Sonstiges Sprachspiele (für Leute, die Freude an der dtsch. Spache haben)
Für einen in enstprechender Angelegenheit angeklagten blutigen Rechts-Laien (wie mag der aussehen?), hört sich § 253 BGB wohl günstig an:
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
@Waldemar
" Für einen in enstprechender Angelegenheit angeklagten blutigen Rechts-Laien (wie mag der aussehen?), hört sich § 253 BGB wohl günstig an:
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
Mein Vorschlag:
Zwei Euro fünfzig für einen gestohlenen Kuss? Ist das billig genug?
jacaré4
Ich habe leider keine Ahnung wie in solch Fällen die Preise sind.
@ all
Etwas aus dem Rechtsbereich, was mir gut gefallen hat. Ein Amtrichter hatte über folgenden Fall zu urteilen: Eín Hausbesitzer verlangte - entsprechend der Hausordnung, die besagt, dass im Aufgang bzw.Treppenhaus keine Gegenstände abgestellt werden dürfen -,dass ein Mieter eine Fußmatte nicht vor die Wohnungstür, sondern in den Innenbereich der Wohnung legt. Der MIeter weigerte sich. Der Richter entschied zugunsten des Mieters mit der Begründung: Fußmatten werden nicht abgestellt, sondern abgelegt.
😂
Unsinn lässt sich
als Sinn verkaufen,
wenn "Gescheite" über
den Weg sich laufen.
Das Volk, das staunt;
die "Gescheiten" prahlen -
und lassen gutgelaunt
die "Dummen" zahlen!
Es gibt auch Bekleidungen, wo man sagen kann, " sehr interessante Farbkombination heute " ...
Meinem Gefühl nach mildert das "heute" die Sache etwas ab, d. h. es besagt möglicherweise: sonst ist alles eigentlich in Ordnung. Kommt eben drauf an ... :-)
Wie schon gesagt, ich weiß es nicht. Auf jeden Fall sind gebrochene Herzen teurer. Das dürfte in erweitertem Sinne unter "Bahandlungsfehler" laufen. :-)
sorry @jacare4, es war versehentlich doppelt.
ABER ABER .
das ist doch nur recht und billig, auch einen Schaden zu ersetzen, der keiner ist, wenn er nicht von 'Vermögenden' verursacht wurde ....😄
Früher kam da insbesondere das 'Kranzgeld' in Frage, d.h.wenn eine Frau nicht mehr 'intakt' war, weil sie beim nicht einvernehmlichen Beischlafe, ihre Unschuld, und damit ihren Verheiratungswert verloren hatte. Dafür gab dann Geld, billig war das nicht, aber nur recht und billig...
Der berühmte BGB 1300 (in früheren Zeiten sagten Studenten zu ihrem Kommilitonen, der eine Dame 'abschleppte', "pass auf, was du versprichst, denk an den 1300-er !" ...
1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
BGB 1300 ist inzwischen weggefallen, aber nicht die 'ungerechtfertigte Bereicherung', wenn die Verlobung aufgelöst wird und die/der Ex-Verlobte ihre/seine erhaltenen Geschenke nicht wieder herausrücken will ...
Dann können die Ansprüche auch "rechtshängig" werden,
Von diesem Pararaphen wusste ich nicht. - Da siehst Du bzw. sehe ich mal, dass, wie manch ältere Leute zu sagen pflegen, früher doch nicht alles besser war. :-)
(OT nur für Dich, vielleicht weißt du es aber. Auf rein Materielles bezogen gibt es eine BGH-Rechtsprechung, die Zuwendungen an den Partner, die gedacht sind, dem Fortbestand der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft dienen, für den Fall eines Scheiterns der Beziehung absichert, inderm sie zurückgefordert werden können.)
zu: Literatur und Handwerk
Mir gefällt dieses bildhafte Selbstverständnis gut: Robert Seethaler in einem Interview zu seinem Buch "Das Feld" (Deutschlandradio Kultur):
"In seinem neuen Roman „Das Feld“ lässt Robert Seethaler Verstorbene zu Wort kommen, die auf ihr Leben zurückblicken. Denn: „Wer vom Leben erzählen will, muss auch vom Tod erzählen“, sagt der österreichische Schriftsteller.
(...)
Gerk: Und das Schnitzen, denke ich mal, klingt danach, dass Sie da sehr viel wegmachen, also dass es auch drum geht, da eine Klarheit zu kriegen, oder was heißt Schnitzen?
Seethaler: Ich habe dieses Bild mal vor vielen Jahren für mein Schreiben erfunden oder mir zurechtgebaut. Mein Vater ist Holzschnitzer, der schnitzt tatsächlich, und das ist einigermaßen stimmig dieses Bild, aber dann doch nicht ganz. Es ist deswegen stimmig, als mir das Schreiben nicht wirklich leichtfällt. Es fließt da nix aus mir heraus, sondern die Genauigkeit erfordert bei mir auch fast sowas wie Handwerk, und darum ist es so anstrengend, und schnitzen stimmt zwar auch nicht 100 Prozent, aber mir ist kein besseres Bild eingefallen."