Seniorentreff-Beitraege Kosten für Strom senken
Mehr einem Gefühl folgend habe ich gestern die Mails meinens diesjährigen Zulieferanten, STROMIO GmbH, gesucht und geprüft. Dabei habe ich festgesstellt, dass mich mitten in den großen Schulferien, wann sonst, ein Mail erreichte, es sei ein pdf im meinem Postfach. Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich diesem Mail nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt.
Gestern hatte ich jedoch das Mail geöffnet und beim Überfliegen nicht Auffälliges entdeckt. JEDOCH - mitten im Text, waren Sätze auf der zweiten Seite des pdf, die in dem Wust der Sätze über den Ausbau der Stromverteilung untergingen: "Die damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht. Allerdings können auch wir zu unserem Bedauern nun nicht mehr darauf verzichten, die insgesamt erheblich gestiegenen Kosten, die wir nicht durch anderweitige Einsparungen ausgleichen können, zumindest teilweise an unsere Kunden weiterzugeben. Daher beträgt Ihr Arbeitspreis ab dem 01.01.2017 0,3129 EUR/kWh und Ihr Grundpreis 40,35 EUR/Jahr. Sie haben das Recht, den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen."
Meine Berechnung ergab eine Strompreiserhöhung von mehr als 30%:
Bestelldatum 12.11.2015
Arbeitspreis 23,88 ct/kWh
Grundpreis 31,52 EUR/Jahr
Vertragslaufzeit 12 Monate
Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen
Nun sollen also folgende Daten gelten:
Arbeitspreis 31,29 ct/kWh
Grundpreis 40,35 EUR/Jahr
Ich wollte also kündigen, klar, bei 30% Mehrkosten.
PROBLEME:
1. Wie / wo /wann kündigen?
In der AGB steht: "Er kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende dieser Erstlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate bei gleicher Kündigungsfrist."
In der Vertragsbestätigung steht: "Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen".
Was gilt nun? Die AGB oder die Vertragsbestätigung?
2. Wie kündigen?
In der AGB steht: "Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug)."
Was ist Textform?
Für diese Frage muss man das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) aufrufen:
"§ 126b
Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das
1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben."
Entscheidend ist: "lesbare Erklärung" und "auf einem dauerhaften Datenträger"; diese wird durch ein Papier, auf dem der Text steht, sichergestellt.
Also habe ich STROMIO ein FAX mit der Kündigung zugesandt. Da aus deren Fax ein Papier herauskommt, wird dem Recht Genüge geleistet. Es gibt etliche Rechts- Internetseiten, die bestätigen, dass FAXkündigungen rechtens sind. Mein Anruf heute bei STROMIO war nicht toll: man rüffelte mich unbarsch an, dass FAXe nicht akzeptiert werden. Man wolle unbedingt eine briefliche Kündigung.
Also: briefliche Kündigung erstellt!
Als normaler Mensch will man Sicherheit. Also EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN geplant. Gibt aber nicht, weil die Post sagte, die Kündigungsadresse ist ein Postfach und bei Postfächern gibt es kein Einschreiben mit Rückschein. Postempfehlung: "Einschreiben Einwurf"; über die Verfolgungsnummer könne man die Zulieferung prüfen.
Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.
Gestern hatte ich jedoch das Mail geöffnet und beim Überfliegen nicht Auffälliges entdeckt. JEDOCH - mitten im Text, waren Sätze auf der zweiten Seite des pdf, die in dem Wust der Sätze über den Ausbau der Stromverteilung untergingen: "Die damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht. Allerdings können auch wir zu unserem Bedauern nun nicht mehr darauf verzichten, die insgesamt erheblich gestiegenen Kosten, die wir nicht durch anderweitige Einsparungen ausgleichen können, zumindest teilweise an unsere Kunden weiterzugeben. Daher beträgt Ihr Arbeitspreis ab dem 01.01.2017 0,3129 EUR/kWh und Ihr Grundpreis 40,35 EUR/Jahr. Sie haben das Recht, den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen."
Meine Berechnung ergab eine Strompreiserhöhung von mehr als 30%:
Bestelldatum 12.11.2015
Arbeitspreis 23,88 ct/kWh
Grundpreis 31,52 EUR/Jahr
Vertragslaufzeit 12 Monate
Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen
Nun sollen also folgende Daten gelten:
Arbeitspreis 31,29 ct/kWh
Grundpreis 40,35 EUR/Jahr
Ich wollte also kündigen, klar, bei 30% Mehrkosten.
PROBLEME:
1. Wie / wo /wann kündigen?
In der AGB steht: "Er kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende dieser Erstlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate bei gleicher Kündigungsfrist."
In der Vertragsbestätigung steht: "Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen".
Was gilt nun? Die AGB oder die Vertragsbestätigung?
2. Wie kündigen?
In der AGB steht: "Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Kündigung des Kunden soll mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer, Zählernummer ggf. neue Rechnungsanschrift (bei Umzug)."
Was ist Textform?
Für diese Frage muss man das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) aufrufen:
"§ 126b
Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das
1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben."
Entscheidend ist: "lesbare Erklärung" und "auf einem dauerhaften Datenträger"; diese wird durch ein Papier, auf dem der Text steht, sichergestellt.
Also habe ich STROMIO ein FAX mit der Kündigung zugesandt. Da aus deren Fax ein Papier herauskommt, wird dem Recht Genüge geleistet. Es gibt etliche Rechts- Internetseiten, die bestätigen, dass FAXkündigungen rechtens sind. Mein Anruf heute bei STROMIO war nicht toll: man rüffelte mich unbarsch an, dass FAXe nicht akzeptiert werden. Man wolle unbedingt eine briefliche Kündigung.
Also: briefliche Kündigung erstellt!
Als normaler Mensch will man Sicherheit. Also EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN geplant. Gibt aber nicht, weil die Post sagte, die Kündigungsadresse ist ein Postfach und bei Postfächern gibt es kein Einschreiben mit Rückschein. Postempfehlung: "Einschreiben Einwurf"; über die Verfolgungsnummer könne man die Zulieferung prüfen.
Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.
Ich habe gerade der Bundespost eine Frage zugestellt:
Ich habe eine Stromlieferkündigung gemacht; 4 Wochen ist die Kündigungsfrist laut Vertrag. Ebenso habe ich einen Vertragabschluss mit einem anderen Stromlieferanten getätigt. Wenn ich nun rechne: bis Weihnachten, das ist die entscheidende Zeit für Maßnahmen im Geschäftsverkehr, haben wir noch 4 Wochen. Der Gekündigte hat 1 Woche Zeit zur Abholung. Verbleiben also 3 Wochen für den neuen Stromlieferanten, alles einzuleiten. Diese 7 Tage Frist, die Sie zur Abholung einräumen kann bedeuten, dass ich den Stromwecheln nicht machen kann. Dadurch entsteht mir u.U. ein großer Schaden.
mfg
Mü
Anlage, Ihr Hinweis Einschreiben Einwurf:
Sie schreiben in der Erklärung: "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung ereitgelegt.
Wenn Einschreiben an Empfänger adressiert sind, die ein Postfach besitzen, werden die Sendungen grundsätzlich über das Postfach des Empfängers zugestellt, egal ob sie an das Postfach, oder die Hausanschrift des Empfängers adressiert wurden,
Einschreiben werden hierbei nicht direkt in das Postfach eingelegt, sondern der Empfänger erhält eine Benachrichtigung, dass ein Einschreiben für ihn vorliegt. Er hat dann 7 Werktage Zeit, das Einschreiben am Schalter abzuholen. Nach Ablauf der Frist wird das Einschreiben an den Absender zurück geschickt."
Ich habe eine Stromlieferkündigung gemacht; 4 Wochen ist die Kündigungsfrist laut Vertrag. Ebenso habe ich einen Vertragabschluss mit einem anderen Stromlieferanten getätigt. Wenn ich nun rechne: bis Weihnachten, das ist die entscheidende Zeit für Maßnahmen im Geschäftsverkehr, haben wir noch 4 Wochen. Der Gekündigte hat 1 Woche Zeit zur Abholung. Verbleiben also 3 Wochen für den neuen Stromlieferanten, alles einzuleiten. Diese 7 Tage Frist, die Sie zur Abholung einräumen kann bedeuten, dass ich den Stromwecheln nicht machen kann. Dadurch entsteht mir u.U. ein großer Schaden.
mfg
Mü
Anlage, Ihr Hinweis Einschreiben Einwurf:
Sie schreiben in der Erklärung: "Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung ereitgelegt.
Wenn Einschreiben an Empfänger adressiert sind, die ein Postfach besitzen, werden die Sendungen grundsätzlich über das Postfach des Empfängers zugestellt, egal ob sie an das Postfach, oder die Hausanschrift des Empfängers adressiert wurden,
Einschreiben werden hierbei nicht direkt in das Postfach eingelegt, sondern der Empfänger erhält eine Benachrichtigung, dass ein Einschreiben für ihn vorliegt. Er hat dann 7 Werktage Zeit, das Einschreiben am Schalter abzuholen. Nach Ablauf der Frist wird das Einschreiben an den Absender zurück geschickt."
Verstehe ich nicht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Verstehe ich nicht ...
Der neue Lieferant übernimmt doch die Abmeldung beim bisherigen. Da gibts doch nix zu erledigen.
Ausser eben ihm die bisherigen Daten bei der Anmeldung mitzuteilen.
Der neue Lieferant übernimmt doch die Abmeldung beim bisherigen. Da gibts doch nix zu erledigen.
Ausser eben ihm die bisherigen Daten bei der Anmeldung mitzuteilen.