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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

justus39
justus39
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von justus39
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 16.07.2012, 15:12:59
Es ist zu hoffen, dass die von der Beschneidung Betroffenen gegen diesen Brauch vorgehen. Andere Religionen haben im Laufe der Zeit ebenfalls unsinnige und menschenverachtende ungesetzliche Bräuche einstellen müssen.
Es wäre schon gesetzmäßig, wenn die Beschneidung in einem Alter stattfinden würde, in welchem das Opfer selbst seine Zustimmung geben kann.
Beschneidungsargumente
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Man, wenn ich die 'Argumente' für eine Beschneidung weiter verfolge, dann krieg ich auch Lust, das mal zu probieren.

Die Religion und die Freie Religionsausübung immer wieder als Argument anzuführen; das grenzt nicht nur an, sondern es ist Fanatismus. Krampfhaft kranke 'Argumente'.
Vom Thema der aktiven Körperverletzung schwafelnd abzulenken, den angeblich fröhlichen zu feiernden Vorgang (sichtbar einer Gruppe zugehörig) als harmlos darzustellen.

Wie viel Leid ist über die Menschheit gekommen, Glaubenskriege (30 Jahre, Kreuzzüge, ...).
Alles wegen Religion, Tradition und Gewohnheit.

Heutzutage ist es AIDS in Afrika, zu schweigen von Südamerika.
Aus religiöser Tradition keine Schwangerschaftsverhütung.
Soll ich weitermachen?

Diese Sachen gehen nicht mit einer langen Übergangsphase auszurotten.
Die können nur mit knallharten Regelungen angegangen werden.
Sichtbar an den jetzt stattfindenden 'Argumenten kompetenter Experten' ist doch, dass um Verwässerung gelabert wird.
Da gibt es aber keine Wahlmöglichkeit: ab oder dran. Nix mehr zu diskutieren.

Man, wo und wann leben wir denn? In Timbuktu?
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 16.07.2012, 12:37:10
Ich schließe mich nicht der Gruppe Diskutanten an, welche über eine Diskriminierung sinnieren. Ich will auch nicht beurteilen ob sie gut gemeint ist. Es geht hier um die im Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit des Kindes. In unserer Rechtsprechung widerspricht schon eine leichte Ohrfeige eines Elternteiles dem Grundgesetz. Für das Kind hat sie kaum Dauerfolgen.

Das was mit den Söhnen muslimischer und jüdischer Eltern vorgenommen wird, ist ein Eingriff, der nicht mehr reparabel ist. Er kann nicht toleriert werden. Ebenso könnte man einem Mädchen unbestraft aus religiösen Gründen die Klitoris abschneiden. (Ihr erinnert euch sicher noch an den Thread im ST?)

Eine Zusammenfassung der Diskussionen unter Anwälten und "Rechtsgelehrten" findet ihr im Blog von RA Thomas Stadler unter dem Titel Die Beschneidung des Rechtsstaates Seinen Worten schließe ich mich ausdrücklich an.

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Edita
Edita
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von Edita

Im heutigen SpiegelOnline habe ich den Artikel eines Betroffenen gefunden, der in Deutschland, aufgewachsen ist.

SPIEGELONLINE - Der demütigendste Moment meines Lebens

Edita
Re: Beschneidungsargumente
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 15:51:01
Digi,

ich weiß nicht, wo Du hier Argumente für eine Beschneidung liest.
Ich finde die nicht.

Aber ich finde auch die Holzhammermethode nicht gut.
Es nützt nichts, Gesetze zu erlassen, die dann nicht mitgetragen werden.

Wer soll diese Einhaltung bitte kontrollieren? Soll der Kinder- oder Hausarzt bei der Vorsorgeuntersuchung gezwungen werden Anzeige zu erstatten?
Oder verletzt er damit seine Schweigepflicht?
Würden dann die Kinder, um deren Wohl es geht, noch in die Vorsorgeuntersuchungen gebracht oder wachsen sie ohne auf?

Was soll mit den Kinderngeschehen, deren Eltern sie im Heimat- oder Ausland haben beschneiden lassen, weil ihnen ihr Glaube entsprechend wichtig ist oder der Familienfrieden ansonsten nachhaltig gestört wird.
Welche Strafen stellst Du Dir vor?

Natürlich muss irgendwie ein Konsens erreicht werden, der es den Menschen, die glauben (und das kann man ihnen per Gesetz nicht verbieten) ermöglicht, diesen Weg mitzugehen.
Du kannst auch nicht per Gesetz erreichen, dass sie nicht mehr glauben. Das funktioniert ebenso wenig.

Ich denke, und das ohne jegliche Wertung, dass es noch ein langer Weg sein wird, bis auf dieses Ritual aus Glaubensgründen verzichtet wird.

Und noch einmal ganz deutlich: Ich bin nicht für die Beschneidung.

Meli

justus39
justus39
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 16:06:54
@ hinterwaeldler
Eine sehr gute und logische Betrachtungsweise.

Dieser Argumentation wird sich auch das Gericht nicht verschließen können.
Sollte die Beschneidung als legal und berechtigt angesehen werden, kann man auch bei allen anderen rituellen oder traditionell überlieferten Arten von Körperverletzungen nicht mehr konsequent sein.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich also, dass wir hier von einem rituellen, nicht ganz unerheblichen körperlichen Eingriff reden, für den es keinen sachlich-wissenschaftlichen Grund gibt. In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb wie gesagt die Frage gestellt werden, ob die Religionsfreiheit überhaupt eine ausreichende Grundlage dafür bilden kann, eine Körperverletzung an einem Kleinkind vorzunehmen. Wenn man das nämlich einmal bejaht, ergeben sich zudem schwierige Folgefragen dahingehend, bis zu welcher Intensität der Staat derartig religiös motivierte körperliche Eingriff dulden kann und will.
geschrieben von Thomas Stadler – Freising Fachanwalt für IT- Recht


@ meli
Auch Dir muss ich Recht geben, wenn es für rechtswidrig erklärt wird, kann es niemand kontrollieren, was in der Abgeschiedenheit der Synagogen stattfindet.

Mal sehen mit welch salomonischen Urteil das Gericht entscheiden wird.


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Mitglied_bed8151
Mitglied_bed8151
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Bild.de
16.07.2012 14:29 Uhr
Weltweite Empörung | Kanzlerin warnt vor Beschneidungs-Verbot: „Wir machen uns sonst zur Komiker-Nation“


Weltweite Empörung über das Kölner Beschneidungs-Urteil (Körperverletzung) – jetzt schaltet sich die Kanzlerin ein.

Die rituelle Beschneidung von Jungen soll in Deutschland auch künftig möglich sein. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte an, dass die im Augenblick bestehende Rechtsunsicherheit rasch beendet werden solle.

Seibert sagte, es gehe um die Ausübung von Religionsfreiheit. Die Bundesregierung trete weiter dafür ein, dass gerade jüdisches Leben in Deutschland wieder möglich sei.

[...]

wie würde die diskussion wohl geführt werden, wenn nur muslime betroffen wären... so aber sind auch juden involviert. plötzlich hat man verständnis für religiösen brauch. - honi soit qui mal y pense
--
w.
EhemaligesMitglied68
EhemaligesMitglied68
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von EhemaligesMitglied68
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 16:06:54
Das was mit den Söhnen muslimischer und jüdischer Eltern vorgenommen wird, ist ein Eingriff, der nicht mehr reparabel ist. Er kann nicht toleriert werden. Ebenso könnte man einem Mädchen unbestraft aus religiösen Gründen die Klitoris abschneiden.


Naja, dass dieser Vergleich nicht nur hinkt, sondern auf morschen Krücken dahergehumpelt kommt, muss ich Dir wohl nicht erklären, oder?

Ansonsten bin ich voll und ganz dafür, dass unsere jüdischen Mitbürger ihre religiösen Gepflogenheiten in der Diaspora auch weiterhin, wie schon tausende Jahre zuvor, ungestraft ausüben können.
Vom hygienischen Aspekt dieser Maßnahme mal ganz abgesehen, die diesbezüglichen Erfahrungen sprechen ganz einfach dafür. Also der beschnittene Schw..... war mir stets allemal lieber, als diese olle Leberwurscht-Pelle...

justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 18:06:22
...wie würde die diskussion wohl geführt werden, wenn nur muslime betroffen wären... so aber sind auch juden involviert. plötzlich hat man verständnis für religiösen brauch. - honi soit qui mal y pense
--
w.


Man wird es dulden müssen, dass Rabiner weiterhin an Säuglingen herumschnippeln, und mir könnte es auch egal sein. Ich bin nur gespannt, wie man es begründen wird.

Es wird aber auch dazu führen, dass alten verbotenen Gepflogenheiten auch von anderen Kulturen weiter nachgegangen wird. Man kann schlecht den Einen verbieten, was man Anderen gestattet, und leiden werden die wehrlosen Kinder beiderlei Geschlechts.


Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 18:06:22
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Bild.de
16.07.2012 14:29 Uhr
Weltweite Empörung | Kanzlerin warnt vor Beschneidungs-Verbot: „Wir machen uns sonst zur Komiker-Nation“


Weltweite Empörung über das Kölner Beschneidungs-Urteil (Körperverletzung) – jetzt schaltet sich die Kanzlerin ein.

Sie hat 14 Tage geschwiegen und nun spricht sie ein Machtwort. Religionsfreiheit ist es dann, wenn ein mündiger und vernünftig denkender Mensch über seine Religionszugehörigkeit frei entscheidet und die Riten an seinem Körper bewusst zulässt. Die Taufe der Christen ist übrigens keine unreparable schwere Körperverletzung und der erwachsene Mensch kann aus der Kirche austreten. Moslems und Juden können das Stück Haut nicht wieder ankleben.

Merkel ist bereit das Grundgesetz auszuhebeln. Das erkennt man auch daran das sie mit Indonesien einen erneuten Waffendeal eingegangen ist. Die Bundeswehr soll die gebrauchten Panzer dorthin verkaufen und statt dessen erhält die Bundeswehr neue. Von wem wird Indonesien überhaupt bedroht?

@Steinpilzchen: Das hast du doch nicht etwa ernstlich gemeint? Die Argumente der Rechtsanwälte einschließlich der dortigen Links hast du wohl gelesen oder etwa nicht? Beides ist eine Zwangsambutation aus religiösen Gründen und nach dem Grundgesetz verboten. Soll ich mal laut über deine verächtlichen Worte nachdenken?

Das Argument Hygiene zieht in Deutschland auch nicht. Wir leben hier in keiner Wüste der arabischen Halbinsel. Hier kommt genügend Wasser aus dem Stück Eisen an der Wand. Man muss es nur betätigen und bezahlen kann es auch jeder.

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