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Plaudereien Freispruch für Kachelmann

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 01.06.2011, 17:19:17
...Was aber die Problematik mit der Partnerschafts-Agentur bei mir zu suchen hat,...

Das sagt aus, was ich i.a. von Juristen halte.
Zudem möchten ich an dieser exponierten Stelle mal wieder darauf hinweisen,
daß auch 'seriöse' Firmen nicht immer das versprechen was auf dem Schild steht;
sonder eher das was sie im Schilde führen.

Wenn so einer allerdings einen scharfen Verstand und eine gezielte, sachliche Argumentation bringt, dann punktet der auch bei mir gewaltig.
Und daß das K-Gericht sicher nicht mit den Brilliantesten der Branche bestückt war, das ist zu offensichtlich.


Lover, Sweety, Darling, Pussicat, Rambo, Stinksocke ... ist doch vollkommen erdal.
Darüber würde ich nie einen wertenden Kommentar verlieren, höchstens Bewunderung (über Stinksocke würd ich mir aber doch manches denken).
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 01.06.2011, 17:19:17
Digizar - auch bei dem Prozess des Herrn K. kam eindeutig wieder zum Vorschein, wie wichtig es ist, einen guten Anwalt zu haben.
Gestern war ja der Kachelmann-Anwalt bei Markus Lanz. Ich finde den gut: intelligent-arrogant mit ausgezeichneter Rhetorik (für solche Typen habe ich ein grosses Faible). Wenn ich mal wirklich in grosse juristische Probleme kommen sollte, müsste er mich verteidigen. Es ist schon ausserhalb des Gerichts ein Genuss, seinen Formulierungen zuzuhören.
Olga


@Olga, das habe ich gestern auch gedacht: Sollte ich tatsächlich mal einen guten Strafverteidiger brauchen, würde ich sofort diesen Kachelmann-Anwalt beauftragen. Mit dem Vorgänger hätte Kachelmann vermutlich ein anderes Urteil bekommen.

Gruß, Ursula
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.06.2011, 19:07:21
Brao: Mit dem Vorgänger hätte Kachelmann vermutlich ein anderes Urteil bekommen.

Eine jahrtausende alte Weisheit lautet:
Man muss nicht nur recht haben - man muss es auch deutlich sagen können.

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Marija
Marija
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von Marija
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.05.2011, 22:27:05
Natürlich stimme ich euch (auch Clara) zu. Das Urteil war richtig und das einzig Mögliche. Meine Privatmeinung behalte ich mir trotzdem entgegen dem Mainstreet vor. Und eins weiß ich: Meine Intuition funktioniert meistens ziemlich gut, damit hat man schließlich im Laufe seines schon ziemlich langen Lebens seine Erfahrungen gesammelt. Die allerdings weit davon entfernt ist, die einzig unumstößliche Gewissheit sein zu müssen, das haben mir andere hier voraus, ich beneide sie darum.



Kachelmann hat das Urteil erhalten, das unsere deutsche Rechtsprechung in einem solchen Falle vorsieht und zulässt.

Die Staatsanwaltschaft blieb merkwürdigerweise unter dem Mindeststrafmaß von 5 Jahren.
Das stimmte schon nachdenklich.
--------------------------

Marina bleib gelassen.
Deine Quoten sind ausgewogen und vollumfänglich zu akzeptieren .

Mein mich traurig stimmender Gedanke :

.... wie viele Kinder wohl in Vergewaltigungen ( auch in Ehe ) gezeugt worden sind ? - .....alles sicherlich sehr ausgeglichene Menschen !(Ironie)

/ Marija
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Marija vom 02.06.2011, 06:47:16
Dieser Medien-Prozess, breitgetreten bin zur Unerträglichkeit, hat letztendlich allen geschadet – der Anklägerin, dem Beklagten, dem Landgericht Mannheim und ganz besonders den vielen Frauen, denen Gewalt angetan wurde und wird!

Regina


Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Marija vom 02.06.2011, 06:47:16

zu deinem letzten satz, marija


ich denke mal, das war in früheren zeiten noch viel schlimmer -

in der "guten alten zeit"
....

die frauen von heute wissen sich schon erheblich besser zu wehren.

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Marija vom 02.06.2011, 06:47:16
@: "...Die Staatsanwaltschaft blieb merkwürdigerweise unter dem Mindeststrafmaß von 5 Jahren. Das stimmte schon nachdenklich...."

Sie wird wohl gedacht haben: je mehr ich fordere, desto grösser wird der Triumph des Angeklagten über mich, wenn er freigesprochen wird!

Das Urteil ist ein Hemmschuh für alle geschundenen, vergewaltigten und drangsalierten Frauen, die sich jetzt kaum mehr zu klagen wagen!
Hatschepsut
Hatschepsut
Mitglied

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von Hatschepsut
als Antwort auf nasti vom 31.05.2011, 10:13:33
Oh ! Dann warst Du wohl dabei. Sonst kannst Du ja nicht wissen, dass K unschuldig ist. Glückwunsch.

Das ist doch nun wirklich unrealistisch. Du kannst es nicht wissen ! Du hoffst oder glaubst es vielleicht - aber nicht mehr und nicht weniger.

Wie schlimm die Presse war oder ist - anderes Thema.
Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 02.06.2011, 09:36:19

... das sehe ich nicht so. schließlich blieb auch nach einem
jahr des prozesses noch offen, ob die anklägerin nun gelogen hat
oder nicht.

wärest DU der angeklagte, wärest du froh, daß die staatsanwaltschaft
nicht einfach so auf verdacht jeden menschen verdonnert.

versetze dich auch mal in diese lage -

wie oft gab es schon frauen, die ihre kinder manipuliert haben, gegen den
ehemann und vater rache zu üben in der form, daß sie sie beschuldigten, die kinder
"angefasst" zu haben.

frauen sind undurchschaubar, wenn es um verschmähte liebe geht.

Re: Freispruch für Kachelmann
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.06.2011, 19:28:27


Eine jahrtausende alte Weisheit lautet:
Man muss nicht nur recht haben - man muss es auch deutlich sagen können.


Hallo digizar,

ob der Wettermoderator mit seinen Unschuldsbeteuerungen tatsächlich Recht hat oder nicht, KANN - außer Kachelmann und der Nebenklägerin - niemand sagen. Auch RA Schwenn konnte Kachelmanns Unschuld nicht beweisen. Was dem Verteidiger aber gelungen ist, er hat dem Gericht (das Kachelmann allzugerne im Knast gesehen hätte) anhand der Tatsachen deutlich gemacht, dass die Beweise und die Beweiswürdigung für eine Verurteilung nichts taugen und dass im Falle einer Verurteilung der BGH den Mannheimer Richtern ihr Urteil um die Ohren gehauen hätte...

Gruß, Ursula


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