Forum Allgemeine Themen Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

adam
adam
Mitglied

Re: Einige weitere Hinweise
geschrieben von adam
als Antwort auf justus39 vom 25.07.2012, 12:20:04
Als Argument für die Beschneidungen habe ich bisher nur gelesen, dass sie der Hygiene dienen und die Onanie der Knaben erschweren würde. Beides ist für mich kein Grund, Säuglinge zu verstümmeln-
Auf die Praktiken dieser Beschneidung habe ich auf den Beitrag „Die Amerikaner blicken verwundert…." reagiert.
Wir müssen ja nicht wegen deren verwunderten Blicke in das Mittelalter zurückfallen.


Dann solltest Du schleunigst den Thread nochmal durcharbeiten. Da steht einiges mehr als Du bis jetzt gelesen hast.

Wie und warum die Amerikaner gucken ist nicht Thema der Diskussion und es fällt auch niemand zurück ins Mittelalter.

--

adam
hugo
hugo
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 12:26:34
hm digi,,haste schon mal die wirtschaftlichen, die finanziellen Aspekte betrachtet?

Ich glaub das sich eine Hartz IV Familie eine solche OP in Österreich wohl selten leisten kann,,dann doch eher ins katholische Polen,,

preise

hugo
hafel
hafel
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 12:26:34
@ Digi:

Was könnte getan werden:
1) Alles beim alten lassen?
2) Wie könnte eine gemächliche Übergangsphase denn praktiziert werden?
3) Und soll eine Übergangsphase überhaupt sein?
4) Wie kann ein Umdenken überhaupt eingeleitet werden?
5) Würde das nicht als Bevormundung ausgelegt werden (speziell DE gegenüber)?
6) Welcher Art könnte eine Aufklärung sein?
7) Altersgrenze?



Okay, zurück zu einer sachlichen Diskussion. Richtig, die Ablehnung hat hier (im ST) großen Zuspruch, die Frage ist nur das "wie".

Nein, Misstände sollten nicht beim alten gelassen werden. Mit einer umfassenden Aufklärung kann viel getan werden. Da ein Verbot wie eine Bevormundung ausgelegt würde, halte ich - ebenso wie Adam - nichts davon. Eine Verbot - und das zeigt auch hier deutlich die Diskussion - schwappt dann schnell vom eigentlichen Thema ab und wird zur allgemeinen Religionskritik.
Aufklärung dahin gehend, dass unhygienische Eingriffe nicht geduldet werden dürfen.
Deinen Punkt 7) "Altersgrenze" verstehe ich nicht ganz.

Hafel





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justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 12:26:34

Zu 1-7 würden (mich) Gedanken, Vorschläge (auch unpraktikable) wirklich interessieren.


Zu 1. Nach dem der Stein einmal ins Rollen kam, wird es nicht mehr möglich sein, alles beim Alten zu belassen. Es gibt ein rechtswirksames Urteil, nachdem die Beschneidung eine Straftat ist. Damit muss man sich nun auseinandersetzen.

Zu 2. und 3. Hier müssen Mediziner, Juristen, Theologen und Politiker einen Weg finden, der Allen gerecht wird und nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das wird wahrscheinlich sehr schwer werden und nicht so schnell zu machen sein.

Zu 4. Ein Umdenken ist seit lange im Gange, nur waren die Kritiker und Verweigerer der Beschneidung in der Minderheit. Zumindest bei Menschen, die weder dem Islam noch dem Judentum angehören und nur aus Tradition beschneiden sollte eine gründliche Aufklärung über den völligen Unsinn dieses Eingriffs bei Kleinkindern erfolgen.

Zu 5. damit werden wir leben müssen, aber Deutschland ist ja nicht das einzige Land aus dem eine Ablehnung kommt. Wir waren nur die Ersten, die ein Gerichtsurteil erwirkten.

Zu 6. Durch Informationen.
Bisher wusste ich ja selbst nicht viel über diese sinnlosen und unmenschlichen Rituale.

Zu 7. Wie bei anderen unnötigen riskanten Eingriffen sollte der Betreffende soweit mündig sein, dass er selbst über sich entscheiden kann.
hafel
hafel
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hafel
@ justus: "Wie bei anderen unnötigen riskanten Eingriffen sollte der Betreffende soweit mündig sein, dass er selbst über sich entscheiden kann."


Diese Aussage kann ich nicht mit tragen, da sie zum Teil falsch ist.

Falsch ist, : dass es medizinische Notwendigkeiten gibt, dass eine Beschneidung einfach gemacht werden muss.(das Nicht- Beschneiden ist dann das Leiden!)

Ebenso falsch ist, dass es kein riskanter Eingriff ist, sofern es sachgemäß von einem Urologen in einer Klinik durchgeführt wird. (wird ambulant und absolut schmerzfrei durch geführt!)

So jedenfalls ist obige der "Pauschalsatz" nicht richtig und heizt nur unnötig die Stimmung auf..

Hafel
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2012, 12:26:34
Natürlich sehe ich auch, daß es bei einem strikten Verbot heimlich gemacht wird unter sicher erbärmlichen Umständen. Was den Vorgang an sich noch barbarischer macht. Und gerade das sollte den Akteuren dann doch zu denken geben, warum diese Prozedur unsinnig und barbarisch ist.


Stimmt Digi, da sind wir doch auf einer Linie.

Als geht es darum den Weg zu finden, der das Leben und die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet. Und das geht niemals in einem Hau-Ruck-Verfahren.

@ Adam, natürlich liegen wir mit dem überlegenden Teil der Möglichkeiten für die Durchsetzung zum Wohl der Kinder über die wirklich verinnerlichte Annahme bei den Eltern auf einer Linie.

Meli



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luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von luchs35
als Antwort auf justus39 vom 25.07.2012, 12:55:06
Deiner Argumentation kann ich absolut zustimmen, Justus. Ich bin der Meinung, dass ein Umdenken durch Dialoge mit den jüdischen oder moslemischen religiösen Führern stattfinden muss, bevor die Anhänger dieser Religionen durch gesetzliche Verbote in die "Hinterstuben" gedrängt werden - mit allen Konsequenzen.

Auch in der Schweiz wird heftig diskutiert, immer mehr Kinderklinken führen keine religiös bedingten Beschneidungen mehr durch, obwohl das Kölner Gerichtsurteil die Schweiz überhaupt nicht tangiert.

Dass man sich bis zu dem Urteil keine weitergehenden Gedanken gemacht hat, liegt eher daran, dass sich mit dem Wort "Beschneidung" keiner vorgestellt hat, dass dies an wehrlosen Kleinstkindern durchgeführt wird. Wir stehen diesem archaischen Ritual geistig zu fern und haben uns - sofern wir diesen Religionen nicht angehören - keine Gedanken gemacht . Erst dieses Urteil hat die meisten von uns aufgeschreckt und auch an das Grundgesetz erinnert, das solches Tun verbietet.

Luchs
miriam
miriam
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von miriam


Eine Parodie von und nach unbekannten Dichtern:


Sein oder Nichtsein; das ist hier die Frage:
Obs edler im Gemüt, die Pfeil und Schleudern
Des wütenden Geschicks erdulden oder,
Sich waffnend gegen eine See von Plagen,
Durch Widerstand sie enden? Sterben – schlafen –


Haut oder nicht Haut; das ist hier die Frage:
Verbieten diesen Schnitt an einem Knaben
der Tausende von Jahren prägend war oder,
sich wappnend gegen ein Gericht in Kölle
durch Widerspruch in halten? Klagen – dulden.


Nichts weiter! Und zu wissen, daß ein Schlaf
Das Herzweh und die tausend Stöße endet,
Die unsers Fleisches Erbteil, ’s ist ein Ziel,
Aufs innigste zu wünschen. Sterben – schlafen –
Schlafen! Vielleicht auch träumen! Ja, da liegts.


Nichts weiter? Wohl wissend, dass ein Forum da
die Möglichkeit der tausend Worte bietet
zu schreien und zu streiten, 's ist ein Ziel,
aufs innigste zu wünschen. Hetzen – Pöbeln –
Pöbeln! Vielleicht noch spucken! Ja, das ist's.

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 25.07.2012, 13:18:59
Bei den heutigen Behandlungsmethoden ist eine Beschneidung (mit radikalem und zweifelhaftem Erfolg) nicht mehr angebracht.
Der Restsatz von ~2% Erkrankungen an Phimose, bei dem eine Beschneidung angebracht ist, handelt es sich um über Jahre verschleppte, manifeste Phimose. Diese kann nicht mehr anderweitig behandelt werden; da ist das Mittel der Wahl schnipp-schnapp.
Wohlgemerkt an mündigen Männern.

Schnelle Beschneidung bringt heute dem DocMed mehr Geld als die anderen langwierigen Methoden der Heilung (Stichwort zB Corticoidbehandlung).


Zudem ging es hier (mir) nicht mehr -und ich hoffe, dass es nicht anders wieder hochkocht- um die babarische Beschneidung an wehrlosen Knaben (aus religiösen Gründen). Und genau da ist die Beschneidung eine Verstümmelung, üder deren unliebsamen Folgen es genügend Literatur gibt. Auch wenn sie fachmännisch ausgeführt wird.
Auf diese Diskussion zu dem Thema werde ich nicht mehr einsteigen, weil sie hier sinnlos ist.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hafel vom 25.07.2012, 12:50:12
...Altersgrenze...?
Wenn derjenige Betroffene alt genug ist, selbst zu entscheiden.

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