Plaudereien Freispruch für Kachelmann
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Im Laufe der Zeit habe ich den Eindruck gewonnen,
daß Du mit mir stänkern möchtest.
Soll ich nen Tread dafür aufmachen?
Oder bringst Du das?
daß Du mit mir stänkern möchtest.
Soll ich nen Tread dafür aufmachen?
Oder bringst Du das?
@Olga, das habe ich gestern auch gedacht: Sollte ich tatsächlich mal einen guten Strafverteidiger brauchen, würde ich sofort diesen Kachelmann-Anwalt beauftragen. Mit dem Vorgänger hätte Kachelmann vermutlich ein anderes Urteil bekommen.
Gruß, Ursula
ich befürchte nur, keine Rechtsschutzversicherung - geschweige denn, man selbst - kann sein Tageshonorar bezahlen. Sein "Wert" steigt ja nun weiter nach der K.-Geschichte.
Also, anständig bleiben oder eine solch interessante Straftat begehen,dass er es aus eigenem Interesse kostenlos macht und damit ein juristisches Exempel statuiert. Olga
Re: Freispruch für Kachelmann
@ Ursula: „Hallo Hafel, ich vermute mal, dass die Staatsanwaltschaft auch alleine darauf kommt, dass eine Revision gegen den Freispruch keine Aussicht auf Erfolg haben kann ... “
Nein, liebe Ursula, die Staatsanwaltschaft in Mannheim hat heute Revision in Karlsruhe beantragt. Meine Bemerkung hatte also sachlichen Hintergrund.
Hafel
Nein, liebe Ursula, die Staatsanwaltschaft in Mannheim hat heute Revision in Karlsruhe beantragt. Meine Bemerkung hatte also sachlichen Hintergrund.
Hafel
Ich nehme an,diese Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufig nur "Timing-Charakter". Man möchte keine Einspruchsfrist versäumen - ob daraus wirklich was geschieht, wage ich zu bezweifeln. Olga
Nein, liebe Ursula, die Staatsanwaltschaft in Mannheim hat heute Revision in Karlsruhe beantragt. Meine Bemerkung hatte also sachlichen Hintergrund.
Hafel
Hintergrund
Prozess kann sein muss nicht.
Es sei formale Fehler lagen vor. Das scheint eher Nebensache zu sein.
Ja, gut damit muss erst der BGH prüfen und entscheiden.
Hintergrund ist wohl dass, wohl die gesamte Urteilsbegründung erstellt und an die Staatsnwaltschaft gesendet wird. Damit kann dann später bei Neuen Sachen oder Nachermittlungen die Prozessakten bei einer neuen Anklage mit ververwendet werden. Die Akten wären sonst geschlossen worden.
Auch hier gilt wegen einer Sache ( noch dazu mit Urteil) kann man nicht 2x Prozesse bzw verurteilt werden
Urmel
PS:
Die Staatsnwalschaft hatte ja mit dem Urteil ja auch einen Gesichtsverlust. Bissel Nachtreten.
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nein, es geht darum, dass sie nur eine ausführliche Urteilsbegründung erhalten, wenn sie Revision einlegen, das habe ich in der von dir favorisierten Süddeutschen Zeitung und in einigen anderen Zeitungen gelesen. Dass diese keine Aussicht auf Erfolg hat, weiß die Staatsanwaltschaft selbst, sogar ohne Hafel konsultiert zu haben, unglaublich!
Re: Freispruch für Kachelmann
@ marina:
Bravo Marina - eine gute Zeitung ist wirklich was wert!
Es steht auch drin, dass das Urteil jetzt erst rechtskräftig wird und auch deshalb die physische Vorlage desselben so wichtig ist. Aber es ist, wie es ist: keiner von uns (Hafel, Sie und ich und viele mehr) können irgendeinen Einfluss darauf nehmen, auch wenn wir doch der Meinung sind, alles von Anfang an bis jetzt sehr viel besser zu wissen oder zu machen. Teufel aber auch.... Olga
Es steht auch drin, dass das Urteil jetzt erst rechtskräftig wird und auch deshalb die physische Vorlage desselben so wichtig ist. Aber es ist, wie es ist: keiner von uns (Hafel, Sie und ich und viele mehr) können irgendeinen Einfluss darauf nehmen, auch wenn wir doch der Meinung sind, alles von Anfang an bis jetzt sehr viel besser zu wissen oder zu machen. Teufel aber auch.... Olga
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@ Ursula: „Hallo Hafel, ich vermute mal, dass die Staatsanwaltschaft auch alleine darauf kommt, dass eine Revision gegen den Freispruch keine Aussicht auf Erfolg haben kann ... “
Nein, liebe Ursula, die Staatsanwaltschaft in Mannheim hat heute Revision in Karlsruhe beantragt. Meine Bemerkung hatte also sachlichen Hintergrund.
Hafel
Hallo Hafel,
Marina et al. haben es schon gesagt: Die Staatsanwaltschaft hat nur "fristwahrend" Revision beantragt. Tatsächlich will sie aber nur eine ausführliche - schriftliche ! - Urteilsbegründung haben. Und nur wenn diese formale Fehler enthielte, hätte eine Revisionsklage gegen den Freispruch überhaupt Aussicht auf Erfolg.
Auch wenn sich die Mannheimer Richter im Kachelmann-Prozess nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, werden sie es vermutlich schaffen, eine unangreifbare Urteilsbegründung zusammen zu klöppeln - und das wird sogar die Mannheimer Staatsanwaltschaft wissen ... )
Ursula