Schwarzes Brett Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
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h
Meine drei neffen wurden von ihrer Erbtante zu je einem drittel als Erbe eingesetzt. Nun ist einer der "drei" vor der Erblasserin verstorben. Erben nun die Kinder des verstorbenen Neffen, oder wird das Erbe unter den noch verbleibenden Neffen geteilt. Die Erblasserin hatte keine weiteren Folgeerben eingesetzt. Der Erbstreit zieht sich nun schon ein Jahr hin und ist mittlerweile vor Gericht. Was glaubt Ihr ist die Rechtslage, oder hat einer von Euch einen Präzidentfall erlebt. Würde mich über Eure Mitteilungen freuen. Vielen Dank.
Hitze
h
Meine drei neffen wurden von ihrer Erbtante zu je einem drittel als Erbe eingesetzt. Nun ist einer der "drei" vor der Erblasserin verstorben. Erben nun die Kinder des verstorbenen Neffen, oder wird das Erbe unter den noch verbleibenden Neffen geteilt. Die Erblasserin hatte keine weiteren Folgeerben eingesetzt. Der Erbstreit zieht sich nun schon ein Jahr hin und ist mittlerweile vor Gericht. Was glaubt Ihr ist die Rechtslage, oder hat einer von Euch einen Präzidentfall erlebt. Würde mich über Eure Mitteilungen freuen. Vielen Dank.
Hitze
Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
Ich / Wir habe/n das in Leipzig grad hinter uns gebracht und ging der entsprechende Erbteil in dem Falle an die Kinder der Verstorbenen.
Bei uns verläuft sowas ganz reibungslos, niemals gäbe
es in meiner Familie dieserhalb Probleme. Ich würde eher auf alles verzichten bevor ich meine Familie vor Gericht
zerren würde.
n.
Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
Tote können nicht erben, also erben die beiden Überlebenden.
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rolf
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rolf
Nein, die Nachkommen des Toten erben!
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susannchen
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susannchen
Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
Nur bei der gesetzlichen Erbfolge, nicht beim Testament.
Ich würde es allerdings wie ninna halten, aber das entspricht nicht der Gesetzeslage, ist also anfechtbar.
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rolf
Ich würde es allerdings wie ninna halten, aber das entspricht nicht der Gesetzeslage, ist also anfechtbar.
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rolf
Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
Nein Rolf,
in dem hier vorliegenden Fall würden die noch lebenden
Neffen je 1/3 erhalten und das andere Drittel geht an
die Kinder des verst. Neffen.
n.
ich habe auch diverse tanten. was unterscheidet eigentlich eine erbtante von normalen tanten? was muss eine tante machen, um zur erbtante befördert zu werden?
Sie muß was zu vererben haben und darf keine Kinder haben.
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rolf
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rolf
Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
Nur bei der gesetzlichen Erbfolge, nicht beim Testament.
Ich würde es allerdings wie ninna halten, aber das entspricht nicht der Gesetzeslage, ist also anfechtbar.
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rolf
Rolf hat Recht, wie man im Netz nachlesen kann:
Urteil zu: Erbschaftseinsetzung Vorversterben Ersatzerbe
Ist ein vom Erblasser als Erbe eingesetztes Kind bereits vor dem Erbfall verstorben, treten nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB dessen Kinder an seine Stelle, soweit der Erblasser nichts Abweichendes verfügt hat. Diese Auslegungsregel gilt jedoch nur für Abkömmlinge des Erblassers. Sie kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser nicht Abkömmlinge, sondern andere nahe Verwandte als Erben eingesetzt hat.
Es erben also nur die beiden überlebenden im Testament eingesetzten Neffen. Die Kinder des dritten gehen leer aus.
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baerliner
((( ...in unserer familie haben alle kinder - auch die tanten - nur die onkels nicht.