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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

hafel
hafel
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.07.2012, 10:04:31
@ Digi:

Ich teile Melis Meinung, dass Dein Vorwurf ebenso auch auf Dich und Justus zutrifft. (Ebenso uneinsichtig!)

Du selbst hast hier in der Diskussion zugegeben, dass ein blankes Verbot dieser religiösen Beschneidungen dann nur ins Illegale abwandern, dann nur von Kurpfuschern und schlechten hygienischen Bedingen durchgeführt werden. Das kann doch unmöglich Euer Ansinnen sein!?

Hier muss tatkräftig überzeugt werden, was nicht in drei Wochen erledigt ist.

Hafel
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von schorsch
als Antwort auf hafel vom 26.07.2012, 11:05:10
Kurpfuscher waren bereits am Werk, bevor es zum Verbot kam.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 26.07.2012, 11:06:38
Deshalb kam ja dieses Geschehen zur Anzeige, was ich absolut gut heiße.

Ich denke, noch mehr Kinder müssen nicht wegen einer Hau-Ruck-Methode in deren Hände getrieben werden.

Meli


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rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
als Antwort auf schorsch vom 26.07.2012, 11:06:38
Richtig Schorsch, Kurpfuscher waren bereits am Werk, bevor das Strafgesetzbuch 1871 in Kraft trat.
uki
uki
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von uki
als Antwort auf hafel vom 26.07.2012, 11:05:10
Hier muss tatkräftig überzeugt werden, was nicht in drei Wochen erledigt ist.

Hafel


..und was soll deiner Meinung in der Zwischenzeit geschehen? -alles beim Alten lassen? -weitere Jahrtausende-? Religionsoberste, egal ob Christen, Juden oder Moslems, rücken von ihren Riten, ihrer Macht über die Rituale so leicht nicht ab.

Eine Verschiebung bis zum Erwachsenenalter wäre auch kein blankes, radikales Verbot der Beschneidung. Es wäre schon dann ein Kompromiss.

Bevor diese Debatte zustande kam, habe auch ich über das Thema nicht weiter nachgedacht. Das ging wohl den meisten von uns so.
Da hier von uns, von euch, keine Entscheidungen getroffen werden, können wir nur abwarten was geschehen wird, den Kindern und Babies zu helfen.
So oder so, es wird nicht leicht.

-uki-


Ed. Gesetze können natürlich nicht unbedingt verhindern, sie verhindern auch kein Morden, Stehlen, Betrügen u.s.w., sind aber trotzdem erlassen.
Kinder dürfen auch keine körperlichen Erziehungsmethoden mehr erdulden, es geschieht trotzdem immer wieder.
Soll es deshalb die Gesetze gar nicht erst geben?
Sie sind dazu da, Vergehen nachzugehen, sie aufzuklären, evtl.die Täter zu bestrafen und möglichst Opfer zu beschützen.

miriam
miriam
Mitglied

Re: Gefunden im "de legibus-block"
geschrieben von miriam
Jeden morgen überrascht mich hier dieses Engagement für das gesundheitliche Wohlbefinden derjenigen die als Gäste gekommen, nun dieses Land als eine Art Heimat betrachten.

Heimat? Eine Heimat die ihren Glauben eigentlich nicht respektiert bzw. ihre religiöse Freiheit stark beschneidet?

Was schreibt dazu der "de legibus-block"?

Zitat:


“Nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.” Die neueste Idee, auf die dies zuzutreffen scheint, ist, daß die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen eine strafbare Körperverletzung sei. Jahrhundertelang wußte man es nicht, aber das Landgericht Köln hat es nun herausgefunden (LG Köln, Urteil vom 7. Mai 2012 – 151 Ns 169/11).
Man war ja so ahnungslos."

Siehe weiter im Link

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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 26.07.2012, 11:05:10
Zur Klarstellung:
Ich nehme mir jederzeit und überall die (hierbei) gebotene Freiheit, im Sinne, zum Wohle, der betroffenen Kinder immer wieder die Hand zu heben.
Und da bin ich radikal militant. Ich werde bei jeder sich bietenden Gelegenheit genau in diesem Sinne weiterhin mein 'Maul aufreißen'. Egal was mir dabei (hier) unterstellt wird.

Das Abkommen besteht seit rd 30 Jahren.
Nichts hat sich scheinbar in dem Kontext geändert.
Und es würde sich auch jetzt nichts ändern, es würde wieder im Sande verlaufen.
Das kann also nur strikte durchgesetzt werden.
Genau das wäre der 'halbe Kompromiss'.
Der volle Kompromiss wäre nur eine freiwillige oder notwendige Beschneidung im urteilsfähigen Alter.
Weiterer Raum für Kompromisse ist da nicht.

Auch die Idee, daß die Dotzen dann eben woanders beschnitten würden -das Argument kenne ich und ich bin auch gegen diese Praxis- kann weder Rechtsbruch noch die Barbarei legalisieren. Und eine Beschneidung erst recht nicht.

Wir sind nach 70 Jahren als DE immer noch die Schuldigen, die Bösen, obwohl wir nie was damit zu tun hatten.
Aber bei Beschneidungen wehrloser Kinder sollen wir beide Augen zudrücken - der lieben Praxis, der 'Religion' wegen?
Nicht mit mir!

Im übrigen wollen wir nicht Ursache und Wirkung verwechseln.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
Da hilft doch alles argumentieren nicht.
Das Gesetz ist rechtskräftig, und die Beschneidung gilt damit als das was sie ist, als eine Körperverletzung an wehrlosen Kindern.
Das sollte man nun endlich erst einmal zur Kenntnis nehmen!

Wie ich hier schon tausendmal geschrieben habe, müssen Mediziner, Juristen, Theologen und Politiker einen Weg finden, wie man ohne Verletzung des Grundgesetzes religiösen Ritualen gerecht werden kann. So schwer kann das doch nicht sein. Ich bin überzeugt, dass es dafür in allen Ländern schon gläubige Eltern gibt, die ihren Kindern gern diese Qualen ersparen möchten. Sogar in Israel selbst existieren reformwillige Bewegungen.

Schließlich werden christliche Kinder auch symbolisch getauft ohne sie immer noch in den Jordan zu jagen.
Marija
Marija
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von Marija
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.07.2012, 12:15:58
Zur Klarstellung:


Im übrigen wollen wir nicht Ursache und Wirkung verwechseln.


Genau !

Es bleibt was es ist.
Beschneidung ist Körperverletzung massivster Art.
!Wo ist meine Vorhaut?" fragen öffentlich bereits einige junge, durch Elternwille, Beschnittene.

"Wo ist meine Klitoris?" Das wäre eine feminine Version, dann mögliche Frageergänzung, im Falle eines PRO- Urteilsspruches.
adam
adam
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von adam
als Antwort auf justus39 vom 26.07.2012, 12:34:00
Da hilft doch alles argumentieren nicht.
Das Gesetz ist rechtskräftig, und die Beschneidung gilt damit als das was sie ist, als eine Körperverletzung an wehrlosen Kindern.
Das sollte man nun endlich erst einmal zur Kenntnis nehmen!


Falsch justus. Es gibt kein Gesetz, das eine Beschneidung zur Körperverletzung erklärt. Ein Urteil ist rechtskräftig, was aber noch nichts für andere, eventuelle Verhandlungen, die eine Beschneidung zum Inhalt haben, bedeutet.

Du solltest dies endlich mal zur Kenntnis nehmen. Immer wieder etwas Falsches zu behaupten, macht es in Äonen Jahren nicht richtig.

Und wann hört endlich der unsegliche Vergleich mit der Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane auf? Den Jungens wird doch nicht die Eichel amputiert.

--

adam

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