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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf ursula_j vom 14.07.2012, 09:51:45

Übrigens werden die meisten legalen Abtreibungen auch nicht aus medizinisch notwendigen Gründen vorgenommen. Da wird das Kind sogar umgebracht und nicht nur beschnitten.



Der Vergleich mit der Schwangerschaftsunterbrechung wird sehr gern zur Rechtfertigung der Beschneidung genutzt, es ist aber etwas ganz anderes.

Eine Mutter wird sich nicht grundlos und auch nicht wegen eines religiösen Brauches gegen ihr Kind entscheiden.
Man kann zu den Abtreibungen stehen wie man will, aber wenn es Vorschrift einer Religion wäre, sein ungeborenes Kind zu opfern, dann würde das sicherlich nicht geduldet. Da bin ich mir sehr sicher.

Im alten Testament wird auch die körperliche Züchtigung der Kinder vorgeschrieben. Da hat wohl unser Prügelbischof versäumt, sich auf die Religionsfreiheit zu berufen.
pippa
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von pippa
als Antwort auf miriam vom 14.07.2012, 12:26:25

@miriam

Ja, nur dass in unserem Jahrhundert bereits drei stinken, jedenfalls mir und das gewaltig.
justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf hisun vom 14.07.2012, 12:12:03

@Justus: es hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun

Es hat eben doch mit Religionsfreiheit zu tun.
Denn Religionsfreiheit bedeutet, dass die Religion
mit all ihren zur Religion gehörenden Rhythmen/Praktiken
und Verboten frei ausgeübt werden darf.

Hisun


….und wo bleibt hier die Religionsfreiheit des Kindes?

Der Junge wird schon an den ersten Tagen seines Lebens auf eine Religion festgelegt.
Er ist durch ein äußeres Merkmal ohne seine Einwilligung an diese Religion gebunden.
Das hat doch nichts mit Freiheit zu tun.


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hisun
hisun
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von hisun
als Antwort auf justus39 vom 14.07.2012, 14:46:56


….und wo bleibt hier die Religionsfreiheit des Kindes?

Der Junge wird schon an den ersten Tagen seines Lebens auf eine Religion festgelegt.
Er ist durch ein äußeres Merkmal ohne seine Einwilligung an diese Religion gebunden.
Das hat doch nichts mit Freiheit zu tun.



@Justus

Die Religionsfreiheit des Kindes liegt doch in den Händen
derer Eltern. Das ist weltweit so.
Und jedes Elternpaar handelt nach seinem besten
Wissen und Gewissen, will nur das Beste für ihr Kind.

Wir haben unsere Kinder nicht getauft, sondern ihnen
die Freiheit gelassen, selbst entscheiden zu dürfen,
welcher Religion sie angehören möchten.

Sie nahmen aber am biblischen Unterricht in der Schule
teil – und wir haben auch mit ihnen gebetet.

Mein Sohn wollte konfirmiert werden, so wurde er vorab
zuerst getauft. Meine Tochter wollte das nicht, sie lebt heute
nach dem Buddhismus.

Ist das die Religionsfreiheit für das Kind, das auch Du gutheissen
könntest ?!

Hisun

justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf Medea vom 14.07.2012, 11:10:44
Bei den Moslems wird zudem, da ja im Knabenalter
üblich, der Beschneidungsritus noch besonders
durch laute Familien-Feiern hervorgehoben, und damit dem
Penis eine Bedeutung gegeben, die den Männlichkeitswahn
noch steigert. Diesem "Ding" wird gehuldigt, der
beschnittene Junge auf einer Liege herumgetragen wie
ein Feldherr, der einen Sieg über die Ungläubigen
errungen hat.

Solches archaische Gebaren ist im 21. Jahrhundert
nun wirklich fehl am Platze.

Medea.


Auch im Judentum wird die Beschneidung nicht als Operation sondern als religiöses Ritual betrachtet. Da diese dann auch unter Anwesenheit der Gemeinde entsprechend feierlich begangen wird, dürfte sie wohl künftig auch in der Synagoge stattfinden.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man in einem Operationssaal derartige zeremonielle Feierlichkeiten gestattet.
Wahrscheinlich werden dann auch jüdische Ärzte oder Rabbiner diesen Eingriff vornehmen, und medizinische Einrichtungen werden dann nur bei Komplikationen etwas davon erfahren.

Ansonsten erfährt dann der Gesetzgeber nichts davon, und der Säugling kann sich weder wehren noch beschweren.
justus39
justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf hisun vom 14.07.2012, 15:21:20

Ist das die Religionsfreiheit für das Kind, das auch Du gutheissen
könntest ?!

Hisun


Ja, so sehe ich das auch, und unsere jüngste Tochter hat als praktizierende Christin auch unseren Enkeln die Freiheit gelassen, über ihre Taufe selbst zu bestimmen.
Die beiden Großen sind mit ihrem Einverständnis getauft aber der Kleinste will das nicht.
Unter unseren Kindern haben wir Katholiken und Protestanten, ein Sohn lebt ohne Religion und einer lehnt seine Weltanschauung auch eher den Buddhismus an. Keiner wurde zu einer Religion gezwungen oder daran gehindert, und keinem wurde etwas ohne seine Einwilligung genommen was man ihm nie wiedergeben kann.

Da sind wir uns einig.

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ursula_j
ursula_j
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf justus39 vom 14.07.2012, 14:46:56


….und wo bleibt hier die Religionsfreiheit des Kindes?

Der Junge wird schon an den ersten Tagen seines Lebens auf eine Religion festgelegt.
Er ist durch ein äußeres Merkmal ohne seine Einwilligung an diese Religion gebunden.
Das hat doch nichts mit Freiheit zu tun.



Der Junge wird schon an den ersten Tagen seines Lebens auf eine Religion festgelegt.
Selbst wenn ein Junge nicht beschnitten ist, ist er ein Jude, wenn die Mutter Jüdin ist.
Das werden wir nicht ändern können. Auch dadurch nicht, in dem wir die Beschneidung verbieten.
justus39
justus39
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von justus39
als Antwort auf ursula_j vom 14.07.2012, 18:13:54

Der Junge wird schon an den ersten Tagen seines Lebens auf eine Religion festgelegt.
Selbst wenn ein Junge nicht beschnitten ist, ist er ein Jude, wenn die Mutter Jüdin ist.
Das werden wir nicht ändern können. Auch dadurch nicht, in dem wir die Beschneidung verbieten.


Auf so eine Idee ist ja nicht einmal Honecker gekommen, dass die Kinder von Parteigenossen schon als Parteigenossen geboren werden.
Wenn die Religionszugehörigkeit über die Mutter vererbt wird, dann bedarf es ja erst recht keiner Beschneidung mehr.

Mir kann es ja eigentlich egal sein, aber verstehen muss ich das wohl nicht.
pippa
pippa
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von pippa
als Antwort auf ursula_j vom 14.07.2012, 18:13:54
Selbst wenn ein Junge nicht beschnitten ist, ist er ein Jude, wenn die Mutter Jüdin ist.
Das werden wir nicht ändern können. Auch dadurch nicht, in dem wir die Beschneidung verbieten.



Na, dann ist doch alles gut. Weshalb ist denn dann so dringend eine Beschneidung nötig?
Und warum - um alles in der Welt - sollte irgendjemand verhindern wollen, dass ein Neugeborenes Jude ist?

Der Rabbi sagte in der Sendung "Anne Will", das Judentum würde ohne Beschneidung in Deutschland keine Zukunft haben.

Ich würde mal zu gern wissen warum das so ist.
lars
lars
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Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von lars
als Antwort auf pippa vom 14.07.2012, 18:47:22
Die Juden werden sich auch in Zukunft abgrenzen, kümmern sich nicht an die Gepflogenheiten anderer Länder!
Die benehmen sich kontraproduktiv, das Image wird dadurch nicht besser, eher schlechter. Wundere mich, dass Adam nichts darüber schreibt, scheinbar ist er in den Ferien.

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