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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

pippa
pippa
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von pippa
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.07.2012, 10:42:43
Einer meiner besten Freunde ist Rabbiner.



Hat Dir dieser gute Freund denn erklären können, weshalb das Judentum in Deutschland untergehen würde, wenn die Beschneidung allgemein rechtsgültig verboten wird?

Ich würde dieses Ritual so gerne begreifen, denn nur dann könnte ich das evtl verstehen.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf luchs35 vom 16.07.2012, 09:59:16
Da frage ich mich aber auch, Medea, warum dieses religiös begründete Ritual nicht längst von den nun plötzlich zitierten Kinderschutzverbänden etc. angeklagt wurde?

Luchs


Dieses Ritual findet in der Regel in der Abgeschiedenheit einer Synagoge statt, alle Anwesenden begrüßen und feiern diesen religiösen Eingriff, und Außenstehende hat das wenig interessiert.
Erst als ein blutendes Kind in eine Arztpraxis eingeliefert wurde musste der Rechtsweg angestoßen werden.

Ich möchte nicht der Richter sein, der hier einen Weg finden muss.
Man würde es sicherlich verbieten, wenn es sich nicht um ein weltweit verbreitetes jüdisches Brauchtum handeln würde.
Erlaubt man solche Eingriffe, dann müssten sie allen Eltern erlaubt sein.
Wenn man jetzt ein Ausnahmerecht für Religionen schafft, dann bin ich gespannt, mit welchen Bräuchen und Gepflogenheiten andere Religionen noch aufwarten werden.
adam
adam
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von adam
als Antwort auf rolf † vom 16.07.2012, 09:00:33
Trotzdem werden unsere "Volksvertreter" ein Gesetz beschließen, daß die Körperverletzung aus sogenannten religiösen Gründen straffrei möglich machen wird.
Das schulden sie schon unserer "besonderen Verpflichtung" gegenüber den Juden.

GG und UN-Kinderrechtskonvention hin oder her, friedliches Miteinander ist ihnen wichtiger. Schließlich brauchen sie Ruhe im Wahlkampf und die Stimmen.
geschrieben von rolf


rolf,

ich erschrecke immer ein bißchen, wenn ich derartig vorgreifende Orakel lese, die noch dazu das Ergebnis als falsch polemisieren.

Natürlich wird es eine Erklärung geben, denn es herrscht Rechtsunsicherheit für etwa 5 Millionen Bundesbürger. Das wird der Grund sein für eine Erklärung und nicht, weil die Bundesrepublik "besondere Verpflichtungen" gegenüber den Juden hat. Diese Aussage erschreckt mich übrigens nicht ein bißchen, sondern sehr. Hier geht es nicht um die Politik Israels, hier geht es um die Gesellschaft der Bundesrepublik und betrifft hauptsächlich Muslim. Zwar hat sich das spielerische Multikulti als Traum weniger und als unrealistisch herausgestellt, trotzdem hat die Bundesrepublik eine multikulturelle Gesellschaft und die erfordert Berücksichtigung und rechtliche Absicherung.

Bisher gibt es in Deutschland keine Grundlage für die rechtliche Regelung der Beschneidung. Es gab eine herrschende Meinung unter Juristen, daß die religiös begründete Beschneidung bei männlichen Kindern den Tatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt. Das hat sich nun geändert und es muß eine Regelung her, die eigentlich nur so aussehen kann, daß es möglich ist, die bisherige Handhabung beizubehalten. Die Bundesrepublik wäre der einzige Staat der Welt, der die religiöse Beschneidung verbietet.

Wie könnte die Rechtsprechung auch anders aussehen als die Bevölkerung zu berücksichtigen, die nun mal vorhanden ist? Soll ein Teil der Bevölkerung für etwas kriminalisiert werden, was bisher für sie selbstverständlich war und weder gesellschaftlich noch staatlich Anstoß erregt hat? Sollen wir dem Teil der Gesellschaft, der mit einem Verbot der Beschneidung nicht leben kann, die Schuhe vor die Haustür stellen? Integration ja, aber laß deinen Glauben und die Tradition außen vor? Das kann so nicht funktionieren, ohne daß das Ansehen der Bundesrepublik in der Welt empfindlich leidet.

In eben dieser Welt sind zwischen 25 und 33% der männlichen Bevölkerung beschnitten. Das sind Milliarden und nicht nur die paar Juden und hunderte Millionen Muslim. Auch in der westlichen Welt gibt es Staaten, wie z.B. die USA, in denen Neugeborene in den Kliniken beschnitten werden und zwar nicht religiös bedingt. Zwar ging die Rate zurück (von 65% 1980, auf 56% 2003 und 32% 2009), aber es ist immer noch üblich und die freie Entscheidung der Eltern. Wo ist der Unterschied zwischen einer religiös motivierten Beschneidung und einer als reine Prophylaxe? Nur etwas gegen das Judentum, den Islam oder überhaupt gegen eine Religion zu haben, ist kein Argument gegen die Beschneidung. Auch dann nicht, wenn das Grundgesetz vorgewiesen wird, denn die eigentliche Begründung ist missionarisch.

Ernst zu nehmen ist das Grundgesetz, wenn die Ablehnung der Beschneidung auf Körperverletzung und das Selbstbestimmungsrecht begründet wird. Hier sollte aber weitergedacht werden, was die Beschneidung im Leben des Betroffenen bedeutet. Sie bedeutet Zugehörigkeit zu einer kulturellen Gemeinschaft, bedeutet Geborgenheit und Sicherheit und wenn sie fehlt, kann ein Mensch unter Ausgrenzung erheblich leiden. Auch das ist Körperverletzung.

Dieser Beitrag ist kein Plädoyer für die Beschneidung. Auch ich empfinde sie als unötig, auch ich habe Mitleid mit den Neugeborenen, die sich nicht wehren können und empfinde Horror mit jungen Männern, die sich aus religiösen oder traditionellen Grunden dieser Operation unterziehen müssen. Aber ich meine, hier ist eine Situation gegeben, der nicht mit einem Verbot beizukommen ist. Beschneidung ist kein Ehrenmord. Die Aufklärung darüber, daß sie unnötig ist, muß forciert werden, die fachgerechte, schmerzfreie Ausführung muß bestimmt werden und anfallende Kosten dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. So könnte die Bundesrepublik international beispielgebend in staatlicher Fürsorgepflicht werden, ohne Kulturen auszugrenzen. Von der Körperverletzung für etwaige Folgen kann sich sowieso niemand freisprechen oder freisprechen lassen.

--

adam

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EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
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Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von EehemaligesMitglied58
Unter dem Titel:
"Mittelalter statt aufklärung"
schreibt ein leser in meiner regionalzeitung zu deisem thema:
Wenn wehrlose, schutzbedürftige kinder an ihren genitalien zwangsverstümmelt werden, dann ist das ein eindeutiger verstoß gegen unsere werte-und rechtsordnung.
Das diese menschenverachtende verstümmelung unter dem DECKMANTEL von religion und kultur vorgenommen werden, ist unerträglich.
Religion und die darauf fußenden rituale sind menschenwerk.
Soweit der leser und ich ergänze, menschenwerk, wenn mittelalterlich und nicht gesetzeskonform gehört abgeschafft.
adam
adam
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von adam
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 16.07.2012, 11:18:13
gram,

die "Verstümmelung" ist eine rein emotional wirkende, unrichtige Beschreibung. Milliarden beschnittener Schniedel wurden nicht verstümmelt, sondern funktionierten und funktionieren nicht nur ganz prima, sondern werden von einem großen Teil der Weiblichkeit auch als ästetischer angesehen als unbeschnittene. Ich möchte wetten, daß es bei Schönheitsoperationen in der westlichen Welt weit mehr Verstümmelungen gibt als bei fachgerecht ausgeführten Beschneidungen.

Was die Körperverletzung angeht, wird die auch durch mehrmalisges Untertauchen bei einer entsprechenden Taufe erfüllt. Todesangst bei Babys auszulösen finde ich nicht sehr christlich und die Spätfolgen dürften noch nicht erforscht sein. Verbieten wir jetzt die Taufe und berufen uns auf das Grundgesetz?

--

adam

Edita
Edita
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von Edita
als Antwort auf adam vom 16.07.2012, 11:34:23
Sehr richtig Adam,
so sehe ich das auch, es darf hier nicht um das " daß " gehen, sondern um das " wie " !

Edita

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EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf Edita vom 16.07.2012, 11:39:05
Natürlich und um unseren lieben beschneidungssüchtigen mitbürgern entsprechend entgegenzukommen bieten wir das ganze als KASSENLEISTUNG an und die zugehörigen ritualfeiern werden aus den sozialkassen mit 100 Euro pro teilnehmer bezuschußt.
adam
adam
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Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von adam
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 16.07.2012, 11:49:09
Na gram,

mit dieser Polemik verkaufst Du Dich jetzt aber unter Wert.

--

adam

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 16.07.2012, 11:34:23
...Verbieten wir jetzt die Taufe und berufen uns auf das Grundgesetz? ...

Der Vergleich hinkt doch, Adam.
Korrekt wäre, bei einer Taufe unter Wasser getaucht zu werden, 'bis daß der Tod eintritt'.
Am Schniedel wächst ja wohl nix mehr nach.
Edita
Edita
Mitglied

Re: Die gut gemeinte Diskriminierung...
geschrieben von Edita
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 16.07.2012, 11:49:09

Gram,

gräm Dich doch noch nicht über die Zahlungsmodalitäten, das ist ein gesondertes Thema, außerdem glaubst Du doch nicht im Ernst, daß die Betroffenen Gläubigen das bisher umsonst bekamen , die Hodjas müssen doch auch von was leben ! Bis jetzt noch..........

Edita

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