Sonstiges Anzahlung imVersandhandel
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Genau so ist es. Einige Anbieter haben sich in AGBs und EULAs ein eigenes Faustrecht zusammen gebastelt. Sogar das große M$ hat es getan. Der Kunde kann es einfach ignorieren. Zu diesem Komplex gibt es ein Video von Sempervideo
Das gilt im übertragenen Sinne auch auf die oft sehr merkwürdigen AGBs der Hersteller. Wenn ich im Supermarkt beim täglichen Einkauf immer das Kleingedruckte mit der Lupe lesen muss, dann komme ich nicht mehr zum Kaufen. Wie Ein_Lächeln_... schon angedeutet hat: In den AGBs braucht deshalb nichts weiter als der Satz stehen: Wir halten uns an das BGB und andere einschlägige Gesetze! Das ist jedoch selbstverständlich und kann deshalb eingespart werden. Nichtmal den Inhalt des HGB müssen wir als Endkunden beachten.
Bedenkt:
Kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht, wird sich kein Richter herablassen und mit der Lupe in der Hand sagen, das er die aushebelnden AGB als geltendes Recht anerkennt. Er wird sich immer auf den Inhalt der vor ihm liegenden dicken Gesetz-Bücher beziehen.
Allerdings hat meine Frau noch nie Probleme gehabt, wenn sie sich bei einem Onlinehändler Bekleidungsstück in drei Größen bestellt hat und zwei davon zurückschickte. Größen können je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen. Wenn man in einem Bekleidungshaus kauft, probiert man ja auch mehrere Größen in der Kabine aus.
Eine neue Meldung von Amazon überrascht uns allerdings nicht wirklich:
Caschy's Blog: Amazon räumt auf und sperrt Kundenkonten von notorischen Rücksendern Fakt ist doch, das es oft von einer Ware mehr gebrauchte Angebote als Neuware gibt. Grundsätzlich wird bei Amazon jede Rücksendung mit "Gebraucht" deklariert. Das bedeutet, das sie vom Kunden ausgepackt, beurteilt und wieder zurückgeschickt wurde. Bei technischen Geräten kommt dann meist noch ein Probelauf dazu.
Hinzu kommt noch die Versandkostenfreiheit ab 20€ Warenwert bei Amazon und einigen anderen Händlern. Bei einer Kamera kann es dann schon auch mal passieren, das sie zwar aus Kulanzgründen zurück genommen wurde, aber schon mit im Urlaub gewesen ist. Dann steht dabei das es Gebrauchsspuren gibt und wird oft im sg Amazon Warehouse angeboten. Ein solches Kundengebaren führt natürlich zu teilweise großen Wertverlust der Ware. Deshalb finde ich eine Aktion wie von Amazon völlig in Ordnung.
Das gilt im übertragenen Sinne auch auf die oft sehr merkwürdigen AGBs der Hersteller. Wenn ich im Supermarkt beim täglichen Einkauf immer das Kleingedruckte mit der Lupe lesen muss, dann komme ich nicht mehr zum Kaufen. Wie Ein_Lächeln_... schon angedeutet hat: In den AGBs braucht deshalb nichts weiter als der Satz stehen: Wir halten uns an das BGB und andere einschlägige Gesetze! Das ist jedoch selbstverständlich und kann deshalb eingespart werden. Nichtmal den Inhalt des HGB müssen wir als Endkunden beachten.
Bedenkt:
Kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht, wird sich kein Richter herablassen und mit der Lupe in der Hand sagen, das er die aushebelnden AGB als geltendes Recht anerkennt. Er wird sich immer auf den Inhalt der vor ihm liegenden dicken Gesetz-Bücher beziehen.
Allerdings hat meine Frau noch nie Probleme gehabt, wenn sie sich bei einem Onlinehändler Bekleidungsstück in drei Größen bestellt hat und zwei davon zurückschickte. Größen können je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen. Wenn man in einem Bekleidungshaus kauft, probiert man ja auch mehrere Größen in der Kabine aus.
Eine neue Meldung von Amazon überrascht uns allerdings nicht wirklich:
Caschy's Blog: Amazon räumt auf und sperrt Kundenkonten von notorischen Rücksendern Fakt ist doch, das es oft von einer Ware mehr gebrauchte Angebote als Neuware gibt. Grundsätzlich wird bei Amazon jede Rücksendung mit "Gebraucht" deklariert. Das bedeutet, das sie vom Kunden ausgepackt, beurteilt und wieder zurückgeschickt wurde. Bei technischen Geräten kommt dann meist noch ein Probelauf dazu.
Hinzu kommt noch die Versandkostenfreiheit ab 20€ Warenwert bei Amazon und einigen anderen Händlern. Bei einer Kamera kann es dann schon auch mal passieren, das sie zwar aus Kulanzgründen zurück genommen wurde, aber schon mit im Urlaub gewesen ist. Dann steht dabei das es Gebrauchsspuren gibt und wird oft im sg Amazon Warehouse angeboten. Ein solches Kundengebaren führt natürlich zu teilweise großen Wertverlust der Ware. Deshalb finde ich eine Aktion wie von Amazon völlig in Ordnung.
"Erst die Ware dann das Geld"
steht in diesem Wortlaut natürlich nicht im BGB, es ist das alte verkaufsvertragsrechtliche Grundprinzip, das jeder Kaufmann lernt (und inzwischen aufgeweicht wurde).
Wenn hier schon Paragraphen zitiert werden:
Sinnentnehmend und genau den Gesetzestext lesend müsste man darauf kommen: Das Gesetz geht davon aus, dass beim Kaufvertrag die Reihenfolge der vertragstypischen Pflichten eingehalten wird. Nach § 433 Abs. 1 BGB wird zuerst der Verkäufer einer Sache verpflichtet usw. usw. usw.
Im Zweifelsfalle im Palandt (Kommentare zum BGB) lesen.
Allegra
steht in diesem Wortlaut natürlich nicht im BGB, es ist das alte verkaufsvertragsrechtliche Grundprinzip, das jeder Kaufmann lernt (und inzwischen aufgeweicht wurde).
Wenn hier schon Paragraphen zitiert werden:
Sinnentnehmend und genau den Gesetzestext lesend müsste man darauf kommen: Das Gesetz geht davon aus, dass beim Kaufvertrag die Reihenfolge der vertragstypischen Pflichten eingehalten wird. Nach § 433 Abs. 1 BGB wird zuerst der Verkäufer einer Sache verpflichtet usw. usw. usw.
Im Zweifelsfalle im Palandt (Kommentare zum BGB) lesen.
Allegra
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Deshalb finde ich eine Aktion wie von Amazon völlig in Ordnung.
Das finde ich merkwürdig.
Gewiss, es gibt notorische Rücksender.
Die erzeugen den von Dir beschriebenen Wertverlust.
Aber kann man die einfach rauswerfen ?
Gibt es nicht gerade die AGBs, wo das Rücksenderecht eingefügt ist ?
Versandhandel ist doch kein Rosinenpickergeschäft.
Dann kann ich aber auch Telekom verstehen.
Flatrate wird von allen normal genutzt.
Von allen ?
Nein.
Ein paar Nutzer nutzen die Flatrate so unverschämt,
dass sie Kosten produzieren, um das Netz nicht unbrauchbar werden zu lassen
für die große normale Gemeinschaft.
Auch hier gilt, Rosinen picken gilt nicht.
Was ich anbiete, muss ich halten.
Sonst muss ich es nicht anbieten.
Auch dann nicht, wenn Andere damit gute Geschäfte machen.
Vorher muss ich rechnen, planen, aufbauen und dann anbieten.
Warum reagiert Amazon so.
Weil die Leute sonst wieder mit dem Südpol hochkommen und geflissentlich zum
Händler vor Ort fahren.
Dann belebt das die Infrastruktur und ich habe wieder alles vor Ort.
Alles das, was Amazon vorher platt gemacht hat durch Lenkung des Kaufverhaltens.
nordstern
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es ist durchaus üblich und nicht verwerflich, eine Anzahlung oder Teilzahlung zu verlangen und zu leisten.
Gilt auch bei Dienstverträgen - und dort besonders zwischen 'Freunden'.
Bei jahrelangen Aufträgen habe ich immer 50% Erstzahlung vorweg genommen, und dann Zug um Zug weitere Beträge oder Gegenwerte.
Wo ich das nicht getan habe, bin ich auch prompt sitzen geblieben.
An der Erstzahlung erkennt man die Ernsthaftigkeit einer Sache.
Gilt auch bei Dienstverträgen - und dort besonders zwischen 'Freunden'.
Bei jahrelangen Aufträgen habe ich immer 50% Erstzahlung vorweg genommen, und dann Zug um Zug weitere Beträge oder Gegenwerte.
Wo ich das nicht getan habe, bin ich auch prompt sitzen geblieben.
An der Erstzahlung erkennt man die Ernsthaftigkeit einer Sache.
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die beiden Absätze des § 433 sind nicht getrennt sondern als Einheit zu betrachten. Dort wird von einem beiderseitigen Vertrag gesprochen. Beides findet normalerweise gemeinsam während des Verkaufsgespräches am Ladentisch oder an der Kasse im Supermarkt statt.
Anders ist es, falls die Ware erst vom Händler bestellt werden muss, dann kann er gegenüber dem Kunden eine Abnahmegarantie-Klausel einbauen. Bist du mit dieser nicht einverstanden (Siehe Titel des Threads) ist das Verkaufsgespräch an dieser Stelle beendet.
Typische Beispiele wären verderbliche Waren wie Blumen oder Lebensmittel, der Buchhandel oder die Zusammenstellung eines PC nach Kundenwunsch.
Da wir nicht wissen, was die TO beim Onlinehändler bestellen wollte, können wir nur in die Kristallkugel schauen. Anderseits gibt es Rechts-Fachforen 123recht.net/forum, an die sie sich wenden kann, falls ihr unsere Auskünfte nicht reichen. Wir müssen uns nicht als Rechtsgelehrte aufführen.
Anders ist es, falls die Ware erst vom Händler bestellt werden muss, dann kann er gegenüber dem Kunden eine Abnahmegarantie-Klausel einbauen. Bist du mit dieser nicht einverstanden (Siehe Titel des Threads) ist das Verkaufsgespräch an dieser Stelle beendet.
Typische Beispiele wären verderbliche Waren wie Blumen oder Lebensmittel, der Buchhandel oder die Zusammenstellung eines PC nach Kundenwunsch.
Da wir nicht wissen, was die TO beim Onlinehändler bestellen wollte, können wir nur in die Kristallkugel schauen. Anderseits gibt es Rechts-Fachforen 123recht.net/forum, an die sie sich wenden kann, falls ihr unsere Auskünfte nicht reichen. Wir müssen uns nicht als Rechtsgelehrte aufführen.
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ein paar Nutzer nutzen die Flatrate so unverschämt,
dass sie Kosten produzieren, um das Netz nicht unbrauchbar werden zu lassen
für die große normale Gemeinschaft.
Woher hast du dieses Argument? Von der Drosselkom?
Die Traffic kommt nur zustande, weil sie mindestens 2x über den den großen Teich verschickt wird, obwohl Sender und Empfänger nur ein paar "hundert" km entfernt wohnen!!!
Lesen: http://www.golem.de/news/drosselung-1-gbyte-kostet-die-telekom-unter-1-cent-1305-99058.html
Ich habe insgesamt wohl an die 1`000 Bücher per Post und mit Einzahlungsschein verschickt. Bei etwa 20 musste ich eine "Erinnerung" schicken oder anrufen. Nur etwa 2 oder 3 Lieferungen wurden nicht bezahlt.
Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Dem hinzu setzen möchte ich noch, das ARD, ZDF und Zattoo Online-Life-TV anbieten und man mit MediathekView sich nachträglich noch lange Zeit nicht depublizierte Filme ansehen kann. Das die Sendungen alle via California - Silikon-Vallay laufen ist wahrlich nicht unsere Schuld. Wenn du wissen willst, wie groß ein abendfüllender Film ist, dann kaufe dir am Besten eine DVD lasse dir deren Größe im Explorer anzeigen. Sie ist bei weitem Größer als das was du da in Verdacht hast.
Mein Provider hat von sich aus und ohne Kostenerhöhung die Zugangsbandbreite von 15 GBit/sec auf 50 GBit/sec erhöht. Wenn das für die Schnorchler zu schnell ist bremsen sie und sie tun es auch. Unverschämt ist nur, das ich auf einem 1.000 GBit Glasfaser-Unterseekabeln auf 0,5 GBit/sec und noch weniger ausgebremst werde. Die übertragene Datenmenge bleibt doch die Gleiche.
Das ist so ähnlich wie auf der Autobahn:
Besteht keine Geschwindigkeitbegrenzung ist sie leer, aber sobald eine Begrenzung vorhanden ist (Grund egal) wird Stoßstange an Stoßstange gefahren.
Wenn ich unter Linux mit der RWTH Aachen zwecks InternetInstall einer Distri, Linux-Update oder Softwareinstallation in Verbindung trete, dann werde ich nicht ausgebremst, weil eine direkte Verbindung zwischen KabelBW und Unitymedia existiert und nicht über Silikon-Vallay umgeleitet werde. Eine Internetinstallation von OpenSuse geht sogar noch schneller wie von einer DVD.
Mein Provider hat von sich aus und ohne Kostenerhöhung die Zugangsbandbreite von 15 GBit/sec auf 50 GBit/sec erhöht. Wenn das für die Schnorchler zu schnell ist bremsen sie und sie tun es auch. Unverschämt ist nur, das ich auf einem 1.000 GBit Glasfaser-Unterseekabeln auf 0,5 GBit/sec und noch weniger ausgebremst werde. Die übertragene Datenmenge bleibt doch die Gleiche.
Das ist so ähnlich wie auf der Autobahn:
Besteht keine Geschwindigkeitbegrenzung ist sie leer, aber sobald eine Begrenzung vorhanden ist (Grund egal) wird Stoßstange an Stoßstange gefahren.
Wenn ich unter Linux mit der RWTH Aachen zwecks InternetInstall einer Distri, Linux-Update oder Softwareinstallation in Verbindung trete, dann werde ich nicht ausgebremst, weil eine direkte Verbindung zwischen KabelBW und Unitymedia existiert und nicht über Silikon-Vallay umgeleitet werde. Eine Internetinstallation von OpenSuse geht sogar noch schneller wie von einer DVD.
Nachnahme (was ja nur noch selten vorkommt) und auch Vorkasse sind mir im Internet zu riskant. Da ich ja bei Empfang durch den DHL_Mann oder Postboten keine Möglichkeit habe, den Inhalt des Paketes zu prüfen (kommt ja auch vor, dass nix drin ist) habe ich hinterher keine Möglichkeit, wieder an mein Geld zu kommen.
Ich kaufe im Internet (ausser Ikea, die nur per Nachnahme liefern) nur gegen offene Rechnung oder zahle mit Kreditkarte. Sollte bei letzterer etwas schief gehen, bin ich versichert und meine ausgebende Bank kümmert sich darum, dass dieser Betrag nicht eingezogen wird (Pay Pal ist auch eine gute Möglichkeit). Ich kaufe viel über Internet und mache damit die besten Erfahrungen.
Mein Nachbar macht gerade eine ungute Erfahrung: er kaufte über das Internet einen grossen, neuen Kühlschrank. Dieser wurde mit Transportschaden angeliefert (und zwar nur in die Garage - also nicht indie Wohnung). Als er bei Empfang dies reklamierte, verschwand der Fahrer einfach; bezahlt hatte er ihn schon, leider auch per Vorauskasse. Jetzt kann er auf seine Kosten zurückschicken, bzw. es nicht tun - aber einen finanziellen, nachträglichen Ersatz bekommt er sicher nicht,da ja alles schon abgewickelt ist. Olga
Ich kaufe im Internet (ausser Ikea, die nur per Nachnahme liefern) nur gegen offene Rechnung oder zahle mit Kreditkarte. Sollte bei letzterer etwas schief gehen, bin ich versichert und meine ausgebende Bank kümmert sich darum, dass dieser Betrag nicht eingezogen wird (Pay Pal ist auch eine gute Möglichkeit). Ich kaufe viel über Internet und mache damit die besten Erfahrungen.
Mein Nachbar macht gerade eine ungute Erfahrung: er kaufte über das Internet einen grossen, neuen Kühlschrank. Dieser wurde mit Transportschaden angeliefert (und zwar nur in die Garage - also nicht indie Wohnung). Als er bei Empfang dies reklamierte, verschwand der Fahrer einfach; bezahlt hatte er ihn schon, leider auch per Vorauskasse. Jetzt kann er auf seine Kosten zurückschicken, bzw. es nicht tun - aber einen finanziellen, nachträglichen Ersatz bekommt er sicher nicht,da ja alles schon abgewickelt ist. Olga
Nachnahme (was ja nur noch selten vorkommt) und auch Vorkasse sind mir im Internet zu riskant. Da ich ja bei Empfang durch den DHL_Mann oder Postboten keine Möglichkeit habe, den Inhalt des Paketes zu prüfen (kommt ja auch vor, dass nix drin ist) habe ich hinterher keine Möglichkeit, wieder an mein Geld zu kommen.
Ich kaufe im Internet (ausser Ikea, die nur per Nachnahme liefern) nur gegen offene Rechnung oder zahle mit Kreditkarte. Sollte bei letzterer etwas schief gehen, bin ich versichert und meine ausgebende Bank kümmert sich darum, dass dieser Betrag nicht eingezogen wird (Pay Pal ist auch eine gute Möglichkeit). Ich kaufe viel über Internet und mache damit die besten Erfahrungen.
Mein Nachbar macht gerade eine ungute Erfahrung: er kaufte über das Internet einen grossen, neuen Kühlschrank. Dieser wurde mit Transportschaden angeliefert (und zwar nur in die Garage - also nicht indie Wohnung). Als er bei Empfang dies reklamierte, verschwand der Fahrer einfach; bezahlt hatte er ihn schon, leider auch per Vorauskasse. Jetzt kann er auf seine Kosten zurückschicken, bzw. es nicht tun - aber einen finanziellen, nachträglichen Ersatz bekommt er sicher nicht,da ja alles schon abgewickelt ist. Olga
Frau Olga warum schreiben sie solch einen Unsinn(fettmarkiert)?
Der Nachbar hat ein Rückgaberecht und Waren die im Wert 40,-€ übersteigen sind unfrei zurückzusenden bzw wenn das Packstück die Größe eines handelsüblichen Paketes übersteigt zur Abholung avisieren.
Schon oft durfte ich ihr brilliantes Unwissen lesen,einmal doch möchte ich es klar stellen.
Holger