Lebenshilfe Testament ergänzen

ekaterina
ekaterina
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Testament ergänzen
geschrieben von ekaterina
Mein verstorbener Mann und ich haben seinerzeit ein gemeinsames, notarielles Testament verfasst, in dem steht, dass der Letzte bestimmt, wie das Erbe aufgeteilt wird. Nun habe ich gesundheitliche Probleme und möchte das Testament dahingehend ergänzen, dass unsere kinderlose Tochter (wir haben 2 Töchter und ein Enkelkind) die Immobilie zunächst erbt, sie später aber an die Enkeltochter weitergegeben wird. Muss ich das auch beim Notar machen, oder geht es auch handschriftlich? Wenn ich es beim Notar mache, wird es dann wieder so teuer, wie die erste Fassung? Möchte noch erwähnen, dass die Eltern von unserem Enkelkind im Moment in einer schwierigen, wirtschaftlichen Lage sind und ich nicht riskieren will, dass das Haus verkauft werden muss.
Gutkarl
Gutkarl
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Re: Testament ergänzen
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf ekaterina vom 30.11.2015, 22:09:35
Mein verstorbener Mann und ich haben seinerzeit ein gemeinsames, notarielles Testament verfasst, in dem steht, dass der Letzte bestimmt, wie das Erbe aufgeteilt wird. Nun habe ich gesundheitliche Probleme und möchte das Testament dahingehend ergänzen, dass unsere kinderlose Tochter (wir haben 2 Töchter und ein Enkelkind) die Immobilie zunächst erbt, sie später aber an die Enkeltochter weitergegeben wird. Muss ich das auch beim Notar machen, oder geht es auch handschriftlich? Wenn ich es beim Notar mache, wird es dann wieder so teuer, wie die erste Fassung? Möchte noch erwähnen, dass die Eltern von unserem Enkelkind im Moment in einer schwierigen, wirtschaftlichen Lage sind und ich nicht riskieren will, dass das Haus verkauft werden muss.

Hallo Ekaterina,

unbedingt zum Notar.
Meine Frau und ich hatten auch ein handschriftlich verfasstes "Berliner Testament" in dem bestimmt wurde, dass der verbliebene Ehepartner nach dem Tod des Anderen alles erbt. Das war auch zunächst kein Problem, Eigentlich unkompliziert.
Aber wir hatten ein Eigenheim, die uns zu gleichen Teilen gehörte.
Für die Umschreibung musste ich aber entweder zum Nachlassgericht oder zum Notar. Ich habe es über den Notar gemacht und dann fallen wiederum Kosten an, die meiner Meinung nach genauso hoch waren, wie die Kosten für ein Notarielles Testament.
Hinzu kam natürlich noch, dass die Bearbeitung, die dann beim Gericht erfolgt einige Zeit gedauert hat.
Bei einem notariellen Testament sind die Eigentumsverhältnisse auch bezüglich der Immobilie gleich geklärt.
Da du auch einen etwas komplizierteren Fall hast rate ich dir im Sinne deiner Erben zum Notar.

Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gutkarl
schorsch
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Re: Testament ergänzen
geschrieben von schorsch
Was notariell beglaubigt ist, von dem kann man annehmen, dass es vor dem Gesetz verhält. Abzuraten ist in jedem Fall, sich darauf zu verlassen, dass mündliche Anordnungen von den Erben dannzumal ausgeführt werden. Denn solche Anordnungen haben den Status von Wünschen.
olga64
olga64
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Re: Testament ergänzen
geschrieben von olga64
als Antwort auf ekaterina vom 30.11.2015, 22:09:35
Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie zwei Töchter - möchten aber nur an eine vererben sogar mit der Option, dass dann die Enkelin dran ist?
Da ist vorprogrammiert, dass es Ärger geben wird, wenn der Erbfall eintritt. Die nicht bedachte Tochter dürfte dann das Erbe strittig stellen bis hin zu der Gefahr, dass die Hütte verkauft werden muss, um beide zu befriedigen (die Enkelin hat in der Rangfolge hier noch keine Rechte).
Auch dass Sie einen Verkauf der Immobilie verhindern wollen, ist ein wenig seltsam, wie ich finde. Die Zeiten ändern sich und auch die Menschen, warum deren weitere Wege einschränken?
Sie sollten zum Notar gehen, der Sie auch beraten wird. Es ist immer besser, keine ungelösten Brocken zu hinterlassen, an denen dann die anderen zu kauen haben. Olga
ekaterina
ekaterina
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Re: Testament ergänzen
geschrieben von ekaterina
als Antwort auf olga64 vom 01.12.2015, 17:35:45
Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Die Tochter, die das Haus erben soll, ist finanziell so gestellt, dass sie ihrer Schwester die Hälfte des Wertes der Immobilie auszahlen kann und auch soll. Für den Fall, dass unsere Tochter verstirbt, soll das Haus nicht in die Familie des Schwiegersohns (weil es keine direkten Nachfolger gibt, nur Cousins usw.) übergehen, sondern an unsere Enkeltochter. Da die Eltern meines Enkelkindes aber z. Zt. keine sicheren Arbeitsverhältnisse haben, wollte ich diesen Weg gehen.
Danke an Alle, die mir geraten haben, ich werde zum Notar gehen.

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