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Netzwelt Geschäftsmodell ABMAHNUNG

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 08:32:55

ich verwende Bilder von pixabay - wenn ich sie aufrufe, bekomme ich den Hinweis 

Freie kommerzielle Nutzung
Kein Bildnachweis nötig


Bis jetzt war ich mir sicher, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. 
Aber wer weiß, ist das so? Darf ich diese Bilder legal hier einstellen?

WurzelFluegel



 

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf JuergenS vom 17.01.2021, 11:01:43
ich hätte noch eine Frage:
glaubst du oder gibt es Anzeichen, international, dass die ganze K.... mal liberalisiert wird, wie das Piraten mal gefordert hatten?
Denn ich finde das ganze langfristig eher als Nachteil, der Kreativität und Kommunikation der höheren Ebene stört.

Servus
Da muss ich passen ... ich weiß es nicht ...
Ich bin ja auch nur ein - wenn auch begeisterter - Hobbyknipser und -bildbearbeiter 😊
Der sich aber auch zu diesen rechtlichen Themen zumindest grundsätzlich Gedanken macht.

Horst
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:04:29

Wenn ich solche Hinweise bekomme, dann mache ich davon ein Bildschirmfoto und speichere mir das ab.
Ja, ich habe so verschiedene Quellen, wo ich mal war und Bilder gemacht habe.
Dafür ist es abgespeichert. Miniaturwunderland oder Feuerwehrmuseum sind Webseiten, die das vorab schon schreiben.
Alle Anderen wurden von mir angeschrieben und haben stets freundlich reagiert.


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RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:07:25

du meinst, ich müsste von jedem Bild + Lizenzeinblendung einen screenshot machen speichern

und wenn ja

gibt es Fristen bis eine Abmahnungsmöglichkeit verfällt?

WurzelFluegel

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:07:25
Alle Anderen wurden von mir angeschrieben und haben stets freundlich reagiert.
geschrieben von cmos
So mache ich das auch, z. B. bei Museen und Zoos etc... Meist gab es eine freundlicher Reaktion, manchmal bekam ich so sogar die Möglichkeit angeboten auch mal allein und ohne Störungen zu fotografieren ... und wenn mal eine Ablehnung kam, war das auch ok für mich. Ebenso wenn ich Personen fotografiere, es manchmal aus der Situation heraus schnell gehen muss und ich erst im nachhinein fragen konnte.

Horst
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von Xalli
als Antwort auf hobbyradler vom 17.01.2021, 11:20:46
das Urheberrecht greift ja nicht nur bei Fotos und Bildern, an was viele nicht denken
auch bei Texten und  eine  `Abmahnung´ ist inzwischen ein einträgliches Geschäftsmodell.

Für die Abmahnanwälte die oft eine große Kanzlei betreiben  wo etliche Angestellte ausschließlich das INet durchforsten und erst bei `Fund´ den `Erzeuger´ informieren, ebenso wie die Kanzleien die, angeblich Erfogs trächtig, dagegen vorgehen.
Was auch viele nicht wissen Urheberrecht ist vererbbar und Erben verlangen oft wesentlich
mehr als es der Urheber zu Lebzeiten tat, dies musste eine gute Bekannte von mir
schmerzlich erfahren.

Sie war absoluter Fan von Heinz Erhardt, stellte in einem Forum zwei Kurzgedichte
von ihm ein, bekam eine Abmahnung, nahm sich einen Anwalt um dagegen vor zu gehen.

Fazit: Abmahnung mit immens hoher Forderung inclusive der Anwaltskosten, der von ihr beauftragte Anwalt erreichte einen Vergleich, die dadurch `gesparten´ Kosten waren dann
als Honorar für diesen Anwalt fällig. Unterm Strich entstanden Kosten von über
5000.- €.

Gemeinfrei werden, auch ohne geldgierige Erben, Texte erst 70 Jahre nach Tod des
Urhebers drum hüte ich mich davor Texte von z.B. Kästner, Hesse einzustellen, mögen
sie mir auch noch so gut gefallen.

Xalli

Nachtrag 12:50, hier ein recht guter Artikel über Fotos und erlaubte Motive
Fotorecht

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RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Mir wurde schon das Einstellen eines Links untersagt. Nagut, selber Schuld.
Eigentlich eine Sache, wofür das Internet mal gedacht war.

Um einen Begriff über Beträge der Abmahner zu kriegen:
Mein ehem Kumpel hatte auf seiner privaten Website das verpixelte Bild einer Katze in ner Flasche 2 x 3 cm eingestellt. Kosten 1200.- Euronen. Er hatte das Bild genommen als es noch frei zugänglich war.
Es werden auch 'Lizenzen' erkauft von bisher freien Elementen. Durch den Kauf wechseln sie den Besitzer, und der sagt einfach, sie seien nun nicht mehr frei verfügbar. Ne ganz tolle Idee.

Beliebt ist auch, 'Forderungen' untereinander weiterzureichen. Was den Vorteil hat, jedesmal neue volle Gebühren aufzuschlagen. Aus 100 werden so schon mal 500. So entsteht natürlich ein Clan dafür.

Angeboten wird eine Ratenzahlung. Besonders heimtückisch; denn diese ´Ratenzahlung wäre ein vollkommen losgelöster verbindlicher Vertrag, der einklagbar ist.

Wie lange ich mich mit dem Thema mal ernsthaft beschäftigt hatte, weiß ich nicht mehr, glaube aber länger als ein Jahr, ungefähr 2010-13. Hatte auch ne Webseite dazu gebaut, die gibts zwar noch in einem traurigen Zustand; aber die Bösen Buben wachsen so schnell nach, da kann ich als Einzelkämpfer gar nicht mehr mithalten. War noch zu Zeiten, als Musikbörsen Mode waren, bei denen windige Abos abgeschlossen wurden.

Das ist mittlerweile zum 'HausfrauenHobby' verkommen.
Die arbeiten gegen Provision. So wird formell bandenmäßiger Betrug vermieden., auf den schon mal 5 Jahre Brummen steht. Den ganzen lieben langen Tag am PC d das Internet durchstöbern bringt den Hausfrauen 450 Euro BAT (Bar Auf  Tazte). Das Anwaltsbüro macht da gar nix ausser den Namen herzugeben. Selbst die Mahnungen werden vollautomatisch von jenen Hausfrauen verschickt.

Struttmann
Bei dem könnte Mensch davon ausgehen, dass er die Benutzung seiner Sketche generell genehmigt hat, weil sie in einem öffentlichen Forum erscheinen. Aber er hat sicher nicht erlaubt, diese Sketche in eigene Seiten einzubauen, wo sie dann als Original erscheinen könnten. Als Link vielleicht ja, aber als Bild eigentlich schon nicht mehr in einen eigenen TextBeitrag einzufügen.
Auch ich habe für manche Sachen die Genehmigung schriftlich einholen müssen.

Ich bin gespannt, wann die ersten Abmahner bei YouTube Liedern auftauchen. Dann wird das Internet unbunt.

Wo viel Geld vermutet wird, sind halt auch viele Banditen.
Und stest daran denken, das UrheberRecht liegt automatisch immer beim Erzeuger, auch wenn es nicht extra erwähnt wird. Der kann zwar die Nutzung (gegen Gebühr?) weiterreichen, aber das UrheberRecht bleibt immer bei ihm.
Im Zweifel also lieber verzichten, heisse Sachen zu nutzen.

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:04:29
Bis jetzt war ich mir sicher, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. 
Aber wer weiß, ist das so? Darf ich diese Bilder legal hier einstellen.
Jaklar, das ist erlaubt und evtl sogar erwünscht.
Dann wurde ja (allen) ante portas dazu die Erlaubnis erteilt.
Es freut die aber, wenn ein hinweis auf den Urheber dort erscheint.
Ob es dann Sinn macht? ZB ein Foto der Algarve einzstellen in enen Reisebericht, von jemandem der nie dort war ???

Aber IMMER fein aufpassen bei solchen Massenhostern, die wechseln durchaus die Bedingungen vn Blld zu Bild.
Mit einem Link bist Du in jedem Fall besser bedient.
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:44:58
..........................
Ich bin gespannt, wann die ersten Abmahner bei YouTube Liedern auftauchen. Dann wird das Internet unbunt.
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geschrieben von digi

Hallo Digi,

bei YouTube erfolgte das zumindest in der Vergangenheit. Wiederholt bekam ich innerhalb YouTub den Hinweis, dass jemand seine Rechte an der von mir verwendeten Musik daran anmeldet. Was das genau bewirkt hätte weiß ich nicht, vermutlich hätte der dann Werbung untermischen können.

Ich konnte aber innerhalb YouTube dagegen protestieren und bekam immer recht. Aus diesem Grund ist meine Begleitmusik aus der Bearbeitungssoftware oft eher nervig. Aber immer noch besser als die Unterbrechungen und Einblendungen von Werbung, wie ich sie seit letztem Jahr bei sehr vielen YouTube Videos sehe. Vielleicht betreiben die das aber beruflich. An meinen Videos sind eher Verwandte oder Bekannte interessiert.

Ciao
Hobbyradler
 
Karl
Karl
Administrator

RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 17.01.2021, 12:04:29

@wurzelfluegel,

das ist m. W. von Bild zu Bild verschieden.

Karl


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