Internationale Politik Das Kriegssymbol Z
Fett unterlegt von mir -ja,ja.
Natürlich ....... die Ukrainer ....... 👿
da müssen doch die Russen einfach mit einem Zeichen aus dem lateinischen Alphabet reagieren, die armen ....... werden so böse verunglimpft von den typisch Deutschen, obwohl ....... die meisten gar nicht wissen, um was es da eigentlich geht! 👹
Na klar denke ich, aber halt ohne Rechtsabbiegung, einfach geradeaus!
Edita
Quot homines, tot sententiae
Was geht denn jetzt hier ab? Hallo!an ingoGlaubst du wirklich, wir wären alle hier so naiv und würden deine dümmliche Putin Propaganda nicht verstehen. Phil.
Ich habe da noch keine klare Meinung für mich getroffen. Das vorübergehnde Entfernen des "Z" aus dem Logo der "Züricher Versicherung" ist für mich eine alberne Überreaktion, weil kein Mensch darin eine Solidarisierung mit Putin sehen würde. Das demonstrative Zeigen des "Z" dagegen stellt schon ein Kundtun der Sympathie mit der russischen Aggression dar. Inwieweit diese Sympathisierung aber bereits eine Strafttat darstellt, kann ich nicht beurteilen. Dann müssten ja auch Kennzeichen von Saudi-Arabien, das seit vielen Jahren im Jemen Krieg führt, verboten sein. Oder auch das Zeigen der US-Flagge im Irakkrieg.
Deshalb bin ich noch am Überlegen, ob diese Reaktion rechtlich richtig ist, odedr einfach nur rein politisch motiviert ist.
Lese das mal genau durch. Phil
QUELLE BLICK
Bei Verstoss droht sogar Knast – bis zu drei Jahre!
Deutsche verbieten Putins «Z»-Symbol
Zu Beginn des Ukraine-Kriegs tauchte auf russischen Panzern und Helmen einiger Soldaten ein «Z» auf. Der Buchstabe ist inzwischen zum Symbol für die russische Invasion geworden. Ein Zeichen für die Unterstützung. Nun haben zwei Bundesländer in Deutschland reagiert.
Das «Z» werde etwa auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen, heisst es in einer am Samstag aktualisierten Mitteilung des Innenministeriums in Hannover. Auch in Niedersachsen habe es schon «entsprechende Beobachtungen» gegeben.
«Völkerrechtswidrige Verbrechen werden nicht gebilligt»
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (62) erklärte, wer durch das «Z»-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Staatschef Wladimir Putin (69) gegen die Ukraine zum Ausdruck bringe, der müsse in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. «Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte ‹Z› sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheissen.»
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (51) warnte: «Sympathisanten, die in Bayern das Kennzeichens ‹Z› der russischen Streitkräfte öffentlich verwenden», könnten sich wegen der Billigung von Straftaten strafbar machen.
@oldsmobilefan: Dann überleg' mal weiter.....im stillen Kämmerlein. Wenn Du damit fertig bist, können wir hier prima über eine Meinung wegdiskutieren . Das ist doch der Sinn eines Forums.
[Admin: persönlichen Anwurf gelöscht]Macht Dir das Spaß?
@oldsmobilefan
Auch ich bin erstaunt. Es ist mir ein Rätsel, warum man dir den Putinversteher unterstellt aufgrund eines Beitrages, der inhaltlich richtig ist und auch meiner Denke entspricht.
Ja, die Züricher-Reaktion ist sicherlich übertrieben, aber es ist auch richtig, diesem "Z" Verbote entgegen zu setzen wie dem Judenstern oder gar dem Hakenkreuz.
@oldsmobilefan @pschroedWas geht denn jetzt hier ab? Hallo!an ingoGlaubst du wirklich, wir wären alle hier so naiv und würden deine dümmliche Putin Propaganda nicht verstehen. Phil.
Ich habe da noch keine klare Meinung für mich getroffen. Das vorübergehnde Entfernen des "Z" aus dem Logo der "Züricher Versicherung" ist für mich eine alberne Überreaktion, weil kein Mensch darin eine Solidarisierung mit Putin sehen würde. Das demonstrative Zeigen des "Z" dagegen stellt schon ein Kundtun der Sympathie mit der russischen Aggression dar. Inwieweit diese Sympathisierung aber bereits eine Strafttat darstellt, kann ich nicht beurteilen. Dann müssten ja auch Kennzeichen von Saudi-Arabien, das seit vielen Jahren im Jemen Krieg führt, verboten sein. Oder auch das Zeigen der US-Flagge im Irakkrieg.
Deshalb bin ich noch am Überlegen, ob diese Reaktion rechtlich richtig ist, odedr einfach nur rein politisch motiviert ist.
„Wir entfernen vorübergehend die Verwendung des Buchstabens „Z“ aus sozialen Kanälen, wo er isoliert erscheint und missverstanden werden könnte“, sagte die Züricher Versicherung laut FAZ. Das sei insbesondere in den sozialen Medien der Fall, da das Z dort isoliert auftrete.
Hier geht es darum Missverständnisse zu vermeiden, zumal das Z der Züricher auch noch weiß ist.
Die niedersächsische Polizei ist angehalten zu prüfen, ob bei der Verwendung des Z in der Öffentlichkeit, bspw. auf Demonstrationen ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht.
Die Haltung der Züricher kann ich nachvollziehen. Ihr geht es um geschäftsschädigende Folgen.
Die Haltung des niedersächsischen Innenministers gilt es zu hinterfragen.
Für mich verstößt sein Ansinnen gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten …
Wo fangen wir an und wo hören wir auf, Menschen grundrechtlich einzuschränken, weil uns ihre Meinung nicht gefällt ?
Ich denke, das muss eine Demokratie aushalten, wenn sie eine sein will.
Die Haltung des niedersächsischen Innenministers gilt es zu hinterfragen.
Für mich verstößt sein Ansinnen gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten …
Zum Glück gibt es auch das Strafgesetzbuch
Bayerns Justizminister sieht in Verwendung des Kennzeichens "Z" strafbare Billigung
"Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt", so Eisenreich. Wer in Bayern das Kennzeichen "Z" öffentlich verwende, müsse wissen, dass er sich strafbar machen könne.
Eine entsprechende Regelung findet sich im Strafgesetzbuch in Paragraf 140: Dort geht es um die Billigung bestimmter Straftaten - unter anderem auch um die Billigung des Verbrechens der Aggression. Nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch, droht dafür eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/z-zeichen-aus-russland-in-bayern-drohen-rechtliche-konsequenzen,T16nHjD
Danke Hobbyradler, Phil.