Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

Mareike
Mareike
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Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Edita vom 30.01.2015, 13:40:40

....warum muss hier auch wieder ein "Relativierungsversuch" stattfinden, nämlich andere Verbrechen dem Verbrechen gegenüberstellen?
sammy


Weil die Gründe, warum ein Mensch ermordet wird, nach unserem Verständnis und nach unserem Grundgesetz keine Rolle spielen, Mord ist Mord, und wenn jemand meint, er muß bei uns einen, in seiner Heimat tolerierten " Ehrenmord " dennoch begehen, dann muß er dafür nach unserem Recht bestraft werden, punktum!

Edita

In unserer Rechtsprechung spielt es schon eine Rolle ob Ehrenmord oder nicht, aber anders als vermutlich von vielen angenommen:

" Die Studie belegt, dass Ehrenmörder von deutschen Richtern härter bestraft werden als Beziehungstäter ohne Ehrhintergrund: Sie werden häufiger zu lebenslangen Freiheitsstrafen (38 % vs. 23% bei den Partnertötungen) und auch öfter zu langen Zeitstrafen verurteilt. Dies gilt insbesondere für die Urteile ab dem Jahr 2002, in denen Ehrenmörder in der Mehrheit der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und damit der Höchststrafe im deutschen Strafrecht bedacht wurden. Hintergrund dieses Trends ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2002, in dem entschieden wurde, dass Taten mit Ehrhintergrund in der Regel als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten sind und nur ausnahmsweise eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt."

https://www.mpicc.de/de/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/ehrenmorde.html

Mareike
Edita
Edita
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 30.01.2015, 14:51:42
Gut Mareike, " die niederen Beweggründe " hatte ich zwar im Kopf, aber nicht abgerufen, weil ich im Moment nur das " tot " im Kopf hatte, um so besser, daß Du es herangeführt hast, weil nun das Argument, daß unsere Justiz das eventuell nicht konsequent genug bewerten würde oder könnte, nun auch ad acta gelegt werden kann!

Edita
Medea
Medea
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Medea
als Antwort auf Mareike vom 30.01.2015, 14:51:42
Vor Jahren hat ein Bremer Richter "gewisse milderne Umstände" gefunden für
einen Ehrenmordmörder, der seine Frau ebenfalls mit vielen Messerstichen
ermordete. Bei der Urteilssprechung habe er berücksichtigt, daß der Täter
aus einem anderen Kulturkreis stamme und Ehrverlust dort einen hohen
Stellenwert habe.

Die Empörung in der Bevölkerung war groß, wenn ich mich richtig erinnere,
wurde das Urteil kassiert und später neu verhandelt.

Medea.

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Balis
Balis
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Balis
als Antwort auf Medea vom 30.01.2015, 15:27:20
Zusammenfassend kann gesagt werden,
laut Zeitung die Welt,
dass Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre,
insgesamt milder ausfallen, als die BGH Rechtssprechung dies erwarten lässt.
Denn der Bundesgerichtshof hatte 2004 ausgeführt das
"Ehrenmorde"grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen
einzuordenen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe.
Deshalb müsse die besondere schwere der Schuld festgestellt werden.
Karl
Karl
Administrator

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Karl
als Antwort auf Mareike vom 30.01.2015, 14:51:42
danke Mareike für die Ergebnisse dieser Studie.
,Da steht ja wohl ein Faktencheck an.
Karl
margit
margit
Administrator

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von margit
als Antwort auf Mareike vom 30.01.2015, 14:51:42
Liebe Mareike,

mit großem Interesse habe ich die Forschungsergebnisse des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gelesen.

Im Gegensatz zu suggestiven Zeitungsmeldungen wird hier sachlich und mit fundierten Daten über die sog. Ehrenmord-Problematik berichtet. Interessant war für mich besonders die Differenzierung: "Besonders häufig sind jedoch Partnertötungen, bei denen Trennung bzw. Trennungsabsicht oder (vermutete) Untreue der Frau den Anlass für die gewaltsame Reaktion des (Ex-)Partners darstellt. Die Zuordnung dieser Fälle zum Begriff Ehrenmord ist umstritten und eine klare Abgrenzung zu „normalen“ Partnertötungen, die auch in der deutschen Mehrheitsbevölkerung vorkommen, schwer möglich."

Nach der Lektüre des Forschungsberichts lässt sich auch die Behauptung aus dem von Balis verlinkten Bericht der Zeitung Die Welt (26.3.2014) über besonders milde Strafen bei Ehrenmorden nicht mehr halten. Die Studie des Max-Planckinstitus belegt, dass Ehrenmörder von deutschen Richtern härter bestraft werden als Beziehungstäter ohne Ehrhintergrund: "Sie werden häufiger zu lebenslangen Freiheitsstrafen (38 % vs. 23% bei den Partnertötungen) und auch öfter zu langen Zeitstrafen verurteilt. Dies gilt insbesondere für die Urteile ab dem Jahr 2002, in denen Ehrenmörder in der Mehrheit der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und damit der Höchststrafe im deutschen Strafrecht bedacht wurden."

Wir sollten aber nicht vergessen, dass auch in unserer Kultur fast die Hälfte der weiblichen Mordopfer den Tod durch die Hand ihres Partners findet:

2011 fielen hierzulande 313 Frauen Mord und Totschlag zum Opfer. Bei 154 von ihnen, also fast jeder zweiten getöteten Frau, hatte die Polizei Ehemann, Freund oder Ex-Partner in dringendem Tatverdacht.
Auch hier führt eine bevorstehende Trennung häufig zur tödlichen Eskalation.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung, 23. Mai 2012)

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Mareike
Mareike
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 30.01.2015, 20:32:04
Wer sich intensiver mit der Thematik befassen möchte, hat die Möglichkeit die genannten Publikationen von Dr. Dietrich Oberwittler als PDF herunterzuladen.

https://www.mpicc.de/de/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/ehrenmorde.html

Mareike
Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 30.01.2015, 21:40:47
Auch ein interessanter Artikel zum Thema
im Namen der Ehre:

"Sie fliehen vor Unterdrückung, körperlicher Gewalt und Todesdrohungen im Namen der Ehre. Hunderte junger Migrantinnen verstecken sich in Deutschland vor ihrer Familie, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
.....

Laut einer Schätzung der Vereinten Nationen werden jährlich weltweit mindestens 5000 Mädchen und Frauen im Namen der Ehre getötet. In einer Studie im Auftrag des Bundeskriminalamts identifizierten Kriminologen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Deutschland sieben bis zehn sogenannte Ehrenmorde pro Jahr. Die Forscher hatten sich 78 Fälle aus den Jahren 1996 bis 2005 angeschaut."

Kizilhan meint zur oben eingestellten Studie:

"Kizilhan, der 2006 ein Buch über Ehrenmorde veröffentlichte, glaubt jedoch, dass die Zahl "mit Sicherheit höher" sei. Sein größter Kritikpunkt: "Nicht nachvollziehbare und verdeckte Morde wurden von den Forschern ebenso wenig geprüft wie vermeintliche Suizide, Unfälle und Vermisstenmeldungen."

Ein lesenswerter Bericht!
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von silhouette
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.01.2015, 22:02:47
"Nicht nachvollziehbare und verdeckte Morde wurden von den Forschern ebenso wenig geprüft wie vermeintliche Suizide, Unfälle und Vermisstenmeldungen."[/b]
geschrieben von inga

Das scheint doch sehr plausibel!
An die Art von statistischen Erhebungen, die in dem von Mareike gesetzten link (sorry Mareike, du willst nur gerecht sein) kreuz und quer miteinander vermischt werden, obwohl sie sich auf verschiedene Grundmengen beziehen, habe ich dagegen die größten Zweifel.

Sorry, bin zu faul, sie im Einzelnen zu zerpflücken und gehe lieber zu meiner Lektüre in die Heia. Es liest es ja doch keiner............
nerida
nerida
Mitglied

Re: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von nerida
als Antwort auf margit vom 30.01.2015, 21:23:16

Wir sollten aber nicht vergessen, dass auch in unserer Kultur fast die Hälfte der weiblichen Mordopfer den Tod durch die Hand ihres Partners findet:

das ist richtig und auch bei uns gibt es zum Schutz der Frauen z.B. Frauenhäuser.
Allerdings sind diese Schutzräume zum überwiegenden Teil von Migrantinen belegt.

Kirchen, Stadtmissionen und die Awo haben streng geheimgehaltene Unterbringungsmöglichkeiten speziell für muslimische Frauen, die zurück in die Heimat geschickt werden sollen um verheiratet zu werden. Mädchen die hier ihre Ausbildung beenden wollen und die häufig einer Gewalt nicht nur von ihren Eltern sondern auch von ihren Brüdern ausgeliefert sind.

Der gravierende Unterschied dürfte allerdings sein, dass inzwischen in unserem Kulturkreis solche Gewalttaten gesellschaftlich geächtet und vom Gesetz geahndet wird.

Dass solche Gewalttaten in Migrantenkreisen auch hier durch einen ungeheuren Druck ihrer Landmannschaften geschieht und um gesellschaftlich nicht ausgestossen zu werden, es zu extremer Gewalt gegen Frauen und Mädchen physischer und psychischer Natur kommt.

Da sind dann solche Vergleiche wie zitiert nicht sachdienlich.

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