Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
Es geht doch nicht um ein neues Verbot, sondern um Durchsetzung geltenden Rechts.
Die Beschneidung, egal aus welchem Grunde, ist eine Körperverletzung. Sie darf nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. Eltern dürfen diese Zustimmung rechtswirksam für ihre unmündigen Kinder geben, wenn der Eingriff dem Wohle des Kindes dient. Dies ist bei der Beschneidung nur in den seltenen Fällen gegeben, wenn der Eingriff medizinisch notwendig und sofort durchgeführt werden muß.
Ausnahmeregelungen, die den eingriff aus anderen Gründen straffrei stellen, verstoßen klar gegen mehr als einen Artikel des GG.
Sollte also die Resolution der Bundestages zu einer Aufweichung des Strafrechts führen, wird wohl einmal mehr das BVerfG. die Aufgaben der Regierung wahrnehmen.
Besser hätte ich es nicht sagen können.
Ich hoffe sogar, dass man Europaweit eine Reglung treffen wird, die in Zukunft Kinder vor unnötigen Eingriffen und Körperverletzungen bewahrt.
Es geht doch nicht um ein neues Verbot, sondern um Durchsetzung geltenden Rechts.
Die Beschneidung, egal aus welchem Grunde, ist eine Körperverletzung. Sie darf nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt
@rolf und justus,
die zitierte Aussage ist nicht richtig. Es geht keineswegs um geltendes Recht. Das muß erst noch geschaffen werden. Wir diskutieren hier doch deshalb, weil durch das Kölner Landgericht eine Rechtsunsicherheit entstanden ist.
--
adam
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Danke Adam für die Richtigstellung.
Das war der Punkt, den ich bei meiner Aufzählung der vermischten Diskussionsthemen noch vergessen hatte.
Meli
Das war der Punkt, den ich bei meiner Aufzählung der vermischten Diskussionsthemen noch vergessen hatte.
Meli
Einspruch,
die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist durch die Beschneidung verletzt.
Es fragt sich nur, ob und wieweit die Religionsfreiheit berücksichtigt wurde, beim Urteil des Kölner Landgerichts.
Darf die Religionsfreit und das Elternrecht so weit ausgelegt werden, dass geltende Rechte missachtet werden können?
Das ist hier die Frage.
Elternrecht, gibt es Klassenunterschiede zwischen Elternrechten?
-uki-
die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist durch die Beschneidung verletzt.
Es fragt sich nur, ob und wieweit die Religionsfreiheit berücksichtigt wurde, beim Urteil des Kölner Landgerichts.
Darf die Religionsfreit und das Elternrecht so weit ausgelegt werden, dass geltende Rechte missachtet werden können?
Das ist hier die Frage.
Elternrecht, gibt es Klassenunterschiede zwischen Elternrechten?
-uki-
Einspruch,
die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist durch die Beschneidung verletzt.
uki,
die Grundrechte und die speziellen Gesetze sollten nicht durcheinander gebracht werden. Eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit muß noch lange keine strafbelastete Körperverletzung sein.
Die Garantien der Verfassung können nicht für sich gestellt gesehen werden. So kann ein Staat z.B nie völlige Freiheit und gleichzeitig die körperliche Unversehrtheit garantieren. Auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist nur begrenzt zu haben. Für das Funktionieren einer Gesellschaft, die für Grundrechte wie die des Grundgesetzes gerade steht, kommt es immer auf das richtige Zusammenspiel, auf die möglichst ideale Balance der Grundrechte an. Die Grundrechte sollen sich gegenseitig stärken und nicht ausschließen.
Das gilt auch für die körperliche Unversehrtheit von Kindern, den Rechten und Pflichten der Eltern und für den Bestand der Familie. Juden leben seit Jahrhunderten in Deutschland, Millionen Muslim seit einem halben Jahrhundert, in der dritten Generation. Wenn wir von ihnen fordern, das Grundgesetz anzuerkennen, müssen wir ihnen auch dessen Rechte, den Schutz gewähren. Was heißt wir? Die Gesellschaft, zu der diese Menschen gehören. Es muß auch der Schutz von Minderheiten und ihren Besonderheiten gewährleistet sein.
Wie der Bundestag die Rechtsunsicherheit der Beschneidung letztendlich regelt, wird sich zeigen. Es ist wahrscheinlich, daß der Schutz der Kinder stärker hervorgehoben wird und gleichzeitig muß das Recht der Eltern betont und der Familie das Recht zugebilligt werden, das ihr das Grundgesetz zusichert. Der betroffene Teil der Gesellschaft muß sich in Mehrheit mit der Regelung identifizieren und der nicht betroffene Teil sollte die Lösung tolerieren können.
Es ist dazu nötig, etwas nüchterner zu beurteilen, die schon penetrante Schilderung von Horrorszenarien nicht zu sehr an sich ran zu lassen und auch die "humorige" Betrachtungsweise scheint mir nicht angebracht. Auf jeden Fall wird die neue Regelung Kinder einmal schützen und auch durch die Aufmerksamkeit, die durch die Diskussion entstanden ist.
--
adam
Es tut mir leid, aber ich kann die Schilderung auch nur eines einzigen vor Schmerz schreienden Winzlings nicht einfach so verdrängen oder nicht an mich ran lassen. Und dies alles nur wegen einer religiösen Tradition ohne jede medizinische Notwendigkeit? Weil sie schon Jahrtausende alt ist?
Traditionen, bei deren Ausübung Menschen Schmerz zugefügt wird, sind zu verbieten, Deutschland sollte hier ruhig eine Vorreiterrolle einnehmen und rel. Beschneidungen nicht mehr zulassen. Sicher werden andere Länder folgen und es wird schwerer für Eltern, ins Ausland auszuweichen. Im Untergrund durchgeführte Verstümmelungen müssen bei ihrer Entdeckung streng geahndet werden.
Am wichtigsten ist der hier schon mehrmals genannte Dialog mit den Religionsvertretern, der aber keine Zweifel daran lassen darf, dass deutsche Gesetzgebung über falschen Traditionen steht.
Clara
Traditionen, bei deren Ausübung Menschen Schmerz zugefügt wird, sind zu verbieten, Deutschland sollte hier ruhig eine Vorreiterrolle einnehmen und rel. Beschneidungen nicht mehr zulassen. Sicher werden andere Länder folgen und es wird schwerer für Eltern, ins Ausland auszuweichen. Im Untergrund durchgeführte Verstümmelungen müssen bei ihrer Entdeckung streng geahndet werden.
Am wichtigsten ist der hier schon mehrmals genannte Dialog mit den Religionsvertretern, der aber keine Zweifel daran lassen darf, dass deutsche Gesetzgebung über falschen Traditionen steht.
Clara
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
Im Art. 24 Abs. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (kurz: „UN-Kinderrechtskonvention“) wurde festgelegt,
dass die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen treffen müssen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
Nicht zuletzt deshalb sollte alles getan werden, um Kinder vor religiösen Beschneidungen zu bewahren.
Wenn das Gericht vor den Bräuchen oder Ritualen einer Religion einknickt, dann wird man es schwer haben gegen die vielen Kindesmisshandlungen, die aus alter Tradition auf dieser Welt stattfinden, vorzugehen.
dass die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen treffen müssen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
Nicht zuletzt deshalb sollte alles getan werden, um Kinder vor religiösen Beschneidungen zu bewahren.
Wenn das Gericht vor den Bräuchen oder Ritualen einer Religion einknickt, dann wird man es schwer haben gegen die vielen Kindesmisshandlungen, die aus alter Tradition auf dieser Welt stattfinden, vorzugehen.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
Ich melde mich noch einmal zu dem Thema
rituelle Beschneidungen, die aufgrund von
Religionszugehörigkeit an Kleinkindern
vorgenommen werden.
Meine Auffassung ist bekannt, sie gehören ohne
wenn und aber abgeschafft, dafür darf es
keine Befürworter oder verständnisvolle
Stimmen geben, sei die Religion auch
noch so alt.
Ja, es stände Deutschland gut an, hier eine
Vorreiterrolle zu übernehmen und nicht einzuknicken,
ketzerisch gesprochen wäre es längst an der Zeit,
eine breite öffentliche Diskussion
über die diversen Religionen und deren Praktiken
zu führen - bislang habe ich zwar diese
Beschneidungsrituale zur Kenntnis genommen,
fand sie aber auch immer irgendwie abartig.
Dem Penis eines kleinen Jungen eine derartige
Bedeutung einzuräumen, sein Vorhautopfer einer
Gottheit darzubringen oder ihn wie im Islam
dadurch erst "mannbar" zu machen, könnte auch
als pervers bezeichnet werden.
Religionen auf den Prüfstand -
wahrscheinlich für viele eine unerhörte
Forderung - aber: wäre es nicht langsam
Zeit dazu?
M.
rituelle Beschneidungen, die aufgrund von
Religionszugehörigkeit an Kleinkindern
vorgenommen werden.
Meine Auffassung ist bekannt, sie gehören ohne
wenn und aber abgeschafft, dafür darf es
keine Befürworter oder verständnisvolle
Stimmen geben, sei die Religion auch
noch so alt.
Ja, es stände Deutschland gut an, hier eine
Vorreiterrolle zu übernehmen und nicht einzuknicken,
ketzerisch gesprochen wäre es längst an der Zeit,
eine breite öffentliche Diskussion
über die diversen Religionen und deren Praktiken
zu führen - bislang habe ich zwar diese
Beschneidungsrituale zur Kenntnis genommen,
fand sie aber auch immer irgendwie abartig.
Dem Penis eines kleinen Jungen eine derartige
Bedeutung einzuräumen, sein Vorhautopfer einer
Gottheit darzubringen oder ihn wie im Islam
dadurch erst "mannbar" zu machen, könnte auch
als pervers bezeichnet werden.
Religionen auf den Prüfstand -
wahrscheinlich für viele eine unerhörte
Forderung - aber: wäre es nicht langsam
Zeit dazu?
M.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Da kannst auch Du, Justus, reden wie mit 'ner Kuh französisch,
es wird einfach nicht gelesen oder ausgeblendet, gar gegen bestehendes Gesetz argumentiert, dass die Konvention seit ziemlich genau 30 (dreißig) Jahren rechtsverbindlich (auch für DE und die bescheidenden Länder) ist.
Das war Zeit genug für ausreichende Aufklärung.
Wer es bis jetzt nicht begriffen hat, der gehört (jetzt endlich ohne Wenn und Aber) gnadenlos an den Pranger - und nicht erst nach weiteren 30 Jahren einer großzügig gewährten 'Gewöhnungsphase'.
Dann würde diese Thema nämlich wieder verwässern.
Allerdings - wo bisher kein Kläger war, war auch kein Richter.
Jetzt werden aber auch andere Länder wach.
Auch ich habe geglaubt, dass diese barbarische Handlung längst nicht mehr stattfindet.
Kinderschutzkonvention[/url]
vom 20. November 1989
am 26. Januar 1990
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet
(Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch
Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)
am 6. März 1992
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
am 5. April 1992
für Deutschland in Kraft getreten
(Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)
UN-Kinderrechtskonvention
_________________________________________
Ich möchte mich gar nicht mal so auf das bestehende Gesetz berufen.
Für mich erübrigt sich eine Diskussion über das Thema eigentlich vollkommen.
Niemals würde ich nämlich auf die Idee kommen, (m)einem Nachwuchs am Schniedel rumzuschnippeln.
Das wäre mir viel zu primitiv. Dazu braucht es auch kein Gesetz.
Das aufgewühlte Thema bringt mich somit jedoch jetzt zu dem Schluss, daß 'Religionen', die das tolerieren oder gar vorschreiben -jetzt Traditions- Toleranz verlangen-, einfach (zu) primitiv sind, zu primitiv, vielleicht auch zu regulativ - und damit radikal sind und sein wollen.
Da hört für mich die viel zitierte -fälschlich heranzogene- 'Religionsfreiheit' auf.
Religionsfreiheit ist nämlich [u]kein Freibrief, jemand anderem (wehrlosem) am Genital rumzumachen - noch dazu mit nicht wieder umkehrbarem Ergebnis.
Es wird mich in Zukunft auch bedrücken, wenn ich jemandem die Hand geben sollte, von dem ich weiß oder ahne, daß er eine derart barbarische Tat ausgeführt hat. Das bedeutet, dass sich -wie erwähnt- mein Weltbild ziemlich rapide verändert hat.
Wie gesagt, nicht mal das primitivste (Säuge-)Tier praktiziert so etwas Barbarisches.
es wird einfach nicht gelesen oder ausgeblendet, gar gegen bestehendes Gesetz argumentiert, dass die Konvention seit ziemlich genau 30 (dreißig) Jahren rechtsverbindlich (auch für DE und die bescheidenden Länder) ist.
Das war Zeit genug für ausreichende Aufklärung.
Wer es bis jetzt nicht begriffen hat, der gehört (jetzt endlich ohne Wenn und Aber) gnadenlos an den Pranger - und nicht erst nach weiteren 30 Jahren einer großzügig gewährten 'Gewöhnungsphase'.
Dann würde diese Thema nämlich wieder verwässern.
Allerdings - wo bisher kein Kläger war, war auch kein Richter.
Jetzt werden aber auch andere Länder wach.
Auch ich habe geglaubt, dass diese barbarische Handlung längst nicht mehr stattfindet.
Kinderschutzkonvention[/url]
vom 20. November 1989
am 26. Januar 1990
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet
(Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch
Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)
am 6. März 1992
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
am 5. April 1992
für Deutschland in Kraft getreten
(Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)
UN-Kinderrechtskonvention
_________________________________________
Ich möchte mich gar nicht mal so auf das bestehende Gesetz berufen.
Für mich erübrigt sich eine Diskussion über das Thema eigentlich vollkommen.
Niemals würde ich nämlich auf die Idee kommen, (m)einem Nachwuchs am Schniedel rumzuschnippeln.
Das wäre mir viel zu primitiv. Dazu braucht es auch kein Gesetz.
Das aufgewühlte Thema bringt mich somit jedoch jetzt zu dem Schluss, daß 'Religionen', die das tolerieren oder gar vorschreiben -jetzt Traditions- Toleranz verlangen-, einfach (zu) primitiv sind, zu primitiv, vielleicht auch zu regulativ - und damit radikal sind und sein wollen.
Da hört für mich die viel zitierte -fälschlich heranzogene- 'Religionsfreiheit' auf.
Religionsfreiheit ist nämlich [u]kein Freibrief, jemand anderem (wehrlosem) am Genital rumzumachen - noch dazu mit nicht wieder umkehrbarem Ergebnis.
Es wird mich in Zukunft auch bedrücken, wenn ich jemandem die Hand geben sollte, von dem ich weiß oder ahne, daß er eine derart barbarische Tat ausgeführt hat. Das bedeutet, dass sich -wie erwähnt- mein Weltbild ziemlich rapide verändert hat.
Wie gesagt, nicht mal das primitivste (Säuge-)Tier praktiziert so etwas Barbarisches.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Da kannst auch Du, Justus, reden wie mit 'ner Kuh französisch,
es wird einfach nicht gelesen oder ausgeblendet, gar gegen bestehendes Gesetz argumentiert, dass die Konvention seit ziemlich genau 30 (dreißig) Jahren rechtsverbindlich (auch für DE und die bescheidenden Länder) ist.
Das trifft auf Dich und Justus sehr wohl zu.
Denn es ist niemand hier, der die Methode gut heißen würde.
Und über verschiedene Wege, das Hinterzimmer für die betroffenen Kinder zu vermeiden, sollte diskutiert werden.
Alles andere ist für mich wieder einmal emotionsgeladene Einpeitscherei.
Meli