Kauf und Renovierung von Haeusern und Immobilien Genehmigung beim Gartenhausbau?

kijoto
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Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von kijoto
Servus Gemeinde,

Ich wollte mich mal erkundigen wie das mit der Genehmigung beim Bau eines Gartenhauses zmB ausschaut?

Kann mir da jemand zusätzliche Informationen geben?
Wir würden uns gerne ein Gartenhäuschen aufbauen lassen, kenne uns aber nicht mit den Regelungen aus? Ich denke mir auch das es in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, wie auch meistens..

Ich freue mich über eure Antworten.

Liebe Grüße,

Nagel
Femmefatale
Femmefatale
Mitglied

Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf kijoto vom 23.08.2016, 13:17:43
Solange euer Nachbar durch das Gartenhäuschen nicht beeinträchtigt ist, braucht ihr keine Genehmigung.
Also nicht zu nah am Zaun aufstellen und nicht die Sonne von irgendwo verbauen.

LG, ff
Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kijoto vom 23.08.2016, 13:17:43
Hi, da mein Sohn und seine Familie deshalb in Bayern gerade riesigen Ärger hatten, solltest Du Dich unbedingt nach der Bauverordnung und dem Bebauungsplan Deiner Gemeinde und Deines Bundeslandes erkundigen.Da gibt es offenbar zielmiche Unterschiede.

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Femmefatale
Femmefatale
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Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.08.2016, 14:18:17
Ach? Da bin ich aber platt! Im Saarland gibt es damit keine Probleme.
Du solltest dich lediglich erkundigen, ob die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung das Häuschen mitversichert. Das ist wichtig. Bei uns hatte der Herbststurm das komplette Dach abgerissen.

LG, ff
Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Femmefatale vom 23.08.2016, 14:29:23
Ja das Saarland ist vielleicht auch nicht massgebend für andere Bundesländer.
Jeder Händler von Gartenhäusern empfiehlt dringend, erst bei der zuständigen Behörde nachzufragen und selbst wenn es nicht unbedingt genehmigungspflichtig ist, so muss man das zuständige Amt informieren. Denn passiert das nicht und ein freundlicher Nachbar beschwert sich, kann man zum Abriss gezwungen werden.
ehemaligesMitglied29
ehemaligesMitglied29
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Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von ehemaligesMitglied29
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.08.2016, 15:36:55
oh ja - da gibt es tausend Auflagen.
Wir mussten die Genehmigung von der Behörde und vom Nachbarn einholen.
Auch das Carport, welches wir auf unser Grundstück stellen wollten, musste beantragt werden.

Also nicht wild drauflosbauen - das kann ins Auge gehen.

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Femmefatale
Femmefatale
Mitglied

Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von Femmefatale
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.08.2016, 15:36:55
Ja das Saarland ist vielleicht auch nicht massgebend für andere Bundesländer.




ff
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
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Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf kijoto vom 23.08.2016, 13:17:43
Servus Gemeinde,

Ich wollte mich mal erkundigen wie das mit der Genehmigung beim Bau eines Gartenhauses zmB ausschaut?

Kann mir da jemand zusätzliche Informationen geben?
Wir würden uns gerne ein Gartenhäuschen aufbauen lassen, kenne uns aber nicht mit den Regelungen aus? Ich denke mir auch das es in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, wie auch meistens..

Ich freue mich über eure Antworten.

Liebe Grüße,

Nagel


Hallole Nagel

Habe auf deiner HP gesehen,dass du Stgt als Wohnort angibst,
dann klick doch mal bei Google an:

Verfahrensfreie Bauvorhaben in BW

Gudrun
Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.08.2016, 16:11:20
Hallo,

ich habe Gudruns Link auch mal durchgelesen, weil bei uns war es so, dass wir das örtliche Bauamt aufsuchen mussten (mit Termin, weil sie den Bebauungsplan des Grundstücks vorher heraussuchen mussten).

Es sah so aus, dass es wohl bei jedem Grundstück anders sein kann, und falls schon zusätzliche Bebauungen da sind, spielt das wohl auch eine Rolle (auch die Größe und Art).

Da würde ich auf jeden Fall einen Termin beim zuständigen Bauamt abmachen. Die können sagen, wie groß bebaut werden darf usw.

Morrison
schorsch
schorsch
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Re: Genehmigung beim Gartenhausbau?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Femmefatale vom 23.08.2016, 14:13:08
Bei uns gilt: Festes Fundament = bewilligungspflichtig. Zudem müssen Grenzabstände eingehalten werden.

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