Netzwelt Der Bundestrojaner ist da.
Re: Der Bundestrojaner ist da.
..... und die möglicherweise in den Kreis von potentiellen
Verdächtigen rutschen.
M.
Verdächtigen rutschen.
M.
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Dazu ein Artikelaus der amtlichen "Wiener Zeitung"
Ja, so schnell kann man zu einem Terroriten werden. Auch Journalisten sind davor nicht gefeit, vorläufig muß ihnen der Vorsatz zum Aufhetzen nachgewiesen werden, wenn sie berichten.
Wie kann ein Vorsatz oder Nichtvorsatz von der Polizei!!!! beurteilt werden?
Ja, so schnell kann man zu einem Terroriten werden. Auch Journalisten sind davor nicht gefeit, vorläufig muß ihnen der Vorsatz zum Aufhetzen nachgewiesen werden, wenn sie berichten.
Wie kann ein Vorsatz oder Nichtvorsatz von der Polizei!!!! beurteilt werden?
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Guggemada: Österreichische Piratenpartei fordert Stopp des heimischen Staatstrojaners - DigiTask lieferte seine umstrittene Überwachungssoftware auch in die Alpenrepublik Das wird auch die hier anwesenden Eidgenossen interessieren! Nicht etwa das die wilden Bergvölker in der Mitte Europas sich auf Kosten von Deutschen und Österreicher amüsieren.
Niedersachsens InnenSchünemann hat übrigens nicht mehr bei DigiTask gekauft, weil deren Software zu wenig Informationen lieferte: heise.de: Niedersachsen wechselte Lieferanten des Staatstrojaners aus Mit anderen Worten: Es gibt noch mehr Hersteller dieser strafrechtlich verbotenen Software: Fachanwalt Schach: Staatstrojanische Straftaten
In dem Zusammenhang darf auch noch mal über den Gerichtsbeschluss von 2008 nachgelesen werden: heise.de: Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online Durchsuchungen
In Brandenburg wurde übrigens die Software nicht zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt, sondern zur Aufklärung von Steuerbetrug durch illegalen Zigarettenhandel: pnn.de: Schnüffelsoftware nicht im Masseneinsatz
Niedersachsens InnenSchünemann hat übrigens nicht mehr bei DigiTask gekauft, weil deren Software zu wenig Informationen lieferte: heise.de: Niedersachsen wechselte Lieferanten des Staatstrojaners aus Mit anderen Worten: Es gibt noch mehr Hersteller dieser strafrechtlich verbotenen Software: Fachanwalt Schach: Staatstrojanische Straftaten
In dem Zusammenhang darf auch noch mal über den Gerichtsbeschluss von 2008 nachgelesen werden: heise.de: Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online Durchsuchungen
In Brandenburg wurde übrigens die Software nicht zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt, sondern zur Aufklärung von Steuerbetrug durch illegalen Zigarettenhandel: pnn.de: Schnüffelsoftware nicht im Masseneinsatz
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"In Brandenburg wurde übrigens die Software nicht zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt, sondern zur Aufklärung von Steuerbetrug durch illegalen Zigarettenhandel"
Frage an dich!
Würdest du den Einsatz der Software zur Aufklärung von Steuerbetrug gutheißen und zur Abwehr von Terrorismus ablehnen?
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Im Grundgesetz, der Strafprozessordnung und im Polizeigesetz sowie auch im BVG-Urteil von 2008[/url] sind exakte Grenzen gesetzt. Einige dieser Gesetze habe ich im Thread schon zitiert. Du solltest dich deshalb kundig machen, auch außerhalb des ST. Google hilft dir bestimmt.
Ich erkenne in der vorgeworfenen Straftat kein Element, welches darauf deutet, das die Software rechtmäßig eingesetzt wurde. Besonders nicht wenn sie es ermöglicht, Beweisstücke zu fälschen, neue hinzuzufügen und andere zu entfernen. Zudem wurde der Trojaner während einer Durchsuchung in Abwesenheit des vermutlichen Täters (Einbruch) und ohne Anwesenheit neutraler Zeugen durchgeführt. Jeder halbwegs beschlagene RA wird solche Beweismittel ablehnen und haben es auch schon getan (Urteil des Landgerichtes Landshut vom Frühjahr diesen Jahres): n-tv.de: Bayern räumt fünf Einsätze ein
[u]Begründung: Ein derart manipulierter PC ist kompromittiert. Auf einem kompromittierten PC ist keine einzige Datei mehr vertrauenswürdig und damit ist keine einzige Datei als Beweismittel brauchbar.
Du hast mit Sicherheit nicht die Ausführungen eines Fachanwaltes gelesen und stellst deine Frage aus dem Bauch heraus. Hier ist nochmal ein Kommentar zum Einsatz von Spionagesoftware durch den Staat von Rechtsanwalt Emanuel Schach: Staatstrojanische Straftaten Es ist also nicht nur meine Meinung sondern auch die eines Fachanwaltes für Strafrecht.
Wenn du wegen seinen Ausführungen streiten willst, dann tue es mit ihm und nicht mit mir. Hier bist du garantiert an der falschen Stelle. Du kannst ihm ja in einem Kommentar schreiben, das die von ihm zitierten Rechtsgrundlage völlig falsch ist und ihm Neue nennen. Das wäre in diesem Fall der richtige Weg.
Übrigens habe ich es an anderer Stelle schon mal geschrieben: Die oft zitierte Bezeichnung BKAG E ist nicht die Kurzform von Ermächtigungsgesetz, sondern das Kürzel für "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt §20e"! Womit das Wesentlichste zur Anwendung schon im Titel gesagt ist.
Noch Fragen?
Du merkst schon, ich nehme dich durchaus ernst. Ich würde es aber an deiner Stelle nicht als Eingeständnis meiner Schwäche bewerten oder gar herausfordern.
Ich erkenne in der vorgeworfenen Straftat kein Element, welches darauf deutet, das die Software rechtmäßig eingesetzt wurde. Besonders nicht wenn sie es ermöglicht, Beweisstücke zu fälschen, neue hinzuzufügen und andere zu entfernen. Zudem wurde der Trojaner während einer Durchsuchung in Abwesenheit des vermutlichen Täters (Einbruch) und ohne Anwesenheit neutraler Zeugen durchgeführt. Jeder halbwegs beschlagene RA wird solche Beweismittel ablehnen und haben es auch schon getan (Urteil des Landgerichtes Landshut vom Frühjahr diesen Jahres): n-tv.de: Bayern räumt fünf Einsätze ein
[u]Begründung: Ein derart manipulierter PC ist kompromittiert. Auf einem kompromittierten PC ist keine einzige Datei mehr vertrauenswürdig und damit ist keine einzige Datei als Beweismittel brauchbar.
Du hast mit Sicherheit nicht die Ausführungen eines Fachanwaltes gelesen und stellst deine Frage aus dem Bauch heraus. Hier ist nochmal ein Kommentar zum Einsatz von Spionagesoftware durch den Staat von Rechtsanwalt Emanuel Schach: Staatstrojanische Straftaten Es ist also nicht nur meine Meinung sondern auch die eines Fachanwaltes für Strafrecht.
Wenn du wegen seinen Ausführungen streiten willst, dann tue es mit ihm und nicht mit mir. Hier bist du garantiert an der falschen Stelle. Du kannst ihm ja in einem Kommentar schreiben, das die von ihm zitierten Rechtsgrundlage völlig falsch ist und ihm Neue nennen. Das wäre in diesem Fall der richtige Weg.
Übrigens habe ich es an anderer Stelle schon mal geschrieben: Die oft zitierte Bezeichnung BKAG E ist nicht die Kurzform von Ermächtigungsgesetz, sondern das Kürzel für "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt §20e"! Womit das Wesentlichste zur Anwendung schon im Titel gesagt ist.
Noch Fragen?
Du merkst schon, ich nehme dich durchaus ernst. Ich würde es aber an deiner Stelle nicht als Eingeständnis meiner Schwäche bewerten oder gar herausfordern.
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Den Paragraphen "Raubmord" gibt es in allen Strafgesetzbüchern auf der ganzen Welt:
Vorsatz ist, wenn ich mit der Absicht deine Geldbörse in Besitz zu nehmen, dir eine Bratpfanne über den Kopf schlage.
Kein Vorsatz besteht, wenn du ganz zufällig vorbei kommst, ich dir die Bratpfanne über den Kopf schlage und dabei deine Geldbörse zu Boden fällt, die ich dann an mich nehme, damit kein Unberechtigter sie in die Hände bekommt.
War das verständlich?
Vorsatz ist, wenn ich mit der Absicht deine Geldbörse in Besitz zu nehmen, dir eine Bratpfanne über den Kopf schlage.
Kein Vorsatz besteht, wenn du ganz zufällig vorbei kommst, ich dir die Bratpfanne über den Kopf schlage und dabei deine Geldbörse zu Boden fällt, die ich dann an mich nehme, damit kein Unberechtigter sie in die Hände bekommt.
War das verständlich?
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Im Grundgesetz, der Strafprozessordnung und im Polizeigesetz sowie auch im BVG-Urteil von 2008 sind exakte Grenzen gesetzt."
Ich habe schon vor 4 Tagen in diesem Thread (10.10.2011 09:30) die entsprechenden Punkte des BVG-Urteils von 2008 zitiert und verlinkt. Hast du wahrscheinlich übersehen.
Ob in einem oder allen Einsatzfällen dieses BVG- Urteil verletzt worden ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht im Besitz der Unterlagen dazu bin.
Nach dem vorliegenden Wissensstand ist mir durchaus bewusst, dass es möglich sein kann, dass bei den bisherigen Einsätzen- die ja in mehreren Bundesländern nachgewiesen sind ( einige BL melden sich ja jetzt erst zu Wort, wie gestern Bremen) NICHT alle gesetzl. Bestimmungen eingehalten wurden.
Aber - wie gesagt - ich weiß es nicht.
Ich akzeptiere auch, dass es Leute gibt, die den Einsatz der Trojanersoftware GRUNDSÄTZLICH ablehnen.
Daraus - und nur daraus resultierte meine Frage.
Ich bin da anderer Meinung ( siehe auch - in diesem Thr. v.10.10.2011 09:30)
Ich hatte dir auch nur diese eine Frage gestellt, weil ich auf Grund deiner Ausführungen vermutete, dass du den Einsatz der "Trojaner-Software" im brandenburger Fall (Aufklärung von Steuerbetrug)gutheißen könntest.
Leider bist du auf diese Frage nicht eingegangen.
"Du merkst schon, ich nehme dich durchaus ernst. Ich würde es aber an deiner Stelle nicht als Eingeständnis meiner Schwäche bewerten oder gar herausfordern."
Denkst du eigentlich noch darüber nach, was du hier so schreibst?
Ich könnte es ja vielleicht noch als Ehre empfinden - aber meine einzige Frage zum Thema hast du ja leider nicht beantwortet!
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich versteh das schon... auch was den Vorsatz von Journalisten betriftt, aufzuklären oder aufzuhetzen.
In Ungarn beschränkt man sich jetzt auf reine Wiedergabe des Geschehens ohne Kommentar. Oder der Kommentar geht in die Richtung des vorauseilenden Gehorsam.... nicht jeder ist ein Held und selbst Helden haben Familie.
... Nun, ein möglicher, drohender Trojaner ist ein weitere kraftvolle Drohung und hilft Disziplin durchzusetzen.
Leider sind immer noch viele der Meinung, die ja auch suggeriert wird, "Ich hab nichts zu verbergen.", also ist es mir wurscht.
In Ungarn beschränkt man sich jetzt auf reine Wiedergabe des Geschehens ohne Kommentar. Oder der Kommentar geht in die Richtung des vorauseilenden Gehorsam.... nicht jeder ist ein Held und selbst Helden haben Familie.
... Nun, ein möglicher, drohender Trojaner ist ein weitere kraftvolle Drohung und hilft Disziplin durchzusetzen.
Leider sind immer noch viele der Meinung, die ja auch suggeriert wird, "Ich hab nichts zu verbergen.", also ist es mir wurscht.
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich hatte dir auch nur diese eine Frage gestellt, weil ich auf Grund deiner Ausführungen vermutete, dass du den Einsatz der "Trojaner-Software" im brandenburger Fall (Aufklärung von Steuerbetrug)gutheißen könntest.
Leider bist du auf diese Frage nicht eingegangen.
Ich glaube deine provokante Frage eindeutig beantwortet zu haben. Ich habe den Text sogar in Dickschrift geschrieben. Bitte beende deine Provokationen.
Re: Der Bundestrojaner ist da.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Ich glaube deine provokante Frage eindeutig beantwortet zu haben."
Vielleicht solltest du dich mal davon trennen, Fragen als Provokation zu betrachten.
Du hättest meine Frage( "Würdest du den Einsatz der Software zur Aufklärung von Steuerbetrug gutheißen und zur Abwehr von Terrorismus ablehnen?") kurz und knapp beantworten können oder es ganz einfach lassen sollen.