Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"

Internationale Politik Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"

Bias
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Bias
als Antwort auf pschroed vom 03.11.2020, 18:07:17
Die Politik nimmt dieses Problem immer noch nicht ernst genug. Die Attentäter von Dresden und Wien waren für die Behörden keine Unbekannten,
geschrieben von pschroed
Was näher liegt - sie waren es zweifelsohne auch für die Justiz und die Sicherheitsbehörden nicht, Pschroed.
olga64
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von olga64
als Antwort auf pschroed vom 03.11.2020, 18:07:17

DEr Attentäter von Wien wurde im Februar 2019 eingesperrt. Da er nach Jugendrecht verurteilt wurde, wurde er frühzeitig im Dezember 2019 entlassen und stand auch unter BEobachtung.
Aber auch diese Leute wissen, wann sie zuschlagen können und werden ,weil niemand eine Rund-um-die-Uhr Beobachtung über einen längeren Zeitraum garantieren kann.
Ich bleibe auch bei meiner früher schon geäusserten Meinung: auch eine noch schärfere Gangart würde die potentiellen Gefährder nicht abschrecken, wenn diee entweder aus Mordlust oder religiösem Fanatismus ihr blutiges  Werk vollenden wollen.
Bei dem Attentäter von Wien konnte man übrigens auch keine Forderungen nach Abschiebung stellen (wie bei dem Dresdner Fall), weil er österreichischer Staatsbürger war. Olga

pschroed
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Bias vom 03.11.2020, 18:21:37

Interessant die Vernetzung nach DE und BE.  Siehe Link. Phil.

Quelle https://www.spiegel.de/politik/ausland/terror-in-wien-mutmasslicher-attentaeter-war-in-kontakt-mit-deutschen-dschihadisten-a-444e7d8b-a7d9-4078-a618-bbf3415e0d75

In dem Haus sollte F. offenbar auf seine Schleusung warten. Dem Gericht zufolge hielten sich dort außerdem zwei Deutsche und ein Belgier auf. Nach drei Tagen sei F. jedoch mitgeteilt worden, dass eine Schleusung nach Syrien derzeit zu gefährlich sei.
Um wen es sich bei den Deutschen und dem Belgier handelte, die der Österreicher in dem mutmaßlichen "Safehouse" des IS traf, geht aus dem Urteil nicht hervor. F. wurde von seinen Kontaktleuten schließlich wieder in sein Hotel zurückgebracht, wo ihn die türkische Polizei am 15. September 2018 festnahm.


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pschroed
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von pschroed
als Antwort auf olga64 vom 03.11.2020, 18:28:40
DEr Attentäter von Wien wurde im Februar 2019 eingesperrt. Da er nach Jugendrecht verurteilt wurde, wurde er frühzeitig im Dezember 2019 entlassen und stand auch unter BEobachtung.
 
Liebe Olga.
Ich frage mich wirklich ob unsere Gesetze noch angepasst sind in Bezug dieser sehr schlimmen Menschen.  Phil.
freddy-2015
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf olga64 vom 03.11.2020, 17:31:41

Ich wäre für eine Gesetzesänderung,



 
die mit 2/3 Mehrheit bestimmt werden muss.

Wer in einer Terroristischen Vereinigung mitmacht
und noch in den Krieg zieht, (Syrien )
dem sollten alle Grundrechte aberkannt werden
und das für mind. 15 Jahre.
Wem Strafen nachgewiesen werden Lebenslange Haft.
Ihr Vorschlag würde all den Diktaturen beweisen, dass auch Deutschland, das so stolz auf Rechtsstaat, Demokratie und Liberalität ist, nur Lippenbekenntnisse macht.

WAs verstehen Sie eigentlich unter Grundrechten, die jemandem aberkannt werden? DAss sie nicht mehr wählen dürfen oder kein Hartz IV mehr erhalten?
Und "lebenslange Haft" also ohne vorhergegangenes gerichtliches Urteil?
Bisher läuft dies ja anders: es sitzen viele deutsche Landeskinder in den Knästen in Syrien, die dann von Kurden finanziert werden, weil wir uns weigern, unsere eigenen Staatsbürger zurückzuholen und sie hier vor ein ordentliches Gericht zu stellen.
Das, was wir von anderen Ländern fordern, dass sie ihre eigenen Bürger zurücknehmen, wenn die bei uns kriminelle Taten begehen, ignorieren wir völlig, wenn es um unsere Bequemlichkeit geht.

Ich kann nur sagen, in so einem Land, wie Sie es skizzieren, möchte ich nicht leben. Olga
Ich auch nicht Olga.

Aber wenn wir von Gesetz und Ordnung ausgehen und es geht um Terrorismus,
dann sollten wir uns überlegen,
wie halten wir alle Terroristen im Blick bzw. unter Kontrolle.
Wir reden hier nicht über Muslime die streng gläubig sind,
sondern von Mörder die keine Rücksicht auf 1, 10 oder 100 Menschen nehmen.

Straftäter die terroristische Anschläge ausgeübt haben
und die verurteilt wurden, werden bei uns nicht hingerichtet.
Aber sie sollten nie wieder in die Lage versetzt werden zu töten.



Olga  :
Ihr Vorschlag würde all den Diktaturen beweisen, dass auch Deutschland, das so stolz auf Rechtsstaat, Demokratie und Liberalität ist, nur Lippenbekenntnisse macht.

Freddy  :
Eine Demokratie darf sich verteidigen und muss seine Bürger schützen Olga,
wir haben doch oft nur Täter beschützt anstatt den Opfern zu helfen.


 
olga64
olga64
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von olga64
als Antwort auf freddy-2015 vom 03.11.2020, 18:54:06




Freddy  :
Eine Demokratie darf sich verteidigen und muss seine Bürger schützen Olga,
wir haben doch oft nur Täter beschützt anstatt den Opfern zu helfen.


 
Jetzt sollten Sie nur noch faktengestützt erklären, wann und wo in Deutschland Täter beschützt wurden und Opfern nicht geholfen wurde.
Ich denke, dass, wenn überhaupt, dies bei rechtspopulistischen Verdachtsmomenten in einigen Regionen Deutschlands bis noch vor einigen Jahren der Fall war (auf dem rechten Auge war man lange blind).
Aber bei islamistischen Angriffen sehe ich das nicht so, wobei man allerdings berücksichtigen muss, dass die meisten Attentäter ihre Angriffe nicht überlebten, weil sie sich teilweise selbst umbrachten nach ihrer Tat.
Wir leben seit Jahrzehnten mit Terror, erinnere nur an die RAF-Zeit und hatten bisher oft sehr grosses Glück, dass diese bei Islamisten meist schon vorher in deren Planungsphase entdeckt und verhindert wurde.
Die Demokratie schützt keine Bürger - dafür sind Politiker verantwortlich. Aber wie soll das gehen, wenn Gefährder so geschickt operieren, dass sie erst nach der Tat entdeckt werden können?
Olga

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Bias
Bias
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Bias
als Antwort auf freddy-2015 vom 03.11.2020, 18:54:06
Freddy  :
Eine Demokratie darf sich verteidigen und muss seine Bürger schützen Olga,
wir haben doch oft nur Täter beschützt anstatt den Opfern zu helfen.

geschrieben von freddy-2015
Eine wehrhafte Demokratie muss jederzeit in der Lage sein sich zu verteidigen.
Sie überträgt diese Aufgabe ihren Exekutivorganen die imstande sein müssen diese Aufgabe zu erfüllen.
Letzteres wird konterkariert wenn die Politik als Gesetzgeber ihren Ordnungskräften misstraut, sie mit manchmal absurd wirkenden Weisungen und Verordnungen geradezu daran hindert ihre Aufgaben zu erfüllen
und
wenn diese darüber hinaus erfahren, dass die Justiz beim Versuch Pflichten effizient zu erfüllen sehr oft auch keine verlässliche Hilfe darstellt (wie käme es sonst zu Tätern, deren relativ straflos gebliebenen Kriminalitätskarrieren einer erstaunten Öffentlichkeit hin und wieder erst dann offenbar wird, wenn ein durch sie verübtes Schwerverbrechen geschieht).

Was droht:
Wenn der Staat wie bei uns das Gewaltmonopol hat und nicht in der Lage ist es so zu nutzen, dass es seinen Bürgern Sicherheit bietet
geht deren Vertrauen in den Staat verloren.
Ihnen bleibt dann auch aus Vernunftgründen auf Sicht nichts übrig als selbst für ihren Schutz zu sorgen.
Das aber kann zur Zeit ernsthaft niemand wollen.
Alexs
Alexs
Administrator

RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Alexs
als Antwort auf Bias vom 03.11.2020, 20:35:12

Dann droht GG Art.20 Abs. 4. zu greifen.

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Der-Waldler
Ein lesens- und nachdenkenswerter Artikel (Klick!)
Karl
Karl
Administrator

RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Karl
als Antwort auf Alexs vom 03.11.2020, 23:07:04

Nun, dieses Recht zum Widerstand im GG Art.20 Abs. 4 wurde im Gedenken an die Widerstandskämpfer im 3. Reich in das Grundgesetzt aufgenommen.

Wir stimmen sicherlich alle darin überein, dass GG Art.20 Abs. 4 keine Ermächtigung zur Lynchjustiz gegen Personen ist und auch keine Legitimation für Terroristen, die sich gegen den Staat wenden, sein darf. Es gibt keinen Grund das Gewaltmonopol des österreichischen oder des deutschen Staates in Frage zu stellen.

Entschiedene staatliche Gegenwehr gegen terroristische Gewalt von Islamisten, Rechten oder Linken ist notwendig, auch wenn es nicht die einzige gesellschaftliche Reaktion bleiben darf.

Symptombekämpfung ist notwendig, aber Ursachenanalyse ist ebenso wichtig und nur dadurch kann langfristig eine Ursachenbeseitigung und eine Heilung der gesellschaftlichen Risse erfolgen.

Karl


*GG Art.20 Abs. 4

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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