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Plaudereien Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?

SamuelVimes
SamuelVimes
Mitglied

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von SamuelVimes
Ich hatte gestern eine grosse Diskussion mit meinem Nachbarn:
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Aber stimmt das auch in der Praxis ?
Werden Männer und Frauen, Alte und Junge, Arme und Reiche etc. etc.
gleich behandelt oder gibt es in der Rechtspraxis - vielleicht sogar menschlich verständliche - Unterschiede ?
LG
Sam
JuergenS
JuergenS
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf SamuelVimes vom 27.04.2017, 12:37:19
Das ist eine gute Frage.
Denn auf den ersten Blick betrachten wir ja nur die Fälle aus unserer Perspektive, die wir kennen:

heisst, aus der Zeitung, von Promies und aus unserem Umfeld.

Da schneiden subjektiv oft viele zu gut ab.
Aber wie es statistisch aussieht, weiss ich nicht.
Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vor dem Gesetz ja, aber nicht vor den Richtern.

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von olga64
als Antwort auf SamuelVimes vom 27.04.2017, 12:37:19
Es kommt darauf an, wo man die "Rechtspraxis" ansiedelt, bzw. mit ihr beginnt. Meist werden (mutmassliche) Täter schon im Vorfeld, wo alles noch im Ermittlungsstadium ist und wenig Details an die Öffentlichkeit gelangen (können) vom Volk vorverurteilt. Das ist zu Zeiten von Facebook und anderen asozialen Medien immer eklatanter, weil die Anonymität der sich dort bewegenden Menschen mit falschen Spekulationen, Verschwörungstheorien bis hin zu grosser Hysterie operieren. Das geht mittlerweile so weit, dass sich einschlägige Gruppen sammeln und zu Lynchjustiz auffordern.
Das alles kann natürlich auch vor Gericht beeinflussen, insbesondere z.B. bei Schöffen.
Tatsache ist natürlich auch, dass man sich durch sehr gute Anwälte bessere Chancen erkaufen kann, bzw. durch einen Deal mit Richtern, Anwälten und Staatsanwälten eine mildere Beurteilung, meist auch verbunden mit einer Verfahrensverkürzung.
Mein Leben halt mich schon früh gelehrt, dass es "Gleichheit" unter Menschen auf keinem Gebiet gibt, weder im normalen Alltagsbereich, noch vor Gericht. Auch Gesetze können unterschiedlich ausgelegt werden, bzw. übertreten. Olga
werderanerin
werderanerin
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von werderanerin
Wie sagt man so schön..."Alle sind gleich vor dem Gesetz, nur manche sind gleicher.."

Und das triffts wohl,...nein, ich denke, dass es Menschen gibt, die einen bestimmten Promistatus haben und das auch u.a. vor Gericht eine entspr. Beachtung findet...hinzu kommt, dass auch ein Richter ja einen gewissen Spielraum hat...
olga64
olga64
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von olga64
als Antwort auf werderanerin vom 27.04.2017, 14:06:45
Das mit dem Promistatus und der positiven richterlichen Betrachtung stimmt schon lange nicht mehr. Die werden mittlerweile härter angefasst als der "kleine Mann aus dem Volk".
Oder nennen Sie mir bitte ein Beispiel, wo Sie der Meinung sind, hier hätte jemandem sein Promistatus geholfen, dass er milder beurteilt wurde.
Wir leben in einem Rechtsstaat und es können bei jedem Prozess und richterlichen Urteil alle Möglichkeiten des Einspruchs ausgeschöpft werden. Urteile sind anfechtbar bis zu einigen Instanzen. Aber auch dafür braucht es gute Anwälte, die ihren Job können und den Delinquenten entsprechend begleiten. Olga

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ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
Richter sind unabhängig und frei in ihrer Entscheidung.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des jeweiligen Gerichtes.

Da kann es durchaus vorkommen, dass zwei identische Fälle anders entschieden werden.

Wir kennen den Einzelrichter, welcher ohne Schöffen eine gerichtliche Entscheidung trifft wenn:

„die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat“.

Dann gibt es die Schöffengerichte (im Arbeitsrecht Arbeitnehmer-und Arbeitgeberseite), welche je nach Sachlage mit einem oder drei Berufsrichtern besetzt sind.

Bei Berufungsgerichten sind es mehr Berufsrichter.

Die Berufsrichter sind mit der Sachlage vertraut, orientieren sich an schon vorhandenen Rechtsprechungen oder Pilotverfahren und natürlich den jeweiligen Kommentaren zur Rechtsprechung.

Die individuelle Beurteilung des Richters zur Sachlage fließt natürlich ein und jeder Richter wird die Aktenlage anders beurteilen.

Jeder Vorsitzende Richter hat seine eigene Verfahrensweise, wie er die Schöffen von der Aktenlage her in Kenntnis setzt.

Ein Schöffe kennt den Fall quasi nicht, erst am Tag seines Einsatzes erfährt er davon.

Die Schöffen werden nicht willkürlich festgelegt, sie werden nach dem Geschäftsverteilungsplan geladen.

Die Schöffen sollen frei von Kenntnis und Vorurteilen entscheiden.

Ihre Aufgabe ist es, sich anhand der Verhandlung (Aussagen und Beweisaufnahme) ein eigenes Urteil zu bilden.

Es wird bei der Ladung der Schöffen schon darauf geachtet, dass keine Interessenskonflikte zu den Parteien vorhanden sind.

Jede Partei hat das Recht, dies zu überprüfen, natürlich auch die Zuständigkeit der Kammer.

Das Urteil ergeht nach dem Mehrheitsprinzip.

Es kommt schon vor, dass die Schöffen anders entscheiden, als der Richter.
Dann zählt diese Entscheidung und der Vorsitzende Richter hat die Möglichkeit, seine Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag der Akte beizulegen.

Und wie schon erwähnt, besteht beim Urteil ein Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung.

Das kann die Anklagebehörde in Strafverfahren ebenso nutzen, wie die Parteien.

Und noch etwas zur gängigen Praxis.

Jeder Richter ist bemüht, seine Entscheidung so gründlich und sicher wie nur möglich zu fällen.

Immerhin hängt ein ganzes Stück Arbeit daran.

Verzichten die Parteien auf ihr Rechtsmittel, dann erspart es dem Richter die Begründung.

Leider, und das ist zunehmend die Tatsache, schauen Anwälte zu gerne auf den Streitgegenstand und wägen ab, ob es sich für sie finanziell lohnt.

Es ist auch ein Irrglaube, dass Pflichtanwälte oder Anwälte die Prozesskostenhilfe (PKH) Mandanten übernehmen, die schlechteren Anwälte sind.

Es gibt einen ganz einfachen Grund und der heißt Vergütung.

Pflichtanwälten und Anwälte mit PKH werden von der Staatskasse vergütet, müssen also nicht ewig dem Geld hinterher rennen.

Alles in allem kann ich behaupten, dass alle Menschen vor Gericht gleich sind.

Bei den Anwälten geht es überwiegend zuerst um die Vergütung und dann um den Fall.

ein_lächeln_

SamuelVimes
SamuelVimes
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von SamuelVimes
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 28.04.2017, 01:19:13
Grundlage der Diskussion war ein Auto-Unfall (Luxuswagen/kleiner Blechschaden) meines Nachbarn
Der Polizist hat ihm ein Knöllchen über 160 Euro verpasst plus einen Punkt in Flensburg
wg. Nichtbeachtung der Vorfahrt (rechts vor links)
Ein anderer Nachbar bzw. genauer gesagt eine Nachbarin hat in ähnlicher Situation "nur" 25 Euro gezahlt - ohne Punkt (Mittelklassewagen/kleiner Blechschaden, ebenfalls recht vor links)
Ich gehe mal davon aus, dass das eine "Ermessungsentscheidung" der Polizei ist.
Aber wie und wonach entscheidet die Polizei?
LG
Sam
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf SamuelVimes vom 28.04.2017, 01:30:08
…es ist immer schwierig, als Dritter solch eine Sachlage zu beurteilen.

Es gibt einen Bußgeldkatalog und danach richtet sich die Polizei.

Bevor du hier irgendwelche Spekulationsdiskussionen in Gang setzt, lass dir den ergangenen Bescheid zeigen und recherchiere.

Nicht unwesentlich ist auch das Verhalten am Unfallort.

Es gibt mit Sicherheit eine von bis Spanne und jeder hat das Recht Widerspruch einzulegen.

Hier jetzt die Vermutung anzustellen, dass teure Wagen mehr bezahlen, als kleinere, ist gewagt und bringt nichts.

Ehrlich, ich bin nicht die Verfechterin von irgendwelchen Aussagen.

Du schreibst ja schon selbst, dass es ein „ähnlicher“ Fall sei und deshalb verstehe ich deine Fragestellung dazu nicht.

Keiner hier im ST kann die Sachlage tatsächlich beurteilen und eine rein emotionale Diskussion führt zu nichts.

ein_lächeln_
Re: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf werderanerin vom 27.04.2017, 14:06:45
Ob das mit dem Promistatus stimmt, kann ich spontan nicht beurteilen. Aber auf jeden Fall können die sich bessere Anwälte leisten, die mehr für ihre Mandanten herausholen, als ein unmotivierter Durchschnittsanwalt, der sein 08/15-Honorar ja auch dann bekommt, wenn sein Mandant verliert.

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