Schwarzes Brett ALG II - Hilfe
ALG II - Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für neue Gardinen
Können nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung des Arbeitsuchenden nicht weiter verwendet werden, ist nach einem Beschluss des Sozialgerichts Münster die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, zusätzlich zur laufend gezahlten Regelleistung in Höhe von € 345 monatlich die Kosten für die Anschaffung neuer Gardinen im Wege einer Einmalzahlung zu übernehmen. Bei Gardinen handelt es sich um Teile der Erstausstattung einer Wohnung. Der Leistungsempfänger ist dabei – so das Gericht – gehalten, für den Kauf der Gardinen die kostengünstigste Möglichkeit, z. B. die Ersteigerung von Gardinen im Internet, zu nutzen.
Az.: S 5 AS 55/07 ER
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pharaox
Können nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung des Arbeitsuchenden nicht weiter verwendet werden, ist nach einem Beschluss des Sozialgerichts Münster die zuständige Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, zusätzlich zur laufend gezahlten Regelleistung in Höhe von € 345 monatlich die Kosten für die Anschaffung neuer Gardinen im Wege einer Einmalzahlung zu übernehmen. Bei Gardinen handelt es sich um Teile der Erstausstattung einer Wohnung. Der Leistungsempfänger ist dabei – so das Gericht – gehalten, für den Kauf der Gardinen die kostengünstigste Möglichkeit, z. B. die Ersteigerung von Gardinen im Internet, zu nutzen.
Az.: S 5 AS 55/07 ER
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pharaox
und???? was willst Du daran denn nun diskutieren?
Wenn ein ALG II - Empfänger zB aus seiner zu grossen/teuren Wohnung umziehen muss, weil dies von "amtswegen" angeordnet wird - dann sollen die ihm gefälligst auch Gardinen kaufen.
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angelottchen
Wenn ein ALG II - Empfänger zB aus seiner zu grossen/teuren Wohnung umziehen muss, weil dies von "amtswegen" angeordnet wird - dann sollen die ihm gefälligst auch Gardinen kaufen.
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angelottchen
Genauso sehe ich das angelottchen. Man kann doch keinen nötigen umzuziehen und ihm die erforderliche Hilfe verweigern!
Meint
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pharaox
Meint
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pharaox