht alles im Vertrag - wie letztendlich alles geregelt wird, ist noch offen.
Insgesamt stellt er sich jetzt finanziell aber schlechter als vorher ohne zu arbeiten. Hinzu kommen Benzinkosten, da er auf dem Land wohnt und täglich 70 km fahren muss, zu erwartende Reparaturen seines altersschwachen Pkw. Der Mitarbeiter im Arbeitsamt macht Schwierigkeiten, da er diesen Arbeitsplatz nicht hätte annehmen sollen, sondern nur einen, der seine Familie voll absichert (wohl, damit er aus der Statistik verschwindet). Bemüht er sich nicht um Arbeit, werden ihm Leistungen gestrichen. Das Geschilderte ist kein fiktiver Fall!
WER IST NUN ZU SCHELTEN:
DER FAMILIENVATER, der sagt, ich bleibe zu Hause, mir geht's gut so.
DIE ARBEITGEBER, deren Gewinne ständig zunehmen, die mit einem hohen Personalanteil an Leiharbeitern produzieren, die in ihren Firmen sogar Personalbüros dieser Leiharbeiter-Firmen installieren.
DIE ZEITARBEITSFIRMEN, deren Branche sich immer mehr ausweitet.
DER STAAT, der Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirmen hofiert und sich nicht zu einem Mindestlohn für alle Branchen durchringen kann.

Die heutige Entscheidung im Kabinett ist vielleicht der erste Schritt. Aber es ist noch ein sehr, sehr weiter Weg, bis der Leiharbeiter einen akzeptablen Mindestlohn bekommt, der ihn und seine Familie vom Staat unabhängig macht. Die Verantwortlichen wissen um die Möglichkeiten "ausreichender Recherchen und Prüfungen" und werden sich diese Zeit auch genehmigen. Für sie reicht die "Absichtserklärung" erst einmal aus und wird als Erfolg gefeiert.
Die großen Firmen machen noch mehr Gewinne. Es gibt immer mehr Zeitarbeitsfirmen, die damit ihre Chance wahrnehmen und auch satte Gewinne machen. Die Betroffenen aber, die arbeiten wollen und deren Familien bleiben weiter auf der Strecke und weiter wird pauschal auf die Arbeitslosen geschimpft.
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afrika
pepa
pepa
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von pepa
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2008, 15:24:46
das ist ein interessantes Thema. Ich wundere mich, dass es jetzt über eine Stunde unkommentiert hier steht.

Es ist vieles in Schieflage geraten.

Von Vollzeitarbeit kann kaum einer leben, Ämter befinden drüber, ob du eine Maßnahme, Weiterbildung oder Arbeit erhalten darfst, im TV werden lustlose Langzeitarbeitslose vorgeführt, und, und, und.
Ich gehe z.B. für 5 Euro die Stunde nebenbei kellnern, manch einer würde sich das für das Geld nicht antun. Ich habe auch mal studiert, aber was zählt das heute noch? Nichts!

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pepa
peter25
peter25
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von peter25
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2008, 15:24:46
In deinem Beispiel ist das monatliche Einkommen,ohne Kindergeld 1200 netto ca.---Was Vater Staat bezahlt.
Wenn ich weiter rechne mit deinem Beispiel müßte bei einer "anständigen" Bezahlung, damit ich nicht mehr vom Staat abhängig bin, ca.2000 Euro brutto bezahlt werden ,was ein monatliches Nettoeinkommen von 1550 ohne Kindergeld ausmacht.Die 350 Euro gehen schon mal monatlich drauf für das Auto.-----So das macht ein Mindeststundenlohn von 12,50 brutto aus.
(Berechnung 2000€ geteilt durch 160 St. pro Monat)
Macht es da Sinn zu arbeiten?? Man hat nicht mehr als wenn man arbeitet.?
Im Umkehrschluß stellt sich die Frage:
Ist die ALG II zu hoch??----oder wie hoch muß der Mindestlohn sein?? , damit ein Ernährer auch seine Familie ernähren kann??

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uki
uki
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2008, 15:24:46
Eine Familie,2 Erwachsene, 2 Kinder, leben von ALG II. Das Familieneinkommen beträgt einschließlich Kindergeld rund 1500 €. Davon wird Miete, Heizung, Strom, Kleidung, Lebensmittel usw. bezahlt.


Mit dieser Angabe von dir komme ich nicht klar. Könntest du erklären wie du zu den Zahlen kommst?
So kenne ich die Sätze:

Alg II Regelsatz: € 351,00
Partner € 316,00
Ki. b. 14J. € 211,00
Ki. b. 18J. € 281,00 - - - -1.159,00

davon gehen ab: Stromkosten, Kleidung, Vergnügung u.s.w.
natürlich Lebensmittel.

Bezahlt wird vom Staat die Miete (eine Fam. m.2 Kindern hat Anspruch auf 90²)
Bezahlt werden dazu noch die Heizkosten.

Das sind die Zahlen die ich kenne.
- - - --- - - - - --
Zu hoch finde ich die Ansprüche-Regelsätze nicht.
Eher sind die Löhne zu niedrig.

noch ein Zusatz von mir; ich meine selbstverständlich die Niedriglöhne, die zu niedrig sind. Nicht die Gehälter derer in der Chefetage.
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uki
afrika
afrika
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von afrika
als Antwort auf peter25 vom 16.07.2008, 16:44:14
Das Thema wurde von mir eingestellt. Mein Nick ist aus irgend einem technischen Grund nicht übernommen worden.
In meinem Beitrag habe ich noch gar nicht die vielen Arbeitnehmer, die auf 400 € - Basis beschäftigt sind, angesprochen. Auch davon profitieren Arbeitgeber. Was wären die Discounter ohne diese Arbeitskräfte. Und noch dazu machen sie mit diesen Leuten was sie wollen. Revolte hat keinen Sinn, der Arbeitgeber weiß, vor dem Tor warten die nächsten auf einen Halbtagsplatz. Und auch die vielen Alleinerziehenden, die ohne den Staat auskommen, die als Friseurin, als Bäckereifachverkäuferin usw. usw. arbeiten und alle Lasten des Lebens für sich oder für sich und ihr/e Kind/er auf den Schultern haben. Wenn ich darüber nachdenke, fällt mir zur Zeit nichts Erfreuliches ein. Es ist für mich so schlimm, das alles zu wissen, aber ohnmächtig zu sein, nichts tun zu können. Und die, die darüber befinden, sind so weit von uns kleinen Leuten entfernt. Man sollte ihnen nicht nur einen "sozialen Tag" verordnen, wo sie pressewirksam z.B. in einem Krankenhaus alte Menschen füttern, sie sollten eine Woche ein Sozial-Praktikum ableisten müssen. Aber dort, wo man wirklich täglich um das Brot zu verdienen arbeitet. Nimm mal das Beispiel von pepa.
--
afrika
afrika
afrika
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von afrika
als Antwort auf uki vom 16.07.2008, 17:02:41
Der von mir geschilderte Fall ist Realität. Den Bescheid habe ich selbst gesehen. Es waren etwas über 1200 Euro. In diesem Betrag sind enthalten die anteilige Miete für 90 qm und eine Pauschale für die Nebenkosten. In diesem Falle wird die Monatsmiete einschließlich der Nebenkosten mit 516 € direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen. Der verbleibende Rest mit rund 685 € geht an den Klienten. Von diesem Betrag finanziert er Strom und die sonstigen Lebenshaltungskosten. Sollte dieser Klient sparsam mit der Heizung umgehen und er von der Abschlagszahlung etwas übrig behalten - wie schon vorgekommen - wird das von der Vermieterin an das Amt zurücküberwiesen. Sollten Mehrkosten entstanden sein, wie in diesem Jahr, muss der Klient das selbst nachzahlen. Und bei dieser Familie habe ich auch das mit der Arbeitsaufnahme des Vaters miterleben dürfen.
--
afrika

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uki
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Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von uki
als Antwort auf afrika vom 16.07.2008, 17:23:04
Ich glaub´s dir ja. Die neuen Regelsätze gelten ab 1.7.08
Ich setze mal einen Link ein. Gerade hatte ich zwar eine andere Seite, es steht aber auch die gleiche Aussage drin.
neue Regelsätze f. Alg II
Der genehmigte Zuverdienst ist wohl auch geändert worden.
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uki
peter25
peter25
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von peter25
als Antwort auf afrika vom 16.07.2008, 17:08:07
Hallo,
so sehe ich das auch.

Früher wurde von den Politikern die Vorgaben gemacht?? Heute geben die Unternehmen die Vorgaben an die Politiker weiter??
Um das den Politikern etwas schmackhafter zu machen, werden großzügigerweise auch Millionenspenden getätigt.

--
peter25
hugo
hugo
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von hugo
als Antwort auf peter25 vom 16.07.2008, 18:15:33
afrikas ursprüngliche Frage war: WER IST NUN ZU SCHELTEN:??

ja, wer wohl ?

1. der Vater, welcher für weniger Nettoeinkommen -als er bekommen würde wenn er es nicht täte- zur Arbeit fährt und dabei weite teure Wege zurücklegt und den Tag über die Familie in ihrem Kummer alleine läßt ??

oder
2. Derjenige der all das mitnimmt vom Staat, was ihm gesetzlich zusteht, der damit seiner Familie das derzeit Bestmögliche zukommen läßt und seine Zeit ausnutzt um zuhause zu helfen sich die günstigsten Angebote in seiner Nähe heraussucht und für die täglichen Einkäufe ausnutzt.
Der sich um die Bildung seiner Kinder kümmert (er hat ja Zeit für die Schulaufgabenkontrolle usw, )für lange Spaziergänge in der Natur, für günstige und kostenlose Freizeitbeschäftigung und daneben immer sich informiert ob und wann und wo es eine besser bezahlte Tätigkeit für ihn geben könnte, um aus diesem Schlamassel herauszufinden,,

so und nun überlege ich und überlege,,,zumindest sind solche pflichtbewussten Väter wie im 2. Fall die Preistreiber für die Staatsausgaben, und für die Unternehmer ein Horror weil sie sich nicht freiwillig für Hungerlöhne anbiedern.

Aber für besonderer TV Beispiele sind sie allemal gut, besonders wenn sie behaupten mit dieser Situation sehr zufrieden zu sein und sich nichts anderes vorstellen können als den ganzen Tag vor dem Fernseher hocken bei einer Flasche Bier,,dabei mit der Frau rumnörgeln weil das Essen nicht nach Ihrem Geschmack ist, und die Kinder sich relativ selbst überlassen,,



Irgendwann werden sich beide finanziell wieder treffen, nämlich dann, wenn sie beide als Frührentner mit Mindesteinkommen/Grundrente in der Suppenküche in der Schlange stehen,,

Also an der verkorksten Situation kann man wohl die allerweingsten Betroffenen mitschuldig machen, denn wenn Sie einen guten Job ergattert oder ergaunert hätten würde dieser ja einem Anderem Suchendem fehlen...

das ist ausschließlich Sache der Politik welche sich zugunsten der Unternehmen einsacken läßt,,,aber,, sobald es mal wieder anders kommen sollte und es zufällig etwas Besser geht und weniger statistisch erfasste Arbeitslose gezählt werden, wer lobt sich da über den grünen Klee ?? wer übernimmt dafür die Zuständigkeit, wer klopft sich da an die Brust ?? natürlich unsere allerliebsten Politiker die da gerade am Ruder sind. *g*
--
hugo
uki
uki
Mitglied

Re: ALG II und Mindestlohn
geschrieben von uki
als Antwort auf hugo vom 16.07.2008, 18:55:19
. . .und was kann man machen?
Wie wäre es, wenn niemand mehr unter mindestens 9.00 € arbeiten würde? Einfach streiken.
Leider ist das leichter gesagt, als durchgeführt.
Über all die unverständlichen Missstände nachdenken macht Magengeschwüre, wenn man weiß, man kann selbst nichts ändern.
Eine bestimmte Partei wählen, geht es darauf hinaus?

(jetzt warte ich nur noch darauf, dass jemand sich wegen "man" mokiert) Ich meine man

--
uki

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