Lebenshilfe Verhinderungspflege

TimoZander
TimoZander
Mitglied

Verhinderungspflege
geschrieben von TimoZander

Hallo zusammen !

Vielleicht kann ich hier ja ein paar Erklärungen (Tipps) bzgl. der Verhinderungspflege bekommen.

Es geht um meine Mutter die mich als ihren Sohn als Pflegeperson hat. Sie hat seit 2019 den Pflegegrad 2. Seit kurzem (rückwirkend zu 11.2020) den PG 3. Sie bezieht Kombileistungen. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich täglich.
Bisher haben wir keinerlei Ahnung von der Verhinderungspflege gehabt. Selbst nach Rückfragen bei diversen Stellen sind wir nicht wirklich schlauer als zuvor.
Wir möchten nun gerne Rückwirkend bis 2019 die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Und zwar die stundenweise, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 8 Stunden täglich verhindert sein darf.
Neben mir als Hauptpflegeperson übernimmt mein Cousin (der Neffe meiner Mutter - ist ja Verwandschaftsgrad 3 - soweit ich weiß) die Verhinderungspflege.
Wie kann ich denn nun am besten die Verhinderungspflege (auch nachträglich) abrechnen ?
Kann ich z.B. eine Auflistung machen, dass der Neffe meiner Mutter alle 2 Wochen für 5 Stunden an einem Sonntag die VHP übernommen hat ? 
Welchen Stundenlohn darf man nehmen ?
Wie werden die Fahrtkosten zu meiner Mutter eingerechnet ?
Reicht eine Auflistung mit der Unterschrift meiner Mutter und ihres Neffen ? Oder benötigt die Krankenkasse Quittungen ?
Ich habe sicherlich noch mehr Fragen, aber ich denke das reicht fürs erste und hoffe auf vielleicht tolle Antworten !
Beste Grüße
Der Timo 
 

Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

RE: Verhinderungspflege
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf TimoZander vom 10.05.2021, 12:21:04

Ich rate Dir dazu, all Deine Fragen mit der Krankenkasse Deiner Mutter zu besprechen. Da bist Du auf der sicheren Seite.

Es gibt auch im Internet etliche Seiten, auf denen man fachlich beraten wird. Einfach mal googeln.

LG,
Drachenmutter

RE: Verhinderungspflege
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf TimoZander vom 10.05.2021, 12:21:04

Vielleicht auch mal den Pflegedienst ansprechen, die wissen meistens auch gut Bescheid. Ob die Verhinderungspflege rückwirkend gezahlt werden kann, bezweifele ich.
LG Jutta

sammy
sammy
Mitglied

RE: Verhinderungspflege
geschrieben von sammy
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.05.2021, 14:31:35

.........nun TimoZander, ich weiß nicht was Dich abhält im Internet einschlägige Seiten für Deine Bedürfnisse aufzurufen?
Hier mal eine Seite in der sehr verständlich die Verhinderungspflege erklärt wird:
Verhinderungspflege

sammy

RE: Verhinderungspflege
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sammy vom 10.05.2021, 14:42:48

Hallo Sammy,
das ist eine sehr informative Seite, auch ich habe sie mir angeschaut. Danke für den Tipp!
Lieben Gruß von
Jutta

 


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