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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

Medea
Medea
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von Medea
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.07.2012, 11:35:37
Dankeschön Digi,
nur noch eine kleine Anmerkung:
als ich schrieb, warum die heutigen
jungen Männer (Muslime) nicht gegen die Beschneidung
demonstrieren, meinte ich es im Hinblick
auf ihre künftigen Söhne.

(Mir fallen dabei die Frauen-Demonstrationen
ein, an denen ich teilnahm unter dem Motto:
Mein Bauch gehört mir".)

M.




Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Medea vom 17.07.2012, 12:15:21
Warum die jungen Leute nicht demonstrieren?

Warum sollten sie?

9) Sie moppern nicht öffentlich, weil sie ihre Eltern nicht in Schwierigkeiten bringen möchten. Stattdessen beschneiden sie einfach nicht. Ist viel einfacher -und effektiver- als Krawall zu machen.


Sie tragen auch nicht mehr unbedingt einen Bart oder Schläfenlocken.

Ein weiterer kleiner Einblick gefällig?
Und damit zu der Aufregung, die Beschneidung zu verbieten.
Bischul, dessen Regeln uns recht befremdlich erscheinen mögen. Sie geben jedoch einen Eindruck jüdischer Tradition, die teilweise auf (bitteren) hygienischen Erfahrungen beruht. Man bedenke, es handelt(e) sich um heisse Wüsten, in denen total andere Voraussetzungen als in Mitteleuropa herrschen.

Wohl eher befremdlich anmutend? für Kinder.
miriam
miriam
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von miriam
als Antwort auf Medea vom 17.07.2012, 10:47:54
Genau dieses Beschneidungsthema müßte doch
eigentlich die jungen Männer des Judentums
und des Islam geradezu auf die Straße treiben -

wieso demonstrieren sie nicht...


Natürlich demonstrieren die jungen Muslime. Und zwar gegen die Einmischung in ihren religiösen Bräuchen und Überzeugungen.

Und ich gebe ihnen Recht. Wo fängt die Beschneidung der Meinungs- bzw. der Glaubensfreiheit an?
Genau bei solchen Bestimmungen, die vom Staat postuliert werden.

Ich muss mich nicht im Grungesetz kundig machen, sondern einfach das mitemfinden, was die jungen Leute, die ich demonstrieren gesehen habe, ihrerseits empfinden.

Um mich nicht falsch zu verstehen: da ich persönlich kein gläubiger Mensch bin, hätte ich einer Beschneidung eines ewtl. Sohnes, nicht zugestimmt.
Dies aber entspräche meiner persönlichen Auffassung.


Miriam

Antwort durch ein längeres Telefongespräch, verspätet

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Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf miriam vom 17.07.2012, 13:03:23
...Und ich gebe ihnen Recht. Wo fängt die Beschneidung der Meinungs- bzw. der Glaubensfreiheit an?
Genau bei solchen Bestimmungen, die vom Staat postuliert werden. ...


Demnach könnte also jeder einen Säugling -der naturgemäß weder reden noch entscheiden noch sich wehren, geschweige denn demonstrieren kann- auch totschlagen.

Das dürfte 'den Staat' dann auch nichts angehen?
Ist ja Glaubensfreiheit.

Zurück in die Steinzeit des Faustrechts?
Provokativ gefragt: Zurück zu Moses, zu Abraham?
In der Zwischenzeit nichts hinzu gelernt?

So schätze ich das Junge Isreal aber gar nicht ein.
pippa
pippa
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von pippa
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.07.2012, 13:33:02

Die Warnung der Bundeskanzlerin, wir würden uns zur Komikernation machen, finde ich unverschämt. (Vorausgesetzt, sie hat das wirklich so gesagt.)

Somit werden alle, die das Grundgesetz höher achten als Religionen und Rituale, von Frau Merkel als Minderbemittelte deklassiert.

@ digizar

Ich frage Dich nun noch einmal, hast Du mit Deinem Freund dem Rabbi darüber gesprochen? Wenn ja, wie steht er denn dazu?

Pippa
miriam
miriam
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von miriam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.07.2012, 13:33:02
Digi, irgendwie will dein Vergleich zwischen Beschneidung und Totschlag, mir nicht so ganz einleuchten. Aber das kann ja auch an mir liegen…

Ich bedanke mich mit einem Witz, vielleicht wird dieser bei dir oder bei anderen, auch nicht ankommen?

Also:

Ein junger Mann kommt zu einem Chirurgen und bittet vorgelassen zu werden – es sei sehr dringend...

Man entspricht seinem Wunsch, und so sitzt er wenige Minuten später vor dem Arzt – und bittet den, ihn zu kastrieren.

Der Arzt staunt, zögert, fragt nach dem Grund – der junge Mann erwidert er wird dem Medikus alles erläutern, aber bitte - erst den Eingriff!

Der Arzt wird so bedrängt, dass er letztendlich zum Skalpell greift – und den jungen Mann tatsächlich kastriert...

Nachdem dieser sich etwas erholt hat, fragt der Arzt erneut welcher der Grund dieses ungewöhnlichen Wunsches sei.

Da erzählt der junge Mann, dass er eine wunderschöne, junge Jüdin kennen gelernt habe, die würde auch einer Ehe mit ihm einwilligen – aber nur wenn er als Christ, sich diesem Eingriff erst unterziehen würde.

Der Arzt fragt, leicht verängstigt: "Sagte vielleicht die junge Dame, Sie sollten sich zirkumzisieren lassen?"

Darauf der junge Mann: "Richtig Herr Doktor! Jetzt fällt es mir wieder ein: das war der Ausdruck, den die junge Frau benutzt hatte!


Miriam

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von olga64
als Antwort auf Medea vom 17.07.2012, 10:47:54
Bei einigen lautstarken Befürwortern zum Beschneidungsurteil komme ich nicht umhin,dass es sich hier um Menschen handelt, die es als willkommenen Anlass sehen, selbstgerecht über andere REligionen urteilen zu wollen, deren Traditionen und Interna ihnen völlig fremd sind.
Körperverletzung ist juristisch schnell erreicht: theoretisch ist jede Operation oder jeder medizinische Eingriff auch bei erwachsenen Menschen Körperverletzung - deshalb ist vor jeder Operation vorher das schriftliche Einverständnis des Patienten erforderlich; bei Kindern dann das der Eltern.
Die Beschneidung bedeutet - wie die Taufe bei den Christen - den Eintritt der Kinder in die jeweilige Religionsgemeinschaft; auch christliche Kinder werden vorher nicht befragt, ob sie dies möchten, bzw. ob sie die dazugehörigen Rituale wünschen.
Positiverweise erhalten Kinder immer höhere Rechte - negativ ist jedoch ,dass immer weniger Kinder geboren werden und es gut sein kann, dass zukünftig wenige Kinder leben, allerdings ausgestattet mit einem hohen juristischen Rechtspaket. Ob sie wohl was daraus machen werden? Olga
justus39
justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf olga64 vom 17.07.2012, 15:04:03

Die Beschneidung bedeutet - wie die Taufe bei den Christen - den Eintritt der Kinder in die jeweilige Religionsgemeinschaft; auch christliche Kinder werden vorher nicht befragt, ob sie dies möchten, bzw. ob sie die dazugehörigen Rituale wünschen.

Olga


Im Gegensatz zur Beschneidung stellt die Taufe keine Körperverletzung dar, und im Gegensatz zu einer medizinisch notwendigen Operation ist die Beschneidung eine medizinisch völlig unnötige sakrale Kulthandlung welche bei dem Kind ein sichtbares Merkmal hinterlässt.

Ich bin gespannt, wie Frau Merkel das Gesetz derart verbiegen will, dass unnötige Verstümmlungen an den Genitalien von Kleinstkindern künftig geduldet werden sollen.

justus
olga64
olga64
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von olga64
als Antwort auf justus39 vom 17.07.2012, 15:18:24
Haben auch Sie nie zur Kenntnis genommen, dass in unserem Lande weder Frau Dr. Merkel noch sonst ein Kanzler Gesetze installieren, verbiegen oder was auch immer kann? Dies geschieht immer auf dem Mehrheitswege mit Zustimmung im Parlament. Und so wie es aussieht, ist eine Mehrheit dafür, dass Deutschland nicht das einzige Land weltweit sein wird, welches Beschneidungen von Juden und Muslimen unter Strafe stellt. Sie werden es sehen, dass es so kommt. Olga
justus39
justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf olga64 vom 17.07.2012, 15:23:45
Und so wie es aussieht, ist eine Mehrheit dafür, dass Deutschland nicht das einzige Land weltweit sein wird, welches Beschneidungen von Juden und Muslimen unter Strafe stellt. Sie werden es sehen, dass es so kommt. Olga


Davon bin ich sogar fest überzeugt-
Ich bin nur gespannt, wie man diese Ausnahmereglung der vorsätzlich und medizinisch nicht erforderlichen Genitalverletzungen von Säuglingen im Gesetz verankern will.


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