Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig
In Welt Online vom 18. u.19. 7. sind zwei interessante artikel zum besprochenen gesetz.
Ein Ahmed Mansur schreibt, daß die muslimischen verbände immer wieder behaupten, daß Islam und demokratie vereinbar seien.
Das o.g. gesetz lehnen sie aber grundsätzlich ab und verweigern jede diskussion, statt die chance einer offenen diskussion zu ergreifen.
Titel der Beiträge:
"Muslime müssen endlich offen diskutieren"
und
"Stellt euch der debatte"
Im übrigen glaube ich nicht an die wirkung irgendwelcher mails an A.Merkel.
Sie wird sich hüten allein zu entscheiden und die multikulti lobby wird schon für eine aufweichung, wenn nicht gar eine aufhebung sorgen.
Erste umfragen sollen aussagen, daß 45% der befragten (wen man da wohl befragt haben wird) für eine beschneidung sind.
Ein Ahmed Mansur schreibt, daß die muslimischen verbände immer wieder behaupten, daß Islam und demokratie vereinbar seien.
Das o.g. gesetz lehnen sie aber grundsätzlich ab und verweigern jede diskussion, statt die chance einer offenen diskussion zu ergreifen.
Titel der Beiträge:
"Muslime müssen endlich offen diskutieren"
und
"Stellt euch der debatte"
Im übrigen glaube ich nicht an die wirkung irgendwelcher mails an A.Merkel.
Sie wird sich hüten allein zu entscheiden und die multikulti lobby wird schon für eine aufweichung, wenn nicht gar eine aufhebung sorgen.
Erste umfragen sollen aussagen, daß 45% der befragten (wen man da wohl befragt haben wird) für eine beschneidung sind.
Wer sagt denn, dass sie allein entscheiden soll?
Ich habe ihr zB meinen Unmut darüber geschildert, dass sie die Gegner der Beschneidung, denen es ja in der Hauptsache um Kinderrechte geht, so mir nichts - dir nichts zu Narren erklärt hat.
Auch, dass es mE nun endlich mal an der Zeit ist, mit Muslimen und Juden in einen Dialog einzutreten, habe ich geschrieben.
Auch die für meinen Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten werden noch von mir angeschrieben.
Einen Leserbrief für unsere lokale Zeitung werde ich auch noch verfassen.
Pippa
Ich habe ihr zB meinen Unmut darüber geschildert, dass sie die Gegner der Beschneidung, denen es ja in der Hauptsache um Kinderrechte geht, so mir nichts - dir nichts zu Narren erklärt hat.
Auch, dass es mE nun endlich mal an der Zeit ist, mit Muslimen und Juden in einen Dialog einzutreten, habe ich geschrieben.
Auch die für meinen Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten werden noch von mir angeschrieben.
Einen Leserbrief für unsere lokale Zeitung werde ich auch noch verfassen.
Pippa
Das mit dem Link ist 'komisch' -
der steht zwar richtig drin https://..., und er funktionierte auch;
aber wenn er über den Dereferer des ST geht, kommt er als
https// ... (ohne Doppelpunkt raus). Das geht dann natürlich nicht.
Ich versuchs halt nochmal: Bundeskanzleramt.
Notfalls als kopierbarer Link:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html
der steht zwar richtig drin https://..., und er funktionierte auch;
aber wenn er über den Dereferer des ST geht, kommt er als
https// ... (ohne Doppelpunkt raus). Das geht dann natürlich nicht.
Ich versuchs halt nochmal: Bundeskanzleramt.
Notfalls als kopierbarer Link:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html
Ist mir schon klar, Karl, daß auch bei der Zuständigkeit zur Richtlinienkompetenz nicht mit dem Holzhammer umgegangen wird.
Aber um ein unumkehrbares ESM-'Gesetz' durchzupeitschen reicht es allemale?
Das hätte uns' Helmut nie gemacht.
Aber hier geht es darum, ein international gezeichnetes und damit verbindliches Recht eventuell zu brechen.
Die Konvention wurde auch für die hier lebenden Andersgläubigen unterzeichnet.
Auch die haben diese Regierung gewählt.
Und genau deswegen haben sie sich an dieses gültige Verfahren zu halten.
Wo kämen wir als Gemeinwesen hin, wenn auch nur ein einziger sagen würde:
Och, einen Führerschein brauche ich nicht, ich glaube daß ich auch ohne fahren kann.
Ein ähnliches Beispiel hatte ich mit dem Alkohol am Steuer gebracht.
Das könnte ich zwar machen, aber dann gäbs auch gewaltig was auf die Mütze.
Allerdings sehe ich die Sache auch realistisch, daß weiterhin beschnitten wird.
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube erlaubt das.
Wem würde so etwas gefallen.
Zudem habe ich schon mal die schwafelnden 'Argumente' des Zentralrates hier eingeflochten. Polemik, Polemik, Polemik.
Es geht doch nur darum, andere Leute unumkehrbar zu stigmatisieren, zu knechten.
Wir aber leben hier in einem freien Staat (und in der gegenzeichnenden Konventions-Zone), der/die sich Gesetze aus sehr guten Gründen verbindlich gegeben hat.
Ich bin gespannt was aus der Sache wird.
Jedenfalls hat sie mir bis jetzt schon viel zu denken gegeben,
und das sind keine angenehmen Gedanken.
Aber um ein unumkehrbares ESM-'Gesetz' durchzupeitschen reicht es allemale?
Das hätte uns' Helmut nie gemacht.
Aber hier geht es darum, ein international gezeichnetes und damit verbindliches Recht eventuell zu brechen.
Die Konvention wurde auch für die hier lebenden Andersgläubigen unterzeichnet.
Auch die haben diese Regierung gewählt.
Und genau deswegen haben sie sich an dieses gültige Verfahren zu halten.
Wo kämen wir als Gemeinwesen hin, wenn auch nur ein einziger sagen würde:
Och, einen Führerschein brauche ich nicht, ich glaube daß ich auch ohne fahren kann.
Ein ähnliches Beispiel hatte ich mit dem Alkohol am Steuer gebracht.
Das könnte ich zwar machen, aber dann gäbs auch gewaltig was auf die Mütze.
Allerdings sehe ich die Sache auch realistisch, daß weiterhin beschnitten wird.
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube erlaubt das.
Wem würde so etwas gefallen.
Zudem habe ich schon mal die schwafelnden 'Argumente' des Zentralrates hier eingeflochten. Polemik, Polemik, Polemik.
Es geht doch nur darum, andere Leute unumkehrbar zu stigmatisieren, zu knechten.
Wir aber leben hier in einem freien Staat (und in der gegenzeichnenden Konventions-Zone), der/die sich Gesetze aus sehr guten Gründen verbindlich gegeben hat.
Ich bin gespannt was aus der Sache wird.
Jedenfalls hat sie mir bis jetzt schon viel zu denken gegeben,
und das sind keine angenehmen Gedanken.
Ich habe ihr zB meinen Unmut darüber geschildert, dass sie die Gegner der Beschneidung, denen es ja in der Hauptsache um Kinderrechte geht, so mir nichts - dir nichts zu Narren erklärt hat. Pippa
Wo? Wann?
Dann sind ja auch die Richter Narren.
Komisch- woran erinnert mich so eine Aussage nur....
Das darf ja alles gar nicht wahr sein.
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vielleicht noch einmal, damit es wirklich der Letzte versteht, um was es hier geht. Wer schwache Nerven hat sollte diesen Link besser nicht aufrufen: http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung Ich vertrage auch allerhand, bekam dann aber doch ein flaues Gefühl in der Magengegend und das ist nur die Spitze des Eisbergs
Das Kinderspital Zürich (Schweiz)verzichtet auf Beschneidungen aus religiösen Gründen
Am Zürcher Kinderspital werden bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichtes, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstufte.
Ein Arzt, der in Deutschland einen Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich gemäss diesem Urteil strafbar. Der Gerichtsentscheid von Ende Juni sorgt auch am Zürcher Kinderspital für Diskussionen.
Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli auf Anfrage der sda.
Luchs35
Am Zürcher Kinderspital werden bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichtes, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstufte.
Ein Arzt, der in Deutschland einen Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich gemäss diesem Urteil strafbar. Der Gerichtsentscheid von Ende Juni sorgt auch am Zürcher Kinderspital für Diskussionen.
Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli auf Anfrage der sda.
Luchs35
Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli auf Anfrage der sda.
Luchs35
…und das ist schon einmal sehr wichtig.
Man muss sich jetzt über eine Gesetzwidrigkeit Gedanken machen, die über Jahrhunderte nicht als solche betrachtet wurde.
Wie das in Deutschland weitergeht und wie man da eine juristische Ausnahme schaffen wird, bleibt abzuwarten, aber Mediziner und auch Juristen werden mit diesem Umstand konfrontiert und gezwungen sich darüber Gedanken zu machen.
Das war schon erst einmal die ganze Aufregung wert.
justus
Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wiki (Auszug) -Folge auf Hinterwaelder:
Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten. Die Königlich-Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar sei, und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt.[16]
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zirkumzision ohne zwingende medizinische Notwendigkeit auch bei ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Eltern eine vorsätzliche Körperverletzung dar.[17][18][19]
Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten.
Eine effektive Möglichkeit zur Schmerzstillung während der Beschneidung beim Säugling besteht nicht.
Ärzteblatt[/url]
Rechtliche Grenzen
Strafrecht (pdf)
Nachtrag zu meinem vorigen Beitrag, da habe ich einen Fehler gemacht:
[u]Original:
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube erlaubt das.
Korrektur:
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube befiehlt das.
Und jetzt ändert mal schön das Gesetz, damit ich hier leben kann.
Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten. Die Königlich-Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) erklärte in ihrem im Mai 2010 veröffentlichten Grundsatzpapier zur Beschneidung Minderjähriger, dass es keine Hinweise für die Nützlichkeit der Beschneidung aus hygienischen oder präventiven Gründen gibt, sondern dass die Beschneidung von Jungen aus nicht-medizinischen Gründen mit dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar sei, und es gute Gründe für ein Verbot von nicht-therapeutischen Beschneidungen nichteinwilligungsfähiger Jungen gibt.[16]
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zirkumzision ohne zwingende medizinische Notwendigkeit auch bei ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Eltern eine vorsätzliche Körperverletzung dar.[17][18][19]
Die Zirkumzision ist, wie jeder andere chirurgische Eingriff, mit einer Komplikationsrate und Sterberate verbunden, weshalb diese Operation nur dann erfolgen sollte, wenn eine zwingende medizinische Indikation vorliegt, und konservative und weniger invasive Behandlungen zuvor keinen Heilungserfolg brachten.
Eine effektive Möglichkeit zur Schmerzstillung während der Beschneidung beim Säugling besteht nicht.
Ärzteblatt[/url]
Rechtliche Grenzen
Strafrecht (pdf)
Nachtrag zu meinem vorigen Beitrag, da habe ich einen Fehler gemacht:
[u]Original:
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube erlaubt das.
Korrektur:
Gut, dann kann ich auch betüdelt autofahren, und sagen: Ihr dürft mir jetzt nix tun, denn mein Glaube befiehlt das.
Und jetzt ändert mal schön das Gesetz, damit ich hier leben kann.
Klaus Stuttmann: