Forum Allgemeine Themen Schwarzes Brett Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen

Schwarzes Brett Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen

Homisch
Homisch
Mitglied

Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen
geschrieben von Homisch

Ich bin Horst, der "homisch", lebe in Thailand und fühle mich mit zZ 78 Jahren noch pudelwohl, dennoch:
Ich bin dabei, meine Hinterlassenschaften zu sortieren und stoße auf ein Problem, welches ich zur Diskussion stellen möchte.
Bei Verträgen im Internet wird immer eine Vertragslaufzeit "unendlich" vorgegeben, eine einmalige, befristete Laufzeit ist nicht vorgesehen.
Doch wer weiß, wie lange ich noch lebe und ich möchte verhindern, dass meine Angehörigen jährlich Geld vom Konto abgezogen bekommen für Leistungen, die ich irgendwann vor meinem Abtauchen bestellt hatte - und nicht kündigen konnte. Das betrifft zB Fernsehen per Internet, VPN zum Surfen in bestimmten Regionen, und anderes.
Gibt es Möglichkeiten, diese Kostenfallen zu begrenzen? zB durch nicht verlängerbare Verträge?

margit
margit
Administrator

RE: Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen
geschrieben von margit
als Antwort auf Homisch vom 10.10.2017, 07:13:36

Lieber Homisch,

sprichst Du von der Kündigung von Verträgen, die sich jedes Jahr automatisch verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden?

Dazu  findest Du Antworten, wenn Du bei google mit den Stichworten "Kündigung Todesfall Verträge Laufzeit unbefristet" eingibst. Hilfreich für Deine Erben wäre es sicher, wenn Du ihnen eine Liste Deiner Verträge hinterlassen könntest.

Margit

 

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf Homisch vom 10.10.2017, 07:13:36

Hier ein interessanter Link dazu:
Kündigung bei Todesfall: Diese Verträge laufen weiter


Monja.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen
geschrieben von olga64
als Antwort auf margit vom 10.10.2017, 09:26:50

Auch für "Nicht-ERben" ist es sinnvoll, ein Blatt an einem gut sichtbaren Ordner für die Hinterbliebenen aufzubewahren, das alle Details zu Versicherungsverträgen, Bankdaten, Rentenangelegenheiten, Passwörtern und Verträgen enthält. Sinnvoll ist aber, diese Unterlage stets auf den neuesten Stand zu bringen und vor allem, die Hinterbliebenen zu informieren, wo das zu finden ist.
Sonst geht es wie bei Karl Valentin,der mal eine solche Info jemanden zukommen lassen wollte, aber nicht wusste, wie er diesen zu informieren habe. ER fertigte dann viele Zettel an, wo draufgeschrieben war, wo der nächste Zettel mit der nächsten Info aufbewahrt ist. Olga

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Laufzeitbegrenzung bei internetverträgen
geschrieben von Monja_moin

Nun hat es mich doch interessiert was ist wenn ich plötzlich nicht mehr bin mit meinem DSL (Internet und Telefon) und Mobil Vertrag.
Ich bin bei 1und1 und habe dort direkt angerufen.

Die erbberechtgen Hinterbliebenen müssen nicht weiter zahlen.
Sterbeurkunde vorlegen, das reicht. Es gibt in diesen Fällen eine Sonderkündigungsmöglichkeit, falls sie den Vertrag nicht übernehmen wollen.

Monja.


Anzeige