Forum Computer, Internet und Fotos Netzwelt Geschäftsmodell ABMAHNUNG

Netzwelt Geschäftsmodell ABMAHNUNG

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:16:34
du meinst, ich müsste von jedem Bild + Lizenzeinblendung einen screenshot machen speichern

und wenn ja

gibt es Fristen bis eine Abmahnungsmöglichkeit verfällt?

WurzelFluegel
Was Du tun müßtest, hängt vom Einzelfall ab.
Ideal wäre natürlich, einen Bezug zu dem Bild zu haben, wo Dir versichert wird, dass es frei ist.
Idealerweise vom Urheber.
Da ich so etwas nicht benutze, kann ich die speziellen Fälle nicht rechtsgültig beurteilen.
Da gilt für mich eher Digi´s Satz, " im Zweifelsfall verzichten".

Es gilt, sicherzustellen, dass Du etwas benutzt, was Dir erlaubt ist.
Denn wenn Du Post von einem Abmahner bekommst, ist es gut, wenn Du beweisen kannst, dass Du die Erlaubnis hast.
Fristen gibt es, die auch im Link genannt werden.
Die Sachlage kann aber sehr unterschiedlich sein.

Ich benutze nur Dinge oder fotografiere nur, wo ich eine gültige Erlaubnis brauche, wenn ich das nachweisbar erhalte.
Zu Deiner Frage würde ich anders vorgehen, ich würde den Internetauftritt anschreiben und fragen, was Du kostenfrei beutzen darfst, Und nur den Umfang benutzen. Wenn die kostenfreie Nutzung nicht nachweisbar ist, würde ich verzichten. Denn, wenn der Abmahner klingelt, bist Du in der Pflicht.
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 17.01.2021, 13:03:28

ja ist es manchmal,

aber wenn es so aufscheint, ist es save für hier oder?

sieht so aus 
Screenshot 2021-01-17 130538.png
aber ich würde ungern meinen Lapi mit screenshots dieser Art füllen - weil @cmos das angeregt hat
habe nun wirklich keine Lust auf eine Abmahnung, noch dazu wenn ich der Meinung war, dass, was ich tue legal ist

in den FotoThreads poste ich sowieso ausschließlich eigene Fotos

WurzelFluegel

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hobbyradler vom 17.01.2021, 13:03:20
... bei YouTube erfolgte das zumindest in der Vergangenheit. Wiederholt bekam ich innerhalb YouTub den Hinweis, dass jemand seine Rechte an der von mir verwendeten Musik daran anmeldet. Was das genau bewirkt hätte weiß ich nicht, vermutlich hätte der dann Werbung untermischen können.
YouTube hat eine Sonderstellung.
Nämlich sie zahlen an den Urheber (aufgrund der Klicks) einen Betrag.
Damit sind sämtliche Nutzungsrechte an dem Objekt abgegolten. Da muss man sich also keinen Kopp mehr machen. Das Urherberrecht bleibt aber immer beim OriginalHersteller.

Klar, tauchen da logischerweise auch Bindgänger bei YT auf. Sie versuchen es einfach auf Gut Glück.
Zahlste, haben sie den Koks wieder drin. Zahlste nix, macht auch nix.
Und  mindestens ein Dämlack findet sich immer.

Es hilft, sich vorzustellen, daß ALLES, aber wirklich ALLES zum DopeKauf verwendet werden kann.
Nochmal: ALLES, auch wenn es absolut keinen Wert (für Dich) hat.

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 13:12:28

@wurzelfluegel, ja.

Karl

hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 13:13:48
YouTube hat eine Sonderstellung.
Nämlich sie zahlen an den Urheber (aufgrund der Klicks) einen Betrag.
Damit sind sämtliche Nutzungsrechte an dem Objekt abgegolten. Da muss man sich also keinen Kopp mehr machen. Das Urherberrecht bleibt aber immer beim OriginalHersteller.

geschrieben von digi

Hallo Digi,

das ist für mich nun neu. Du meinst man darf ein Video mit beliebiger Musik unterlegen? Ohne Rechte oder Erlaubnis daran zu besitzen?

Das wäre schön, ist für mich im Augenblick aber eher so nicht gegeben. Hast du zufällig einen Link wo ich das nachlesen kann?

Ciao
Hobbyradler
 
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 13:04:50
Es gilt, sicherzustellen, dass Du etwas benutzt, was Dir erlaubt ist.
Denn wenn Du Post von einem Abmahner bekommst, ist es gut, wenn Du beweisen kannst, dass Du die Erlaubnis hast.
geschrieben von cmos
Ganz so einfach hats diese Branche denn doch nicht; denn Gerichte sind mittlerweile durchaus wach geworden. Sie achten gar auf gewerbsmäßigen BandenBetrug.
Der Anwalt muss nachweisen.
Da kannst Di Dich erst mal ganz beruhigt zurücklehnen, falls Du auch nicht auf der sicheren Seite bist.
Gerade dann gilt, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.
Bei SchadensErsatzForderungen muss auf Heller&Pfenning nachgewiesen werden wie die Summe entsteht. Wird sehr schwierig; denn sowas lässt sich ia im Internet nicht schlüssig nachweisen; schätzen ist auch nicht. Eine 'Pauschale' ist da also auch nicht.
Aber aufwendig ist es in jedem Fall.
Könnte allerdings so sein, dass der Abmahner sich gehörig die Pfoten versengt.

Anzeige

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hobbyradler vom 17.01.2021, 13:25:24
das ist für mich nun neu. Du meinst man darf ein Video mit beliebiger Musik unterlegen? Ohne Rechte oder Erlaubnis daran zu besitzen?
Das wäre schön, ist für mich im Augenblick aber eher so nicht gegeben. Hast du zufällig einen Link wo ich das nachlesen kann?
geschrieben von hobbyradler
Die Bedingungen zu YT.
Nicht nur ich nutze diese Musik auch total legal.
Natürlich freut sich der Urheber darüber, falls er erwähnt wird.
Ist ja wohl nicht mehr als fair.

Aber Du darfst natürlich diese (Musik)Stücke NICHT ALS EIGENPRODUKT deklarieren.
Du wirst auch kaum das Londoner Rundfunkorchester im Wohnzimmer angetreten haben.
Somit emfiehlt es sich möglichst auffällig den Urheber zu erwähnen.
Bei mir am Ende der Shows.
Beethoven konnte schon immer schön, und geht immer noch.

Die Clips sind auch bei YT wieder gehostet; auf den eigenen Server würde ich sie niemals legen wollen.
Da reicht der Link vollkommen. Sie sind also auch bei YT wieder direkt zugreifbar.
Roxanna
Roxanna
Mitglied

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von Roxanna
Das copyright kann übrigens auch für Übersetzungen gelten. Ich habe mal einen Text von Khalil Gibran eingestellt, worauf sich nach ca. 2 Jahren der Übersetzer über einen Anwalt bei Karl gemeldet hat. Karl hat das irgendwie hinbiegen können, dass weiter keine Folgen entstanden sind. Ich wollte das mal erwähnen, weil von Khalil Gibran öfter mal hier im Forum etwas eingestellt wird. Er selber ist ja über 70 Jahr tot.

Roxanna
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Weil es angesprochen wurde ... natürlich wäre es ungeschickt, den kleinen Speicher z. B. eines Laptops mit Beweis-Screenshots zu belasten. Aber man kann solche ja gut auf einem extra Stick ablegen, vielleicht zur Sicherheit sogar auf zweien ... die Dinger kosten ja fast nichts mehr. und es geht ein Menge drauf. Und beweisen kann man mit solchen Screenshots auf jeden Fall schon mal, dass z. B. ein Bild ZUM ZEITPUNKT DER VERWENDUNG frei war.
_________

Aber das beste wäre, wirklich nur eigenen Bilde, Texte etc. zu verwenden oder solche für die ausdrücklich die Erlaubnis eingeholt wurde. 

Ich selber empfinde das ständige Zeigen von "Fremdem" aus dem Internet, auch das erlaubte Verlinken, wenn es ausschließlich und in großer Menge und ohne jeden eigenen Gedanken oder Text dazu passiert, als langweilig - und im Grunde als ein "Schmücken mit fremden Federn" ... 
Man präsentiert hier doch SICH ... und das sollte auch mit eigenen Worten, Gedanken, Bildern geschehen ...

hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 13:38:32

Hallo Digi,

du hast eine ganz allgemeine Suchanfrage verlinkt. Mir wäre es wichtig einen Hinweis auf den Text zu bekommen der deine Ansicht wiedergibt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man Rechte oder Erlaubnis zur Musik benötigt mit der man ein Video auf YouTube unterlegt.

Es kann ja sein, dass es dem Rechteinhaber reicht bestimmte Daten mit zu veröffentlichen.

Etwas konkreter: Darf ich Musik einer beliebigen CD als Hintergrundmusik auf YouTube verwenden?

Ciao
Hobbyradler
 


Anzeige