Lebenshilfe Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
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katarina: Ich habe ein Haus und möchte an meinen Sohn einen Teil übertragen damit er diesen für sich umbaut und erweitert. Ich habe noch 2 weitere Kinder, möchte an diese zum jetzigen Zeitpunkt kein Erbteil auszahlen. Wie kann ich die Aufteilung des Hauses in 2 Eigentumswohnungen so gestalten, daß mein Sohn die ihm überlassene Haushälfte nicht anderweitig verkaufen kann und dass kein weiterer Erbanspruch durch die Übergabe entsteht? Vielleicht kann mir jemand bei der Lösung helfen? emailadresse: haasenclanjutta@gmx.de oder hier im Diskussionsforum.
Hallo katarina....
geh zu einem Notar,der sagt dir genau was du machen kannst und was nicht.
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rosel
geh zu einem Notar,der sagt dir genau was du machen kannst und was nicht.
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rosel
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Wenn Du Deinen Sohn als Eigentümer eintragen möchtest, dann kannst du für Dich Niesbrauchrecht behalten, allerdings bist dann auch Du für alle Kosten am Haus noch verantwortlich, wenn Ihr dies nicht norariell ausschließt.
Eine Teilungserklärung bringt einigen Aufwand mit, ich habe es hinter mir. lg Flo
Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
Ohne das rechtliche Problem zu beleuchten, sehe ich allein ein großes technisches Problem.
Die meisten Häuser haben nur einen Eingang, muss also zunächst ein zweiter Eingang und Zugang zur zweiten Wohneinheit geschaffen werden. Abgesehen. dass die Aufteilung, (Verschiebung) der Wände (wobei die Statik zu berücksichtigen ist) oft ein Problem darstellt, stellt die Aufteilung der Elektro- und Wasseranlage ein Riesenproblem (oft nur ein Bad und eine "Not"-toilette) dar. In jedem Haus gibt es nur einen Zähler (Stromanschluss) und einen Wasseranschluss (Gas????). Wenn man hier nicht für die "andere Partei" monatliche Pauschalbeträge für Strom und Wasser ansetzen möchte, muss man schon für beide Parteien einen eigenen Anschluss (Zähler) vorsehen. Da ich mal sehr aufwendig ein Haus in zwei Parteien umgerüstet habe, weiß ich wovon ich hier rede !!
Auch wenn zunächst Familienmitglieder die Wohnparteien sind, kann sich das sehr schnell ändern und man hat es mit richtigen Mietern zu tun.
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hafel
Die meisten Häuser haben nur einen Eingang, muss also zunächst ein zweiter Eingang und Zugang zur zweiten Wohneinheit geschaffen werden. Abgesehen. dass die Aufteilung, (Verschiebung) der Wände (wobei die Statik zu berücksichtigen ist) oft ein Problem darstellt, stellt die Aufteilung der Elektro- und Wasseranlage ein Riesenproblem (oft nur ein Bad und eine "Not"-toilette) dar. In jedem Haus gibt es nur einen Zähler (Stromanschluss) und einen Wasseranschluss (Gas????). Wenn man hier nicht für die "andere Partei" monatliche Pauschalbeträge für Strom und Wasser ansetzen möchte, muss man schon für beide Parteien einen eigenen Anschluss (Zähler) vorsehen. Da ich mal sehr aufwendig ein Haus in zwei Parteien umgerüstet habe, weiß ich wovon ich hier rede !!
Auch wenn zunächst Familienmitglieder die Wohnparteien sind, kann sich das sehr schnell ändern und man hat es mit richtigen Mietern zu tun.
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hafel
Geh nicht zuerst zu einem Notar, denn der lässt sich schon für einen Huster bezahlen.
Zuerst muss man zum Grundbuchamt und dort klären, was man tun muss, um das Haus überhaupt teilen zu können.
Erst wenn das geht, dann ist die rechtliche Sache abzusichern.
Ich habe auch die Teilung hinter mir
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Wenn Eigentumswohnungen geschaffen werden, benötigt man keinen 2. Eingang, das ist nur bei Doppelhauseintrag
lg flo
Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
@ floravonbistram : Wenn Eigentumswohnungen geschaffen werden, benötigt man keinen 2. Eingang, das ist nur bei Doppelhauseintrag
lg flo
Das mag alles richtig sein, trifft nur Deine Anmerkung nicht des "Pudels Kern". Kein Haus ist mit zwei Küchen, zwei Bädern, zwei Stromanschlüssen (Zählern) und zwei Wasser (Gas-)-Anschlüssen geplant und gebaut worden. Das nachträglich umzusetzen gleicht fast einem Neubau.
Solange die beiden Eigentümer Familienmitglieder sind, mag Deine o.g. Aussage haltbar sein. Eigentum kann aber auch veräußert werden und ist die Angelegenheit bei "fremden Mietern" dann kritisch.
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hafel
lg flo
Das mag alles richtig sein, trifft nur Deine Anmerkung nicht des "Pudels Kern". Kein Haus ist mit zwei Küchen, zwei Bädern, zwei Stromanschlüssen (Zählern) und zwei Wasser (Gas-)-Anschlüssen geplant und gebaut worden. Das nachträglich umzusetzen gleicht fast einem Neubau.
Solange die beiden Eigentümer Familienmitglieder sind, mag Deine o.g. Aussage haltbar sein. Eigentum kann aber auch veräußert werden und ist die Angelegenheit bei "fremden Mietern" dann kritisch.
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hafel
Nun, deshalb ja auch mein Rat, erst mal am Bauamt, bzw Grundbuchamt nachzufragen, was machbar ist.
Außerdem wissen wir nichts über das Haus, vielleicht ist es ja schon wie ein 2Familienhaus angelegt.
Ist ja bei vielen so, dass beim Ausbau des Dachgeschosses das vorbereitet wird
Außerdem - zum Schutz der jetzigen Eigentümerin ist das Nießbrauch ja da, dann kann auf keinen Fall ohne ihre Einwilligung etwas verkauft werden. Stimmt sie zu, hat sie Anspruch auf Abfindung aus diesem Recht
Außerdem wissen wir nichts über das Haus, vielleicht ist es ja schon wie ein 2Familienhaus angelegt.
Ist ja bei vielen so, dass beim Ausbau des Dachgeschosses das vorbereitet wird
Außerdem - zum Schutz der jetzigen Eigentümerin ist das Nießbrauch ja da, dann kann auf keinen Fall ohne ihre Einwilligung etwas verkauft werden. Stimmt sie zu, hat sie Anspruch auf Abfindung aus diesem Recht
Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
@ die Vordiskutanten
So wie ich die Frage verstehe, steht die bauliche Seite hier nicht zur Diskussion. Von Umbau war die Rede. Also nehmen wir das so.
Die Frage galt m.E. der rechtlichen Seite. Über Wohnrecht und Nießbrauch bis zum Lebensende und über die Beurkundung dieser Rechte sowie der neuen Eigentumsrechte erteilt ein Notar Auskunft, und zwar zunächst mal kostenlos. Kosten fallen in Form von Gebühren erst bei einer Beurkundung an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des beurkundeten Objekts.
Jedes Notariat hat ein Sekretariat, wo man sich nochmal erkundigen kann, bis zu welchem Grad eine Beratung kostenlos ist. Die Sekretärin schreibt darüber noch keine Rechnung. Dabei wird wohl davon ausgegangen, dass die Beurkundung später vom gleichen Notariat vorgenommen wird, und das reicht.
Das Grundbuchamt trägt lediglich das Ergebnis dieses Eigentumsübergangs ins Grundbuch ein, ähnlich wie bei einem Umzug das Einwohnermeldeamt tätig wird.
Auch das Notariat ist am Amt, eine Behörde, und darf somit keine Fantasiehonorare berechnen.
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silhouette
So wie ich die Frage verstehe, steht die bauliche Seite hier nicht zur Diskussion. Von Umbau war die Rede. Also nehmen wir das so.
Die Frage galt m.E. der rechtlichen Seite. Über Wohnrecht und Nießbrauch bis zum Lebensende und über die Beurkundung dieser Rechte sowie der neuen Eigentumsrechte erteilt ein Notar Auskunft, und zwar zunächst mal kostenlos. Kosten fallen in Form von Gebühren erst bei einer Beurkundung an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des beurkundeten Objekts.
Jedes Notariat hat ein Sekretariat, wo man sich nochmal erkundigen kann, bis zu welchem Grad eine Beratung kostenlos ist. Die Sekretärin schreibt darüber noch keine Rechnung. Dabei wird wohl davon ausgegangen, dass die Beurkundung später vom gleichen Notariat vorgenommen wird, und das reicht.
Das Grundbuchamt trägt lediglich das Ergebnis dieses Eigentumsübergangs ins Grundbuch ein, ähnlich wie bei einem Umzug das Einwohnermeldeamt tätig wird.
Auch das Notariat ist am Amt, eine Behörde, und darf somit keine Fantasiehonorare berechnen.
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silhouette
Der Besitzer eines Grundstückes wird, wenn er beabsichtigt einzelne Eigentumswohnungen zu bilden, durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen und jeden Anteil mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen in einem errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbinden. Der Teilungserklärung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde und der Aufteilungsplan mit den eingezeichneten und nummerierten Sondereigentumseinheiten beizulegen. Die Teilung wird mit der Anlage der Wohnungsgrundbücher wirksam.
Da die baulichen Voraussetzungen ausschlaggebend für eine Bewilligung sind, ist es sinnvoll, zuerst beim Bauamt mit den Bauplänen vorzusprechen und sich dort kostenlos beraten zu lassen.
Die meisten Notare bereiten eine Teilungserklärung vor und schicken einen dann los, um alles in die Wege zu leiten. Wird eine Teilungserklärung abgelehnt, hat man trotzdem die Kosten für die Vorbereitung seitens des Notars an der Backe.
Deshalb erst am Bauamt vorsprechen. Das kann man zuerst telefonisch...
Wie ich bereits schrieb, habe ich das hinter mir. Bei mir war es einfach, denn es waren 2 Eingänge, mehrere Bäder und Küchen da, trotzdem hat alles ca 3 Monate mit viel Lauferei gedauert
Da die baulichen Voraussetzungen ausschlaggebend für eine Bewilligung sind, ist es sinnvoll, zuerst beim Bauamt mit den Bauplänen vorzusprechen und sich dort kostenlos beraten zu lassen.
Die meisten Notare bereiten eine Teilungserklärung vor und schicken einen dann los, um alles in die Wege zu leiten. Wird eine Teilungserklärung abgelehnt, hat man trotzdem die Kosten für die Vorbereitung seitens des Notars an der Backe.
Deshalb erst am Bauamt vorsprechen. Das kann man zuerst telefonisch...
Wie ich bereits schrieb, habe ich das hinter mir. Bei mir war es einfach, denn es waren 2 Eingänge, mehrere Bäder und Küchen da, trotzdem hat alles ca 3 Monate mit viel Lauferei gedauert