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Plaudereien Freispruch für Kachelmann

hafel
hafel
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von hafel
als Antwort auf schorsch vom 02.06.2011, 09:36:19

@ schorsch:

Ich kann "etwas" die emotionale Erregung nachvollziehen; - noch mehr wenn sie von Seiten von Frauen kommen. Nur haben eben leider diese Emotionen absolut nichts mit Recht und Unrecht zu tun, es ist ein Bauchgefühl ohne Fakten.

In unserem Rechtsystem gilt nun einmal (und das ist auch gut so), dass ein Angeklagter solange unschuldig gilt, solange ihm keine Schuld nachgewiesen werden kann. Punkt!
Und J.K. konnte keine Schuld nachgewiesen werden, - und war deshalb logischer Weise frei zu sprechen. Zweifel an seiner Unschuld genügen eben nicht, um ihn zu verurteilen. Alles andere würde unser Rechtssystem auf den Kopf stellen.

In diesem Prozess kommt noch hinzu, dass die Aussagen der ehemaligen Freundin vage und lückenhaft und zum Teil widersprüchlich waren. Als Beweis für eine Vergewaltigung waren diese Aussagen unbrauchbar.

Das war m. E. in frühem Stadium des Prozesses bereits absehbar. Nur wollte die Staatsanwaltschaft das nicht wahrhaben. Die zahlreichen Gutachten und Zeugenaussagen (was konnten auch ehemalige Freundinnen zu der Sache selber sagen? Nichts!), haben das Liebesleben von K. nur zum Skandal gemacht. Hier schwangen sich die Ankläger zu Moralapostel auf. Das ist in höchstem Maße unprofessionell. Sie haben nur die eigentliche Schuld nachzuweisen und nicht mehr!

Ich sehe den Freispruch K. nicht als ein Schlag ins Gesicht der Vergewaltigungsopfer. Das soll uns nur von einseitig aufgeladenen Medien eingeredet werden. Im Gegenteil sind die Prozesse, wie ebenso das Verfahren gegen den ehemaligen IWF-Chef Strauss-Kahn Anzeichen dafür, wie konsequent die Rechtsstaaten gegen mutmaßliche Vergewaltiger vorgehen.

Opferschutz kann und darf aber nicht bedeuten, dass der Rechtsgrundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten" aufgehoben wird. Es kommt eben nicht auf die Glaubwürdigkeit der Frau, sondern auf die Glaubwürdigkeit der Aussage an!

Würde ich um Rat gefragt (keine Angst, das geschieht nicht! ), würde ich der Staatsanwaltschaft raten, auf eine Revision zu verzichten. Angesichts der schlechten Beweislage ist nicht zu erwarten, dass eine andere Strafkammer zu einem anderen Ergebnis kommt.

Hafel
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 02.06.2011, 10:45:34


üble nachrede - das ist auch ein grund für eine verurteilung.

die frau, sollte sie sich tatsächlich aus verschmähter liebe die anschuldigungen

aus den fingern gesogen haben, müsste sich warm anziehen, wenn kachelmann jetzt

zum gegenschlag ausholen sollte.
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 02.06.2011, 10:45:34


Würde ich um Rat gefragt (keine Angst, das geschieht nicht! ), würde ich der Staatsanwaltschaft raten, auf eine Revision zu verzichten. Angesichts der schlechten Beweislage ist nicht zu erwarten, dass eine andere Strafkammer zu einem anderen Ergebnis kommt.

Hafel


Hallo Hafel,

ich vermute mal, dass die Staatsanwaltschaft auch alleine darauf kommt, dass eine Revision gegen den Freispruch keine Aussicht auf Erfolg haben kann ...

Gruß, Ursula

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hafel
hafel
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.06.2011, 10:51:10
@ Karin:

Auch das ist nur eine Vermutung, und müsste der Frau klar nachgewiesen werden. Ich würde mich an solch einer Spekulation nicht beteiligen. Ich kenne die Fakten dazu nicht.

Hafel
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 02.06.2011, 10:59:31

gestern bei "hart aber fair" war ein staatsanwalt.
der hat zb glaubhaft versichert, daß sich die frau schon
ein (1) jahr vorher die blutergüsse zugezogen hat - wie auch
immer - und sie dann im gericht als "aktuell" verkauft hat.

insofern scheint sie mir wirklich nicht glaubhaft zu sein,
was ihr ja wohl auch zum verhängnis wurde.

loretta
loretta
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von loretta
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.06.2011, 11:36:29
Bedingt dadurch, dass ich ja unter der Woche früh aufstehen muss, konnte ich am Dienstag Abend leider nicht mehr "Maischberger" sehen und habe dies heute morgen nachgeholt.

Für alle, die es ebenfalls nicht gesehen, aber Interesse an dieser Diskussion haben:

Das Kachelmann-Urteil - Hat die Wahrheit gesiegt?

loretta

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Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.06.2011, 11:36:29
...war ein staatsanwalt. der hat zb glaubhaft versichert, daß sich die frau schon ein (1) jahr vorher die blutergüsse zugezogen hat

Da erhebt sich doch jetzt zwagnsweise die wohl berechtigte Frage:
Wenn DER das wusste, warum wusste das Gericht es dann nicht schon vor der Eröffnung? Spätestens dann wals es bekannt wurde?

Dann wäre jedenfalls ein Freispruch erster Klasse (wegen erwiesener Unschuld) für K zwingend erforderlich gewesen.
Und die Frau wäre dran, aber böse.

Der ganze Fall stinkt von vorn bis hinten, und das ganz besonders für das 'Gericht'. Die haben sich wirklich nicht mit Ruhm bekleckert.

Verhaftung eines Schweizers in der Tiefgarage.
Fluchtgefahr eines Schweizers?
Ich glaub mein Schwein pfeift; mit der Schweiz bestehen Rechtsbkommen.
Also, da ist wirklich wer krank gewesen.

Durch nichts zu rechtfertigen:
1/2 Jahr U-Haft - warum?
1 Jahr Verhandlung - warum?
Ich denke, die sind noch so froh, aus der Nummer rauszukommen ohne viele Federn zu lassen.
Jeder kleine Beschuldigte wäre unbeachtet verknurrt worden. Und wer weiß wieviele das schon wurden.

Hier konnte man die eigene Unfähigkeit nun mal nicht so einfach in die Tagesordnung übergehen lassen.
Weil sie mal unerwartet an die Falschen gerieten, die es sich leisten konnten, den Filz auch mal ganz breit und medienwirksam mit allem PiPaPo aufzurollen.
Ein gar böses Verhalten des Gerichtes!
Und eine schallende Ohrfeige, die sie sich selbst verpasst haben. Und dann noch die Presse dafür abzuwatschen - ein ganz gehöriges Stück Frechheit.

Ich finde es wahrlich gut, daß so ein Amtsstubenfilz mal so richtig in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde. Danke, K & Co!

K spielt da schon keine Rolle mehr.
nasti
nasti
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Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von nasti
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.06.2011, 11:58:28
Johann Schwenn (63), Verteidiger von Wettermoderator Jörg Kachelmann (52), lässt auch nach dem Freispruch für seinen Mandanten nicht locker. In der Talkshow von Markus Lanz (ZDF) legte der Anwalt am Dienstagabend kräftig nach.
Er bringt genauere Beweise dafür, wie die angeblich vergewaltigte direkt gelogen hatte, und ich finde es gut, die Wahrheit MUSS bestätigt sein und nicht so munkeln und munkeln über Unschuld der Lügnerin...

Fast die ganze Nation hatte dieses Gefühl das der Wettermoderator in Sache Vergewaltigung ist unschuldig---eine ganze Nation kann sich nicht irren, das ist die gesunde Intuition des Volkes, alles anderes sind schlimme Vermutungen über persönliche Vorlieben für Frauen der Kachelmann, womit er nicht alleine steht da, bloß die andere haben mehr Glück gehabt....

Schwen: : „Die Klägerin hat diesen anonymen Brief auf einem USB-Stick abgespeichert und woanders ausgedruckt. Wer das tut, macht das, weil er damit rechnet, dass der Computer später einmal untersucht wird. Es geht darum, dass man an diesem Fall zeigen kann, dass die Nebenklägerin dem Angeklagten eine Falle gestellt hat und dass sie diese Falle hat zuschnappen lassen.“

Die Frau hatte mit alle mögliche fiesem Trick gearbeitet, ich wünsche Ihr garnichts gutes.......ich mag keine Intrigatorinnen.

Nasti

marianne
marianne
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von marianne
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.06.2011, 11:58:28
Und Hämatome...,
die halten sich ein Jahr?

Wundersam....
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf marianne vom 02.06.2011, 17:03:55

nein, die fotos davon waren bereits vor einem jahr gemacht worden....

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