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Plaudereien Freispruch für Kachelmann

loretta
loretta
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von loretta
als Antwort auf caya vom 31.05.2011, 12:54:59

Heute morgen im Radio gehört:

Er bekommt den üblichen Satz pro Tag Haftentschädigung, das sind bei der Menge an Tagen ca. 3.500 € berichtete man.

Das legt er dann sicher in seine Portokasse zu dem anderen Kleingeld, aber der reale Schaden, der ihm entstanden ist, ist nicht zu ermessen.

Und keiner kann ihm die endlosen Tage und das verlorene Gesicht ersetzen. Beides ist unwiederbringlich futsch.


loretta

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Es ist doch immer dasselbe: Das Gericht konnte seine Schuld nicht zweifelsfrei beweisen, nur deshalb wurde er freigesprochen, aus Mangel an Beweisen. Aber alle Internet-Foristen wissen es genau. Der Mann war unschuldig. Denn sie waren dabei und haben alles beobachtet. Natürlich, so ein sympathischer Charmeur kann doch so etwas nicht getan haben, alle Frauenherzen fliegen ihm zu, und obendrein hat er noch den Promibonus. Von Statistiken über Gewalt in Beziehungen ist euch nichts bekannt, nicht wahr?

Nur eine Information: Heute morgen wies eine Gerichtsreporterin im WDR darauf hin, dass nach bisherigen Erfahrungen statistisch gesehen nur 3% aller Vergewaltigungsopfer in Deutschland lügen, mehr nicht, in fast allen Fällen stimmten die Vorwürfe. Die meisten Opfer zeigen Vergewaltigung in einer engen Beziehung gar nicht erst an, und zwar genau deshalb: weil sie so schwer nachzuweisen ist und man ihnen nicht glaubt. Das heißt zwar nicht viel in einem einzelnen Fall, sollte aber doch zu denken geben. Gelogen haben in diesem Prozess eindeutig beide Parteien, man muss sich nur die vielen Lügengeschichten eures Sympathieträgers innerhalb seiner unzählichen Beziehungen anschauen.
Ein Skandal ist es, wenn jetzt vergewaltigte und gequälte Frauen sich nicht mehr trauen, ihre Quäler anzuzeigen, weil sie von vornherein als Lügnerinnen abqualifiziert werden, das ist der eigentliche Skandal bei diesem Freispruch zweiter Klasse.
Mir tut diese Frau unendlich leid, denn im Gegesatz zu euch glaube ich ihr, weil mir einige Fälle von Gewalt in der Ehe oder einer Beziehung bekannt sind, und zwar auch in Fällen, wo man das dem sympathischen Mann niemals zugetraut hätte. Das Leben wird ihr jetzt zur Hölle gemacht werden von all den Kachelmann-VerehrerInnen, die genau wissen, dass ihr Idol unschuldig ist.
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf caya vom 31.05.2011, 12:54:59
Caya: ...Hast du nichts gelesen und die Geschichte mit verfolgt?

Nur am Rande nebenher, weil mich sowas überhaupt nicht interessiert, nicht die Bohne.
Ich habe weder Zeitung noch TV noch Radio; nur Internet. Und komisch - ich lebe bestens.

Ich lese nur jetzt
- Freispruch auf Kosten der Staatskasse
- halbes Jahr U-Haft
- über ein Jahr das Verfahren

Das ist eine Glanzleistung der 'Justiz'.
Warum musste K eigentlich überhaupt in U-Haft (1/2 Jahr!)?
Das evtl Sperma ist da ganz sicher schon arg angetrocknet und verwaschen,
oder wollte man eine evtl Schwangerschaft (als Beweis) abwarten?

So etwas kann man nicht in zwei...drei WOCHEN aushandeln?
Wenn noch das Gedächtnis und Beweise da sind.
Nach so langer Zeit verschwimmt doch alles im Dunst.
Achnee, geht nicht so zügig; Demjanjuk brauchte über 60 Jahre.

Zudem kann ich mir nicht vorstellen, daß es da noch eine Standfestigkeit gibt, wenn Mann mit einem Messer 'Eindruck schindet'.
Und die Frau auch noch (relativ) still hält.
Wer hat dann die Gleitcreme aufgetragen? Ich meine, die wäre nötig gewesen, weil ein Messer am Hals sicher nicht so prickelnd für die natürliche Ölung sorgt.
Die Geschichten in den Gazetten sind natürlich alle wahr, weil die mit dem CamCorder dabei waren?
Da muss mich einer weit über Gebühr bezahlen, bevor ich überhaupt daran denke, das als Argument in Betracht zu ziehen.


Mit dem Schweigen von K:
Das Gericht (Staatsanwalt) muss ihm seine Tat nachweisen, er braucht gar nichts zu machen, nur auf Vorladung hin zu erscheinen.
Er darf sogar lügen, bis sich der Richtersessel in Rauch auflöst.
Es war also ausgesprochen fair von ihm, gar nichts zu sagen.
Und das Gericht hat ja dann auch die Fakten zur Verurteilung nicht bringen können.

Die Frau hätte besser die Gusche gehalten, und ihr Rechtsanwalt auch.
Aber so dachten wohl beide, daß da wohl etwas zu holen sei.
Und deswegen auch die Nebenklage.

Also alles bestens und rechtens gelaufen (abgesehen von der Zeit).
Bisher jedenfalls, bis die Retourkutsche (hoffentlich) für die Dame jetzt kommt. Da wird sie wohl ordentlich ... werden, und zwar ganz mit ohne Messer.

Was wäre aus Otto Normalo übrig geblieben, wenn der ein Jahr mit so einem (angedichteten) Makel eingesperrt worden wäre?
Sein Leben und das seiner evtl Familie wäre fürderhin doch nur noch in Timbuktu zu fristen gewesen.

Die größte Posse ist allerdings, daß der Steuerzahler für solchen Humbug jetzt bezahlt.
Na gut, die Richter & Co werden sowieso bezahlt - allein deswegen weil sie einfach da sind. Genau da sollte jetzt mal Krawall gemacht werden, um den Schlaf der Gerechten etwas weniger süß zu gestaltet.
Nur - eine Krähe hackt ja bekanntlich einer anderen kein Auge aus.

Also immer noch alles bestens gelaufen.
K. schreibt seine Memoiren, kommt wieder in Brot und Ehren. Gar besser als vor dem Geplänkel.
Und eigentlich ist nichts geschehen, nicht mal ne 'Vergewaltigung'.
Und die Tucke schreibt nen Thriller: Ich wurde gesext, als mir schon das Messer bis zum Hals stand. Tolle Auflage sicher (im Selbstverlag).

Nichts ist passiert, außer natürlich dem Sturm im Wasserglas der blutrünstigen Gazetten zur Saure-Gurken-Zeit. Ich wünsche mir jetzt einen K (nebst Anwalt), der denen mal eins so richtig überbügelt. Damit man der Presse wenigstens halbwegs wieder glauben kann.

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Hatschepsut
Hatschepsut
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von Hatschepsut
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2011, 14:01:31
Hut ab! Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen.
loretta
loretta
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von loretta
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2011, 14:01:31

Hut wieder aufgesetzt, der Meinung bin ich nicht!


Liebe marina,

DU glaubst der Frau – genauso gut darf und muss es erlaubt sein, dass man Kachelmann glaubt.

Muss man sich wirklich nur seine Lügengeschichten anschauen. Hat nicht auch sie sich in eine Vielzahl von Widersprüchen verstrickt?

Du bist ebenso wenig dabei gewesen wie die anderen hier, weißt also auch genauso wenig wie alle anderen hier, beziehst aber Stellung, als ob du dabei gewesen wärst und die Wahrheit kennst und lässt eine andere Meinung gar nicht erst gelten.

Was wäre gewesen, wenn er nun unschuldig für 25 Jahre in den Knast gegangen wäre?

Zum Glück gilt in der deutschen Rechtsprechung immer noch:

Im Zweifel für den Angeklagten.

….. ob er nun ein Sunnyboy ist oder nicht, was mir übrigens sonst wo vorbei geht.

glg loretta
hafel
hafel
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2011, 14:01:31
Liebe Marina, Du machst es Dir ein wenig zu einfach.

Auch ich stimme Dir darin zu, dass eine brutale Vergewaltigung ein schweres Verbrechen ist und seine Strafe finden muss.

Die Kriminalstatistik besagt aber (die kannst Du gerne nachlesen), dass 3 % der Fälle keine Vergewaltigung waren. Es waren "erfundene Racheakte der Frauen". Auch das gibt es.

Und diese Tatsache ist eben für "Täter" und "Opfer" sehr schlimm. Jeder Mann (ist er unschuldig) wird so eine Anschuldigung als reines Horrorszenario ansehen und jede Frau weiß, dass ihre Vergewaltigungsanzeige bezweifelt werden kann. Eine schreckliche Ausgangssituation.

Noch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Und wenn die Beweise eben nicht ausreichen, ist Freispruch zu sprechen. Im hier vorliegenden Fall, hat eben leider die Frau alles getan, ihre Aussage anzweifeln zu lassen. Widersprüche über Widersprüche.

Sollte das Gericht K. nach dieser Null-Beweislage verurteilen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du, Marine, hier JA sagst. Wo ist hier Dein Rechtsempfinden?

Hafel

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Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 31.05.2011, 14:24:44
Hafel,
zu einfach machen es sich diejenigen, die nun glauben, seine Unschuld sei mit dem Urteil erwiesen. Auf die 3% hatte ich übrigens bereits hingewiesen, das ist im Verhältnis nicht gerade viel.
Und ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich das Urteil falsch finde. Natürlich gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, dem stimme ich zu, das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden. Das, was ich hier kritisiert habe, war eure festgefügte Meinung, dass dieses Urteil seine Unschuld bewiesen hätte. Hat es nun aber mal leider nicht.
Jede/r von uns/euch hat seine eigene Meinung dazu, das ist normal. Auch ich kann mich irren, natürlich. Aber im Gegensatz zu euch räume ich die Möglichkeit meines Irrtums ein. Ihr seid euch ja reichlich sicher, dass er unschuldig ist. Nur dagegen wollte ich meinen Einspruch erheben. Denn sicher ist hier gar nichts, der Freispruch beweist gar nichts.
JuergenS
JuergenS
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von JuergenS
Ich glaube den "beiden" nur eines:

K. will nicht verurteilt werden.

Seine Exfreundin will entweder Rache oder Gerechtigkeit.

Was das ganze nicht braucht, ist Polarisierung in der Bevölkerung, aber die macht ja gerne mit, man gönnt sich ja sonst nix.

ehemaligesMitglied67
ehemaligesMitglied67
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaligesMitglied67
als Antwort auf JuergenS vom 31.05.2011, 15:39:12
hola

wünsche jedem persönlich, der meint, kachelmann müßte verurteilt werden, daß er ein mal im leben unberechtigt beschuldigt wird und seine Unschuld nicht beweisen kann!

Im Rechtsstaat gibt es immer nur eine Lösung: in dubeo pro reo

carlo
hafel
hafel
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2011, 14:53:47
Marina, das ist mir etwas zu viel Geschwafel. Wo bleibt die Sachlichkeit?

Also, wenn der Grundsatz gilt: "Im Zweifel für den Angeklagten", dann ist dieses Urteil auch so zu akzeptieren – ohne hinterher noch einmal nachzutreten. Juristisches Recht hat oft nicht sehr viel mit Wahrheit zu tun.

Du schreibst mal wieder über dem Kamm im Plural und das macht Dich unsachlich. Hier gab es bisher eine große Palette von Meinungen, die man nicht einfach mit: "war eure festgefügte Meinung, dass dieses Urteil seine Unschuld bewiesen hätte". Vielleicht solltest Du die Einzelmeinungen noch einmal durchlesen.

Bei einem Urteil: "Im Zweifel für den Angeklagten" gibt es immer auch die Option des Irrtums. Ich bin mir nicht sicher, dass er unschuldig ist, bin mir aber sicher dass die Beweise des Opfers mehr als widersprüchlich waren. Deshalb kann er trotzdem der Täter sein. Da Du und ich nicht dabei waren (warum eigentlich nicht ?), wissen nur das mutmaßliches Opfer und der mutmaßliche Täter was die "reine" Wahrheit ist.

Hafel

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