Plaudereien Patientenverfügung-der vorletzte Wille
Immer mehr Bürger wollen einen geordneten Übergang in’s Jenseits. Ohne Patientenverfügung kann man sich unter Umständen überhaupt nicht mehr gesetzteskonform vom Acker machen. Denn wie leicht kann medizinische Behandlung in Körperverletzung umschlagen?
Wer eine Begleitung durch die Götter in Weiß nicht bis direkt vor die Himmelspforte wünscht, muß vorsorgen. Im Unterschied zum Testament geht es hierbei gewissermaßen um den vorletzten Willen.
Dafür gibt es über 170 Vordrucke. Für persönliche Erklärungen stellt das Bundesjustiz-Ministerium zahlreiche Texte zur Patientenverfügung.
Denn jede eigene Formulierung, die den Arzt etwa zu aktiver Sterbehilfe zwingen würde, ist im Ernstfall mindestens so hinfällig wie der Patient selbst. Rechtlich ist noch viel im Fluß. Nur eines gilt als feststehend: In dem Moment, wo man es sich nimmt, ist das Leben zu Ende!
Im Sterben aber soll jeder Mensch laut Gesetz künftig so behandelt werden, wie er es will. Aber nicht früher.
Allen eine schöne Woche
wünscht Gerry ))
Patienten-Verfügungen müssen obligatorisch werden: Wer zuwiderhandelt, wird zurück geholt und mit Zuchthausstrafe bis zu 3 Jahren bedacht (
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schorsch
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schorsch
Bereits neulich hatte ich im Internet bezüglich der Patientenverfügung recherchiert (Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 1.030.000 für Patientenverfügung)
Nett ist, was die die Anwälte zu Kosten zwischen zehn bis 80 Euro anbieten ... ein bis drei DIN-A4-Seiten vorgefertigter Textbausteine ...
B.
Nett ist, was die die Anwälte zu Kosten zwischen zehn bis 80 Euro anbieten ... ein bis drei DIN-A4-Seiten vorgefertigter Textbausteine ...
B.
Es muss nicht gleich ein Anwalt sein, ein Notar reicht auch aus.
Formulare gibt es auch bei den Krankenkassen.
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susannchen
Formulare gibt es auch bei den Krankenkassen.
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susannchen
Reicht es nicht aus, einen Zeugen oder besser noch zwei (Arzt, Geistlicher) bei der Untschrift hinzu zu ziehen?
tereza
tereza
Bei meinem Lebensgefährten reichte sogar meine Unterschrift(als Zeugin) aus, um sicher zu gehen, sollte man doch besser den Arzt oder einen Notar hinzuziehen.
Ich muss aber auch dazu sagen, die Patientenverfügung meines Lebensgefährten, war sehr jung, das heisst erst ein paar Wochen alt
Leider gibt es da noch immer keine einheitlichen Richtlinien.
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susannchen
Ich muss aber auch dazu sagen, die Patientenverfügung meines Lebensgefährten, war sehr jung, das heisst erst ein paar Wochen alt
Leider gibt es da noch immer keine einheitlichen Richtlinien.
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susannchen
Danke für den Beitrag ...
genau das meinte ich zu wissen (ohne bisher einen Beleg dafür zu finden), nämlich daß für die Rechtsgültigkeit einer Patientenverfügung eben kein Rechtsanwalt oder gar ein Notar notwendig ist.
Nun befürchte ich aber, daß es deren Lobby gelingt, bei dem anstehenden Gesetz zur Patientenverfügung durchzubringen, daß diese nur notariell gültig sind. (Unter uns: Ein kleine Lizenz zum Gelddrucken ...)
Ich werde mich mal bei den Parteien kundig machen.
(Schönen Gruß; B.)
Gerade gefunden:
"Zur Form der Patientenverfügung
Hier sind die Handreichungen für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, hrsg von der BÄK (Bundesärztekammer, 1999) www.baek.de hilfreich und sollen abschließend zu Wort kommen: "Patientenverfügungen bedürfen keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen sollten sie jedoch schriftlich abgefasst sein. Eine eigenhändige Niederschrift der Patientenverfügung ist nicht notwendig. Die Benutzung eines Formulars ist möglich."
"Eine Patientenverfügung soll möglichst persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein. Rechtlich ist es weder erforderlich, die Unterschrift durch Zeugen bestätigen zu lassen, noch eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift herbeizuführen. Um Zweifeln zu begegnen, kann sich jedoch eine Unterschrift vor Zeugen empfehlen, die ihrerseits schriftlich die Echtheit der Unterschrift sowie das Vorliegen der Einwilligungsfähigkeit des Verfassers bestätigen."
Quelle:
http://www.krankenhausseelsorge-westfalen.de/a_z/patientenverfuegung.html#recht
genau das meinte ich zu wissen (ohne bisher einen Beleg dafür zu finden), nämlich daß für die Rechtsgültigkeit einer Patientenverfügung eben kein Rechtsanwalt oder gar ein Notar notwendig ist.
Nun befürchte ich aber, daß es deren Lobby gelingt, bei dem anstehenden Gesetz zur Patientenverfügung durchzubringen, daß diese nur notariell gültig sind. (Unter uns: Ein kleine Lizenz zum Gelddrucken ...)
Ich werde mich mal bei den Parteien kundig machen.
(Schönen Gruß; B.)
Gerade gefunden:
"Zur Form der Patientenverfügung
Hier sind die Handreichungen für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, hrsg von der BÄK (Bundesärztekammer, 1999) www.baek.de hilfreich und sollen abschließend zu Wort kommen: "Patientenverfügungen bedürfen keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen sollten sie jedoch schriftlich abgefasst sein. Eine eigenhändige Niederschrift der Patientenverfügung ist nicht notwendig. Die Benutzung eines Formulars ist möglich."
"Eine Patientenverfügung soll möglichst persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein. Rechtlich ist es weder erforderlich, die Unterschrift durch Zeugen bestätigen zu lassen, noch eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift herbeizuführen. Um Zweifeln zu begegnen, kann sich jedoch eine Unterschrift vor Zeugen empfehlen, die ihrerseits schriftlich die Echtheit der Unterschrift sowie das Vorliegen der Einwilligungsfähigkeit des Verfassers bestätigen."
Quelle:
http://www.krankenhausseelsorge-westfalen.de/a_z/patientenverfuegung.html#recht
Das befürchte ich leider auch.
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susannchen
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susannchen
Das Bundesministerium der Justiz hat eine kostenlose Broschüre (Stand: September 2006) "Patientenverfügung" ...wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?.
Diese Broschüre kann man kostenlos anfordern bei nachstehender Adresse:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
oder www.bmj.bund.de/ratgeber
gutgelaunt
Diese Broschüre kann man kostenlos anfordern bei nachstehender Adresse:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
oder www.bmj.bund.de/ratgeber
gutgelaunt
Danke für den Hinweis.
Die Adresse kommt in dem von mir angegebenen Link auch vor.
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susannchen
Die Adresse kommt in dem von mir angegebenen Link auch vor.
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susannchen