Religionen-Weltanschauungen Meine Beerdigung soll ein fröhliches Fest werden !
Hallo,
ich hasse Trauerfeiern in der Art, wie
sie heute celebriert werden.
Meistens sind sie eine Selbstdar-
stellung des Familienclans.
Wir wissen, daß in etwa alle
Menschen gleich alt werden und
sterben müssen.
Wenn das Lebensziel erreicht ist,
ist dies für den Betroffenen wertfrei,
also weder gut noch böse.
Ich möchte verbrannt werden!
Keine Todesanzeige soll in den
Zeitungen veröffentlicht werden,
damit die Banken nicht den Rest an
Bargeld blockieren können.
Usw.
Wie sind Eure Gedanken zu diesem Thema?
Viele Grüße
--
arno
ich hasse Trauerfeiern in der Art, wie
sie heute celebriert werden.
Meistens sind sie eine Selbstdar-
stellung des Familienclans.
Wir wissen, daß in etwa alle
Menschen gleich alt werden und
sterben müssen.
Wenn das Lebensziel erreicht ist,
ist dies für den Betroffenen wertfrei,
also weder gut noch böse.
Ich möchte verbrannt werden!
Keine Todesanzeige soll in den
Zeitungen veröffentlicht werden,
damit die Banken nicht den Rest an
Bargeld blockieren können.
Usw.
Wie sind Eure Gedanken zu diesem Thema?
Viele Grüße
--
arno
Eine Todesanzeige in den Zeitungen zieht nicht eine Blockierung des Geldes durch die Bank nach sich, ich denke mal das Geld wird nach der Testamentseröffnung freigegeben - zumindest in Österreich....
Ansonsten wünsch ich viel Spass
--
simba
Ansonsten wünsch ich viel Spass
--
simba
Re: Meine Beerdigung soll ein fröhliches Fest werden !
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich glaube, den anonymen Tod wird es nicht geben können. Die Meldungen an die Behörden und an die pensionauszahlende Stelle wird sich nicht vermeiden lassen.
Der Staat will sicher keine Leichen als lebende Bürger mitrechnen, die Angehörigen sollen nicht nach dem Tode die Pension einstreifen können.
Sollte es unbewegliche Güter als Erbe geben, ist die rechtlich richtige Übernahme des Vermögens durch den Erben nötig.
Für die Art der Bestattung kannst du alle Formen testamentarisch festlegen, die gesetzlich zugelassen sind. Wenn du das Vererben an die Bedingung knüpfst, dass das Erbe bei Nichteinhaltung der Regelung für dein Begräbnis nicht an den im Testament festgelegten Haupterben sondern an einen anderen fällt, wird wohl niemand die Erfüllung deiner Forderungen verweigern.
--
eirene
Der Staat will sicher keine Leichen als lebende Bürger mitrechnen, die Angehörigen sollen nicht nach dem Tode die Pension einstreifen können.
Sollte es unbewegliche Güter als Erbe geben, ist die rechtlich richtige Übernahme des Vermögens durch den Erben nötig.
Für die Art der Bestattung kannst du alle Formen testamentarisch festlegen, die gesetzlich zugelassen sind. Wenn du das Vererben an die Bedingung knüpfst, dass das Erbe bei Nichteinhaltung der Regelung für dein Begräbnis nicht an den im Testament festgelegten Haupterben sondern an einen anderen fällt, wird wohl niemand die Erfüllung deiner Forderungen verweigern.
--
eirene
Re: Meine Beerdigung soll ein fröhliches Fest werden !
Arno,
gib mir Unterschriftsvollmacht und ich hebe schon vorher alles ab...........schmunzel,schmunzel!
n.
Re: Meine Beerdigung soll ein fröhliches Fest werden !
Ich habe schon mehrmals an asiatischen Kremationen teilgenommen.
Dort ist es wirklich auch rein äusserlich eher ein Freudenfest.
Für Hindis und Buddhisten ist der Tod auch nicht ein Trauersfall, sondern der Übergang zu einem sorgenfreien Dasein.
Jederman ist frei in der Gestaltung des eigenen Totenkultes. Er darf dabei nur nicht die Grenzen des geltenden Rechts verletzen. Um Glaubensgemeinschaften und Kirchen braucht er sich bei uns heute nicht mehr zu kümmern.
--
felix
Dort ist es wirklich auch rein äusserlich eher ein Freudenfest.
Für Hindis und Buddhisten ist der Tod auch nicht ein Trauersfall, sondern der Übergang zu einem sorgenfreien Dasein.
Jederman ist frei in der Gestaltung des eigenen Totenkultes. Er darf dabei nur nicht die Grenzen des geltenden Rechts verletzen. Um Glaubensgemeinschaften und Kirchen braucht er sich bei uns heute nicht mehr zu kümmern.
--
felix
isch liebääääää tatkräftige frauen !
grins
jutta
--
vitaraw
wir teilen!!!!!!:o)
--
eleonore
--
eleonore
Wie sind Eure Gedanken zu diesem Thema?
Viele Grüße
--
arno
Wie sind meine Gedanken zu diesem Thema?
Ganz einfach. Mir geht es nicht darum, ob meine Beerdigung ein fröhliches Fest wird, mir geht es darum, dass mein irdisches Leben ein fröhliches Fest ist, heute, morgen und möglichst auch übermorgen.
Being alive is fantastic
--
merlin50
Bedenke, dass deine Abdankung nicht dein letztes Vergnügen sein sollte, sondern dass - hoffentlich - jemand um dich trauert.....
Noch ein Wort zu den Banken: Auch wenn keine private Todesanzeige erscheint, erscheint dein Tod als offizielle Mitteilung ganz klein in den Ortszeitungen. Die Banken haben, um auf dem Laufenden zu bleiben und ihnen keine Behörde etwas nachsagen kann, Leute angestellt, die die Zeitungen nach solchen Meldungen durchforsten.
--
schorsch
Noch ein Wort zu den Banken: Auch wenn keine private Todesanzeige erscheint, erscheint dein Tod als offizielle Mitteilung ganz klein in den Ortszeitungen. Die Banken haben, um auf dem Laufenden zu bleiben und ihnen keine Behörde etwas nachsagen kann, Leute angestellt, die die Zeitungen nach solchen Meldungen durchforsten.
--
schorsch
Hallo, simba,
Todesfälle erfahren Bankangestellte aus
der Zeitung und seltener von anderen
Kunden.
Im Falle einer solchen Kenntnisnahme
erfolgt eine Meldung an das Finanzamt
und ein Eintrag zum Konto.
Ab diesem Zeitpunkt können Erben,
Testamentvollstrecker oder ein
Bevollmächtigter nur mit "Vollmacht für
den Todesfall" bzw. "Vollmacht über den
Tod hinaus" durch das Vorlegen der
Bescheinigung über das Konto verfügen.
Hat die Bank keine Kenntnis bezüglich
des Ablebens eines Kontoinhabers,
kann der Ehepartner seine Geldgeschäfte
ohne Einschränkung weiter tätigen.
Viele Grüße
--
arno
Todesfälle erfahren Bankangestellte aus
der Zeitung und seltener von anderen
Kunden.
Im Falle einer solchen Kenntnisnahme
erfolgt eine Meldung an das Finanzamt
und ein Eintrag zum Konto.
Ab diesem Zeitpunkt können Erben,
Testamentvollstrecker oder ein
Bevollmächtigter nur mit "Vollmacht für
den Todesfall" bzw. "Vollmacht über den
Tod hinaus" durch das Vorlegen der
Bescheinigung über das Konto verfügen.
Hat die Bank keine Kenntnis bezüglich
des Ablebens eines Kontoinhabers,
kann der Ehepartner seine Geldgeschäfte
ohne Einschränkung weiter tätigen.
Viele Grüße
--
arno