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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

EhemaligesMitglied68
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von EhemaligesMitglied68
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 20:46:48
@Steinpilzchen: Das hast du doch nicht etwa ernstlich gemeint?


Selbstverständlich habe ich das ernst gemeint, sonst hätte ich es ja nicht geschrieben.

Weißt Du, was irgendwie seltsam, ist? Dass ausgerechnet jetzt irgendwelche depperten Kölner Richter meinen, diese Praxis verbieten zu müssen.
Um mal unsere Gechichte zu bemühen, nicht mal für Herrn Hitler und Herrn Himmler spielte dieses Ritual einen Rolle bei deren Entscheidung für die "Endlösung". Oder gab es selbst in den Zeiten der schlimmsten Judenverfolgung ein Beschneidungsverbot?
Müssen wir das heute toppen?
rolf †
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:10:40
Die nach deiner Meinung depperten Richter haben nichts verboten, sondern nach geltendem Recht ein Urteil gesprochen, das wohl auch bei einer Nachprüfung nicht anders möglich wäre. Oder glaubst du, daß sonst auf eine Berufung verzichtet worden wäre?
EhemaligesMitglied68
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von EhemaligesMitglied68
als Antwort auf rolf † vom 16.07.2012, 21:16:46
Sie hätten bei klarem Verstand den Antrag abweisen müssen.

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silhouette
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von silhouette
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:10:40

Um mal unsere Gechichte zu bemühen, nicht mal für Herrn Hitler und Herrn Himmler spielte dieses Ritual einen Rolle bei deren Entscheidung für die "Endlösung".
geschrieben von steinpilzchen

Das Ritual nicht, das Ergebnis schon. Es hat den Nazis viel "Arbeit" abgenommen bei ihrer Frühselektion. Überall, wo Gemeinschaftsduschen benutzt wurden, waren die Buben leicht zu identifizieren. Die Eltern hatten, um sie nicht zu gefährden, nur die Möglichkeit, sie nicht ins Internat, zur Jugendfreizeit oder in den Sportverein zu schicken. Aber das bedeutete nicht nur Ausschluss für die Kinder, sondern es fiel einfach auf, wenn sie systematisch nicht teilnahmen.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Beschneidungsargumente
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 17:31:53
Wer soll diese Einhaltung bitte kontrollieren? Soll der Kinder- oder Hausarzt bei der Vorsorgeuntersuchung gezwungen werden Anzeige zu erstatten?
Oder verletzt er damit seine Schweigepflicht?
geschrieben von meli

Nein, er verletzt nicht seine Schweigepflicht. Er ist sogar zur Meldung an die zuständigen Behörden (Jugendamt) verpflichtet, falls ein Kind mit Blutergüssen an "unüblichen" Stellen ihm vorgeführt wird. Wir wollen aber nicht sinnieren, ob dies dann auch gemacht wird.

In meiner Kindheit und in der meiner Kinder gab es Schulärzte, die regelmäßig den Gesundheitszustand überwachten und die gesetzlich vorgeschriebene Vorbeugeimpfungen vornahmen. Ihnen wäre eine derartige Verstümmlung sofort aufgefallen. Heute wird akzeptiert, wenn die Eltern wegen des gleichen Artikels im Grundgesetz Vorbeugeimpfungen untersagen. Ob sie überhaupt wissen, welchen gesundheitlichen Schaden sie dem Kind dadurch zufügen können?

Ich verstehe eh diese Welt kaum noch.
rolf †
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von rolf †
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:19:16
Dazu hatten sie garkeine Möglichkeit, die Klageabweisung ist im Strafrecht garnicht vorgesehen.
Ein Offizialdelikt muß von Amts wegen verfolgt werden, auch eine Rücknahme der Anzeige durch den Anzeigenerstatter ist nicht möglich.

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:10:40
Du hast also nicht gelesen. Statt dessen beginnst du jetzt auch noch die Holocaust-Keule zu schwingen. Es gibt dafür keinerlei Veranlassung. Eine Beschneidung hat nach heutigen Verständnis nichts mit Religionsfreiheit sondern viel mehr etwas mit Brandmarkung zu tun.

@Rolf: Richtig, das ist Körperverletzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
EhemaligesMitglied68
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von EhemaligesMitglied68
als Antwort auf silhouette vom 16.07.2012, 21:25:38
Das Ritual nicht, das Ergebnis schon. Es hat den Nazis viel "Arbeit" abgenommen bei ihrer Frühselektion. Überall, wo Gemeinschaftsduschen benutzt wurden, waren die Buben leicht zu identifizieren. Die Eltern hatten, um sie nicht zu gefährden, nur die Möglichkeit, sie nicht ins Internat, zur Jugendfreizeit oder in den Sportverein zu schicken. Aber das bedeutete nicht nur Ausschluss für die Kinder, sondern es fiel einfach auf, wenn sie systematisch nicht teilnahmen.


Du hast es nicht nicht verstanden.
Es war nicht die Frage der Denunziation unter der Dusche, es ging um das Verbot der Beschneidung.
Und das hatten hatten nicht mal die Nazis drauf.
Wir heute aber schon, oder?!
silhouette
silhouette
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von silhouette
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:38:21

Du hast es nicht nicht verstanden.
Es war nicht die Frage der Denunziation unter der Dusche, es ging um das Verbot der Beschneidung.
Und das hatten hatten nicht mal die Nazis drauf.
Wir heute aber schon, oder?!
geschrieben von steinpilzchen

Ich glaube schon, dass ich noch fähig bin, dir zu folgen.
Die Beschneidung an sich war den Nazis schietegal. Hauptsache, sie kriegten ihre Endlösung hin. Wenn die Beschneidung lebensgefährlich gewesen wäre, hätten sie sie vermutlich sogar sehr gut gefunden.
Mitglied_5ccaf87
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf EhemaligesMitglied68 vom 16.07.2012, 21:38:21
Und das hatten hatten nicht mal die Nazis drauf.
Wir heute aber schon, oder?!
geschrieben von steinpilzchen
Die waren viel einfühlsamer, sie haben die Proportionen der Nase vermessen. Da gab es eine mathematische Formel nach der im Zweifelsfall bestimmt wurde, wer Jude war und wer nicht. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Ariernachweis Bestätigt wurden dann ihre Annahmen in den KZ. Und wenn einer dann doch nicht beschnitten war, wurde er zum Kommunisten umfunktioniert. Das passte dann schon.

Du weist nicht von was du schreibst.

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