Plaudereien “Wollen Sie einen Kassenzettel …”
Nicht unbedingt beim Brötchen oder der Wurst, und hier habe ich auch schon reklamiert, so hebe ich schon deshalb bei größeren Teilen meine Kassenzettel auf, weil jede Versicherung im Schadenfall einen Nachweis über den entwendeten oder beschädigten Artikel sehen will. Und ob ich bar oder unbar gezahlt habe, ist der Versicherung egal...nur Kontoauszüge vorzulegen wäre mir einfach zu dumm.
Barbarakary, ich habe mich nur hier drangehängt.
Heide
Ich muß ein bißchen vor mich hinschmunzeln ob der Naivität des Diskussionsverlaufs ......
An alles wird gedacht ...... an Verschmutzung, an Umtausch, an Garantie ..... nur niemand denkt an Betrug und Steuerhinterziehung ..... warum das nicht?
Je mehr Kunden auf einem Kassenbon bestehen, desto geringer wird die Chance, daß Verkäufer und Händler sich um Mehrwert-, Umsatz- und Einkommenssteuer drücken können!
Das steckt dahinter und sonst gar nüscht,
ab 2020 müssen sich sogar die Marktstände auf den Wochenmärkten mit elektronischen, nicht manipulierbaren Kassen, ausstatten!
Und ..... ich sage euch, da gehen dem Fiskus bis jetzt noch ganz schön fette Brocken durch die Lappen ......
Edita 😉
Verstehe ich nicht, denn alles was über ein Kassensystem läuft, ist letztendlich doch für den Fiskus auch einsehbar. Oder?
Auf Märkten mag dies zwar anders aussehen, aber auch dort erhalte ich beim Metzger und dem Fischhändler stets einen Bon.
Sehe ich hier etwas falsch!
Verstehe ich nicht, denn alles was über ein Kassensystem läuft, ist letztendlich doch für den Fiskus auch einsehbar. Oder?Wie man es nimmt Heide, ich sag es mal so ..... der Kunde kann es nicht zwangsläufig merken, ich bin jetzt schon 6 Jahre raus aus dem Geschäft, aber mindestens bis dahin war jede elektronische Kasse nach den Erfordernissen des Verkäufers oder Händlers, manipulierbar, und da schiebt jetzt das Finanzamt auch langsam die Riegel vor!
Auf Märkten mag dies zwar anders aussehen, aber auch dort erhalte ich beim Metzger und dem Fischhändler stets einen Bon.
Sehe ich hier etwas falsch!
Edita
Dieses Thema wurde vor einigen Jahren hier schon diskutiert und damals hieß die Frage: Wollen Sie den Kassenzettel …Ich habe mich jetzt selbst mal zitiert ... 😉
Nun habe ich heute in der Zeitung gelesen, dass es ab 01. Januar 2020 in allen Verkaufstellen durch die dann gültige Belegausgabepflicht zwingend wird, einen Kassenzettel zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen … auch dann, wenn z. B. beim Bäcker nur ein Brötchen gekauft wird … das finde ich ja nun wieder ein wenig “überbürokratisch” …
Was meint Ihr?
Viele Grüße von sirod49
Dieses Thema hatte ich ja schon im Jahr 2014 zur Diskussion gestellt und
da nun ab 2020 eine Belegausgabepflicht kommen soll,
wurde es nun noch einmal interessant darüber neu nachzudenken. Denn ob ich den Kassenzettel will ...
nein, er muss dem Kunden dann ausgehändigt werden und die Frage ja oder nein erübrigt sich dann ... so verstehe ich das dann, oder?
Viele Grüße von sirod49
Verstehe ich nicht, denn alles was über ein Kassensystem läuft, ist letztendlich doch für den Fiskus auch einsehbar. Oder?
Auf Märkten mag dies zwar anders aussehen, aber auch dort erhalte ich beim Metzger und dem Fischhändler stets einen Bon.Was machen Sie, wenn der Bäcker oder Metzger oder Kramer Ihres Vertrauens Ihnen WAre aushändigt, von Ihnen Geld verlangt und dieses nicht in die Kasse eintippt, sondern nur reinlegt?
Sehe ich hier etwas falsch!
Diese Tricks werden auch gerne in der Gastronomie angewendet, wenn z.B. auch noch die Branntweinsteuer tangiert ist. Da gehen dann Drinks über die Theke - kontrollieren Sie wirklich, ob der dahinter das dann ordnungsgemäss mit den entsprechenden Alkohol-Gehalten entsprechend "bonniert"?
Bei den neuen Kassensystemen soll es aber auch so sein, dass Finanzbehörden darauf auch mittels USB-Stick Zugriff haben könnten, weil die "Unterlagen" in den Kassen enthalten sind und bleiben.
Aber woher will man so viele Finanzbeamte nehmen ,die laufend Bäckereien, Metzgereien usw. kontrollieren? Und wer bezahlt die dann? DA ist es doch günstiger, einen Bon auszuhändigen,bzw. nicht,aber durch die Frage an den Kunden sicherzustellen, dass er überhaupt existiert. Olga
Ich dachte einen Zwang zur Anschaffung von elektronischen würde es nicht geben ?
Offene Kassen (wie z.B. e Geldkassette/Blechdose) wie bei meinem Gemüsehändler seien weiterhin erlaubt ? Allerdings muss wohl jeden Tag ein 'nerviger' Kassenbericht erstellt werden aus dem die Tageseinnahmen leicht ersichtlich sind. Mein Gemüsehändler sagt, er müsse mir nur dann einen Beleg geben, wenn ich danach frage (was ich auch tue, obwohl der Blöckchenabriss wohl nicht den fiskalischen Anforderungen entsprechen dürfte , aber manchmal hilft die kopfrechnerischen Additionskünste in Grenzen zu halten).
Ob der Fiskus bekommt, was ihm zusteht ? Jedenfalls wird es besser als in der Vergangenheit, wo es sogar spezielle Buchungsprogramme in elektronischen Kassen gegeben haben soll ...
Ein Bekannter von mir, Gastronom, hatte auch so seine "Kassenprobleme", bis eines Tages zur besten Mittagszeit zwei Herren von 12-15h dort ausgiebig speisten, tranken und sich alle Zeit nahmen bevor sie wieder gingen ... es waren Steuerschätzer. Mein Bekannter zahlte danach mehr Steuern (seiner Meinung nach) als er auf 'normale Weise' hätte bezahlen müssen, denn gerade an diesem Tag seien die Geschäfte so gut gelaufen wie es höchstens einmal im Monat vorkommt ...
Tja, da ziehe ich doch die TSE sicheren neuen Kassen vor. Ich hoffe nur, dass bei den neuen Kassen endlich die giftigen BPA (Thermopapier) Belege abgeschafft werden !
Du hast recht aixois, es scheint keinen Zwang zu geben, habe mich gestern leider vor lauter " laß mi au mit " dazu hinreißen lassen, meine Quelle nicht zu überprüfen und / oder sorgfältig genug zu lesen!
Wenn schon elektronische Registrierkassen im Einsatz sind, dann müssen sie ab 1.1. 2020 eine komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten – insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten z.B. Artikelpreisänderungen, Nutzerkennung – ermöglichen!
Unabhängig davon sind seit dem 1. Januar 2017 sowieso elektronische Kassensysteme vorgeschrieben, die unter anderem Umsätze zehn Jahre lang unverändert speichern. Wer ein solches Kassensystem in seinem Betrieb im Einsatz hat und dieses weiterhin nutzen möchte, muss dafür sorgen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden. Er muss seine alten Kassen also aufrüsten oder – wenn das nicht mehr möglich ist – neue anschaffen. Sonst drohen bei der nächsten Betriebsprüfung Strafgelder oder aber der Prüfer verwirft und schätzt die Buchführung, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.
Und wenn noch keine elektronische Kasse im Einsatz war oder ist, man spricht dann auch von "offenen Ladenkassen" dann gilt:
Es muss täglich ein Kassenbericht dokumentiert werden, der es ermöglicht, daß die Tageseinnahmen rechnerisch ermittelt werden können, und zwar wie folgt:
Kassenendbestand (Ermittlung durch Zählung)
– Kassenendbestand des Vortages
– Bareinlagen
+ Ausgaben
+ Barentnahmen
= Tagesseinnahmen.
Es sei zwingend erforderlich, eine tägliche Kassenbestandsaufnahme vorzunehmen und zu dokumentieren. Ein Kassenbuch ersetze auch dann nicht den Kassenbericht, wenn in einer gesonderten Spalte Bestände ausgewiesen werden.
Edita entschuldigt sich zerknirscht für ihre eigene Schlamperei!
Edita
Na Edita, wenn Deine sog. *Schlamperei* keine Furche in Deinem Gesicht hinterlassen hat, bist Du glücklich und wir über Deine Aufklärungsarbeit zufrieden. 😁
sei gegrüßt...
Heide