Kauf und Renovierung von Haeusern und Immobilien Geerbtes Einfamilienhäuschen

Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.10.2013, 20:46:19
die bitte um zusendung eines grundbuchsauszuges tut's m.e. auch.

Nicht jedes GBA gibt diese Information raus.
UU kriegt nur ein Architekt oder Notar Einsicht (Datenschutz).

Aber auf jeden Fall immer das Grundbuch (am besten persönlich oder mit Notar, Architekt) einsehen.
Man weiß nicht, was der Erblasser seiner 'Pflegekraft (Kirche?)' evtl hinterlassen hat. Oder welche sonstigen Verpflichtungen noch auf der Liegenschaft lasten. Auch der zweite und dritte Rang sind von Interesse.
Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.10.2013, 21:12:47
.
digizar, ich habe meine grundbuchauszüge problemlos per post bekommen.
sie dann auch zu verstehen, ist schon etwas schwieriger, auch das gelang aber.
jedenfalls habe ich mir notar-/architektenkosten erspart.

alle deine punkte sind wichtig und richtig.
besonders dein hinweis auf erbpachtrechte (meistens kirchenansprüche),
die besonders in den letzten jahrzehnten, jahr für jahr den wert von häusern (auch sehr gut erhaltenen und gepflegten) dahinschmelzen lassen.

margarit
.
Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.10.2013, 21:29:54
Mir ist gerade noch eingefallen, dass auch das 'Ortsgericht' helfen können sollte. Die Gebühren sind sehr moderat. Fragen kost' nix.

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Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Einfach auf das Erbe verzichten
und schon zieht wieder Ruhe ins Leben ein!

Meint Funker
rosemie
rosemie
Mitglied

Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von rosemie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.10.2013, 21:29:54
Habe bereits Einsicht beim Grundbuchamt genommen, keine Lasten eingetragen, hätte ich auch gewußt, weil ich mit seit über 20 Jahren um den fast 100jährigen Verstorbenen gekümmert habe, und u.a. auch seine Finanzen erledigt habe.
Übrigens: Für Nichten und Neffen sind 20.000 Euros frei, der Rest siehe oben.
rosemie
rosemie
Mitglied

Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von rosemie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.10.2013, 07:13:57
würdest du das?

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Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rosemie vom 28.10.2013, 07:57:59
@Rosemarie

Ja, in MEINER jetztigen Lebenssituation, mit 77, gesund, mit allem versorgt, auskömmliche Rente.
Natürlich weiß ich nicht in welcher Lebenslage die Erbin ist.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von olga64
als Antwort auf rosemie vom 27.10.2013, 10:45:49
Habe von einem kinderlos verstorbenen Onkel ein Häuschen geerbt.
Dafür soll ich nun 30% Erbschaftssteuer bezahlen lt. Notar. Das Haus hat einen gewaltigen Renovierungsstau. Wer schätzt nun den Wert dieses Häuschens?, oder muß ich einfach hinnehmen, was das Finanzamt mir mitteilt?- Wer hat einen Rat für mich? - und muß ich das alles auf einmal bezahlen, oder gibt es die Möglichkeit einer Stundung? Denn sonst muß ich das Anwesen verkaufen.[/quo
te]

Sie können ja selbst schon ein wenig beurteilen: bei Immobilien ist das wichtigste Kriterium: Lage, Lage, Lage. Wenn also ein unrenoviertes, altes Haus in Kleinkleckersheim steht, ohne Infrastruktur, ohne Arbeitgeber in der Nähe - dürfte es nicht sehr wertvoll sein.
Es gibt Makler, die machen dies für wenig Geld oder kostenlos, aber meist auch nur, wenn sie im 2. Schritt ein Geschäft wittern.
Das Finanzamt schätzt, wenn Sie nichts liefern - da Sie mit Ihrem Onkel ja aus fiskalischer Sicht nur sehr entfernt verwandt sind, halte ich die 30% Erbschaftssteuer schon für angebracht. Kleiner Trost: wenn die Hütte nicht viel wert ist, ist auch die Erbschaftssteuer nicht sehr hoch. Olga
Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 28.10.2013, 16:12:35
Olga64,

Du schreibst: "Sie können ja selbst schon ein wenig
beurteilen: bei Immobilien ist das wichtigste Kriterium:
Lage, Lage, Lage. !"

Ich habe andere Erfahrungen gemacht.

Für mich waren folgende Kriterien gleichwertig wichtig:

1) Alter des Bungalows
2) Grundriß
3) Lage
4) Bausubstanz
5) Kosten

Der Wert der Lage einer Immobilie kann sich sehr schnell
verändern.

Grums
olga64
olga64
Mitglied

Re: Geerbtes Einfamilienhäuschen
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.10.2013, 17:03:47
In München und Oberbayern können Sie seit Jahren jede Immobilie in jeder Grösse und jedem Zustand verkaufen; ebenso verhält es sich in Berlin, wo auch die vergammelten Buden reissend Abnehmer finde. WEiter in Köln, Hamburg usw.
Deshalb Lage, Lage, Lage - viele wohnen ja nicht selbst drin, sondern nehmen es als Investitionsobjekt. DA wird dann saniert und auch auf kostenrelevanter Basis. Deshalb nochmals: Kleinkleckersheim dürfte keinen Investor interessieren - es sei denn, die nächste interessante Grossstadt ist nur wenige Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Olga

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