Soziales Ab Pflegestufe 2. Verhinderungspflege kann nachträglich erstattet werden -
Aus aktuellem Anlass, weil ich selbst das für eine sehr liebe Nachbarin vor etwa einem Monat danach gesucht habe und fündig wurde, Dank der Hilfe meiner Schwiegertochter wurde das nun auch rückwirkend für die letzten 4 Jahre beantragt und genehmigt, Meine Nachbarin, die nur von sehr kleiner Rente lebt, fiel mir geradezu um den Hals vorhin, denn sie hat tatsächlich fpr 4 Jahre den vollen betrag ausgezahl bekommen und ist überglücklich. Denn das waren mehrere Tausen Euro.
Ich kann mir vorstellen, dass viele das vielleicht gar nicht wissen - ob es Euch nun persönlich ode einen Menschen in Eurem Unfeld betrifft.
Offiziell heisst es:
Wer min. Pflegestufe 2 hat und Pflegegeld bekommt, kann einmal im Jahr eine sog. Verhinderungspflege beantragen-
Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, weil sie verreist oder krank ist, haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ambulant versorgt werden, Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege kann durch eine vertraute Person - Angehörige, Freunde oder Nachbarn - beziehungsweise durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Alternativ kann auch eine vollstationäre Einrichtung wie zum Beispiel eine Kurzzeitpflegeeinrichtung die Ersatzpflege übernehmen.
Pro Kalenderjahr besteht für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 42 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihnen die Pflegekasse maximal 1.612 Euro.
Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, sind nur nachgewiesene Kosten maximal in Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades erstattungsfähig. Hat die Ersatzkraft höhere Ausgaben (z.B. Fahrkosten oder Verdienstausfall) oder dient die Pflegetätigkeit der Erzielung von Erwerbseinkommen, erstattet die Pflegeversicherung maximal 1.612 Euro (bzw. 2.418 Euro, sofern die Leistung der Kurzzeitpflege anteilig hinzugenommen wird).
(Text von Barmer, trifft aber auf alle Pflegekassen zu)
Ich hoffe, diese Info kann jemandem hier weiterhelfen
Ales korrekt bis auf Pflegestufe, dies wurde in Pflegegrad umgewandelt.
Pflegestufe 2 entspricht Pflegegrad 4.
Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich, auch rückwirkend.
Stundenweise Abrechnung ( bei privater nicht Angehörigenpflege) hat den Vorteil daß das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Gruß
Benny
Hallo Woschi,
habe deinen Bericht mit großem Interesse gelesen.
Über die Verhinderungspflege bin ich informiert.
Über die Nachzahlung mehrerer Jahre wundere ich mich allerdings sehr.
Davon habe ich weder gehört, noch hat mich diesbezüglich der Beratungsdienst unterrichtet.
Nun liegt dein Schreiben schon etwa einen Monat zurück und...wie ich sehe... ist die Resonanz nicht sehr groß. Auch mein Mann hat den Pflegegrad 4 und ich nutze hin und wieder auch eine Auszeit. Ebenso sind mir die ca. 1600 € jährlich, sowie weiterere 800€ aus der Kurzzeitpflege bekannt.
Wofür aber gibt oder kann es eine Nahzahlung geben. Davon ist mir bislang noch nichts bekannt.
Zu dem anwortenden Bericht möchte ich etwas berichtigen. Soweit mir bekannt ist, ist die Anhebung von der Pflegestufe in den Pflegegrad seit 2017 immer nur eine Stufe. Heißt, habe ich Pflegestufe 3 gilt der Pflegegrad 4. Also nicht 2 Erhöhungen.
Über eine aufklärende Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Helen,
wenn man z.B. nicht wusste, dass es möglich ist, die Verhinderungspflege auch stundenweise zu nutzen und diese verfallen ließ, kann man die Zahlung nachfordern. Aufgrund der Verjährungsregelungn in der Sozialen Gesetzgebung (§45 SGB I) verjähren berechtigte Ansprüche erst nach dem vierten Jahr, das nach dem Jahr der Anspruchberechtigung folgt.
Da du die Beträge der Verhinderungspflege/Hälfte der Kurzzeitpflege bereits nutzt, hast du wahrscheinlich die dir/deinem Mann jährlich zustehenden 2418 € bereits ausgeschöpft, so dass du keine weiteren Forderungen mehr stellen kannst.
Hier ist eine hilfreiche Seite zur Verhinderungspflege:
Fragen rund um die Verhinderungspflege
Hallo mane,
mein Mann ist Februar 2016 verunfallt und bekam 2017, nach der Pflegestufe 3, den Pflegegrad 4.
Das erste Jahr wusste ich von der Verhinderungspflege noch nichts. Habe sie also auch nicht genutzt.
Dann, ab 2017 kam ich mit der Verhinderungspflege auf etwa 1200 €.
Bislang habe ich sowieso nur 1600 € genutzt. Von diesxen weiteren 800 € weiß ich erst seit der letzten Beratung vor 3 Monaten.
Heißt das jetzt, dass ich die nicht genutzten Beträge nachgezahlt bekäme???
Schon mal vorab meinen Dank für deine Antwort. :-)
Man kann rückwirkend bis zu 3 Jahren beantragen , Verhindertenpflege und auch zusätzliche Kurzzeitpflege, so heisst es glaube ich. Wenn ich wieder Zuhause bin.schreib ich Dir das mal per pn
Hallo zusammen,
ich muß mich berichtigen Pflegestufe 3 geht in Pflegegrad 4 über. Danke für den Hinweis.
Zum Thema Verhinderungspflege rückwirkend ist das wie folgt:
"Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beansprucht werden. Sie benötigen also nicht erst einen Antrag, bevor Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. Nach §45 SGB I kann das Geld der Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre nach dem Jahr der Inanspruchnahme rückwirkend beantragt werden. "
Natürlich sind dann aber auch Belege mit einzureichen.
Zu beachten ist noch daß erstmals Verbinderungs/Kurzzeitpflege nach 6 Monaten häuslicher Pflege beantragt werden kann.
Gruß
Benny
Hallo mane,
mein Mann ist Februar 2016 verunfallt und bekam 2017, nach der Pflegestufe 3, den Pflegegrad 4.
Das erste Jahr wusste ich von der Verhinderungspflege noch nichts. Habe sie also auch nicht genutzt.
Dann, ab 2017 kam ich mit der Verhinderungspflege auf etwa 1200 €.
Bislang habe ich sowieso nur 1600 € genutzt. Von diesxen weiteren 800 € weiß ich erst seit der letzten Beratung vor 3 Monaten.
Heißt das jetzt, dass ich die nicht genutzten Beträge nachgezahlt bekäme???
Schon mal vorab meinen Dank für deine Antwort. :-)
Guten Morgen, Helen,
da ich Laie bin, allerdings mit Erfahrungen in diesem Bereich, kann ich meine Angaben nur unter Vorbehalt machen.
Dein Mann wurde, wie ich annehme, im Februar 2016 im häuslichen Umfeld pflegebedürftig. Somit stand euch die Verhinderungspflege plus 50% der Kurzzeitpflege ab Datum der Antragsstellung auf eine Pflegestufe/Pflegegrad zu. In diesem Fall gilt die Halbjahresfrist für Gewährung der Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege nicht.
Meiner Meinung nach kannst du, weil du damals noch unwissend über eure Möglichkeiten warst, den Betrag nachträglich beanspruchen, da die Verjährungsfrist für Sozialleistungen vier Jahre beträgt. Allerdings musst du Quittungen einreichen, d.h. du brauchst genaue Daten, wann eine Ersatzpflegekraft bei euch tätig war und wieviel Geld sie dafür bekommen hat. Dies muss von dieser Person unterschrieben werden.
Ob das auch für die Folgejahre gilt, bezweifele ich. Ab 2017 hast du ja Ansprüche geltend gemacht, nur nicht voll ausgeschöpft. Auch verfällt, in der Regel, das Budget der Verhinderungspflege bei Nichtnutzung zum 31.12. des Kalenderjahres.
Gruß Mane
Können nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege ins neue Jahr übertragen werden?
Nein! Der Anspruch ist pro Jahr von der Dauer und der Höhe begrenzt. Ein Übertrag der Ansprüche ins nächste Kalenderjahr ist nicht möglich.
Nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege (806 Euro pro Kalenderjahr) können jedoch für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können komplett (1.612 Euro pro Kalenderjahr) für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Gruß Benny
Guten Abend,
ich weiß nicht ob es bekannt ist aber Verhinderungspflege ist auch möglich wenn ein Pflegedienst sich die Arbeit mit dem Angehörigen teilt.
Bei sogenannter Kombinationspflege.
Als Beispiel:
der Pflegedienst kommt morgens, wäscht die/den zu Pflegenden und versorgt sie/ihn in dem er beim Ankleiden etc. hilft, alles andere den Tag über wird von den Angehörigen übernommen.
Wird nun Verhinderungspflege beantragt bleibt mit dem Pflegedienst alles beim alten, die restliche Pflege durch die Angehörigen wird dann aber Stundenweise als Verhinderungspflege abgerechnet.
Natürlich sollte dabei eine Stundenzahl am Tag dem Pflegegrad angemessen gewählt werden.
Ich hatte bei Pflegegrad4 6Std tgl. abgerechnet.
Das Geld welches durch den Pflegedienst nicht verbraucht wurde (bei Pflegegrad 4 1612,-€ )wird nach einem bestimmten Schlüssel ausgerechnet und zusätzlich zur Verhinderungspflege ausgezahlt.
Die Berechnung kann jeder auch selbst vornehmen mit dem Pflegegeldrechner im Link
Rechner Pflegegeld
Gruß
Benny