Lebenshilfe Sogar beim Tod wird gespart
Re: Sogar beim Tod wird gespart
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Na, ja ... vor dem Tod geschieht das ja auch stundenlang, dass jemand im eigenen Dreck liegt .... habs mit eigener Nase gerochen und den wunden Rücken gesehen.
In der Kühlung riechts ja nicht!
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mart1
In der Kühlung riechts ja nicht!
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mart1
Über die "Hartgesottenen" bin ich in dem Artikel auch gestolpert, pellmann.
Wobei eine gewisse Scheu (oder Angst) vor dem Leichnam bestimmt nicht selten ist. Umso schöner finde ich eure Familientradition.
Wobei eine gewisse Scheu (oder Angst) vor dem Leichnam bestimmt nicht selten ist. Umso schöner finde ich eure Familientradition.
@mart1: jeder wie er mag, übrigens gekühlt riecht sehr wohl noch, nur tiefgefroren wird es geruchloser. Spätestens bei der Trauerfeier wird es dann wieder wärmer und vielleicht sind Deine trauernden Familienmitglieder und Freunde ja ähnlich unempfindlich wie Du?
@claudiawien: ja, es ist sicher eine gewisse Scheu dabei beim allerersten Mal. Ich kann Dir ab auch aus eigener Erfahrung sagen, dass es später, wenn die Trauer kleiner wird, als eine schöne Erinnerung bleibt.
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pellmann
@claudiawien: ja, es ist sicher eine gewisse Scheu dabei beim allerersten Mal. Ich kann Dir ab auch aus eigener Erfahrung sagen, dass es später, wenn die Trauer kleiner wird, als eine schöne Erinnerung bleibt.
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pellmann
@Claudi,
leider ist es so, dass nur die wenigsten wissen, w a s mit einer/m Verstorbenen unmittelbar nach Eintreten des Todes geschehen darf oder muss.
So gut wie gar nicht mehr wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den verstorbenen Angehörigen zuhause aufzubahren. Was meistens natürlich mit der Wohnraumsituation zu tun hat.
Dabei ist es ohne besondere Genehmigung des zuständigen Standesamtes, dem der Todesfall natürlich in jedem Fall gemeldet werden muss, möglich, die/den Verstorbene/n Angehörigen bis zu 48 Stunden zuhause aufzubahren. Einzige Voraussetzung hierfür: Auf dem vom Arzt ausgestellten Totenschein muss vermerkt sein, dass keine meldepflichtige ( ansteckende ) Krankheit vorliegt. ( Eine solche wäre z. B. Hepatitis, Tuberkulose, Milzbrand o. ä. )
Im Übrigen hat der Bestatter nicht das „ Recht „, den Leichnam mitzunehmen, wenn die Angehörigen dies nicht möchten. Und auch das Waschen, Schminken sowie das Ankleiden und Einsargen darf getrost den Angehörigen überlassen werden, so sie dies möchten.
Zu bestimmen, in welcher Kleidung die/der Tote eingesargt wird, ist einzig und allein das Recht der Angehörigen ! Totenwäsche, wie sie die Bestattungsunternehmen gerne verkaufen, ist ebenfalls keine Pflicht.
Der Sarg muss auch nicht von dem Bestatter gekauft werden, welcher die Trauerfeier oder die Beisetzung arrangiert: Ich habe Fälle erlebt, in denen sich Menschen den Sarg schon Wochen, Monate oder gar Jahre vor ihrem Tod gekauft haben und nach hause bringen ließen, um ihn nach ihrem eigenen Geschmack zu bemalen oder auszustatten. Wobei der Fantasie da nur wenig Grenzen gesetzt sind. Eine dieser „ Grenzen „ ist z. B. die Beschaffenheit der Farbe. Sie darf weder in der Erde noch beim Verbrennen irgendwelche Giftstoffe freisetzen.
Leider ist es heute so, dass die Angehörigen – meist aus Unkenntnis über die bestehenden Gesetze -
zu oft der Möglichkeit beraubt werden, gebührend Abschied von ihren Verstorbenen zu nehmen, sie zu waschen, anzukleiden usw.
Der Bestatter weist natürlich nicht auf diese Möglichkeit hin, da er befürchtet, dass durch diese Zeit des „ Überlegens „ jemand auf den Gedanken käme, seine Preise mit denen seiner Kollegen zu vergleichen. Hinzu kommt bei den Angehörigen oft die „ Scham „, sich gerade in dieser schwierigen Situation Angebote und Kostenvoranschläge einzuholen. Zumal ja die vorherrschende – wenn auch falsche(!) - Meinung ist, der/die Tote muss ( weil gesetzlich so geregelt ) so schnell wie möglich aus dem Haus. ( aus der Wohnung )
@Claudi, zum besseren Verständnis: ich habe viele Jahre in einem Krematorium gearbeitet und befasse mich auch heute noch viel mit den Themen Sterben, Tod, Bestattung. Ein schier unerschöpfliches „ Feld „, sofern man sich ohne Aversionen dafür interessiert.
Gruss: Peter
(ummel)
leider ist es so, dass nur die wenigsten wissen, w a s mit einer/m Verstorbenen unmittelbar nach Eintreten des Todes geschehen darf oder muss.
So gut wie gar nicht mehr wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den verstorbenen Angehörigen zuhause aufzubahren. Was meistens natürlich mit der Wohnraumsituation zu tun hat.
Dabei ist es ohne besondere Genehmigung des zuständigen Standesamtes, dem der Todesfall natürlich in jedem Fall gemeldet werden muss, möglich, die/den Verstorbene/n Angehörigen bis zu 48 Stunden zuhause aufzubahren. Einzige Voraussetzung hierfür: Auf dem vom Arzt ausgestellten Totenschein muss vermerkt sein, dass keine meldepflichtige ( ansteckende ) Krankheit vorliegt. ( Eine solche wäre z. B. Hepatitis, Tuberkulose, Milzbrand o. ä. )
Im Übrigen hat der Bestatter nicht das „ Recht „, den Leichnam mitzunehmen, wenn die Angehörigen dies nicht möchten. Und auch das Waschen, Schminken sowie das Ankleiden und Einsargen darf getrost den Angehörigen überlassen werden, so sie dies möchten.
Zu bestimmen, in welcher Kleidung die/der Tote eingesargt wird, ist einzig und allein das Recht der Angehörigen ! Totenwäsche, wie sie die Bestattungsunternehmen gerne verkaufen, ist ebenfalls keine Pflicht.
Der Sarg muss auch nicht von dem Bestatter gekauft werden, welcher die Trauerfeier oder die Beisetzung arrangiert: Ich habe Fälle erlebt, in denen sich Menschen den Sarg schon Wochen, Monate oder gar Jahre vor ihrem Tod gekauft haben und nach hause bringen ließen, um ihn nach ihrem eigenen Geschmack zu bemalen oder auszustatten. Wobei der Fantasie da nur wenig Grenzen gesetzt sind. Eine dieser „ Grenzen „ ist z. B. die Beschaffenheit der Farbe. Sie darf weder in der Erde noch beim Verbrennen irgendwelche Giftstoffe freisetzen.
Leider ist es heute so, dass die Angehörigen – meist aus Unkenntnis über die bestehenden Gesetze -
zu oft der Möglichkeit beraubt werden, gebührend Abschied von ihren Verstorbenen zu nehmen, sie zu waschen, anzukleiden usw.
Der Bestatter weist natürlich nicht auf diese Möglichkeit hin, da er befürchtet, dass durch diese Zeit des „ Überlegens „ jemand auf den Gedanken käme, seine Preise mit denen seiner Kollegen zu vergleichen. Hinzu kommt bei den Angehörigen oft die „ Scham „, sich gerade in dieser schwierigen Situation Angebote und Kostenvoranschläge einzuholen. Zumal ja die vorherrschende – wenn auch falsche(!) - Meinung ist, der/die Tote muss ( weil gesetzlich so geregelt ) so schnell wie möglich aus dem Haus. ( aus der Wohnung )
@Claudi, zum besseren Verständnis: ich habe viele Jahre in einem Krematorium gearbeitet und befasse mich auch heute noch viel mit den Themen Sterben, Tod, Bestattung. Ein schier unerschöpfliches „ Feld „, sofern man sich ohne Aversionen dafür interessiert.
Gruss: Peter
(ummel)
ich habe die erfahrung gemacht, dass man noch nicht mal eigene kleidung wählen kann, stattdessen muss man leider hinnnehmen, dass der geliebte mensch nur in einem "einheitshemd" des bestattungsunternehmens beerdigt werden darf
somit hatte sich diese frage damals egtl schon erledigt...
--
claudi
Meine Mutter, gest. 1991 und meine Schwiegermutter dieses Jahr gestorben. Sie sind mit ihrer eigenen Kleidung und auch mit eigener Bettwäsche, auch mit ihren Schuhen beerdigt worden. Es gab keine Probleme. Aber vielleicht ist es ja von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Es war nicht wegen der Sparsamkeit, sondern wir fanden es schöner mit ihrer guten Kleidung statt Einheitshemd.
--
wikinger
arno,
das ist nicht neu, dass die Angehörigen ihre Toten selbst waschen,kleiden........können- dürfen.
In ländlichen Gegenden war das üblich und auch zuhause aufzubahren.
Keine Bange, die Beerdigungsinstitute werden niemals am Hungertuch
leiden müssen !
Es gibt doch so viele Möglichkeiten die Verstorbenen auf ihren "letzten
Weg" zu schicken.Von ganz billig (Geiz ist geil!)bis zu teuren Be-
stattungen.
Außerdem gibt es auch einen sogeannten Friedwald.
Geld kostet allerdings alles,hoffentlich hast Du schon darauf gespart?
ana
--
ana