Internationale Politik KZ-Sekretärin
Erst jetzt wurde eine KZ- Sekretärin zu 2 Jahren auf Bewährung, wegen Beihilfe zu Tausendfachem Mord, verurteilt. Auf so eine Justiz kann man auch verzichten.
LG Hubert
Erst jetzt wurde eine KZ- Sekretärin zu 2 Jahren auf Bewährung, wegen Beihilfe zu Tausendfachem Mord, verurteilt. Auf so eine Justiz kann man auch verzichten.Welches Urteil hieltest Du in Anbetracht des Alters der nach Jugendstrafrecht angeklagten 97-Jährigen für angemessen, Jeweller?
geschrieben von jeweller
Kann für das, wessen sie angeklagt war, überhaupt ein gerechtes Urteil geben?
Tausende Lang- bis Lebenslang-Urteile wären Jahre zuvor möglich gewesen.
Wären die Taten zur Anklage gekommen und hätten die Richter ähnlich wie in Fällen von Bankraub urteilen können.
@jeweller: Manchmal ist es besser, zu schweigen, als Sprechblasen zu reden.
Ich habe aber auch eine Meinung dazu: Diese zwei Jahre sind ein weises Urteil .Das Mädchen war damals (echt!!) minderjährig und war Hitler ebenso verfallen, wie die meisten Kinder und Jugendlichen. Ich mache mich heute nicht zum Richter über dieses Mädchen. Und die juristischen Fragen kriegt man heute nicht mehr aufgearbeitet; erst Recht nicht aus Südafrika. Wenn Du da anderer Meinung bist, dann schreib' ausführlich, was konkret hätte anders gemacht werden müssen. Ich maße mir das nicht an.
Ich möchte auch kein Richter sein in diesem Fall, aber
1. denke ich das sämtliche Mitarbeiter des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beteiligt waren
2. dass eine 19jährige Stenotypistin sicherlich keine führende Sellung dort inne hatte
3. hätte ein derartiges Verfahren viel viel viel früher angestrengt werden sollen
Und nun die Jugendstrafe zur Bewährung ist für die Dame eher gleichzusetzen mit einer Rüge. Es wirkt durchaus lächerlich bis man etwas drüber nachdenkt.
Wie gesagt, ich wollte kein Richter sein in diesem Fall - aber ein Freispruch wäre fatal gewesen
Aylas
Erst jetzt wurde eine KZ- Sekretärin zu 2 Jahren auf Bewährung, wegen Beihilfe zu Tausendfachem Mord, verurteilt. Auf so eine Justiz kann man auch verzichten.
LG Hubert
Hubert,
seit 1949 geht es im Deutschen Strafrecht wieder um Sühne und nicht um Rache.
Und natürlich ist das Lebensalter und die Verantwortlichkeit der Täterin zum Zeitpunkt der Tat mit ausschlagregend in der Urteilsfindung durch das Gericht.
Zu Recht wurde das Jugendstrafrecht angewendet, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt und nicht in der Entscheidungsebene beschäftigt sondern abhängig war. Nach der langen Zeit, in der dieser Fall nicht strafrechtlich verfolgt wurde, halte ich das Urteil für Weise und angemessen. Der Antritt einer Haftstrafe würde mit 97 Jahren dem Sühnegedanken nicht angemessen entsprechen, sondern wäre pure Rache.
Eine rechtsstaatliche Justiz ist unverzichtbar!
Morvan
Als ich in spiegel online diese meldung las, war mein erster gedanke:Erst jetzt wurde eine KZ- Sekretärin zu 2 Jahren auf Bewährung, wegen Beihilfe zu Tausendfachem Mord, verurteilt. Auf so eine Justiz kann man auch verzichten.Welches Urteil hieltest Du in Anbetracht des Alters der nach Jugendstrafrecht angeklagten 97-Jähri...
geschrieben von jeweller
ERST JETZT?
auch jewellers beitrag hat bei mir die frage aufgeworfen:
ERST JETZT.
das missverhältnjs zwischen NAZI Verbrechen und Strafe/Urteil ist beachtlich.
In manchen Ländern nennt man das "den dt. Langmut" 🙄
gibt es ein gerechtes urteil?
ich telefoniere mal mit meinen jüdischen Freunden und Verwandten , die haben bestimmt etwas dazu zu sagen
chris33
Ja, Morvan,
Hubert,
seit 1949 geht es im Deutschen Strafrecht wieder um Sühne und nicht um Rache.
Und natürlich ist das Lebensalter und die Verantwortlichkeit der Täterin zum Zeitpunkt der Tat mit ausschlagregend in der Urteilsfindung durch das Gericht.
Zu Recht wurde das Jugendstrafrecht angewendet, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt und nicht in der Entscheidungsebene beschäftigt sondern abhängig war. Nach der langen Zeit, in der dieser Fall nicht strafrechtlich verfolgt wurde, halte ich das Urteil für Weise und angemessen. Der Antritt einer Haftstrafe würde mit 97 Jahren dem Sühnegedanken nicht angemessen entsprechen, sondern wäre pure Rache.
Eine rechtsstaatliche Justiz ist unverzichtbar!
geschrieben von Morvan
das ist sie, die rechtsstaatliche Justiz – unverzichtbar.*
Doch gerade deshalb erachte ich die Frage nicht nur als zulässig, sondern für notwendig, weshalb der Einzeltäternachweis in Fällen wie diesen so lange Zeit nicht im StGB stand.
Zufall oder schlicht der Tatsache geschuldet, dass bei jedem staatlichen Reset Fachleute zum Wiederaufbau gebraucht werden; erkennbar nicht nur im Handwerk.
*„Das Recht ohne Macht ist machtlos – die Macht ohne Recht ist tyrannisch. Also muß man dafür sorgen, daß das, was Recht ist, mächtig und das, was mächtig ist, gerecht sei.“ (Blaise Pascal zu Zeiten Ludwigs des XIV.)
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Recht, welches zu seiner Durchsetzung der Macht bedarf, Recht setzt?
Wie wahrscheinlich, dass ihm die Macht die Arbeit aus Praktikabilitätsgründen abnimmt?
Sollte man nicht froh sein, dass dieser Fall, der schon vor Monaten die Gemüter erregte und in den Medien und auch hier alle Fakten und Umstände beleuchtete, die zu berücksichtigen waren, abgeschlossen wurde? Und das, bevor die Natur ein biologisches Urteil fällen konnte. Frau Furchner hat im Alter von 97 Jahren ihre Strafe erhalten, das Gericht hat seine Arbeit getan. Viel zu spät, aber das ist nicht an diesem Fall auszubessern, da gibt es noch viel mehr, wo die Verbrechen der Nazis nicht verfolgt wurden. Das Dreher-Gesetz zum Beispiel.Ja, Morvan,
Hubert,
seit 1949 geht es im Deutschen Strafrecht wieder um Sühne und nicht um Rache.
Und natürlich ist das Lebensalter und die Verantwortlichkeit der Täterin zum Zeitpunkt der Tat mit ausschlagregend in der Urteilsfindung durch das Gericht.
Zu Recht wurde das Jugendstrafrecht angewendet, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt und nicht in der Entscheidungsebene beschäftigt sondern abhängig war. Nach der langen Zeit, in der dieser Fall nicht strafrechtlich verfolgt wurde, halte ich das Urteil für Weise und angemessen. Der Antritt einer Haftstrafe würde mit 97 Jahren dem Sühnegedanken nicht angemessen entsprechen, sondern wäre pure Rache.
Eine rechtsstaatliche Justiz ist unverzichtbar!
geschrieben von Morvan
das ist sie, die rechtsstaatliche Justiz – unverzichtbar.
Doch gerade deshalb erachte ich die Frage nicht nur als zulässig, sondern für notwendig, weshalb der Einzeltäternachweis in Fällen wie diesen so lange Zeit nicht im StGB stand.
Zufall oder schlicht der Tatsache geschuldet, dass bei jedem staatlichen Reset Fachleute zum Wiederaufbau gebraucht werden; erkennbar nicht nur im Handwerk.
„Das Recht ohne Macht ist machtlos – die Macht ohne Recht ist tyrannisch. Also muß man dafür sorgen, daß das, was Recht ist, mächtig und das, was mächtig ist, gerecht sei.“ (Blaise Pascal zu Zeiten Ludwigs des XIV.)
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Recht, welches zu seiner Durchsetzung der Macht bedarf, Recht setzt?
Wie wahrscheinlich, dass ihm die Macht die Arbeit aus Praktikabilitätsgründen abnimmt?
Also lassen wir die Frau ihr vlt. letztes Weihnachtsfest erleben, nicht aus Großzügigkeit oder Vergebung, eher aus Gnade gegenüber einem 97jährigen Menschen.
Danke chris für dein Verständnis. Wir sind nicht mehr viele, die unter dem System leiden mussten. Daher wird es bald ruhig werden. Aber noch reagieren wir, auch wenn es "Einige" stört.
LG Hubert
👍