Internationale Politik Wege zum Frieden in Europa

Anna842
Anna842
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Anna842
als Antwort auf Rispe vom 29.11.2024, 16:43:08
Die Zusammenhänge sind noch weitaus grauenvoller.!
Wie gesagt, ich habe vieles ausgedruckt, ist somit 
eindeutig nachweisbar.
Dass du dich an all das nicht mehr erinnern magst, das ist der
übliche, allgemein bekannte Verlauf bei Formen der Gewalt.

Und wenn du damit aufhörst, mir bei " Wissenschaft-Staatstheorien-
Staatsphilosophie ", einem von mir eröffneten thread, hinterher
zu steigen, dann werde ich nie mehr etwas von dir lesen
müssen.
Und du auch nicht von mir.
Das wäre ein guter Deal !!

Anna
lupus
lupus
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von lupus
als Antwort auf Simiya vom 29.11.2024, 11:59:23

Ergänzend wäre, dass man für Raketenstellungen der Amerikaner in Deutschland sein muss.

lupus

Rispe
Rispe
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Anna842 vom 29.11.2024, 17:12:27

In dem besagten Thread habe ich mir eine einzige Korrektur erlaubt, weil ich von einem Uni-Seminar eine andere Information hatte.
Wenn du nicht erträgst, dass man dir auch mal widerspricht und nur Bestätigungen von Jasagern lesen willst, dann solltest du aufhören, dich in einem Diskussionsforum zu bewegen. Da musst du schon damit rechnen, dass es Leute gibt, die dir mal widersprechen.
Und zu der anderen Sache: Ich bin nicht nachtragend, deshalb vergesse ich vieles, was andere mir mal an den Kopf geschmissen haben. Und genauso vergesse ich dann manchmal meine eigenen Bemerkungen, die manchmal reine Ironie sind, was natürlich nicht mehr erkennbar ist, wenn etwas aus dem Zusammenhang gerissen wird.
Du bedienst dich unlauterer Mittel, Anna.

Und jetzt beende ich diesen Dialog mit dir, er war wie immer unerfreulich, aber lehrreich für mich.


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Granka
Granka
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Granka
als Antwort auf Juro vom 29.11.2024, 14:47:23
Hallo Granka,

genau das verstehe ich unter einer vernünftigen Diskussion. Voneinander lernen! Was einer nicht weiß kann jemand anderes ergänzen. Deinen letzten Abschnitt finde ich sehr passend.

Wenn also durch den Einsatz von ausländischem Militärpersonal in der Ukraine der Artikel 5 nicht ausgelöst werden kann, dann ist es ein zweiseitiges Geschäft und das entsendende Land muss Tote und Verluste einfach in Kauf nehmen. Es hätte dann nur innenpolitisch die Zustimmung des Parlamentes und die Gewinnung der Bevölkerung für einen Militäreinsatz zu beachten. Die für einen solchen Fall geltenden völkerrechtlichen Regeln wären auch einzuhalten. Wenn nun Polen oder Litauen in dieser Weise vorgeht, und Russland gegen das Entsendeland vorgeht, könnte die NATO nichts machen. 
Hoch risikoreich, sich in dieser Form zu engagieren.

Wenn die Ukraine nun ein offizielles Ersuchen an einzelne Staaten richtet, ihr militärischen Beistand in der Form eines Militäreinsatzes zu leisten, wie Syrien an Russland es auch gemacht hatte, und dabei die Regularien der UNO (Völkerrecht) eingehalten wären, wäre also auch ein Einsatz möglich, ohne dass daraus der Bündnisfall entstehen könnte.

Dann wäre nur noch zu überlegen, dass man Russland im Bezug auf Syrien nicht mehr als Aggressor bezeichnet und der Einsatz Nordkoreanischer Militärs in Kursk völkerrechtlich erlaubt sein könnte.

Was den 3. Irak-Krieg betrifft, so war er eine Aggression, die völkerrechtlich nicht gedeckt war. Keine Zustimmung der UNO.
Hinsichtlich der inneren Rechtslage der USA kann das anders gesehen werden. Wenn eine Gefährdung der USA unmittelbar  zu befürchten wäre, dürfte der Präsident einen Militäreinsatz anordnen. Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. Diese unmittelbare Gefahr bestand aber nicht. Auch im Nachhinein konnten keine anderen Erkenntnisse gewonnen werden. Insofern waren alle Begründungen für Koalition der Willigen falsch und der Einsatz somit nach USA-Recht strafbewehrt.

Juro
geschrieben von Juro
Juro, du unterliegst was die Nato anbelangt immer noch einem Denkfehler. Ich habe so gut wie keine militärische Kenntnisse, aber das in einem Bündnis, das nur zur Verteidigung dient, trotzdem jeder einzelne  Staat eigenverantwortlich handeln kann und nur im Bündnisfall gemeinsam agiert, war mir immer klar. Wir hatten auch Soldaten in Mali, vergessen? 
Wenn Macron Soldaten in die Ukraine entsenden würde, diente das der Verteidigung, näheres stand im Link und wäre völkerrechtlich gedeckt.Sollte Putin deswegen Frankreich angreifen, wäre das ein Angriffskrieg wie in der Ukraine und dann? Was würde dann folgen? Der Artikel 5, Nato Beistandspflicht könnte ausgerufen werden. 

"Verwiesen wird darauf, dass der Bündnisfall laut NATO-Vertrag daran geknüpft ist, dass NATO-Länder und Truppen auf oder über ihrem Territorium angegriffen werden".

 
Macron bekommt
​​​​​​ inzwischen Zuspruch aus einem der nordischen Länder (Finnland, bin mir im Moment nicht sicher)  Boris Johnson will eine Friedenstruppe in die Ukraine entsenden. Polen/ Tusk nimmt  am Treffen der Staatengruppe NB8 (Nordic-Baltic 8) teil. 
Und in Syrien droht Putin eine 2.Front, der Krieg flackert wieder auf und Assad soll schon bei Putin seinen Wunsch nach Hilfe geäussert haben. Dass in Syrien gar nichts völkerrechtlich gedeckt war und ist,sollte sogar dir klar sein.

Putin hat einen völkerrechtswidrigen  Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet, hör auf die Dinge herumzudrehen und nichts was Putin tut, ist vom Völkerrecht gedeckt, aber Kursk ist völkerrechtlich eine Verteidigung der Ukraine.

Vielleicht hatte ich etwas missverständlich geschrieben.
Es wünscht sich in Europa niemand einen Krieg der nicht endet oder sich sogar ausweitet, aber es bleibt dabei, wenn  letzteres passiert, ist Putin schuld. Nicht Europa. 
 
Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf lupus vom 29.11.2024, 17:18:14
Ergänzend wäre, dass man für Raketenstellungen der Amerikaner in Deutschland sein muss.

lupus
Nebenbei:

Gregor Gysi: „Jeder Streit mit Strack-Zimmermann kostet mich sechs Wochen meines Lebens."

Lenova

Das ist ironisch. Wäre ja noch schöner, wenn Streit sich so auswirken würde. 
lupus
lupus
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RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von lupus
als Antwort auf Edita vom 29.11.2024, 13:02:07

Ich schreibe nur selten noch nur hier eine Ausnahme:

Wenn ,
nüchterne Betrachtung der Sachlage, rationelle Einschätzung, emotionslose Willensstärke und sachliches Verhandlungsgeschick,

auf ein geschickt aufgebautes und konsequent vertretenes Lügengespinst aufbaut wird es allgemein und auf Dauer schwierig.

lupus


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Juro
Juro
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RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Juro
als Antwort auf Nordlicht 55 vom 29.11.2024, 15:56:15

Hallo Katja,

Nachtrag zu #11954304

Zwischen der RF und Nordkorea besteht ein Beistandspakt, der auch von der russischen Duma gebilligt wurde.
Die nordkoreanischen Soldaten stehen nach Informationen des ukrainischen Geheimdienstes sowie der ukrainischen Militärführung unter der Befehlsgewalt Russlands, sind von Russland eigekleidet, ausgebildet und mit Waffen ausgestattet. Sie operieren innerhalb von Verbänden der russischen Armee und tarnen sich angeblich als Angehörige der burjatischen Volksgruppe.

Der ukrainische Verteidigungsminister Rustem Umjerow behauptete in einem Interview mit dem südkoreanischen Fernsehsender KBS, das erstmals Gefechte mit nordkoreanischen Kämpfern stattgefunden haben sollen. Diese seien jedoch schwer zu identifizieren, da sie nicht nur in russische Uniformen gekleidet waren, sondern sich auch gezielt als Angehörige der burjatischen Volksgruppe tarnen würden. Diese doppelte Tarnung – sowohl durch die russischen Uniformen als auch durch die kulturelle Verkleidung – erschwere es erheblich, ihre wahre Herkunft festzustellen. Zudem seien die Soldaten vollständig in die russische Armee integriert und unter russischem Kommando operiert, was die Feststellung ihrer tatsächlichen Identität weiter erschwere. Dadurch würde es für die ukrainischen Truppen und die internationale Gemeinschaft zu einer erheblichen Herausforderung, die Zugehörigkeit dieser Kämpfer eindeutig zu bestimmen.[43]

Der US-Verteidigungsminister Lloyd Austin erklärte am 23. November, dass nordkoreanische Soldaten in russische Einheiten integriert und für militärische Einsätze ausgebildet worden seien. Es gebe jedoch keine substantiellen Berichte, die eine aktive Teilnahme dieser Soldaten an den Kampfhandlungen bestätigen würden. Zuvor hatte die New York Times von einem angeblich ersten, begrenzten Kontakt zwischen ukrainischen und nordkoreanischen Soldaten berichtet.[46] Laut der stellvertretenden Sprecherin des US-Verteidigungsministeriums, Sabrina Singh, wurden keine Hinweise auf die Präsenz nordkoreanischer Soldaten in der Ukraine gemeldet. Es wurde jedoch die Stationierung nordkoreanischer Truppen in der russischen Region Kursk, die an die Ukraine grenzt, bestätigt. Darüber hinaus waren Bewegungen von Truppeneinheiten mit nordkoreanischen Soldaten innerhalb dieser Region dokumentiert, was auf eine militärische Zusammenarbeit zwischen Russland und Nordkorea hinwies, jedoch ohne direkte Beteiligung am Kriegsgeschehen in der Ukraine.[47]

Rechtliche Einordnung der Unterstützung Nordkoreas
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Laut Einschätzung von Simon Gauseweg (Jurist mit Spezialisierung auf Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht) ist Stand Oktober 2024 fraglich, ob es sich bei Nordkoreas Unterstützung Russlands um eine direkte Kriegs- oder Konfliktbeteiligung handelt bzw. ob Nordkorea zur Kriegspartei im Russisch-Ukrainischen-Krieg wurde.[72]
Die Entsendung nordkoreanischer Truppen zur Unterstützung Russlands im russisch-ukrainischen Krieg könnte als strategisches Element innerhalb einer umfassenden geopolitischen Agenda bewertet werden. Dieser Schritt findet auf russischem Territorium statt, das von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird (Kursk-Offensive 2024), und zielt darauf ab, die militärischen Kapazitäten Russlands durch die Integration externer Akteure wie Nordkorea zu erweitern. Aus russischer Perspektive könnte diese Zusammenarbeit im Rahmen einer Strategie interpretiert werden, die darauf abzielt, die Kontrolle über Gebiete zurückzugewinnen, die als Teil des russischen Staatsgebiets betrachtet werden. In diesem Zusammenhang könnte die Regierung in Moskau die nordkoreanische Unterstützung als legitimen Beitrag eines strategischen Partners zur Wiederherstellung der territorialen Souveränität darstellen. Die Beteiligung Nordkoreas hat nicht nur praktische militärische Implikationen, sondern symbolisiert auch die Stärkung bilateraler Beziehungen, die auf gemeinsamen Interessen beruhen. Zugleich verdeutlicht sie die wachsende Abhängigkeit Russlands von internationalen Verbündeten, um seine geopolitischen Ziele umzusetzen, und hebt die globale Dimension des Konflikts hervor.[73]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nordkorea_und_der_russische_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine

Es kommt gleich noch ein Artikel ohne Kommentar meinerseits.

Juro
Juro
Juro
Mitglied

RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Juro

Nachtrag zu Nordkoreanische Soldaten in Russland
Juro

Völ­ker­rechts­ver­stoß ja, Kon­f­likt­be­tei­li­gung frag­lich
Gastbeitrag von Simon Gauseweg
24.10.2024

Wird Nordkorea zur Kriegspartei, sollten Kim Jong Un Russland tatsächlich Soldaten für den Ukraine-Krieg zur Verfügung stellen? Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS
Nordkorea hat Soldaten nach Russland entsandt. Möglicherweise sollen sie am russischen Krieg gegen die Ukraine teilnehmen. Simon Gauseweg beleuchtet, was das für das Völkerrecht bedeutet und ob Nordkorea dadurch Kriegspartei würde.

Etwa 3.000 Soldaten soll Nordkorea nach Russland verlegt haben; das Kontingent könnte auf bis zu 12.000 Soldaten anwachsen. Diejenigen Truppen, die sich bereits in Russland befinden, sollen derzeit auf Kampfeinsätze vorbereitet werden. Nicht nur die Geheimdienste Südkoreas und der Ukraine befürchten, dass diese Soldaten bald gegen die Ukraine ins Feld ziehen sollen. Neben NATO-Generalsekretär Mark Rutte und Vertretern der EU-Kommission spricht auch das Auswärtige Amt von einer Eskalation des Konflikts. Falls nordkoreanische Truppen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen sollten, wäre dies aus Sicht des Ministeriums ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Diese Einschätzung ist jedenfalls dann richtig, wenn die nordkoreanischen Soldaten unter eigener Flagge gegen die Ukraine ins Feld ziehen sollten. Allerdings könnte eine Beteiligung der nordkoreanischen Truppen auch weit inoffizieller aussehen: Laut Berichten des südkoreanischen National Intelligence Service soll Russland zur Verschleierung russische Uniformen und auch Papiere an die nordkoreanischen Kämpfer ausgeben. Das könnte dafür sorgen, dass die Truppen völkerrechtlich nicht mehr Nordkorea, sondern Russland zuzuordnen wären.

Beteiligung in eigenem Namen ist Beteiligung
Daran, dass die russische Aggression illegal ist, hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Jeder Staat, der den russischen Truppen eigene Truppen an die Seite stellt, verstößt damit ebenso gegen das in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegte Gewaltverbot wie Russland selbst. In der Folge dürfte die Ukraine als Selbstverteidigung auch gegen Nordkorea militärische Gewalt anwenden.
Das gälte auch dann, wenn die nordkoreanischen Unterstützungstruppen nie ukrainischen Boden betreten würden. Selbst wenn sie lediglich in den von der Ukraine gehaltenen russischen Gebiete in der Region Kursk kämpften, läge darin eine Beteiligung am internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Das ukrainische Selbstverteidigungsrecht macht an der Grenze nicht halt, sondern erlaubt es, den Aggressor Russland auch auf dessen Staatsgebiet zu bekämpfen. Obwohl Russland etwa die Region Kursk aus militärisch-operativer Sicht verteidigt, ist das aus rechtlicher Sicht nicht vom Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Folglich kann sich Nordkorea auch nicht an einer solchen Verteidigung beteiligen. Stattdessen wäre auch die reine Verteidigung der Region Kursk völkerrechtlich als Teil des russischen Angriffskrieges zu betrachten und Nordkorea damit Konfliktpartei.

Militärzugehörigkeit begründet völkerrechtliche Zurechnung
Juristische kniffliger wird es, wenn Nordkoreas Truppen nicht im Namen Kim Jong Uns, sondern unter russischen Namen und im Namen Russlands ins Feld zögen. Die Argumentation, dass in den russischen Uniformen weiterhin nordkoreanische Soldaten steckten und Hoheitsabzeichen und Ausweise daher keine Rolle spielten, macht es sich jedenfalls zu einfach.
Es ist Teil der staatlichen Souveränität, darüber zu bestimmen, wer Angehöriger der eigenen Streitkräfte ist. Weder besteht ein völkerrechtliches Verbot, Ausländer in das eigene Militär aufzunehmen, noch eines gegen die Integration ganzer Verbände in die eigenen Strukturen. Eine Person, der der russische Staat eine russische Uniform, einen russischen Militärausweis und einen russischen Vorgesetzten gegeben hat, ist ein russischer Soldat – ganz gleich, in welcher Armee und unter welcher Nationalität sie zuvor militärisch ausgebildet wurde. 
Aus dem gleichen Grund sind die Freiwilligen der Internationalen Legion der Territorialverteidigung der Ukraine reguläre Angehörige der ukrainischen Armee und keine Söldner oder sonstigen illegalen Kämpfer. Ihre Handlungen sind – qua Integration in die Streitkräfte – dem ukrainischen Staat und nicht ihren Herkunftsländern zuzurechnen.

Organleihe als Zurechnungsregel
Anders als die Angehörigen der ukrainischen Internationalen Legion bestehen die nordkoreanischen Truppen nicht aus Freiwilligen, die aus eigenem Antrieb für Russland kämpfen. Stattdessen dürfte sie auf Befehl handeln. Trotzdem muss ihre Beteiligung an den Feindseligkeiten nicht bedeuten, dass Nordkorea sich diesen Umstand zurechnen lassen muss. Sollten die entsendeten Soldaten tatsächlich umgekleidet und aus der nordkoreanischen Befehlskette herausgelöst und russischen Einheiten unterstellt werden, läge hierin wohl ein Fall der Organleihe. Völkerrechtlich verantwortlich wäre dann nicht der Entsendungsstaat, sondern der Staat, zu dessen Verfügung das Organ gestellt wurde. 
Eine entsprechende Regelung findet sich im Art. 6 der Entwurfsartikel zur Staatenverantwortlichkeit der Völkerrechtskommission, der geltendes Gewohnheitsrecht wiedergibt. Ein Staat, der die Kontrolle über eigene Staatsorgane aufgibt und diese einem anderen Staat zu dessen Verfügung stellt, entzieht sich dadurch seiner völkerrechtlichen Verantwortlichkeit. Entgegen anderslautender Äußerungen unterscheidet das Völkerrecht insoweit nicht zwischen der Lieferung von Waffen und der Unterstellung von Personal, wenn der Empfangsstaat vollständig nach seinem Belieben darüber verfügen kann. Die Lieferung von Waffen allein macht einen Staat nicht zur Kriegspartei. Konsequenterweise bleibt auch ein Staat, der eigenes Personal vollständig aufgibt, selbst außerhalb des Konflikts.
Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass Nordkorea am Konflikt völkerrechtlich unbeteiligt bleibt. Das setzt aber voraus, dass die nordkoreanischen Soldaten tatsächlich aus der nordkoreanischen Befehlshierarchie herausgelöst werden. Das darf schon aufgrund des beinahe religiösen Personenkults, der um Diktator Kim Jong Un betrieben wird, bezweifelt werden. Das ist aber letztlich eine tatsächliche, keine rechtliche Frage.

Nordkorea könnte unbeteiligt bleiben, keinesfalls aber neutral
Aber auch eine Unterstützung unterhalb der Schwelle eigener Gewaltanwendung kann gegen das Völkerrecht verstoßen. 
Konkret verbietet das Neutralitätsrecht als Teilgebiet des Rechts des bewaffneten Konflikts allen Staaten, die nicht am Konflikt beteiligt sind, die Bevorteilung einer der beiden Seiten. Unter dem Begriff der "wohlmeinenden" (benevolent) oder "qualifizierten Neutralität" wird heute vertreten, dass demgegenüber das Opfer einer Aggression unterstützt werden darf. Eine Unterstützung des Aggressors ist jedoch weiterhin kein mit Neutralität zu vereinbarendes Verhalten.
Durch die Entsendung von Truppen zur Unterstützung des Angreifers Russland verstieße Nordkorea also jedenfalls gegen seine Pflichten aus dem Neutralitätsrecht. Als Rechtsfolge könnte die Ukraine einerseits Unterlassung verlangen und andererseits diesem Verlangen durch Gegenmaßnahmen und Sanktionen Nachdruck verleihen. Auch Bekämpfung der nordkoreanischen Truppen auf russischem Gebiet müsste Nordkorea dulden. Ob die Ukraine oder ihre Verbündeten aber außerhalb der Ukraine und Russlands militärisch gegen Nordkorea vorgehen dürften, erscheint eher fraglich. Aber einen Angriff auf Nordkorea dürfte wohl ohnehin weder die Ukraine noch sonst jemand beabsichtigen.

Folgeprobleme bei Kriegsgefangenenschaft
Folgeprobleme ergeben sich, wenn die von Nordkorea entsandten Soldaten in ukrainische Kriegsgefangenenschaft geraten sollten. Die Behandlung der Kriegsgefangenen ist im III. Genfer Abkommen von 1949 geregelt. Dessen Vorschriften richten sich vornehmlich an den Gewahrsamsstaat sowie die "Macht, von denen die Kriegsgefangenen abhängen", d.h. "ihre" Konfliktpartei. Daneben nehmen einige Vorschriften aber auch Bezug auf die "Heimat" der Kriegsgefangenen, also wohl den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die Ukraine könnte argumentieren, dass das – trotz russischer Pässe – Nordkorea ist. Denn ein Staat (in diesem Fall dann Russland) kann von einem anderen Staat (in diesem Fall der Ukraine) nicht ohne Weiteres verlangen, jedwede Einbürgerung zu akzeptieren. Nach den 1955 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) im Nottebohm-Fall entwickelten Kriterium ist ein Staat an die Passvergabe eines anderen Staates nur dann gebunden, wenn zwischen diesem und seinem (vermeintlichen) Staatsangehörigen eine "genuine Verbindung" (genuine link) besteht. Eine solche kann zwar prinzipiell durch den Dienst in den Streitkräften dieses Staates entstehen. In nicht wenigen Staaten der Welt führt ein Weg zur Staatsangehörigkeit durchs Militär. Aber mit der bloßen Aufnahme in die Armee die Pflicht anderer Staaten zu verlangen, die Staatsangehörigkeit zu akzeptieren, ist ein Zirkelschluss.
Der Ukraine, deren Bevölkerung in den besetzten Gebieten immer wieder dazu gezwungen wird, die russische Staatsangehörigkeit anzunehmen, könnte durchaus versucht sein, das Nottebohm-Kriterium eng auszulegen. Damit könnte sie gefangen genommene Nordkoreaner zwar als russische Kämpfer, nicht aber als russische Staatsangehörige anzusehen. Sie müssten weiterhin als Kriegsgefangene behandelt werden. Doch in Punkto Heimkehr entsendet sie Kim Jong Un in ein ungewisses Schicksal.
Der Autor Simon Gauseweg ist akademischer Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland

Lenova46
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RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Juro vom 29.11.2024, 17:38:29

Danke für deinen Arbeitsaufwand, Quellen, Beiträge, Kommentare, die lesenswert sind, einzustellen.

Juro
Juro
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RE: Wege zum Frieden in Europa
geschrieben von Juro
als Antwort auf Granka vom 29.11.2024, 17:24:14

Granka,
warum gehst du immer davon aus, dass ich eine Schuld Putins an diesem Krieg verneinen würde. Das tue ich keinesfalls. Alles was Putin anstellt, er ist der Aggressor und er muss sich alles nachfolgende zurechnen lassen. 
Eben weil niemand in Europa eine weitere Eskalation möchte sollte man jetzt an den Verhandlungstisch kommen und einen Waffenstillstand vereinbaren. Jeder Tag Krieg birgt unendlich viele Gefahren, dass er endgültig aus dem Ruder läuft. Danach müssen Verhandlungen zur Lösung des Konfliktes folgen. Dabei sollten alle Sicherheitsinteressen aller Seiten auf den Tisch kommen und zu einer dauerhaften Lösung gebracht werden.

Kann man jetzt davon ausgehen, dass der Bündnisfall doch eintreten würde?

Juro


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