Plaudereien Die beste Zeit einer ehelichen Verbindung
Re: Die beste Zeit einer ehelichen Verbindung
was wolltest du uns mit dem Zitat sagen???
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helgaw
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helgaw
Telramund,
nachdem wir ja nur mehr über unsere Generation schreiben können - da seh ich das so:
Es gibt viele beiderlei Geschlechts so im Seniorenalter, die lechzen, die suchen, die rennen sich die Haxen ab, um ja an einen Partner kommen zu können, denen ist jedes Alter und Datum recht, wenns nur einen Partner gibt und dann die, die sagen - ja wie schön, jetzt bin ich allein, jetzt kann ich mich voll auf meine Interessen konzentrieren, muß nur mehr auf meine Belange achten.
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bongoline
Bongoline,
also als vielleicht etwas naiv neben den modernen Zeiten stehender Zeigenosse, kann ich die Lebenssicht der ersteren nicht so ganz verstehen, während ich die Perspektive der anderen, ihre Unabhängigkeit Suchenden durchaus nachvollziehen kann.
Aber eine Hilfe für die besorgten Eltern und Großeltern konntest Du mir Verwirrtem, nach moralischem Halt Suchenden auch nicht geben.
Gruß
Telramund
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telramund
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telramund
Aber eine Hilfe für die besorgten Eltern und Großeltern konntest Du mir Verwirrtem, nach moralischem Halt Suchenden auch nicht geben.
Wo bitte hättest Du die von mir eingefordert.
Außerdem, Telramund zieht bei mir diese Schreibweise, wie sie auch von einer Chatterin untertänigst, hilflos, überhaupt nichts wissend angewand wird, überhaupt nicht.
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bongoline
was wolltest du uns mit dem Zitat sagen???
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helgaw
Helgaw, Du hast sicher inzwischen registriet, daß hier ein Lapsus passiert ist, beziehungsweise mir aus evtl. altersbedingter Schusseligkeit (es läßt halt alles etwas nach), das Zitat ohne Eigenbeitrag rausgerutscht ist. Man möge mir das gütig und milde nachsehen.
Zu dem von Bongoline angeführten, hektisch und triebhaft auf Partnersuche ausgerichteten Userkreis - ohne Rücksicht auf Alter, Aussehen, Gebrechlichkeiten, fortgeschrittene Senilität, charakterliche Anlagen und vor allem finanziellen Background - möchte ich noch anmerken, daß das Angebot möglicherweis auch nicht mehr das ist, was man sich so erhofft. Aber das muß natürlich jeder/jeder selbst mit sich ausmachen...
Telramund
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telramund
Aber eine Hilfe für die besorgten Eltern und Großeltern konntest Du mir Verwirrtem, nach moralischem Halt Suchenden auch nicht geben.
Wo bitte hättest Du die von mir eingefordert.
Außerdem, Telramund zieht bei mir diese Schreibweise, wie sie auch von einer Chatterin untertänigst, hilflos, überhaupt nichts wissend angewand wird, überhaupt nicht.
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bongoline
Ich versuche, kanns aber nicht absolut versprechen, mich zu bessern.
Abendlicher Gruß
Telramund
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telramund
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dietaer
Neandertaler schreibt man ohne "ha" .
Ganz einfach – als der Fundort der Skelettreste Berühmtheit erlangte, ungefähr gegen 1860, Jahre nach dem Fund, schrieb man das Wort „Thal“ mit „h“. Der Mensch, dessen Knochenreste vor 150 Jahren gefunden wurden, erhielt den wissenschaftlichen Namen „Homo neanderthalensis“. Diese wissenschaftliche Bezeichnung hat sich durchgesetzt, auch für Knochenfunde, die z. B. in Frankreich, Belgien oder Kroatien gemacht wurden. Mit „h“ also.
Die Rechtschreibreform Anfang des 20. Jahrhunderts (1901) raubte dem „Thal“ das „h“, somit wurde es zum schlichten, jedoch nicht weniger romantischen „Tal“. Der „Homo neanderthalensis“ behielt jedoch seinen wissenschaftlichen Namen, denn wissenschaftliche Bezeichnungen setzten sich schon immer über den Reformeifer der Philologen hinweg. Auch der Bahnhof „Neanderthal“ behielt trotz Rechtschreibreform seinen Namen mit „h“. Weder die Bundesbahn, noch die Regio-Bahn wagten es, diesen Haltepunkt wegen seines engen Bezuges und seiner unmittelbaren Nähe zum Museum umzubenennen.
Ganz einfach: Heute sollten Ortsbezeichnungen das „Neandertal“ ohne „h“ bezeichnen. Alle Namen, die sich auf den prähistorischen Menschen beziehen, führen das „h“.
quelle: mettmann.de
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eleonore
is ja doch schlau mei eleo .........janz stolz guck und umärmel .......
auch wenn ich eijentlich ja nüsch weiß worum et hier in dem thread eijentlich jeht ........... oda so .....
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vitaraw
....genau wie all die Ortsnamen, die man früher mit th schrieb, und noch heute so schreibt.
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schorsch
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schorsch
Re: Die beste Zeit einer ehelichen Verbindung
Hier gings, liebe vitarav zuletzt um geschlechtsverkehr mit 16, dessen eventuelle folgen und ob und ob nicht geheiratet werden soll.
Also nach meiner erfahrung GV geht auch mit 16, zu meiner zeit auch schon, aber nicht so häufig.
Aber heirat mit 16 geht denn das überhaupt, oder hamm mer schon den islam?
Gott sei uns gnädig..... oder auch nicht, könntsch mer ja noch ne zweit-und drittfrau zulegen, wenn meine erstfrau mitspielt.
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gram
Also nach meiner erfahrung GV geht auch mit 16, zu meiner zeit auch schon, aber nicht so häufig.
Aber heirat mit 16 geht denn das überhaupt, oder hamm mer schon den islam?
Gott sei uns gnädig..... oder auch nicht, könntsch mer ja noch ne zweit-und drittfrau zulegen, wenn meine erstfrau mitspielt.
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gram
Gesetzeslage in Deutschland:
Laut BGB, §1303 Ehemündigkeit:
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.
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karl
Laut BGB, §1303 Ehemündigkeit:
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.
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karl