Lebenshilfe Trennung und Bürgschaft
Hallo, liebes Forum,
hier habe ich eine komplizierte Frage.
Mein Sohn und meine Schwiegertochter haben leider einen Schuldenberg angehäuft, den hauptsächlich mein Sohn zu verantworten hat.
Meine Schwigertochter hat bei der Bank die Umschuldung mit unterschrieben.
Die Bank hat die Umschuldung nur akzeptiert, wenn meine Schwiegertochter die Geldgeschäfte in die Hand nimmt.
Die Hälfte des Hauses gehört den Beiden.
Beide haben jeweils etwa 1300,00 Euro Netto.
Nun wollen sich die beiden trennen.
Wer kann mir Tipps oder Erfahrungen mtteilen, wie die finanzielle Beteiligung meiner Schwiegertochter künftig aussieht, wenn sie auszieht.
Danke und Gruß von Wolfram.
hier habe ich eine komplizierte Frage.
Mein Sohn und meine Schwiegertochter haben leider einen Schuldenberg angehäuft, den hauptsächlich mein Sohn zu verantworten hat.
Meine Schwigertochter hat bei der Bank die Umschuldung mit unterschrieben.
Die Bank hat die Umschuldung nur akzeptiert, wenn meine Schwiegertochter die Geldgeschäfte in die Hand nimmt.
Die Hälfte des Hauses gehört den Beiden.
Beide haben jeweils etwa 1300,00 Euro Netto.
Nun wollen sich die beiden trennen.
Wer kann mir Tipps oder Erfahrungen mtteilen, wie die finanzielle Beteiligung meiner Schwiegertochter künftig aussieht, wenn sie auszieht.
Danke und Gruß von Wolfram.
Re: Trennung und Bürgschaft
Die Frage kann dir nur jemand beantworten, der
1. die genauen Verhältnisse kennt und
2. sich im Zivilrecht gut auskennt.
--
rolf
1. die genauen Verhältnisse kennt und
2. sich im Zivilrecht gut auskennt.
--
rolf
Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Hallo Wolfram,
auch ich denke, so ohne Rechtsbeistand,
Anwalt wird das wohl nicht gehen.
Erkundige Dich doch da mal.
Lieben Gruß, Astrid
auch ich denke, so ohne Rechtsbeistand,
Anwalt wird das wohl nicht gehen.
Erkundige Dich doch da mal.
Lieben Gruß, Astrid
Hallo wolfram,
ich kann mich rolf und astrid nur anschließen. Rechtsberatung kannst Du hier im Forum nicht erwarten und es ist auch nicht erlaubt. Du solltest versuchen, Dich bei einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe beraten zu lassen.
--
adam
ich kann mich rolf und astrid nur anschließen. Rechtsberatung kannst Du hier im Forum nicht erwarten und es ist auch nicht erlaubt. Du solltest versuchen, Dich bei einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe beraten zu lassen.
--
adam
Da hier auch das Familienrecht eine Rolle spielt, dürfte die Verbraucherzentrale weder helfen können, noch dürfen.
--
rolf
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rolf
Schuldnerberatung steht doch im Link mit drin. Jedenfalls kann wolfram da sicher einiges erfahren über gesamtschuldnerische Haftung, wenn es keinen Ehevertrag gibt.
--
adam
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adam
Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Schau einmal hier herein.
Wenn es dir darum geht, deine Schwiegertochter vor Rückzahlungsforderungen von Schulden zu schützen, die dein Sohn gemacht hat, dann wirst du nicht besonders erfolgreich sein.... nur eine Vermutung
... die Hälfte des Hauses gehört den beiden, schreibst du. Als Miteigentum, das heißt ideellen Anteil an der ungeteilten Sache?.. dann könnte bei Nichtbezahlung der Schulden der Verkauf des ganzen Hauses von der Bank betrieben werden... wieder nur eine Vermutung.
deshalb unbedingt professionelle Beratung!
Wenn es dir darum geht, deine Schwiegertochter vor Rückzahlungsforderungen von Schulden zu schützen, die dein Sohn gemacht hat, dann wirst du nicht besonders erfolgreich sein.... nur eine Vermutung
... die Hälfte des Hauses gehört den beiden, schreibst du. Als Miteigentum, das heißt ideellen Anteil an der ungeteilten Sache?.. dann könnte bei Nichtbezahlung der Schulden der Verkauf des ganzen Hauses von der Bank betrieben werden... wieder nur eine Vermutung.
deshalb unbedingt professionelle Beratung!
Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ach ich vergaß zu betonen, dass auch deine Schwiegertochter unbedingt eine sehr kompetente Beratung braucht.
--
mart1
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mart1
Hallo liebes Forum,
herzlichen Dank für Eure Beiträge.
Werde den beiden mal sagen, daß sie einen Anwalt einschalten sollen.
Danke und Gruß Wolfram.
--
wolfram
herzlichen Dank für Eure Beiträge.
Werde den beiden mal sagen, daß sie einen Anwalt einschalten sollen.
Danke und Gruß Wolfram.
--
wolfram
Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nein, ich meine, jeder von ihnen, insbesondere die Schwiegertochter, braucht eine getrennte Beratung. Es wird wohl einen Interessenskonflikt zwischen den beiden geben?
Und für dich wäre interessant zu wissen, ob Dein/Euer Haus nicht "unter den Hammer" kommen könnte!
--
mart1
Und für dich wäre interessant zu wissen, ob Dein/Euer Haus nicht "unter den Hammer" kommen könnte!
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mart1