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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

na-und
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Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von na-und
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 14:02:01
Geht's nicht noch mit etwas mehr Übertreibung und noch drastischeren Ausdrücken?
Da muss man selbst das Kölner Urteil wegen seiner „Milde“ verurteilen?!

Wenn die barbarische Beschneidung an wehrlosen Knaben eine Verstümmelung ist, dann ist der Kindermissbrauch in der katholischen Kirche sicherlich ein Kinderspiel.
na-und
na-und
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von na-und
als Antwort auf miriam vom 25.07.2012, 13:58:49
Endlich mal mit einem Fünkchen Humor! Bravo!
(Ich glaub der eine ist Shakespeare oder so änhnlich.....)
justus39
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Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf luchs35 vom 25.07.2012, 13:58:30
Dass man sich bis zu dem Urteil keine weitergehenden Gedanken gemacht hat, liegt eher daran, dass sich mit dem Wort "Beschneidung" keiner vorgestellt hat, dass dies an wehrlosen Kleinstkindern durchgeführt wird. Wir stehen diesem archaischen Ritual geistig zu fern und haben uns - sofern wir diesen Religionen nicht angehören - keine Gedanken gemacht . Erst dieses Urteil hat die meisten von uns aufgeschreckt und auch an das Grundgesetz erinnert, das solches Tun verbietet.

Luchs


Genau so ist es.
Auch ich habe es bisher für einen harmlosen Eingriff gehalten und nicht geahnt, welche Qualen damit verbunden sind und welche Folgen es haben kann.
Ich bin froh, dass ich hier nichts zu entscheiden habe und hoffe, dass man eine vernünftige Lösung finden wird.
Das kann auch nicht für Deutschland allein gelten.

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justus39
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Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf na-und vom 25.07.2012, 14:24:47
Endlich mal mit einem Fünkchen Humor! Bravo!
(Ich glaub der eine ist Shakespeare oder so änhnlich.....)


Bei den Genitalverstümmlungen von wehrlosen Mädchen und Jungen bleibt mir das Lachen darüber im Halse stecken.
hafel
hafel
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 14:07:51
@ digi: "...Altersgrenze...?
Wenn derjenige Betroffene alt genug ist, selbst zu entscheiden.
"


Solche "Absolut"-Sätze sind oft kontraproduktiv, da immer Ausnahmen die Regel sind. Wenn auch in geringer Zahl, wird es immer auch medizinische Notwendigkeit sein, im unmündigem Alter diesen Eingriff vorzunehmen. Aber im Grundprinzip sind wir ja einer Meinung.

Hafel
na-und
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von na-und
als Antwort auf justus39 vom 25.07.2012, 14:49:10
Ich hab gar nicht mitbekommen, dass das Urteil über einen Mädchenfall gefällt wurde. Aber da bist Du sicher besser informiert. Bleib doch mal sachlich!!!

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canello
canello
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von canello
als Antwort auf na-und vom 25.07.2012, 15:15:03
Hier liegt ein grundsätzliches Problem der Religionsfreiheit
vor...
Wemn man die "freie" Religions-ausübung erlaubt,dann kann
man diese Religion nicht "beschneiden",das ist das Dilemma..
Denn..eine Religion,die das Kopftuch für Frauen als Teil
dieser Religion ansieht,wird durch das Verbot ( des K.Tuchs)
" beschnitten".....
also,entweder ganz oder ? Daß man also Religionen immer nach
ihrer Kompatibilität zum Grundgesetz prüft,heißt, letzten
Endes,das wir hier eine Grundgesetz-Religion haben.D.h.soll
doch jeder glauben,was er will,wenn es da nicht kompatibel
ist,dann--zack-das muß weg-oder Verbot....
Die Christen berufen sich auf die Bibel,hauptsächlich auf
das N.Test.Dort sagt Paulus(sinngemäß) daß das " Weib dem
Manne untertan sei,das Haupt zu bedecken habe,und in der
Kirche schweigen soll "(auf Wunsch gern Textstellen ) Wer das
in einer ev. sogar in einer kath.Kirche heute sagt,der ist
ein " Fundamentalist"....und hat dort nix mehr zu sagen...
Demnach sind alle Religionen,die auf Grund ihrer Tradition
auf der Beschneidung beharren,Fundamentalisten ? oder ist
es nur eine Frage des "Zeitgeistes" bis alles grundgesetz-
konform so " beschnitten " ist, bis es paßt ?
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von schorsch
als Antwort auf canello vom 25.07.2012, 15:55:09
Im Gegensatz zu fundamentalistischen, orthodoxen, von alten Männern dominierten Staaten ist hier im Westen der Staat die Obrigkeit. Umgekehrt heisst das, dass die Religion den staatlichen Gesetzen unterstellt ist. Wer dies nicht wahrhaben will, der soll gefälligst in einen Staat umziehen, der seine altmodischen Ansichten und Gebräuche toleriert.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
als Antwort auf schorsch vom 25.07.2012, 16:05:22
Es geht doch nicht um ein neues Verbot, sondern um Durchsetzung geltenden Rechts.
Die Beschneidung, egal aus welchem Grunde, ist eine Körperverletzung. Sie darf nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. Eltern dürfen diese Zustimmung rechtswirksam für ihre unmündigen Kinder geben, wenn der Eingriff dem Wohle des Kindes dient. Dies ist bei der Beschneidung nur in den seltenen Fällen gegeben, wenn der Eingriff medizinisch notwendig und sofort durchgeführt werden muß.

Ausnahmeregelungen, die den eingriff aus anderen Gründen straffrei stellen, verstoßen klar gegen mehr als einen Artikel des GG.

Sollte also die Resolution der Bundestages zu einer Aufweichung des Strafrechts führen, wird wohl einmal mehr das BVerfG. die Aufgaben der Regierung wahrnehmen.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf hafel vom 25.07.2012, 14:51:37
@ digi: "...Altersgrenze...?
Wenn derjenige Betroffene alt genug ist, selbst zu entscheiden.
"
Wenn auch in geringer Zahl, wird es immer auch medizinische Notwendigkeit sein, im unmündigem Alter diesen Eingriff vorzunehmen.

Hafel


Medizinisch notwendige Eingriffe und Operationen müssen doch selbstverständlich auch weiterhin vorgenommen werden.
Mir ging es hier um die traditionelle und medizinisch völlig unnötige Genitalverstümmlung von Neugeborenen und Kleinkindern.

justus

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