Lebenshilfe wer soll bei Unfall benachrichtigt werden?
Das "Passgesetz" schreibt nur vor, daß jeder Bundesbürger ein Ausweisdokument Paß/Personalausweis besitzen muß.
Das Dokument darf auch bei den anderen wichtigen Papieren im Safe liegen.
Mitgeführt werden braucht er jedenfalls nicht.
Das Dokument darf auch bei den anderen wichtigen Papieren im Safe liegen.
Mitgeführt werden braucht er jedenfalls nicht.
Ich habe mal recheriert. In einem Forum wurde ebenfalls die Frage nach der Ausweispflicht gestellt und folgende Antwort gegeben:
pepa
Es gibt keine gestzliche Verpflichtung in D einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Aber wenn man den Ausweis o. Reisepass mitführt ist man gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise verpflichtet diesen auch vorzuzeigen, unterläßt man dies, begeht man eine Owi gemäß § 5 dieses Gesetzes und das kann teuer werden.
Weiterhin muss man seine Personalien gemäß § 111 OwiG auf befragen richtig angeben - sonst kanns bis 2000.- DM kosten.
§ 111 OwiG: Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der
Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort
oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen
Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine
unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
pepa
Eine Mitführpflicht gibt es leider nicht, darum stimme ich sonjas Worten
uneingeschränkt bei!
benny
Diese Menschen handeln fahrlässig und bereiten Polizei, Krankentransporter und Notfallärzten, unnötige Arbeit!
uneingeschränkt bei!
benny
Auch wenn es keine "Mitführpflicht" gibt, hab ich trotzdem immer meinen "Perso" immer in der Geldbörse dabei!