Internationale Politik Putin wird den Ukrainekrieg (politisch) nicht überleben.
Ein wenig hört sich Ihre Formulierung für mich an als sei sie in Reichsbürger-Kreisen entstanden. Aber damit tu ich Ihnen sicher unrecht und das möchte ich dann doch nicht .Olga
So nichtssagend sind die "Formulierungen" jedenfalls. Wir sollten sie einfach nicht mehr beachten. Das ist mein Vorschlag.
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adam
Ich versuche noch einmal auf Deine vielsagende Idee einzugehen, Adam, und dann lass ich es sein.Ein wenig hört sich Ihre Formulierung für mich an als sei sie in Reichsbürger-Kreisen entstanden. Aber damit tu ich Ihnen sicher unrecht und das möchte ich dann doch nicht .OlgaSo nichtssagend sind die "Formulierungen" jedenfalls. Wir sollten sie einfach nicht mehr beachten. Das ist mein Vorschlag.
geschrieben von adam
Also: Bringt es nicht selbst Hardcoredemokraden wie Dich zum Nachdenken, dass sie einerseits pausenlos vor rechtsextremen Umtrieben und vorm Erstarken einer Partei wie der AfD warnen
und andererseits die Ansicht vertreten, auch die werde sich im Falle einer Regierungsübernahme strikt an die Vorgaben des Grundgesetzes halten müssen.
Wieso muss sie?
Weil es so geschrieben steht und der Artikel 20 den Bürgern ein Recht zum Widerstand einräumt, falls jemand die Ordnung des GG beseitigen will. Den gleichen Bürgern, die sie aus welchen Gründen auch immer gewählt haben und deshalb dumm zu nennen sind.
Das Recht hat zu allen Zeiten der Macht bedurft und wie wir alle mehr oder weniger aufmerksam beobachten, ist just derzeit in Russland die Macht dabei, ihren Bürgern beizubringen, sie sei das Recht.
Manche leisten Widerstand, ja.
Doch zu welchem Preis?
Kurz: Ich halte es für eine merkwürdige Art, einerseits pausenlos vor einschneidenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu warnen
und anderseits, unter Hinweis auf eine vermutete Beständigkeit bei der Umsetzung von Grundgesetzvorgaben, zu argumentieren, dies garantiere selbst dann Schutz vor Veränderungen bei der Umsetzung der Rechtsordnung, wenn einträfe, wovor gewarnt wird.
Weshalb: Weil ein Artikel unter dem Begriff „Ewigkeitsklausel“ ins GG eingefügt sei.
Was die Substanzhaltigkeit socher Gedankengänge angeht, wirft diese ein bezeichnendes Licht auf das Selbstverständnis von Leuten, die solches ernsthaft als hochqualitativ und überlegen zu vermitteln versuchen.
Komm gut durch den Abend und gut durch die Nacht.
Und wenns ganz gut kommt: Nimm den eigenen Vorschlag ernst und fang mit der Umsetzung an.
Hallo,
nur zum Thema, nicht an die Personen:
Wie oft ist das deutsche Grundgesetz im Laufe seiner Existenz schon geändert worden?
54 mal.
So viel zur Ewigkeit. Das Recht entspricht immer der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung. Daher wird es bei veränderten gesellschaftlichen Bedingungen auch regelmäßig angepasst. Ganz normal.
Kommt beim GG immer drauf an, wer anpasst, Demokraten oder Antidemokraten.
Juro
"Äkswa" - aber Du brauchst mir jetzt keine Sprachnachricht schicken nur deshalb ...Hallo aixois (wie spricht man das?),
Hallo,Juro,
nur zum Thema, nicht an die Personen:
Wie oft ist das deutsche Grundgesetz im Laufe seiner Existenz schon geändert worden?
54 mal.
So viel zur Ewigkeit. Das Recht entspricht immer der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung. Daher wird es bei veränderten gesellschaftlichen Bedingungen auch regelmäßig angepasst. Ganz normal.
Kommt beim GG immer drauf an, wer anpasst, Demokraten oder Antidemokraten.
Juro
diese Änderungen betrafen die Ewigkeitsklausel nicht. Sie hat nach wie vor Bestand. Soviel zu den Änderungen und zum Verständnis der Verfassung.
--
adam
So ist es Adam, die Ewigkeitsklausel heißt Ewigkeitsklausel weilHallo,Juro,
nur zum Thema, nicht an die Personen:
Wie oft ist das deutsche Grundgesetz im Laufe seiner Existenz schon geändert worden?
54 mal.
So viel zur Ewigkeit. Das Recht entspricht immer der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung. Daher wird es bei veränderten gesellschaftlichen Bedingungen auch regelmäßig angepasst. Ganz normal.
Kommt beim GG immer drauf an, wer anpasst, Demokraten oder Antidemokraten.
Juro
diese Änderungen betrafen die Ewigkeitsklausel nicht. Sie hat nach wie vor Bestand. Soviel zu den Änderungen und zum Verständnis der Verfassung.
--
adam
„ die „Ewigkeitsklausel“ im Zusammenhang mit dem Grundgesetz steht.
Gemeint ist damit, daß einige Bestimmungen, die im Grundgesetz festgelegt sind, niemals aufgehoben werden können. Sie sind “ewig“, das heißt, sie sind wirksam, solange das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt.“
Edita
Hallo Adam,
wenn diese Rechten erst mal am Regieren sind, meinst du, sie erstarren vor einer Ewigkeitsklausel? Um diese Klausel herum kann man viel Substanz wegkratzen.
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
- die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze
- der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG),[6]
- „das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit“ (Art. 1 Abs. 2 GG),[6]
- die Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG),
- das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
- die Staatsform der Republik (republikanisches Prinzip) (Art. 20 Abs. 1 GG),
- das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG),
- das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG),
- das Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG),
- die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG),
- die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 Hs. 1 GG),
- die Bindung der Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) an die Verfassung und das sonstige Recht (Art. 20 Abs. 3 Hs. 2 GG).
Juro
Hallo Edita,
du sagst es:
Denkst du auch an die verschiedenen Regelungen für den inneren und äußeren Notstand?Sie sind “ewig“, das heißt, sie sind wirksam, solange das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt.“
Kein weiterer Kommentar meinerseits.
Juro
Auch dann gilt das Grundgesetz erst recht und somit auch die Ewigkeitsklausel!
" Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
Edita
. . . . .Ist auch entbehrlich, Juro,
Kein weiterer Kommentar meinerseits.
geschrieben von Juro
wenn Du wie ich begriffen hast, worin findige Erleuchtung Suchende den tiefen, tiefen Sinn der taoistisch anmutenden Floskel „von Ewigkeit zu Ewigkeiten“ zu erkennen scheinen.