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Netzwelt BGH-Urteil wg. Fotos im Netz

seewolf
seewolf
Mitglied

BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von seewolf
Hier - Link - ein ganz aktuelles Urteil wegen Fotos in einem Rezepte-Forum.


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seewolf
Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf seewolf vom 13.11.2009, 14:36:22
Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus.


Nun frage ich mich, wie die das jemals in der Praxis kontrollieren sollen?
Scheint mir etwas realitätsfern zu sein.

Bedenklich ist mir, daß es ein ziemlich hoch angesiedeltes Gericht ist, und daß deswegen wieder mal ein Grundsatzurteil zustande kam, was in praxis nicht durchführbar ist.

Davon nehme ich mal den Urheberrechtsschutz aus;
der ist angebracht.


digizar
Karl
Karl
Administrator

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.11.2009, 14:50:04
Das ist in der Tat für die Betreiber einer Webseite ein Problem. Wenn sich die oft gewünschte Anonymität der Nutzer mit Rechtsverletzungen paart, steht am Ende der Betreiber dumm da. Muss jetzt doch am Eingang immer der Personalausweis nachgefragt oder jedes einzelne hochgeladene Bild analysiert werden? Für beides sehe ich zur Zeit im ST nicht die personellen Kapazitäten gegeben.
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karl

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rolf †
rolf †
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von rolf †
als Antwort auf Karl vom 13.11.2009, 15:05:49
Ich habe die Pressemitteilung so verstanden:
Der Betreiber von Chefkoch hat sich die Rechte übertragen lassen und die Rezepte mit seinem Logo gekennzeichnet, damit hat er auch die (Mit-)Verantwortung für die eingestellten Bilder übernommen.

Hier bleiben die Rechte beim User, also auch die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Im Falle eines Verstoßes ist es für die Staatsanwaltschaft leicht, auch anonyme Nickinhaber zu ermitteln.

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rolf
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf Karl vom 13.11.2009, 15:05:49
Das wäre alles kein Problem, wenn sich die Herrschaften User dazu durchringen könnten, nur noch eigene Bilder zu zeigen und auf das Zeigen fremder Werke zu verzichten.

Liebe Grüße,
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woelfin
seewolf
seewolf
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von seewolf
als Antwort auf rolf † vom 13.11.2009, 15:14:45
Ich denke, es geht hierum: user A "holt" sich ein Bild von Website B; dann setzt er einen (eigenen) Beitrag in ein Forum (Website) C und ergänzt diesen mit dem Bild von Website B. Damit verletzt A das Urheberrecht von B - und C haftet dafür dem B (neben A).

Das macht die Sache - z.B. für Karl in "unserem ST" - schwierig bis gefährlich...
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seewolf

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seewolf
seewolf
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von seewolf
als Antwort auf seewolf vom 13.11.2009, 15:25:59
Hier ein weiterer Artikel aus einer Fachpublikation zu diesem Urteil - Link

Übrigens - diese höchst aktuellen UND wichtigen Infos habe ich über Twitter erfahren... sehr nützliches Medium!
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seewolf
benny
benny
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von benny
als Antwort auf Karl vom 13.11.2009, 15:05:49
Würde evtl. eine verpflichtende Erklärung eines jeden Users bei Registrierung oder Bildeinstellen nur eigenes Material zu verwenden, ausreichen damit du schadlos bleibst.
Nur so ein Gedanke, es wird ja nun verdammt schwierig, wer hält gerne den Kopf hin für Dinge die man nicht zu verantworten hat.

seewolf
Danke für die Info
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benny
Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf seewolf vom 13.11.2009, 15:31:00
Jetzt bin ich mal gespannt was bei ebay passiert...

Wenn dort Original-Bilder von Waren eingestellt werden, oder gar die kompletten Beschreibungen ...

Ist sicher wieder ein Feld für die Nutzlosbranche, sprich Abmahner.

Ich glaube, ich steige um in diese Branche.

digizar -mit Zwinkern-
ehemaligesMitglied65
ehemaligesMitglied65
Mitglied

Re: BGH-Urteil wg. Fotos im Netz
geschrieben von ehemaligesMitglied65
als Antwort auf rolf † vom 13.11.2009, 15:14:45
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Genau so ist es, Rolf.
Der Betreiber hat sich die Rezepte zu eigen gemacht, weil er sie zum Betreiben seiner Plattform benötigt.
Er nutzt sie also ausdrücklich, ist daher aus diesem Grunde verpflichtet, auf mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Einsteller zu achten.

Das ist in einer Internetcommunity völlig anders, Der Betreiber räumt den Usern lediglich den Platz zur Veröffentlichung von Beiträgen, Fotos, Bildern usw ein, ohne an diesen ein eigenes Interesse zu haben und diese damit für seine Zwecke zu verwerten.

meritaton

Edit: Ich sehe jetzt erst den Link von Seewolf, in dem es ähnlich gewertet wird.


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