Lebenshilfe Was tun, wenn man eher sterben will?
Es gab schon genug Dokumentationen in der ARD und dem ZDF darüber.
Solche erlösende Maßnahmen kann nur ein Arzt in Hausbetreuung machen.
Im Krankenhaus wird mit dem Leid Geld gemacht und zwar viel.
Humanität unterliegt der Ökonomie und das ist widerlich.
Patientenverfügungen werden missachtet und bewusst falsch gedeutet.
Und wenn wir mal ehrlich sind, welcher Angehörige hat den Mut sich in diesen Situationen zu streiten?
Das wird schamlos ausgenutzt, weil der Patient ein Wirtschaftsfaktor ist.
Mein Hausarzt würde mir die Erleichterung ermöglichen, aber halt nur zuhause.
Per Gesetz haben wir das Recht im Ernstfall darüber zu bestimmen.
Was nützt es mir, wenn dagegen verstoßen wird und keine Konsequenzen zu erwarten sind?
Nichts als Beruhigung, welche im Ernstfall mit Qualen verbunden ist.
ein_lächeln_
Leider ist es heute so, dass mit den todkranken Patienten Geschäft gemacht wird.
Es gab schon genug Dokumentationen in der ARD und dem ZDF darüber.
Solche erlösende Maßnahmen kann nur ein Arzt in Hausbetreuung machen.
Im Krankenhaus wird mit dem Leid Geld gemacht und zwar viel.
Humanität unterliegt der Ökonomie und das ist widerlich.
Patientenverfügungen werden missachtet und bewusst falsch gedeutet.
ein_lächeln_
Das liegt wohl daran wie man todkrank definiert, in den meisten Fällen ist "todkrank" nur schwerstkrank, d.h. diese Krankheit führt nicht unmittelbar zum Tode, und mit diesen Schwerstkranken wird meistens so verfahren, denn Ärzte sehen sich in erster Linie nicht als Erlöser, aber mit wirklich Todkranken, bei denen ein "qualvoller" Tod in wenigen Stunden absehbar ist, machen sie diese lebenserhaltenden gewinnbringenden Spielchen nicht!
Und dann kommt es auch noch drauf an, wer hinter diesen lebenserhaltenden Forderungen steckt, in aller Regel sind es Pflegeheime, die davon leben!
Edita
ps: es sind natürlich keine Spielchen, es sind Torturen!
[...]Patientenverfügungen werden missachtet und bewusst falsch gedeutet.
Und wenn wir mal ehrlich sind, welcher Angehörige hat den Mut sich in diesen Situationen zu streiten?[...]
In unseren Patientenverfügungen steht der Absatz:
Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte/das Behandlungsteam/mein(e) Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderer Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Bei unterschiedlichen Meinungen soll in diesen Fällen der Auffassung folgender Person besondere Bedeutung zukommen:und da haben wir uns gegenseitig eingesetzt. Die Originale liegt beim Notar, wie auch Testamente und Vorsorgeverfügungen. Ich bin sicher, daß meine Freundin meinen Willen durchsetzen wird so wie ich ihren gegen jeden Arzt durchsetzen werde.
Ein alter Freund aus den wüsten Zeiten ist Allgemeinmediziner. Er wohnt zwar 200 km entfernt, aber ich bin sicher, daß ich im Notfall auch auf ihn zurückgreifen kann. Auf welche Art auch immer wird er mir helfen.
det
Zitat: "Ein alter Freund aus den wüsten Zeiten ist Allgemeinmediziner. Er wohnt zwar 200 km entfernt, aber ich bin sicher, daß ich im Notfall auch auf ihn zurückgreifen kann. Auf welche Art auch immer wird er mir helfen."
Diese Gewissheit zu haben, ist gewiss tröstlich. Leider ist aktive Sterbehilfe - auch durch Ärzte - gesetzlich verboten. Ich finde das unmenschlich und kann nur hoffen, dass die dafür verantwotlichen Politiker und Funktionäre, wie z.B. Herr Montgomery (Präsident der Bundesärztekammer), ihre Meinung doch noch ändern. Sie spiegelt nicht die Auffassung der Mehrheit in unserem Land wider! Von den Kirchen, insbesondere der katholischen, einmal ganz abgesehen.
Frauen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Tötung des ungeborenen fremden Lebens, aber ein Recht auf (kompetente) Hilfe bei der Beendigung des eigenen Lebens gibt es nicht. Traurig!!!
Sie antworten hier auf einen Beitrag und Diskutanten, der vor einem Jahr erschienen ist. Keiner weiss, was aus dem Diskutanten und seinen "medizinische Connection geworden ist".
Ich für meinen Teil würde nie Mitwisser haben wollen, weder in der Phase der Vorbereitung noch in jener der Ausführung.
Auch eine Partnerschaft, wo so viel Übereinstimmung bestünde, dass wir gemeinsam aus dem Leben gehe, wäre für mich nicht erstrebenswert.
Auch der Tod ist m.E. eine sehr, sehr intime Sache und letztendlich nur mich etwas an. Als Frau mit nach wie vor grosser Lebensfreude kann ich dies aus heutiger Sicht aber abwarten, bis ER kommt, um mich auf seine Art zu holen; ich denke eher, dass es mir immer zu früh ist mit dieser Abholung, die auch im natürlichen Sinne immer näher rückt. . Olga
Freitodbegleitung ist in meinen Augen nicht kriminell sondern eine menschenwürdige Geste einem todkranken Menschen zu erlösen.
Mutter Theresa hat sicherlich viel Gutes in ihrem Leben getan aber mit diesem Satz und ihrer Überzeugung liegt sie falsch,ja ist in meinen Augen grausam!
etwas irritiert bin ich,dass man sich auf eine Patientenverfügung anscheindend nicht 100% verlassen kann.
und ich werde dann zusätzlich einen anderen Weg finden müssen.
Gruß Marie
Für mich ist das ganz einfach, da ich unter einer Erkrankung leide, die mir unter zuviel Histamin einen anaphylaktischen Schock versetzt.
Ich brauche nur eine Orange zu essen, die ist eine solche Histaminbombe, dass mir kein Notarzt der Welt mehr helfen kann.
ff