Forum Soziales und Lebenshilfe Lebenshilfe Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen

Lebenshilfe Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen

hafel
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Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
geschrieben von hafel
als Antwort auf floravonbistram vom 09.06.2008, 22:05:11
Und das Grundbuchamt wird, bei Teilung des Grundstücks, ein neues Wegerecht festlegen (für jeden Teilnehmer). Ist einfach so.
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hafel
floravonbistram
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Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
geschrieben von floravonbistram
als Antwort auf hafel vom 10.06.2008, 00:35:14

Hallo hafel, das ist in Sonderrechten, die ich benannte, enthalten
baerliner
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Re: Teilung meines Einfamilienhauses in 2 Eigentumswohnungen
geschrieben von baerliner
als Antwort auf floravonbistram vom 10.06.2008, 07:04:13
Ich habe eben eine PN an Jutta geschrieben, dass sie sich doch hier mal räuspern soll, damit zielgerechte Beiträge folgen. Offenbar geht ja aus ihrer Eingangsfrage nicht hervor, welche Fragen bei ihr offen sind.

Ich denke auch, dass sie sich mit den Bedingungen zur Begründung von Wohnungseigentum usw. schon im Internet schlau gemacht hat.
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baerliner

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