Netzwelt Geschäftsmodell ABMAHNUNG
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Natürlich, klar @digi.Es gilt, sicherzustellen, dass Du etwas benutzt, was Dir erlaubt ist.Ganz so einfach hats diese Branche denn doch nicht; denn Gerichte sind mittlerweile durchaus wach geworden. Sie achten gar auf gewerbsmäßigen BandenBetrug.
Denn wenn Du Post von einem Abmahner bekommst, ist es gut, wenn Du beweisen kannst, dass Du die Erlaubnis hast.
Der Anwalt muss nachweisen.
Da gab es ja diesen großen Abmahner, der kassieren wollte, weil Streamen von einem Sexvideo Portal als download deklariert wurde. So ein Hick Hack kann man sich aber ersparen.
Ich mache es immer so: Zuerst AGBs, Regelwerk des Portals, da wird man meist fündig.
Von Pinterest wollte ich was haben, las dann, das Urheberecht liegt bis auf wenige Ausnahmen beim Urheber. Auf einem Bild war ein Name, was gar nicht unbedingt sein muss, denn erstens kann ich den nicht fragen, zweitens ist die Sache klar. Also lasse ich es.
Bei Pixabay las ich, dass es dort wohl freie Bilder gibt.
Aber nicht alles scheint frei zu sein.
Nun will ich dort nicht überall etwas haben.
Aber wo ich etwas haben möchte. lese ich mal in AGBs, in Impressum oder Kontakt, wo ich jeweils fündig wurde.
Wichtig für mich ist, dass ich eine Aussage bekomme.
Es gibt einige Möglichkeiten, das zu speichern, ohne den Bildschirm voll zu haben.
Gerne benutze ich "Microsoft print to pdf", einer Möglichkeit Etwas zu speichern.
Damit speichere ich übrigens gerne meine Mails.
Oder per Bildschirmfot, dass aber seltener, weil es mehr platz braucht.
Wie man sich in Einzelfällen sichert, ist verschieden, kommt auf die Webseite an.
Nur ganz unbedarft sollte man nicht alles holen, wenn es einen Urheber geben könnte.
Es gibt außer meinen beiden Links natürlich noch viel mehr im Internet.
Mir war nur wichtig, aufmerksam zu machen, das es Gefahren gibt. Mehr nicht.
An den Beiträgen sehe ich, das Thema ist ernster, als ich dachte.
Da gab es schon schlechte Erfahrungen, die ich noch nicht hatte.
Mir reichen eigene Fotos und da kennzeichne ich meistens.
Danke für die vielen Hinweise, die auch ich hier lesen kann.
Hallo Roxanna,
habe zu dem von Dir angesprochenen Themenkomplex folgendes gefunden:
Nach dem deutschen Urheberrecht erlischt der Rechtsschutz des Copyrights nicht mit dem Sterbedatum eines Urhebers, denn seine Erben sind die Rechtsnachfolger. Aber 70 Jahre nach dem Sterbedatum verfällt der Urheberrechtsschutz und es entsteht Gemeinfreiheit. Alles kann danach frei verwendet und publiziert werden und es gehört zum Weltkulturerbe. Zum Beispiel ist das Werk von Rainer Maria Rilke (gest. 1926) seit 18 Jahren urheberrechtsfrei, das Werk von Khalil Gibran (gest. 1931) seit 13 Jahren und das Werk von Sigmund Freud (gest. 1939) ist seit fünf Jahren urheberechtsfrei.
Die Werke von Autoren die urheberrechtsfrei sind befinden sich hier: http://gutenberg.spiegel.de/ Die Literaturdatenbank auf "Spiegel online" enthält Romane, Gedichte, Erzählungen, Novellen und 6300 Märchen, Fabeln und Sagen. Das kann bedenkenlos kopiert und verwendet werden. Vorsicht gilt bei dem beliebten Autor Hermann Hesse, denn seine Texte werden erst ab dem Jahr 2032 frei und der Suhrkampverlag überwacht die Einhaltung der Nutzungsrechte. Vorsicht gilt auch bei Erich Kästner und seinen beliebten humoristischen Gedichten, sie sind erst ab dem Jahr 2044 urheberrechtsfrei verwendbar.(...)
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Etwas konkreter: Darf ich Musik einer beliebigen CD als Hintergrundmusik auf YouTube verwenden?Verwechselst Du da nicht YouTube und Google?
geschrieben von hobbyradler
Stücke von/über Google herunterziehen ist NICHT erlaubt, oder nur mit schrifticher Genehmigung.
Dürfte bei CDs (oder deren Stücke) nicht erlaubt sein.
YouTube übernimmt für Dich diese Sachen mit dem Urheber.
Der Urheber stellt seine Sachen bei YT ja selber rein. Wenn er dabei Hilfe braucht, sollte er diese schon erwähnen.
Und der Urheber meldet sich (gelegentlich), dass er das nicht möchte.
Dann muss natürlich YT reagieren, und damit auch Du.
Ist mir auch schon passiert, keine Sache.
Google dagegen sammelt ja nur Links.
Wenn die auf YT verweisen, und Du die Sachen daher kriegst ist es, wie die Bedingungen sage, legal.
Du solltest die wirklich EINmal komplett lesen und verstehen. Vorbeten werde ich sie Dir nicht. 😁
Kannst aber sicher sein, dass ich hier leichtfertig keinen Unsinn verbreite.
Ich ahne aber, dass YT an dem Prinzip bastelt.
2-1/2 Stunden Klabim
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Mir reichen eigene Fotos und da kennzeichne ich meistens.Was nützte das Kennzeichnen?
Du kannst ja nicht mal sehen, wer das geklaut hat.
Und dann noch an den herantreten? Wo dort sowieso nix zu holen ist.
Da bohre ich lieber in der Nase - und schieße 100 neue Fotos.
Und erst noch den aufwand, den Schritzug reinzublasen.
Meine Fotos sind zu meiner Freude, wenn sich dann noch einer freut, isses gut. Wenn nicht, isses auch gut. Ich habe dabei jedenfalls gelernt.
Michiko, ich schrieb ja vom Copyright für die Übersetzung. Khalil Gibrans Texte wurden übersetzt und in dem Fall war es ein längerer Text, für den der Übersetzer das Copyright hatte. Das Werk an sich ist frei, weil er ja über 70 Jahre tot ist.
Roxanna
Roxanna
also ich bin jetzt so klein mit Hut, beanspruche aber kein copyright für diese Aussage, die vielleicht aber sogar auch schon Gedankengut mit c ist.
Aber das beste wäre, wirklich nur eigenen Bilde, Texte etc. zu verwenden oder solche für die ausdrücklich die Erlaubnis eingeholt wurde.
Man präsentiert hier doch SICH ... und das sollte auch mit eigenen Worten, Gedanken, Bildern geschehen ...
Im übrigen gebe ich hiermit all meine Grafiken und Texte beim ST zur beliebigen Verwendung frei. für weitere 70 Jahre.
Ich hoffe auf viel Gebrauch davon.
😧
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nö, kann ich nicht.Mir reichen eigene Fotos und da kennzeichne ich meistens.Was nütze das Kennzeichnen?
Du kannst ja nicht mal sehen, wer das geklaut hat.
Ich habe auch jetzt erst gelernt, dass ich Urheber bin, wenn ich den Auslöser drücke
Wenn ich das mal wieder sehe, will ich wenigstens wissen, dass es von mir war.
Ich habe ein kleines Tool, das macht das ratzefatz. TOP Freeware
So schnell kann ich gar nicht....na Du weißt schon.
Liebe Roxanna,
die Texte von Khalil Gibran sind ja alle übersetzt, auch die Zitate. Es muss tatsächlich ein besonderer Text gewesen sein, so dass ein (c) darauf lag.
Wie ist es denn mit den Zitaten, die z.B. auf der Seite aphorismen.de zu finden sind. Weil ich schon oft von dort Zitate entnommen und hier eingestellt habe, wüsste ich gerne, ob das gestattet ist.
Habe inzwischen auf der aphorismen.website folgendes zu Urherberrechten gefunden:
LG Michiko
die Texte von Khalil Gibran sind ja alle übersetzt, auch die Zitate. Es muss tatsächlich ein besonderer Text gewesen sein, so dass ein (c) darauf lag.
Wie ist es denn mit den Zitaten, die z.B. auf der Seite aphorismen.de zu finden sind. Weil ich schon oft von dort Zitate entnommen und hier eingestellt habe, wüsste ich gerne, ob das gestattet ist.
Habe inzwischen auf der aphorismen.website folgendes zu Urherberrechten gefunden:
(...)Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, Texte, die nicht im Sinne der 70-Jahre-Regelung frei zitierbar sind, von unserer Web-Seite zu kopieren und in eine andere Internetseite einzufügen oder sonstwie öffentlich zugänglich zu machen, ohne vorher die Zustimmung des betreffenden Autors eingeholt zu haben....(...)
Nach Ablauf der 70-Jahre-Schutzfrist sind diese Werke gemeinfrei und können durch jedermann genutzt werden.
LG Michiko
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Urheberrechte an Übersetzungen - danke für den Hinweis @Roxanna wusste ich auch nicht
Urheberrechte an Übersetzungen
noch eine Ergänzung
diesen Link finde ich gut verständlich - bin ja keine Juristin
Urheberrecht DE
WurzelFluegel
RE: Geschäftsmodell ABMAHNUNG
Etwas konkreter: Darf ich Musik einer beliebigen CD als Hintergrundmusik auf YouTube verwenden?Verwechselst Du da nicht YouTube und Google?
geschrieben von hobbyradler
Hallo Digi,
was soll ich da verwechseln? Du schriebst folgendes
YouTube hat eine Sonderstellung.
Nämlich sie zahlen an den Urheber (aufgrund der Klicks) einen Betrag.
Damit sind sämtliche Nutzungsrechte an dem Objekt abgegolten. Da muss man sich also keinen Kopp mehr machen.
Ich frage nach eigenen Videos auf youtube die mit Musik eines anderen Urhebers versehen sind.
Vermutlich hast du dich nur geirrt. Denn man darf das eben nicht beliebig.
Ciao
Hobbyradler